Common use of Haftung des Vermieters Clause in Contracts

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügten Personenschäden sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen.

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Samples: Nutzungs Und Mietvertrag, Nutzungsvertrag Vereinsbus Fc Schwülper, msvbautzen04.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügten Personenschäden sowie bei Verletzung wesentlicher VertragspflichtenSchäden, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Versicherungen besteht. Weitergehende AnsprücheFür durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrundes sei denn, werden ausgeschlossendass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von insbesondere geringwertigen Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.

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Samples: www.campanda.fr, www.campanda.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügten Personenschäden sowie bei Verletzung wesentlicher VertragspflichtenSchäden, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Versicherungen besteht. Weitergehende AnsprücheFür durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrundes sei denn, werden ausgeschlossendass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern.

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Samples: www.sun-camper.de, www.caravan-erkner.de

Haftung des Vermieters. Der Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügten Personenschäden sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit nicht Deckung nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen Transporter. Der Mieter hat das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Weitergehende AnsprücheRecht, gleich aus welchem Rechtsgrunddem Vermieter nachzuweisen, werden ausgeschlossendass der entstanden Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurde.

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Samples: drexler-garten-haus.de, www.mycarveronik.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig schuldhaft zugefügten Personenschäden sowie bei Verletzung wesentlicher VertragspflichtenSchäden, soweit nicht die Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Kraftfahrzeugversicherung besteht. Weitergehende AnsprücheFür durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossendie der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt.

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Samples: holledauer-trike-treff.de, trike-treff.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügten Personenschäden sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit nicht Deckung schuldhaft zugeführten Schäden im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung bestehtKFZ- Haftpflichtversicherung. Weitergehende Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurück lässt. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden auch gegen Mitarbeiter des Vermieters sind ausgeschlossen.

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Samples: mammitzsch-reisemobile.de

Haftung des Vermieters. Der Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter haftet für alle aus dem Mieter vorsätzlich Mietvertrag, es sei denn, der Anspruch hat eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht zum Inhalt, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig zugefügten Personenschäden sowie fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Diese Regelung gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossenden Vertragsverhandlungen.

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Samples: www.vansforbands.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügten Personenschäden sowie bei Verletzung wesentlicher VertragspflichtenSchäden, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung abgeschlos- senen Versicherungen besteht. Weitergehende AnsprücheFür durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrundes sei denn, werden ausgeschlossendass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters.

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Samples: colognecamper.com

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig schuldhaft zugefügten Personenschäden sowie bei Verletzung wesentlicher VertragspflichtenVertragspflichten voll; im übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen.

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Samples: biker-village.de

Haftung des Vermieters. 7.1. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügten Personenschäden sowie bei Verletzung wesentlicher VertragspflichtenSchäden, soweit nicht eine Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung bestehtbesteht und sofern diese nicht durch die nachstehenden Regelungen ausgeschlossen sind. Weitergehende AnsprücheFür die durch die Versicherung nicht gedeckten Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossenbeschränkt sich die Haftung des Vermieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: als-bootsverleih.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügten Personenschäden sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichtenhaftet, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Weitergehende Ansprüche, gleich für von ihm verursachte Schäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um Schäden aus welchem Rechtsgrundder Verletzung von Leben, werden ausgeschlossenKörper oder Gesundheit oder um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

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Samples: www.erento.com

Haftung des Vermieters. 1. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes oder grob fahrlässig zugefügten Personenschäden sowie der groben Fahrlässigkeit seiner selbst, eines Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Vermieter nur bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragsverpflichtungen. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit Vertragspflichten ist in der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Der Vermieter haftet nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Weitergehende Ansprüche, gleich die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossendem Vertragsverhältnis.

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Samples: www.k-automobile.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig schuldhaft zugefügten Personenschäden sowie bei Verletzung wesentlicher VertragspflichtenVertragspflichten voll; im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen.

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Samples: www.billiger-mietwagen.de

Haftung des Vermieters. Der Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter haftet für alle aus dem Mieter vorsätzlich Mietvertrag, es sei denn der Anspruch hat eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht zum Inhalt, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig zugefügten Personenschäden sowie fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Diese Regelung gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossenden Vertragsverhandlungen.

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Samples: s1651d9c972cc6137.jimcontent.com

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig schuldhaft zugefügten Personenschäden sowie bei Verletzung wesentlicher VertragspflichtenSchäden, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung besteht. Weitergehende Der Vermieter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrundauch gegen Mitarbeiter von dem Vermieter, gleichgültig, ob sie im Vertrag oder unerlaubt in der Handlung gestützt sind, werden ausgeschlossen. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt. Die Haftung hierfür ist ausgeschlossen.

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Samples: www.reisemobile-niederrhein.de

Haftung des Vermieters. Der Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter haftet für alle aus dem Mieter vorsätzlich Mietvertrag, es sei denn der Anspruch hat eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentliche Vertragspflicht zum Inhalt, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig zugefügten Personenschäden sowie fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Diese Regelung gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossenVertragsverhandlungen.

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Samples: www.campanda.de