Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. 12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen. 12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. 12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 a) Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall haftet dem Mieter auf Schadenersatz aus diesem Vertrag oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber aus dem Vermieter Gesetz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossennur
1. bei Vorsatz
2. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, es sei dennder Organe oder leitender Angestellter,
3. bei schuldhafter Verletzung von Leben, dem Körper, Gesundheit
4. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter fällt grobe auch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtetnicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, alle erhaltenen Zahlungen an in letzterem Fall begrenzt auf den Mieter umgehend zurückzuzahlenvertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Vermieter haftet nicht dem Mieter weiterhin für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit dafür Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug und den Gewerbebetrieb abgeschlossenen Versicherungen Haftpflichtversicherung des Vermieters besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, b) Kann der Vermieter dem Mieter das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit oder am vereinbarten Ort nicht oder nicht in verkehrssicherem/ vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung stellen, hat vertragswesentliche Pflichten verletztder Vermieter das Recht, das Fahrzeug binnen 2 Werktagen in verkehrssicheren/vertragsgemäßen Zustand zu bringen oder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten Macht der Vermieter hiervon keinen Gebrauch oder gelingt dies nicht, hat der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Liegen die Voraussetzungen des Absatzes a) vor, so ist der Vermieter dem Mieter ferner zum Schadenersatz verpflichtet.
c) Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Mitarbeitern des Vermietersinsbesondere geringwertigen Gegenständen verpflichtet, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermietersdie der Mieter bei Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.
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Samples: Mietvertrag Für Wohn , Business Und Freizeitmobile, Wohnwagen, Mietvertrag Für Wohn , Business Und Freizeitmobile, Wohnwagen
Haftung des Vermieters. 12.1 5.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit Überlassung nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer Überlassungsdauer und des der vereinbarten Gesamtmietpreises und Gesamtüberlassungsgebührund der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters Übernehmers steht.
12.2 5.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.110.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – Vermieter- gleich aus welchem Rechtsgrund – - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.
5.3. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters oder Zusatzfahrer, Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 5.4. Der Vermieter haftet übernimmt keine Haftung für Schädenpersönliche Gegenstände des Mieters oder Dritter, soweit Deckung die im Rahmen Überlassungszeitraum im Fahrzeug aufbewahrt werden. Dies gilt für Beschädigung und/ oder Diebstahl. Herfür muss der für das Fahrzeug abgeschlossenen Mieter gesonderte Versicherungen bestehtabschließen.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich 5.5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen oder Gegenstände, die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des VermietersRückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden.
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse 5.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche des Mieters stehtgegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei • einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; • einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; • der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraus- sehbaren Schadens; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; • falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung 5.2 Wenn der Mietgegenstand aus vom Vermieter zu vertretenden Gründen vom Mieter infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertrags- abschluss liegenden Beratungen sowie anderen Nebenverpflichtungen nicht gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossenden Bestimmungen des Mietvertrages verwendet werden kann, es sei dennso gelten die Regelungen der Ziffern 3.2, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden 3.3 und 4.1 entsprechend; weitergehende Ansprüche des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfensind ausgeschlossen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung 5.3 Wünscht der Mieter im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für Anmietung von Mietgegenständen auch die Erbringung von Dienstleistungen durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung Angestellte des Vermieters oder von ihm beauftragte Dritte, so stellt er den Vermieter von jeglichen Haftungsansprüchen frei. Dies gilt insbesondere bei Sach- einem Mieteinsatz einschließlich Fahrer. In solchen Fällen arbeitet der Fahrer ausschließlich auf Anweisung und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei dennVerantwortung des Mieters, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.die zu verladenden Güter in ausreichender Weise zu versichern hat!
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 8.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 8.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.18.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – - gleich aus welchem Rechtsgrund – - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.
8.3. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters. Dies gilt insbesondere, für die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.
8.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht nur für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei dennfür leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztGesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Fahrzeugs. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Fahrzeugs entstandenen Mängel des VermietersMietobjekts oder sonstige Schäden.
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen1. Der Vermieter haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund und im Umfang gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Er haftet nicht für Schäden Schäden, die durch Naturereignisse wie beispielsweise Hochwasser, Überflutungen oder Erdbeben sowie durch das eigene Verhalten des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfendas Verhalten Dritter verursacht werden.
12.3 Der Vermieter haftet 2. Die Haftung des Vermieters sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für Schädenschuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit Deckung ider Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, z. B. die Pflicht der SWL zur Bereitstellung eines Einstellplatzes. Im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den der jeweilige Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die der jeweilige Vertragspartner kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
3. Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden an seinem Kfz vor Verlassen der Parkeinrichtung unverzüglich dem Personal des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitüber die markierten Sprech-/Notrufanlagen am Kassenautomaten mitzuteilen. Dies gilt nicht, es sei dennfalls eine solche Mitteilung objektiv nicht möglich oder ihm nicht zuzumuten ist. In diesem Falle muss der Mieter sie dem Vermieter innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Verlassen der Parkeinrichtung schriftlich mitteilen. Macht der Mieter Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend, obliegt ihm der Nachweis, dass der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermietersseine Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat.
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 8.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 8.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.18.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – - gleich aus welchem Rechtsgrund – - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.
8.3. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters. Dies gilt insbesondere, für die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.
8.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht nur für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei dennfür leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztGesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Fahrzeugs. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Fahrzeugs entstandenen Mängel des VermietersMietobjekts oder sonstige Schäden.
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann die haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung verweigernauf Schadensersatz, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn begrenzt auf das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und 10-fache des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur LastNettomietzinses. Der Vermieter ist jedoch verpflichtetberechtigt, alle erhaltenen Zahlungen an den statt dem reservierten Fahrzeug ein gleichwertiges Ersatz-Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter umgehend zurückzuzahlennicht zu vertreten hat, ausfällt. Für mittelbare Schäden haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurücklässt. Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden SOFORT die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen haftet er voll (siehe Ziff. 10). Gegnerische Ansprüche dürfen nicht für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftliche Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der Versicherer oder ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitmehr verkehrssicher, es sei denn, ist der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzttelefonisch zu unterrichten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des VermietersVersagt der Wegstreckenzähler, gesetzlichen Vertretern ist das Fahrzeug unverzüglich auf direktem Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und Erfüllungsgehilfen des Vermietersreparieren zu lassen.
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Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann die Leistung verweigernhaftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für grobes Verschulden (d.h. nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Darüber hinaus haftet er nur, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der FallSchaden durch eine KFZ-Haftpflicht-Versicherung, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der allgemeinen Bedingungen für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 die Kraftfahrtversicherung, abdeckbar ist. Für durch Versicherungen bei der Übergabe nicht gedeckte offensichtlich vorhandene Schäden, Defekte oder Störungen des Fahrzeuges und hieraus entstehende Verluste oder Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, haftet der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztgleichfalls nur bei grobem Verschulden. Diese Haftungsbeschränkung gilt Insbesondere haftet der Vermieter nicht für Nichterfüllung des Vertrages, sofern dies auf einem unvorhergesehenen Defekt oder einen Unfall des Fahrzeuges herrührt. Des Weiteren haftet der Vermieter nicht für die Nichterfüllung eines Auftrages, wenn dies auf Dritte oder örtliche Gegebenheiten zurückzuführen ist (z.B. Stau, Unwetter, nicht pünktliche Rückgabe des Vormieters). Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche auf das Recht der Nachbesserung beschränkt. Der Mieter gibt sein Einverständnis, dass durch den Vermieter angefertigtes Bild- und Videomaterial für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls der Mieter dies nicht wünscht, muss er dies dem Vermieter ausdrücklich mitteilen. Vom Mieter zur Verfügung gestelltes Bild- und Videomaterial darf auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermietersohne Einschränkungen für Werbezwecke verwendet werden.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung des Vermieters. 12.1 9.1 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, ist und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung Berücksich- tigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 9.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. vorstehen- der Ziffer 8.1 sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtetver-pflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.
9.3 Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehen- der Rechtsverordnungen und Gesetze ist aus- schließlich Sache des Mieters. Dies gilt insbeson- dere für die Einhaltung der Straßenverkehrsge- setzte bei der Teilnahme am öffentlichen Straße- nverkehr.
9.4 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht nur für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei dennfür leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftungsbe- schränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztGesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Fahrzeugs. Diese Haftungsbeschränkung Die Haftungs- beschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Fahrzeugs entstandenen Mängel des VermietersMietobjekts oder sonstige Schäden.
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann haftet nur für Schäden, die Leistung verweigernvon ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit diese für den Vermieter unmöglich ister nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies ist insbesondere dann der Fallgilt auch für Pflichtverletzungen seiner Angestellten oder Beauftragten. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt eine (Kardinal-)Pflicht verletzt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist; die Haftung beschränkt sich jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter Mieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen einen Schaden unverzüglich, innerhalb von 3 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden sind vor Verlassen des Parkhauses anzuzeigen. Ist die Schadensanzeige vor Verlassen des Parkhauses nicht möglich, weil der Geschädigte keinen Vertreter des Betreibers des Parkhauses angetroffen hat, ist dieser Schaden zunächst per Handy an den Mieter umgehend zurückzuzahlendie Rufnummer 040251749-0 telefonisch zu melden und innerhalb von 3 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist der Vermieter nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters Schäden, die allein durch andere Mieter oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Schadensersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, soweit Deckung im Rahmen die durch den Verlust des Kfz durch Diebstahl entstehen oder für Schäden, die durch Kfz-Einbrüche, Vandalismus und Entwendung von Gegenständen an oder aus dem Innenraum der Kfz entstehen. Störungen der technischen Einrichtung des Parkhauses oder deren Fehlbedienung durch den Mieter begründen für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen bestehtden Mieter keine Schadenersatzansprüche.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
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Samples: Mietvertrag Über Einen Einstellplatz Für Ein Kraftfahrzeug
Haftung des Vermieters. 12.1 8.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten ver-‐ einbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 8.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.18.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – -‐ gleich aus welchem Rechtsgrund – -‐ ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.
8.3. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck. Die Ein-‐ haltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters. Dies gilt insbesondere, für die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.
8.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht nur für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei dennfür leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztGesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschwei-‐ gens von Mängeln des Fahrzeugs. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Fahrzeugs entstande-‐ nen Mängel des VermietersMietobjekts oder sonstige Schäden.
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Samples: Vehicle Rental Agreement
Haftung des Vermieters. 12.1 9.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil Wohn- mobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall Ver- kehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen Na- turereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert er- fordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises Gesamtmietprei- ses und der Gebote von Treu und Glauben in einem ei- nem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse Leistungsinteres- se des Mieters steht.
12.2 9.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender vorstehen- der Ziff. 12.18.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber ge- genüber dem Vermieter – - gleich aus welchem Rechtsgrund – - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.
9.3. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, denn dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche ur- sächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise Hand- lungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 1. Werden Geräte nicht, nicht fristgerecht oder nicht vertragsgemäß geliefert, haftet der Vermieter nur insoweit, als ihm Rechte und Ansprüche gegen den Lieferanten der Geräte wegen Pflichtverletzung aufgrund seines Eintritts in die zwischen Lieferant und Mietkäufer hinsichtlich der Geräte abgeschlossenen Vereinbarungen (Kaufvertrag) zustehen. Diese Ansprü- che tritt der Vermieter hiermit an den Mietkäufer ab. Der Mietkäufer nimmt diese Abtretung an. Abgetreten sind auch die Rechte und Ansprüche des Vermieters aus Garantien, die die Lieferung oder die Beschaffenheit der Geräte betreffen. Ausgenommen von der Abtretung sind die Ansprüche des Vermieters aus einer Rückabwicklung des Kaufvertrages, aus Minderung sowie auf Ersatz eines dem Vermieter kann entstandenen Schadens. Die Ziffern V.2. und 3. gelten für die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann Geltendmachung und Durchsetzung der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters stehtvorstehenden Ansprüche entsprechend.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen2. Der Vermieter haftet für einen von ihm zu vertretenden Personenschaden unbe- schränkt und ersetzt bei einem von ihm zu vertretenden Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag von 500.000 EUR je Schadensereignis. Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für Schäden des Mieters oder Beifahrer die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfenInformationen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden3. Weitergehende als in diesem Vertrag ausdrücklich genannte Mängelhaftungs- und Schadensersatzansprüche des Mietkäufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinns oder Verlustes von Informatio- nen und Daten sind ausgeschlossen, soweit Deckung im Rahmen nicht z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflich- ten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen bestehtdie Verletzung wesentlicher Vertragspflich- ten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
12.4 Für 4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mietkäufers ist mit vorstehenden Regelungen in den Ziffern VII. 2. und 3. nicht verbunden. Die Rechte des Mietkäufers aus den Ziffern V. und VII.1. werden durch Versicherungen die Regelungen in den Ziffern VII.2. und 3. nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermietersberührt.
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Samples: Mietkaufvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann 1. Bei Störungen oder Mängeln, die Leistung verweigernhinsichtlich der Leistungen des Vermieters auftreten, soweit diese wird dieser sich unverzüglich bemühen, für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters stehtAbhilfe zu sorgen.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff2. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – Eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der überlassenen Mietsache ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. Der Vermieter haftet zudem nicht für Schäden vom Mieter eingebrachte Gegenstände.
3. Insbesondere haftet der Vermieter bei einer Vermietung zu Ausstellungszwecken nicht für Beschädigungen der ausgestellten Objekte durch Dritte. Der Ausstellende trägt alle damit einhergehenden Risiken für seine Arbeiten. Die Versicherung der ausgestellten Objekte obliegt allein dem Ausstellenden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer nicht-exklusiven Ausstellungs-Buchung während des Mieters Ausstellungszeitraums auch andere Veranstaltungen in den Räumlichkeiten stattfinden können. Das ist die Regel, da das projekttraum Konzept in der Idee des „Raum-Teilens“ besteht. Wenn dies nicht gewünscht ist, kann der Ausstellende die Location exklusiv für seine Zwecke buchen. Eine exklusive Nutzung ist preiswirksam und in der Nutzungsvereinbarung explizit zu vereinbaren.
4. Findet im projekttaum eine Ausstellung statt und der Raum wird gleichzeitig von einem anderen Mieter gebucht, so darf der Mieter die Kunstwerke unter keinen Umständen selbstständig anfassen oder Beifahrer und Mitbenutzerwegräumen. Wenn überhaupt, es sei denn, muss dies mit dem Vermieter ist eine abgesprochen werden. Kommt es trotzdem zu einer Beschädigung der Kunstwerke durch Teilnehmer der Veranstaltung, Dritte oder den Mieter selbst, so haftet dieser für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfenSchaden.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
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Samples: Rental Agreement
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit wenn diese für den Vermieter ihn unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, benutzungstauglich ist und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 . Im diesem Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich -‐ egal aus welchem Rechtsgrund – -‐ ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Lastvorzuwerfen. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters Mieters, Beifahrer oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, denn dem Vermieter ist fällt eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 zur Last. Der Vermieter Mieter haftet für Schäden, soweit Deckung alle im Rahmen Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Bußgelder, Strafen und Abgaben, für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitder Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch den Vermieter verschuldet worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztdas Recht vor, dem Mieter diese Kosten zuzüglich einer Gebühr nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermietersseine Kreditkarte zu belasten.
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Samples: Mietbedingungen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 14.1 Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 . Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- Vermögens- und Vermögensschäden Sachschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung Dies gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und für Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
14.2 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, sofern ihm diese unmöglich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Vormieter nicht zurückgegeben wurde oder infolge höherer Gewalt beschädigt wurde, so dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist.
14.3 Im Fall der Unmöglichkeit nach 14.2. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen, es sei denn der Vermieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurück zu zahlen.
14.4 Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters, seiner Beifahrer oder Mitbenutzer sowie für Gegenstände, die vom Mieter in das Fahrzeug eingebracht wurden, wie z.B. für Reisegepäck, Kameras, Mobiltelefone oder Fahrräder.
14.5 Der Mieter ist in keinem Falle berechtigt, wegen tatsächlichen oder angeblichen Gegenansprüchen gegen den Vermieter das Miet-Wohnmobil einzubehalten.
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Samples: Wohnmobilmietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, ist und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 . Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. gemäss vorstehendem Absatz sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. Der Vermieter haftet nicht übernimmt keine Gewähr für Schäden die Eignung des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, Fahrzeugs zu dem Vermieter vom Mieter vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehender Gesetze ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 ausschliesslich Sache des Mieters. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei dennfür leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztGesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Fahrzeugs. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Fahrzeugs entstandenen Mängel des VermietersMietobjekts oder sonstige Schäden.
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Haftung des Vermieters. 12.1 6.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter kann haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit.
6.2 Soweit sich die Leistung verweigernVertragspflicht auf Mängel bezieht, soweit diese die schon bei Vertragsabschluss bzw. bei Übergabe der Mietsache bestanden, haftet der Vermieter unbeschadet vorstehender Regelung nicht für den leichte Fahrlässigkeit. Nicht ausgeschlossen ist ein eventuelles Kündigungsrecht des Mieters wegen bei Vertragsschluss vorhandener Mängel.
6.3 Der Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann haftet nicht für die durch Feuer, Rauch, Schmutz, Wasser und Feuchtigkeit entstandenen Schäden, ungeachtet der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätteArt, der unter Berücksichtigung Herkunft, der Mietdauer Dauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und Umfangs der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossenEinwirkung, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für dass er den Schaden ursächliche vorsätzlich oder grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfenfahrlässig herbeigeführt hat; diese Beschränkung gilt nicht, wenn der eingetretene Schaden durch eine vom Vermieter abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.
12.3 Der Vermieter haftet 6.4 Die Miete stellt das Entgelt für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen bestehtdie mietweise Überlassung eines Stellplatzes dar. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
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Samples: Stellplatzmietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen1. Der Vermieter haftet nicht unbeschränkt nur für die durch den Vermieter, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Übernahme von Beschaffenheitsgarantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Mieters Lebens, des Körpers oder Beifahrer der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und Mitbenutzer, es sei denn, auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine etwaige Haftung nach dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung des Vermieters bei ist ausgeschlossen.
2. Macht der Mieter Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend, obliegt ihm der Nachweis, dass der Vermieter seine Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat.
3. Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden an seinem Fahrzeug vor Verlassen der Parkeinrichtung unverzüglich dem Personal des Vermieters über die markierten Sprech-/Notrufanlagen am Kassenautomaten oder an der Ausfahrteinrichtung oder an der Pforte mitzuteilen. Dies gilt nicht, falls eine solche Mitteilung objektiv nicht möglich oder ihm nicht zuzumuten ist, wovon insbesondere dann auszugehen ist, wenn über die Sprech-/Notrufanlage oder an der Pforte niemand zu erreichen ist. In diesem Falle muss der Mieter sie dem Vermieter innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Verlassen der Parkeinrichtung in Textform (E-Mail, Telefax, SMS, Brief etc.) mitteilen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige sind Schadensersatzansprüche wegen offensichtlicher Sachschäden am Fahrzeug des Mieters ausgeschlossen.
4. Die durch leicht fahrlässiges Verhalten begründete Haftung des Vermieters ist im Hinblick auf Sach- und oder Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters100.000,00 € begrenzt.
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Samples: Einstellbedingungen Für Parkplätze
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann haftet für die Leistung verweigernRichtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der gesamten Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Lastzu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist jedoch verpflichtetausgeschlossen, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlensoweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters Diebstahl, Verlust oder Beifahrer und MitbenutzerSchaden an Sachen oder Personen, welcher Art auch immer, während oder nachfolgend eines Aufenthaltes in den Mietobjekten oder anderer Einrichtungen die der Vermieter anbietet, es sei denn, dem Vermieter ist denn eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 grobe Fahrlässigkeit seitens des Vermieters läge vor. Der Vermieter haftet nicht, falls der Aufenthalt in einer angebotenen Unterkunft nicht den Erwartungen des Mieters entspricht. Haftung für SchädenSchäden bestehend aus dem Verlust des Reisegenusses und/oder andere Folgeschäden, soweit Deckung im Rahmen der sind unter allen Umständen ausgeschlossen. Der Vermieter haftet in keinem Fall für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen Schaden wo Anspruch auf Vergütung auf Grund einer Reise oder/und einer Rücktrittsversicherung, oder einer anderen Versicherung besteht.
12.4 Für . Der Vermieter haftet nicht für Störungen oder Mängel bei durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Dritte geleisteten Dienstleistungen. Eine eventuelle Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern aus welchem Rechtsgrund auch immer, wird auf die einmalige Mietsumme begrenzt, falls ein Fall von grober Fahrlässigkeit vorliegt. Ausnahmen und Erfüllungsgehilfen des VermietersBeschränkungen der Haftung gelten ebenso für benannte Kontaktstellen (z.B. Hausverwaltung) und durch ihn eingeschaltete Dritte.
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 17.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 17.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.117.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – - gleich aus welchem Rechtsgrund – - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.
17.3. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters. Dies gilt insbesondere, für die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.
17.4. Die Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht nur für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei dennfür leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztGesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Fahrzeugs. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Fahrzeugs entstandenen Mängel des VermietersMietobjekts oder sonstige Schäden.
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der 14.1er Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 . Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletztverletzt wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des VermietersVermieters und dessen Vertragspartnern.
14.2 Der Mieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, gesetzlichen Vertretern insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und Erfüllungsgehilfen bei Schäden, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Höhe, Breite) sowie der Zuladungsbestimmungen beruhen für alle von ihm dem Vermieter zugefügten Schäden. Ebenfalls haftet der Mieter in voller Schadenshöhe für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung zu einem verbotenen Zweck (Ziffer. 9), im Falle einer nicht vertragsgemäßen Rückgabe, durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des VermietersMietfahrzeugs (insbesondere Bedienungsfehler oder eine übermäßige Beanspruchung) sowie im Falle einer eigenmächtigen Vertragsverlängerung entstanden sind. Hat sich der Mieter unerlaubt vom Unfallort entfernt (§ 142 StGB) oder schuldhaft seine Obliegenheiten bei Unfall oder im Schadensfall gemäß Ziffer 11 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er gleichfalls in voller Schadenshöhe, es sei denn, die Verletzung hatte keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles. Kommt der Mieter mit der Rückgabe des Fahrzeuges in Verzug, haftet er ebenfalls für alle hieraus entstehenden Schäden. 14.3Überlässt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeuges einem nicht im Mietvertrag angegebenen Dritten und kommt es zu einem Schadensereignis, so haftet der Mieter in voller Schadenshöhe, auch wenn der Dritte den Schaden unverschuldet verursacht hat.
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last1. Der Vermieter ist jedoch verpflichtethaftet vorbehaltlich dieser Regelung für alle Schäden, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlendie von ihm, seinen An- gestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Er haftet nicht für Schäden, die durch Natur- ereignisse sowie durch das eigene Verhalten des Mieters oder das Verhalten Dritter verursacht werden.
2. Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, die auf eine leicht fahrläs- sige Verletzung von Vertragspflichten zurückzuführen sind, die für die Erreichung des Vertrags- zweckes nicht von wesentlicher Bedeutung sind.
3. Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden an seinem Kfz vor Verlassen der Parkein- richtung unverzüglich dem Personal des Vermieters über die markierten Sprech-/Notrufanlagen am Kassenautomaten oder an der Ausfahrteinrichtung oder ggf. an Kasse mitzuteilen. Dies gilt nicht, falls eine solche Mitteilung objektiv nicht möglich oder ihm nicht zuzumuten ist, wovon insbesondere dann auszugehen ist, wenn über eine Sprech-/Notrufanlage oder an der Kasse niemand zu erreichen ist. In diesem Fall muss der Mieter sie dem Vermieter innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Verlas-sen der Parkeinrichtung schriftlich mitteilen. Sonstige Schäden sei- nes Kfz muss der Mieter dem Vermieter ebenfalls schriftlich, innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Verlassen der Parkeinrichtung schriftlich mitteilen. Bei nicht rechtzeitiger Anzei- ge sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzerausgeschlos- sen. Macht der Mieter Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend, es sei dennobliegt ihm der Nachweis, dem dass der Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfenseine Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für 4. Die durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die leicht fahrlässiges Verhalten begründete Haftung des Vermieters bei ist im Hinblick auf Sach- oder Vermögensschäden auf 50.000,00 € begrenzt.
5. Bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe FahrlässigkeitVermögensschäden, es sei denndie durch ein leicht fahrlässiges Verhalten des Vermieters verursacht wurden, besteht zudem eine Pflicht des Mieters , sich an der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten Schadensregulierung in Höhe von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters300,00 € zu beteiligen (Eigenbeteiligung).
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Rahmen Zeitpunkt des Gefahrübergangs unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhe- bung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Xxxx den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit ist der Mieter von der Pflicht zur Mietzahlung befreit. Ist die Tauglichkeit der Mietsache lediglich gemindert, so mindert sich der Miet- oder Service- Mietbetrag in entsprechendem Umfang. Auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechts- grund, haftet der Vermieter unbeschränkt für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für durch Versicherungen einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung des Vermieters ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten nicht gedeckte Schäden beschränkt sich für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. aus dem Produkthaf- tungsgesetz) oder die Haftung aus der Übernahme einer Garantie sowie im Fall der Verlet- zung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe FahrlässigkeitLebens, es sei denndes Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung nach den vorstehen- den Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
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Samples: Miet Und Service Mietbedingungen
Haftung des Vermieters. 12.1 13.1 Der Vermieter kann ist nicht verpflichtet, ein bestimmtes Fahrzeug bereitzustellen. Geschuldet ist lediglich die Leistung verweigernBereitstellung eines Fahrzeuges in bestimmter Kategorie.
13.2 Optische Beeinträchtigungen „welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen (wie z.B. Lackschäden, soweit diese kleine Dellen, Kratzer, Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.
13.3 Ist der Vermieter aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in der Lage, das für den Mieter reservierte Fahrzeug dem Mieter zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellen (z.B. aufgrund Unfall des Vormieters oder erheblicher Schäden verbunden mit einem längeren Werkstattaufenthalt), so ist der Vermieter unmöglich istberechtigt, innerhalb von 2 Werktagen dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse Eine Kündigung des Mieters steht.
12.2 Im für diesen Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziffist ausgeschlossen. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber Gelingt dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs innerhalb dieser Frist nicht oder wäre ihm dieses nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich, so hat der Vermieter dem Mieter den gezahlten Mietpreis für die gesamte Mietdauer zu erstatten. Jegliche weiteren Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch insbesondere nicht verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. Der Vermieter haftet nicht ständig Ersatzfahrzeuge für Schäden etwaige Schadensfälle des Mieters Mieters/der Vormieter oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfensonstige Ausfälle seiner Mietfahrzeuge vorzuhalten.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 8.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen technischen Defekt, einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung Be- rücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 8.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.18.1. sind Schadensersatzansprüche Scha- densersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtetverpflich- tet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlenzurückzu- zahlen, oder ggf. ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu stellen. Die Kündigung bleibt demnach ausgeschlossen.
8.3. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, denn dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfenvorzu- werfen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen1. Der Vermieter haftet nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für Schäden seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Beifahrer der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und MitbenutzerSchäden, es sei denndie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten Gastgebers beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses auftreten, dem Vermieter wird der Gastgeber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist eine für den verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfengering zu halten.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz des Gästehauses zur Verfügung gestellt wird, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen bestehtkommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte hafteten die Gastgeber nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich 3. Nachrichten, Post und Warensendungen, für die Haftung des Vermieters bei Sach- Gäste, werden mit Sorgfalt behandelt. Der Gastgeber übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und Vermögensschäden - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztWunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des VermietersVorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
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Samples: Beherbergungsvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge a) Die Haftung des Vermieters bei höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters stehtist ausgeschlossen.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. b) Der Vermieter haftet nicht für bei leicht fahrlässig verursachten Schäden beschränkt. Eine Haftung des Mieters Vermieters besteht nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Miet- oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, Chartervertrag dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Miet- oder Chartervertrages oder sonstigen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitden vorhersehbaren, es sei dennvertragstypischen, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztunmittelbaren Durchschnittsschaden. Diese Haftungsbeschränkung Dies gilt auch zugunsten von Mitarbeitern bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- gehilfen des Vermieters. Dasselbe gilt auch für Schäden, die durch einen Mangel des vercharterten Bootes verursacht werden.
c) Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die auf Grund einer vom Vermieter übernommenen Garantie oder eines vom Vermieter arglistig verschwiegenen Mangels entstanden sind. Sie gelten ferner nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertretern Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
d) Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 8.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil der Mietobjekt vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es er nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 8.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.18.1. sind Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – - gleich aus welchem Rechtsgrund – - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen vom Vermieter bereits erhaltene Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen,
8.3. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Mietobjekts zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters. Dies gilt insbesondere, für die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze und sonstiger Normen bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.
8.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht nur für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei dennfür leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztGesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Mietobjekts. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Fahrzeugs entstandenen Mängel des VermietersMietobjekts oder sonstige Schäden.
8.5. Die Haftung des Vermieters für Mehraufwendungen des Mieters im Falle einer Rückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt seiner Fahrzeugversicherungen ist ausgeschlossen.
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 3.1 Der Vermieter kann haftet für alle Schäden, die Leistung verweigernvon ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet werden. Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit diese für den Vermieter unmöglich ister nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner Angestellten oder Beauftragten. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden die durch Naturereignisse, durch das eigene Verhalten des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzerdas Verhal- ten Dritter verursacht werden.
3.2 Der Mieter ist verpflichtet, es sei dennoffensichtliche Schäden an seinem Kfz vor Verlassen der Parkeinrichtung unverzüglich dem Per- sonal des Vermieters über die markierten Sprech-/Notrufanlagen am Kassenautomaten oder an der Ausfahrteinrichtung oder an der Pforte mitzuteilen. Dies gilt nicht, falls eine solche Mitteilung objektiv nicht möglich oder ihm nicht zuzumuten ist, wovon insbesondere dann auszugehen ist, wenn über die Sprech-/Notrufanlage oder an der Pforte niemand zu errei- chen ist. In diesem Falle muss der Mieter sie dem Vermieter ist eine für innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Verlassen der Park- einrichtung schriftlich mitteilen. Sonstige Schäden seines Kfz muss der Mieter dem Vermieter ebenfalls innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Verlassen der Parkeinrichtung schriftlich mitteilen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen. Macht der Mieter Schadensersatzansprüche gegen den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schädengeltend, soweit Deckung im Rahmen obliegt ihm der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe FahrlässigkeitNachweis, es sei denn, dass der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermietersseine Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat.
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Samples: Mietvertrag
Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter kann die haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung verweigernauf Schadensersatz, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn begrenzt auf das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und 10- fache des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
12.2 Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 12.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur LastNettomietzinses. Der Vermieter ist jedoch verpflichtetberechtigt, alle erhaltenen Zahlungen an den statt dem reservierten Fahrzeug ein gleichwertiges Ersatz-Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter umgehend zurückzuzahlennicht zu vertreten hat, ausfällt. Für mittelbare Schäden haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurücklässt. Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll (siehe Ziff. 10). Gegnerische Ansprüche dürfen nicht für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn, anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenhöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
12.3 Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht.
12.4 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitmehr verkehrssicher, es sei denn, ist der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzttelefonisch zu unterrichten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des VermietersVersagt der Wegstreckenzähler, gesetzlichen Vertretern ist das Fahrzeug unverzüglich auf direktem Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und Erfüllungsgehilfen des Vermietersreparieren zu lassen.
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