Haftung des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet im vollen gesetzlichen Umfang für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden. Insbesondere haftet der Auf- traggeber, wenn die von ihm beim Auftragnehmer bzw. einem Sub- unternehmer des Auftragnehmers eingelieferten Abfälle • für die Verwertungs-, Beseitigungs- und Behandlungsanlagen des Auftragnehmers bzw. seines Subunternehmers nicht zuge- lassen sind, in der Abfallspezifikation falsch deklariert oder sonst nicht vertragsgemäß sind oder • von dem Auftragnehmer nicht in der Annahmeerklärung des Ent- sorgungsauftrags angenommen wurden und den Auftraggeber ein Verschulden trifft.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet im vollen gesetzlichen Umfang für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden. Insbesondere haftet der Auf- traggeber, wenn die von ihm beim Auftragnehmer bzw. einem Sub- unternehmer des Auftragnehmers eingelieferten Abfälle • für die Verwertungs-, Beseitigungs- und Behandlungsanlagen des Auftragnehmers bzw. seines Subunternehmers nicht zuge- lassen sind, in der Abfallspezifikation falsch deklariert oder sonst nicht vertragsgemäß sind oder • von dem Auftragnehmer nicht in der Annahmeerklärung des Ent- sorgungsauftrags Entsorgungsauftrags angenommen wurden und den Auftraggeber ein Verschulden trifft.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen