Common use of Haftung des Vermieters Clause in Contracts

Haftung des Vermieters. 1. Der Vermieter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für von dem Vermieter oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; diese Haftung ist der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte. 3. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel am Mietgegenstand wird ausgeschlossen. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Vermieters bleibt eine etwaige Haftung des Vermieters bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Vermieters für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Im Übrigen finden die für den Vermieter geltenden Haftungsregelungen entsprechend Anwendung.

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Samples: Reservierung, Mietvertrag, Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 1. Der Hat der Vermieter haftet nach Maßgabe aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für von dem Vermieter oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 2. Für einfache Fahrlässigkeit einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Vermieter be- schränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; diese Haftung Pflichten und ist der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung Be- schränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Mieter für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Ver- mieter nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Mieters, z. B. höhere Ver- sicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versi- cherung. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages Miet- vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Tätig- keit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte. 32. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel am Mietgegenstand wird ausgeschlossen. 43. Unabhängig von einem Verschulden des Vermieters bleibt eine etwaige Haftung des Vermieters bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus der Übernahme einer ei- ner Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 54. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen Erfüllungs- gehilfen und Betriebsangehörigen des Vermieters für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit verursachte Schäden. Im Übrigen finden die für den Vermieter geltenden Haftungsregelungen entsprechend Anwendung.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 1) Schadenersatzansprüche des Mieters wegen Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Mietverhältnis, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter oder seinen Gehilfen fällt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zur Last. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für Ansprüche des Mieters wegen Schäden, die beim innerbetrieblichen An- oder Abtransport des Bootes zu oder von – oder beim Aufstellen des Bootes auf der Stellfläche verursacht werden, nicht jedoch bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Haftung des Vermieters aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist der Ersatzanspruch des Mieters auf den zum Zeitpunkt des Schadenereignisses vorhersehbaren Schaden begrenzt. 2) Der Haftungsausschluss gilt auch für Schäden, die infolge von Diebstahl, Einbruch oder sonstiger unerlaubter Handlungen Dritter sowie durch Feuer und Sturm entstehen, es sei denn, der Vermieter oder seine Gehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. 3) Der Vermieter haftet nach Maßgabe nicht für Schäden, die während der gesetzlichen Bestimmungen für von dem Vermieter oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Dauer des Mietverhältnisses an den eingebrachten Sachen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schädenhöhere Gewalt, Naturgewalten, Aufruhr, Streik, Kriegsereignisse etc. eintreten. 2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; diese Haftung ist der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte. 3. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel am Mietgegenstand wird ausgeschlossen. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Vermieters bleibt eine etwaige Haftung des Vermieters bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Vermieters für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Im Übrigen finden die für den Vermieter geltenden Haftungsregelungen entsprechend Anwendung.

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Samples: Mietvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Vermietung Von Lager Und Stellflächen Von Booten Und Yachten

Haftung des Vermieters. 1Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass der Mieter den vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Mietgegenstand nach seinen Vorstellungen und zu dem von ihm geplanten Zweck verwenden kann. Mit der Abholung oder der gleichstehenden Übergabe an den Mieter bzw. an dessen Beauftragten geht die Verantwortung und die Gefahr an den Mieter über. Soweit der Hin- und Rücktransport vereinbart ist, geht die Gefahr der Beschädigung oder des zufälligen Untergangs des Mietgegenstandes mit dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter über. Der Vermieter haftet nach Maßgabe für Mängel an dem Mietgegenstand bis zur Übergabe bzw. bis zum Ausliefern bei ausdrücklicher Vereinbarung. Stellt sich bis zu diesem Zeitpunkt ein Mangel an der gesetzlichen Bestimmungen für von dem Mietsache heraus, übernimmt der Vermieter oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 2die Mängelbeseitigung auf eigene Kosten. Für einfache Fahrlässigkeit Stellen sich nachträglich Mängel heraus, die bei Übergabe schon vorhanden waren, haftet der Vermieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; diese Haftung ist der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte. 3. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche solange er die Mängel am Mietgegenstand wird ausgeschlossen. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Vermieters bleibt eine etwaige Haftung des Vermieters bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Vermieters für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schädenzu vertreten hat. Im Übrigen finden ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Vermieter geltenden Haftungsregelungen entsprechend AnwendungSchäden aus vorsätzlichem Verhalten des Vermieters oder für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. Die Haftung ist ebenfalls nicht ausgeschlossen für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vertreters beruhen.

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Samples: Mietbedingungen

Haftung des Vermieters. 1. Der Vermieter haftet nach Maßgabe 4.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Bestimmungen für von dem Vermieter Vertreters oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; diese Haftung ist der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte. 3. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel am Mietgegenstand wird ausgeschlossen. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Vermieters bleibt eine etwaige Haftung des Vermieters bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Vermieters für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte SchädenSachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen finden ist die für Haftung des Vermieters ausgeschlossen. 4.2 Wenn der Mietgegenstand aus vom Vermieter zu vertretenden Gründen vom Mieter infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Beratungen sowie anderen Nebenverpflichtungen nicht gemäß den Vermieter geltenden Haftungsregelungen entsprechend AnwendungBestimmungen des Mietvertrages verwendet werden kann, so gelten die Regelungen der Ziffern 3.2, 3.3 und 4.1 entsprechend; weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 1. Der Vermieter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für von dem Vermieter oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher ver- tragswesentlicher Pflichten; diese Haftung ist der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichöffent- lich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte. 3. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel am Mietgegenstand Mietge- genstand wird ausgeschlossen. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Vermieters bleibt eine etwaige Haftung des Vermieters bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Vermieters für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Im Übrigen finden die für den Vermieter geltenden Haftungsregelungen entsprechend AnwendungAnwen- dung.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. (1. Der Vermieter ) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft und arglistigem Verschweigen eines Mangels des Vertragsgegenstandes haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Miet Event für von dem Vermieter oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schädenalle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. (2. Für einfache ) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Miet Event im Fall der Vermieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; diese des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Wenn Miet Event durch leichte Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn seine Leistung infolge leichter Fahrlässigkeit unmöglich geworden ist oder wenn Miet Event leicht fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung ist der Höhe nach für darauf zurückzuführende Sach- und Personenschäden auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbarenvertragstypischen, typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In den Fällen der Ziffer 10.1 (2) Satz 2 besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn. (3) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. (4) Verletzen Mitarbeiter oder Beauftragte von Miet Event, die nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende AngestellteAngestellte sind, grob fahrlässig oder vorsätzlich eine Pflicht, die nicht vertragswesentlich im Sinne von Ziffer 10.1 (2) Satz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, so ist die Haftung von Miet Event auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. 3. (5) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel am Mietgegenstand wird ausgeschlossen. 4. Unabhängig von einem Verschulden nach den Vorschriften des Vermieters Produkthaftungsgesetzes bleibt eine etwaige Haftung des Vermieters bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Vermieters für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Im Übrigen finden die für den Vermieter geltenden Haftungsregelungen entsprechend Anwendung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Vermieters. 1Der Vermieter erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ansprüche des Veranstalters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Veranstalters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Veranstalter ist insbesondere verpflichtet, den Vermieter haftet nach Maßgabe rechtzeitig auf die Möglichkeit der gesetzlichen Bestimmungen für von dem Vermieter oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. 2Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; diese Haftung Eine Minderung wegen anfänglicher Mängel ist der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte. 3ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Minderung wegen nachträglicher Mängel am Mietgegenstand wird ausgeschlossenist auf unstreitige oder rechtskräftig festgestellte bereicherungsrechtliche Ansprüche des Veranstalters beschränkt. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Vermieters bleibt eine etwaige Haftung des Vermieters bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Vermieters für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Im Übrigen finden die für den Vermieter geltenden Haftungsregelungen entsprechend Anwendung.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Vermieters. 1. Der Gegenüber dem Vermieter haftet nach Maßgabe sind Ansprüche des Mieters auf Leistung von Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt so- wohl für Ansprüche der vorbezeichneten Art aus dem Gesichtspunkt der Verletzung vertrag- licher Pflichten als auch aus dem Gesichtspunkt unerlaubter Handlungen. Darüber hinaus betrifft der Haftungsausschluss auch die Verhaltensweisen der Organe, der gesetzlichen Bestimmungen für von dem Vermieter Vertreter oder seiner der Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch des Verkäufers. 2. Der in Ziff. 1 dargestellte Haftungsausschluss gilt nicht, wenn und soweit dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schädenzur Last fallen oder der Vermieter wesentliche Vertrags- pflichten verletzt hat, wobei wesentliche Vertragspflichten solche Verpflichtungen sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Vermieters allerdings auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer- weise eintretenden Schadens begrenzt. 23. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Die sich aus Ziff. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten außerdem nicht, soweit der Vermieter nur einen Mangel des Mietgegenstandes arglistig ver-schwiegen hat oder der Vermie- ter eine Garantie für die Beschaffenheit des Mietgegenstandes übernommen hat. 4. Der Haftungsausschluss aus Ziff. 1 greift zudem dann nicht ein, wenn der Vermieter zwin- gend haftet. Dies ist insbesondere bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; diese Haftung ist Schäden, die aus der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist oder Gesundheit resultieren der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Fall oder ein Unternehmer, bei der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte. 3. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel am Mietgegenstand wird ausgeschlossen. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Vermieters bleibt eine etwaige Haftung des Vermieters bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührtProdukthaftungsgesetz. 5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung Das Risiko eines zweckentfremdeten Einsatzes des Mietgegenstandes oder der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen unzutreffen- den Bedienung des Vermieters für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Im Übrigen finden die für den Vermieter geltenden Haftungsregelungen entsprechend AnwendungMietgegenstandes trägt der Mieter.

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Samples: Rental Agreement

Haftung des Vermieters. 1. a. Der Vermieter haftet nach Maßgabe für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für von dem Vermieter oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schädendas Wohnmobil abgeschlossenen Versicherungen besteht. 2. b. Für einfache Fahrlässigkeit haftet durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögens- schäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter nur hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten; diese Haftung ist einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbarenVertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, typischen Schaden begrenztderen Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und auch vertrauen darf. Diese Beschränkung Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. c. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechtsoder Gesundheit durch den Vermieter, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche einem gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellteeinem Erfüllungsgehilfen des Vermie- ters. 3. Die verschuldensunabhängige d. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für anfängliche Mängel am Mietgegenstand wird ausgeschlossenGegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Wohnmobiles zurückgelassen oder vergessen werden. 4. Unabhängig von einem Verschulden des Vermieters bleibt eine etwaige Haftung des Vermieters bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Vermieters für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Im Übrigen finden die für den Vermieter geltenden Haftungsregelungen entsprechend Anwendung.

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Samples: Vermietvertrag