Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.
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Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.
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Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug - – nach Möglichkeit - – zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.
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Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Fahrzeugausfall, auftretender Mängel am Fahrzeug oder fehlender/mangelhafter Einzelteile der Grundausrüstung sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.
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Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen für das Fahrzeug abgeschlossener Kraftfahr- zeughaftpflichtversicherung besteht. Für durch Versicherungen die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermie- ter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurdendie der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurück lässt. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten deren Erfüllung Bei Abschluss eines Mietvertrages wird ein Fahrzeug einer bestimmten Kategorie gebucht. Der Mieter hat keinen Anspruch auf die ordnungsgemäße Durchführung Zuteilung eines bestimmten Fahr- zeuges; das zugeteilte Fahrzeug muss lediglich der gebuchten Kategorie entsprechen. Bei Ausfall des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird Fahrzeuges versucht der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellenErsatzfahrzeug entsprechend der gebuchten Kategorie zu beschaffen; ansonsten wird der gezahlte Mietpreis erstattet. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden seinEtwaige Schadensersatzansprüche durch Ausfall oder Beschädigung des Fahrzeuges, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung die über die Leistung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche Schutzbriefes im Schadensfall hinausgehen, (z. B. Urlaubsausfall, entgan- gene Urlaubsfreuden, Wartezeiten, Verschiebung und Stornierung von Terminen und alle dadurch bedingte Folgekosten, Erkrankungen des Mieters hieraus gegenüber dem Mie- ters oder seiner Begleiter im Urlaub) können vom Vermieter sind ausgeschlossennicht anerkannt werden.
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Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- Sach und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe FahrlässigkeitXxxx lässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche vertragswesentli che Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen ErfüllungsgehilfenErfül lungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters Ver mieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossenaus geschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.z. B. aufgrund auf grund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter nach Möglichkeit ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle die sem Xxxxx erhält der Xxxxxx Mieter den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus hier aus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.
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Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von u.a. Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird kann der Vermieter nach Absprache versuchen, ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung zu stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.
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Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug - – nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.
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Samples: buchung.waumobil.eu
Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen für das Fahrzeug abgeschlossener Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Für durch Versicherungen die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurdendie der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten deren Erfüllung Bei dem Abschluss eines Mietvertrages wird ein Fahrzeug einer bestimmten Kategorie gebucht. Der Mieter hat keinen Anspruch auf die ordnungsgemäße Durchführung Zuteilung eines bestimmten Fahrzeuges; das zugeteilte Fahrzeug muss lediglich der gebuchten Kategorie entsprechen Bei Ausfall des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird Fahrzeuges versucht der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellenErsatzfahrzeug entsprechend der gebuchten Kategorie zu beschaffen; ansonsten wird der gezahlte Mietpreis erstattet. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden seinEtwaige Schadensersatzansprüche durch Ausfall oder Beschädigung des Fahrzeuges, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung die über die Leistung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche Schutzbriefes im Schadensfall hinausgehen, ( z.B. Urlaubsausfall, entgangene Urlaubsfreuden, Wartezeiten, Verschiebung und Stornierung von Terminen und alle dadurch bedingte Folgekosten, Erkrankungen des Mieters hieraus gegenüber dem oder seiner Begleiter im Urlaub) können vom Vermieter sind ausgeschlossennicht anerkannt werden.
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Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § §536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende auftretenden Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles Fahrzeugausfalls nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug - – nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters Schadensansprüche hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.
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