Haftung des Mieters. 7.1 Der Mieter haftet für alle Schäden, die bei der Benutzung des Mietgegenstandes oder infolge Nichtbeachtung der Regelungen dieses Vertrages oder "Parkhaus-Einstellbedingungen" durch ihn selbst, seine Angestellten oder Beauftragten oder durch sonstige Perso- nen, denen er die Benutzung seines Kraftfahrzeugs/des Mietgegenstandes gestattet hat, verursacht werden.
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Haftung des Mieters. 7.1 1. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle SchädenEntwendung, Beschädigung und Verlust des Mietgegenstandes sowie dessen Zubehörs sowie für sonstige Pflichtverletzungen, die bei er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen (z.B. Mitarbeiter oder Beauftragte oder der Benutzung jeweilige Fahrer des Mietgegenstandes oder infolge Nichtbeachtung der Regelungen dieses Vertrages oder "Parkhaus-Einstellbedingungen" durch ihn selbstMietgegenstands, seine Angestellten oder Beauftragten oder durch sonstige Perso- nendie mit Einverständnis des Mieters den Mietgegenstand verwenden) verschuldet haben, denen er die Benutzung seines Kraftfahrzeugs/des Mietgegenstandes gestattet hat, verursacht werdennach den allgemeinen Haftungsregeln.
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