Common use of Haftung des Vermieters Clause in Contracts

Haftung des Vermieters. 11.1. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen Gebrauch, sofern ihn an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifft. 11.2. Die verschuldensabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1, BGB wird ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel nur dann, wenn der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat. 11.3. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Haf- tungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert, garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. 11.4. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, für deren Absicherung der Vermieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für die der Vermieter erfolgreich Rückgriff bei einem Dritten nehmen kann.

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Samples: Mietvertrag Über Ein Apartment, Mietvertrag Über Ein Apartment, Mietvertrag Über Ein Apartment

Haftung des Vermieters. 11.112.1. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen Gebrauch, sofern ihn an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifft. 11.212.2. Die verschuldensabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1, 1 BGB wird ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel nur dann, wenn der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat. 11.312.3. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Haf- tungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert, garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. 11.412.4. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, für deren Absicherung der Vermieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für die der Vermieter erfolgreich Rückgriff bei einem Dritten nehmen kann.

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Samples: Mietvertrag Über Ein Apartment, Mietvertrag Über Ein Apartment, Mietvertrag Über Ein Apartment

Haftung des Vermieters. 11.1a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen Gebrauch, sofern ihn dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren. b) Liegen Mängel an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifftMietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. 11.2. c) Die verschuldensabhängige Garantiehaftung Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1Sachschäden ist ausgeschlossen, BGB wird ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel nur dann, wenn der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat. 11.3. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften soweit sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Haf- tungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nichtVermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert, garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hatÜberschwemmung etc. 11.4. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, für deren Absicherung der Vermieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für die der Vermieter erfolgreich Rückgriff bei einem Dritten nehmen kann).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Mietvertrag, Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 11.18.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbeson- dere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. 8.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 8.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrläs- sigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter um- gehend zurückzuzahlen. 8.3. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen GebrauchSchäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, sofern ihn an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifft. 11.2. Die verschuldensabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1, BGB wird ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper denn dem Vermie- ter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel nur dann, wenn der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hatvorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen. 11.3. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Haf- tungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert, garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. 11.4. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, für deren Absicherung der Vermieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für die der Vermieter erfolgreich Rückgriff bei einem Dritten nehmen kann.

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Samples: Vehicle Rental Agreement

Haftung des Vermieters. 11.18.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des verein- barten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. 8.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 8.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. 8.3. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen GebrauchSchäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, sofern ihn an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifftes sei denn dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen. 11.2. Die verschuldensabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1, BGB wird ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel nur dann, wenn der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat. 11.38.4. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften übernimmt keine Haftung für Vorsatz Gegenstände und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Haf- tungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen SelbstbestimmungSachen, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung bei Rückgabe des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert, garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hatMietfahrzeuges zurückgelas- sen/Vergessen werden. 11.4. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, für deren Absicherung der Vermieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für die der Vermieter erfolgreich Rückgriff bei einem Dritten nehmen kann.

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Samples: Rental Agreement

Haftung des Vermieters. 11.1(Unterschrift Mieter) 8.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Anhänger vor Be- ginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. 8.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 8.1. sind Schadenser- satzansprüche gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vor- satz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. 8.3. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Anhängers zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehender Rechtsver- ordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters. Dies gilt insbeson- dere, für die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze bei der Teilnahme am öf- fentlichen Straßenverkehr. 8.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen Gebrauch, sofern ihn an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifft. 11.2. Die verschuldensabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1, BGB wird ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel nur dann, wenn der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat. 11.3. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für , für leichte Fahrlässigkeit haften sie Fahr- lässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Diese Haf- tungsausschluss greift tungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, des Lebens oder der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung Gesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Anhängers. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für alle nach Vertragsschluss o- der nach Überlassung des Fahrzeugs entstandenen Mängel des Mietobjekts o- der sonstige Schäden. 8.5. Die Haftung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht, wenn der Vermieter für Mehraufwendungen des Mieters im Falle eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert, garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hatRückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt seiner Fahrzeugversicherungen ist ausgeschlossen. 11.4. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, für deren Absicherung der Vermieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für die der Vermieter erfolgreich Rückgriff bei einem Dritten nehmen kann.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 11.112.1. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen Gebrauch, sofern ihn an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifft. 11.212.2. Die verschuldensabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel nur dann, wenn der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat. 11.312.3. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Haf- tungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert, garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. 11.412.4. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, für deren Absicherung der Vermieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für die der Vermieter erfolgreich Rückgriff bei einem Dritten nehmen kann.

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Samples: Mietvertrag Über Ein Apartment

Haftung des Vermieters. 11.11. Der Vermieter haftet nicht für Schäden die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen Gebrauchvon ihm, sofern ihn an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifftseinen gesetzlichen Vertretern, seinen Mitarbeitenden und seinen Erfüllungsgehilfen verschuldet werden gleichermaßen. 11.22. Die verschuldensabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a AbsDer Vermieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. 1, BGB wird ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um die Der Vermieter haftet unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel nur dann, wenn der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hatund Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 11.33. Der Vermieter sowie seine haftet dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut und vertrauen darf. Der Höhe nach ist die Haftung nach dieser Regelung der PEB bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. 4. Im Übrigen ist jede Haftung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitausgeschlossen. 5. Die Parkeinrichtung, insbesondere der Einstellflächen, wird nicht überwacht. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Haf- tungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit Diebstahl oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert, garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hatBeschädigungen durch Dritte wird keine Haftung übernommen. 11.46. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, für deren Absicherung der Vermieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für Die Räumung von Schnee und Eis wird auf die der Vermieter erfolgreich Rückgriff bei einem Dritten nehmen kannHauptzu- und Hauptausfahrtswege und die Hauptzu- und Hauptausgangswege beschränkt. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

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Samples: Parking Agreement

Haftung des Vermieters. 11.1. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen Gebrauchleistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sofern ihn an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifftgleicl1 aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und recl1ts­ geschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt. 11.2b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Vermieter gegenüber Unternehmern und l<örperschaften des öffentlichen Rechts in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Die verschuldensabhängige Garantiehaftung Gegenüber Verbrauchern haftet der Vermieter unbescl1ränkt. c) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern und Körperschaf­ ten des öffentlichen Rechts die Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Absausgeschlossen, jedoch mit folgender Ausnahme: Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. 1l<ardinalpflicht), BGB wird ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel nur dann, wenn haftet der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat. 11.3in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorl1ersehbaren Schadens. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Haf- tungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht, wenn Gegenüber Verbrauchern haftet der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert, garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hatunbeschränkt. 11.4. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, für deren Absicherung der Vermieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für die der Vermieter erfolgreich Rückgriff bei einem Dritten nehmen kann.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung des Vermieters. 11.18.1. Der Vermieter haftet unbeschränkt nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. 8.2. Mit Ausnahme von Verletzung an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Die Haftung ist in diesem Fall beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Unter wesentliche Vertragspflicht versteht man eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 8.3. Im Übrigen wird jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Der Haftungsausschluss bezieht sich insbesondere auf mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und immaterielle Schäden. 8.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. - ausschlüsse gelten auch für die rechtzeitige Bereitstellung persönliche Haftung des gesetzlichen Vertreters und der Räume zum vertraglichen Gebrauch, sofern ihn an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifftErfüllungsgehilfen des Vermieters. 11.28.5. Die verschuldensabhängige Garantiehaftung Nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 ist eine Haftung des Vermieters ebenfalls ausgeschlossen für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1durch Feuer, BGB wird ausgeschlossen – Rauch, Ruß, Schnee, Wasser, Schwamm und allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit entstehende Schäden, es sei denn, dass die Schäden durch grobe Vernachlässigung der Mietsache entstanden sind und der Vermieter es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch trotz rechtzeitiger Anzeige und Aufforderung des Mieters für anfängliche unterlassen hat, innerhalb angemessener Frist die Mängel nur dann, wenn der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hatbeseitigen. 11.3. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Haf- tungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert, garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. 11.4. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, für deren Absicherung der Vermieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für die der Vermieter erfolgreich Rückgriff bei einem Dritten nehmen kann.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 11.1Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der Ferienwohnung im Zeitpunkt des Angebotes und hat den Mieter ggf. rechtzeitig über Veränderungen der Mietsache zu informieren. Der Vermieter ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen und während der gesamten Mietzeit aufrecht zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen Gebrauch, sofern ihn an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifft. 11.2gemäß §536a BGB. Die verschuldensabhängige Garantiehaftung Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, BGB wird ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel nur dann, wenn der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat. 11.3. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften soweit sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Haf- tungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Handlung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nichtVermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (Sturm, wenn Xxxxx, Xxxxx etc.) Nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages zu entrichten. Der Restbetrag des Gesamtmietpreises ist 14 Tage vor Mietbeginn zu zahlen (Eingang auf dem Konto des Vermieters). Wenn die Zahlungen nicht pünktlich geleistet werden, entspricht dies dem Rücktritt des Mieters und löst die Folgen (Pos: Rücktritt des Vermieters) aus. Mit dem Mietpreis sind eine Mietkaution und ein Schlüsselpfand in der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft Höhe zu zahlen, wie sie im Mietvertrag vereinbart werden. Schlüsselpfand und Kaution werden nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache zugesichertnach 10 Tagen vom Vermieter erstattet. Sollten vom Mieter Beschädigungen zu verantworten sein, garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hatwird die Kaution abzüglich des Schadenersatzes erstattet. Weitere Nebenleistungen sind vom Mieter vor Ort in bar zu entrichten. Kreditkartenzahlungen sind generell nicht möglich. 11.4. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, für deren Absicherung der Vermieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für die der Vermieter erfolgreich Rückgriff bei einem Dritten nehmen kann.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 11.18.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Wohnwagen vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrs- unfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr ge- brauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhält- nis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. 8.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 8.1. sind Schadensersatzansprüche gegen- über dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. 8.3. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungswei- se vorzuwerfen. 8.4. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung im Wohnwagen verbliebenen Wertgegenstände während der Räume zum vertraglichen Gebrauch, sofern ihn an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifftgesamten Mietdauer und für vergessene Gegenstände nach Rückgabe. 11.2. Die verschuldensabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1, BGB wird ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel nur dann, wenn der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat. 11.3. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Haf- tungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert, garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. 11.4. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, für deren Absicherung der Vermieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für die der Vermieter erfolgreich Rückgriff bei einem Dritten nehmen kann.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 11.11. Der Vermieter haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund und im Umfang gesetzlicher Bestimmungen. Er haftet nicht für Schäden, die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen Gebrauchdurch Naturereignisse wie beispielsweise Hochwasser, sofern ihn an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifftÜberflutungen oder Erdbeben sowie durch das eigene Verhalten des Mieters oder das Verhalten Dritter verursacht werden. 11.22. Die verschuldensabhängige Garantiehaftung Haftung des Vermieters sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für anfängliche Mängel nach § 536a Absschuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. 1, BGB wird ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel nur dann, wenn der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat. 11.3. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Haf- tungsausschluss greift Dies gilt nicht bei Xxxxxxx aus der Verletzung des Körpers, Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit und bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Freiheit z. B. die Pflicht von GKK zur Bereitstellung eines Einstellplatzes. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder sexuellen Selbstbestimmunggrober Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den der jeweilige Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der jeweilige Vertragspartner kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. 3. Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden an seinem KFZ vor Verlassen der Parkeinrichtung unverzüglich dem Personal des Vermieters über die markierten Sprech-/Notrufanlagen am Kassenautomaten oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhenan der Ausfahrteinrichtung der SVG-Parkleitstelle, Tel.: 0931/36-1408 mitzuteilen. Der Haftungsausschluss greift ferner Dies gilt nicht, wenn falls eine solche Mitteilung objektiv nicht möglich oder ihm nicht zuzumuten ist. In diesem Falle muss der Mieter sie dem Vermieter innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Verlassen der Parkeinrichtung in Textform (z. B. Email, Telefax, SMS etc.) mitteilen. Macht der Mieter Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend, obliegt ihm der Nachweis, dass der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert, garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen seine Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat. 11.4. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, für deren Absicherung der Vermieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für die der Vermieter erfolgreich Rückgriff bei einem Dritten nehmen kann.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 11.1. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen Gebrauch, sofern ihn an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifft. 11.2. 10.1 Die verschuldensabhängige Garantiehaftung verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a AbsSachmängel wird ausgeschlossen. 10.2 Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. 1Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mieters aus der Verletzung des Lebens, BGB wird ausgeschlossen – des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. 10.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch Schadensersatzansprüche des Mieters für anfängliche Mängel nur dannaus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 10.4 Die Einschränkungen der Ziffer 10.1 und der Ziffer 10.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 10.5 Die sich aus Ziffer 10.1 und Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat. 11.3. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Haf- tungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert, garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Mietgegenstands übernommen hat. 11.4. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei SchädenDas Gleiche gilt, für deren Absicherung soweit der Vermieter und der Mieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für Vereinbarung über die der Vermieter erfolgreich Rückgriff bei einem Dritten nehmen kannBeschaffenheit des Mietgegenstands getroffen haben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Vermieters. 11.1. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen Gebrauch, sofern ihn an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifft. 11.24.1. Die verschuldensabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1Haftung der Vermieterin, BGB wird ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um die eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel nur dann, wenn der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat. 11.3. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften für ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe FahrlässigkeitFahrlässigkeit beschränkt. 4.2. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie Im Übrigen haftet die Vermieterin nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Haf- tungsausschluss greift nicht bei wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, Lebensder Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch des Mieters wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 4.3. Die Vermieterin haftet darüber hinaus nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen. 4.4. Kann der Mieter die Mietsache nicht vertragsgemäß nutzen oder verwenden, weil die Vermieterin bei Vertragsverhandlungen bzw. vor oder nach Vertragsabschluss aus im Zusammenhang mit dem Mietvertrag zustande gekommenen Beratungsverträgen oder einer Verpflichtung zur Aufklärung der Beschaffenheit, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft Verwendungsmöglichkeit und den Wartungserfordernissen der Mietsache zugesichertihren diesbezüglichen Pflichten schuldhaft nicht oder unzureichend nachkommt, garantiert sind weitergehende Ansprüche des Mieters, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. 11.4ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. Der Haftungsausschluss gilt nicht 1 BGB ist, als die bei Schädenentsprechender Anwendung in Abschnitten 3.2. b) und 3.2.c) und von 4.1. bis 4.3 genannten Ansprüche ausgeschlossen. Ist der Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, für deren Absicherung ist die Haftung der Vermieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für die der Vermieter erfolgreich Rückgriff Vermieterin bei einem Dritten nehmen kannVerstoß nach 4.4 beschränkt auf Ansprüche von Abs. 4.1 bis 4.3.

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Samples: Mietbedingungen

Haftung des Vermieters. 11.18.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Wohnwagen vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignis- sen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtung der Mietdauer und des vereinbar- ten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. 8.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 8.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. 8.3. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Bereitstellung der Räume zum vertraglichen GebrauchSchäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, sofern ihn an der nicht rechtzeitigen Gebrauchsüberlassung kein Verschulden trifftes sei denn dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen. 11.2. Die verschuldensabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1, BGB wird ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel nur dann, wenn der Vermieter deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat. 11.38.4. Der Vermieter sowie seine Erfüllungsgehilfen haften übernimmt keine Haftung für Vorsatz Gegenstände und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Dieser Haf- tungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen SelbstbestimmungSachen, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung bei Rückgabe des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert, garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hatMietfahrzeuges zurückgelas- sen/Vergessen werden. 11.4. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden, für deren Absicherung der Vermieter eine Versiche- rung abgeschlossen hat oder für die der Vermieter erfolgreich Rückgriff bei einem Dritten nehmen kann.

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Samples: Caravan Rental Agreement