Common use of Haftung des Vermieters Clause in Contracts

Haftung des Vermieters. 1. Hat der Vermieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Vermieter beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Mieter für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist. haftet der Vermieter nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Mieters, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. 2. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag

Haftung des Vermieters. (1. Hat ) Für die Eignung des Fahrzeugs für den vom Mieter vorgesehenen Zweck übernimmt der Vermieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommenkeine Gewähr. (2) Soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Vermieter beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper vertraglichen und Gesundheitaußervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Soweit Auf Schadensersatz haftet der Schaden durch eine vom Mieter für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt istVermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur (a) für etwaige damit verbundene Nachteile Schäden aus der Verletzung des MietersLebens, z.B. höhere Versicherungsprämien des Körpers oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch der Gesundheit, (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die Versicherungordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraute und vertrauen durfte); in diesem Fall ist die Haftung des Vermieters doch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 2. Ist (3) Die sich aus dem vorgenannten Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Mieter Vermieter vorsätzlich handelt oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Garantie übernommen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestelltearglistig einen Mangel verschwiegen hat.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 1. Hat Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, es sei denn der Vermieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Vermieter beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Anspruch hat eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht zum Inhalt, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden durch eine vom beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Diese Regelung gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Der Mieter entbindet den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftung für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt istSchäden oder Verluste an bzw. von Gegenständen, die mit dem Fahrzeug befördert oder in diesem zurückgelassen wurden. Bei der Anmietung von Kühlfahrzeugen haftet der Vermieter nur insbesondere nicht für etwaige damit verbundene Nachteile Schäden an Warengütern, die durch eine Fehlfunktion oder einen Ausfall der Kühlung hervorgerufen wurden. Der Mieter prüft eigenverantwortlich die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der erforderlichen Kühlung der jeweiligen Güter und trägt dafür Sorge, dass diese Bestimmungen eingehalten werden. Der Mieter sorgt selbst für einschlägigen Versicherungsschutz des Mieters, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die VersicherungLadeguts einschließlich der Deckung des Ausfalls von Kühlaggregaten. 2. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 1Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Hat Der Vermie- ter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten (sog. Kern- bzw. Kardinalspflichten, d.h. wesentlicher vertragliche Pflichten, welche die vertragsgemäße Durchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut). Der Haftungsausschluss greift ferner nicht ein, wenn der Vermieter aufgrund eine bestimmte Eigenschaft der gesetzlichen Bestimmungen Mietsache zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Der Haftungsausschluss greift des Weiteren nicht ein bei Schäden, für einen Schaden aufzukommendie der Vermieter eine Versicherung abgeschlossen hat. Soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel erstreckt, welche bei Vertragsschluss bzw. Übergabe der leicht fahrlässig verursacht wurdeMietsache bestanden, so haftet der Vermieter beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt unbeschadet der vorherigen Sätze nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Mieter für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist. haftet der Vermieter nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Mieters, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherungleichte Fahrlässigkeit. 2. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte.

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Samples: Sepa Direct Debit Mandate

Haftung des Vermieters. 1Etwaige Schadensersatzansprüche des Mieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Hat Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Vermieter aufgrund oder bei der gesetzlichen Bestimmungen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (sogenannte wesentliche Vertragspflichten / Kardinalpflichten). Diese Haftungsbegrenzung gilt gleichermaßen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Vermieter beschränktPflichtverletzungen durch die Organe und Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Vermieters. Die Haftung besteht nur bei Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und wesentlicher Vertragspflichten ist auf den bei Vertragsabschluß vertragstypischen, vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt , soweit nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Mieter für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist. haftet Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für etwaige damit verbundene Nachteile Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des MietersMieters ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden, z.B. die allein durch höhere Versicherungsprämien Gewalt, andere Mieter oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung sonstige Dritte verursacht und/oder zu vertreten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch die VersicherungBeschädigungen des Fahrzeuges entstanden sind. 2. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. (1. Hat ) Für die Eignung des Fahrzeugs für den vom Mieter vorgesehenen Zweck übernimmt der Vermieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommenkeine Gewähr. (2) Soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Vermieter beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper vertraglichen und Gesundheitaußervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Soweit Auf Schadensersatz haftet der Schaden durch eine vom Mieter für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt istVermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur (a) für etwaige damit verbundene Nachteile Schäden aus der Verletzung des MietersLebens, z.B. höhere Versicherungsprämien des Körpers oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch der Gesundheit, (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die Versicherungordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraute und vertrauen durfte); in diesem Fall ist die Haftung des Vermieters doch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 2. Ist (3) Die sich aus dem vorgenannten Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Mieter Vermieter vorsätzlich handelt oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Garantie übernommen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestelltearglistig einen Mangel verschwiegen hat.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 1. Hat Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter aufgrund der die Pflichtverletzung vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommenVertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet wird der Vermieter beschränktbei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden – in jedem Fall vor Abreise – bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen einen möglichen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Mieter für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist. haftet der Vermieter nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Mieters, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherunggering zu halten. 2. Ist der Mieter eine juristische Person Im Übrigen ist die Haftung des öffentlichen RechtsVermieters im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen die auf Vorsatz oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellteberuhen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften und Verschuldens bei Vertragsabschluss.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 1. Hat der Vermieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Vermieter beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten des Vermieters, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf direkte Schäden und ist Schäden, die auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenztVorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen seiner Geschäftsführung zurückzuführen sind. Diese Beschränkung gilt Weitere Haftungsansprüche einschließlich Haftung für Tod oder Personenschäden oder Schäden, die vom Personal des Vermieters, dritten Parteien oder Subunternehmern verursacht worden sind, sind ausgeschlossen. Direkte Schäden umfassen in keinem Falle Einkommens-, Umsatz- oder Ertragsverluste. Nur in dem Fall und insofern vorgenannter Ausschluß rechtlich nicht bei Verletzung von Lebenzulässig ist, Körper und Gesundheit. Soweit begrenzt sich die Haftung des Vermieters auf die Summe des Mietvertrages in dem Monat, in dem der Schaden durch eine vom Mieter für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt aufgetreten ist. haftet Nur in dem Fall und insofern vorgenannte Ausschlüsse rechtlich nicht zulässig sind, begrenzt sich die Haftung des Vermieters auf die von der Vermieter nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Mieters, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die VersicherungVersicherungsgesellschaft im Schadensfall ausgezahlte Summe (ausschließlich Mehrwertsteuer). Auf Anfrage werden Angaben zum Inhalt der Versicherungsbedingungen bereitgestellt. 2. Ist Der Vermieter lehnt jegliche Haftung gleich welcher Art für Besitztümer ab, die bei der Rückgabe am Vermietungsstandort vom Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der von Dritten im Fahrzeug zurückgelassen werden; diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen Vorsatz oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestelltedessen Geschäftsführung.

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Samples: Vermietvertrag

Haftung des Vermieters. 1a) Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hat Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vermieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. b) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommennur auf den vertragstypischen, der leicht vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, so haftet es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Vermieter beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Mieter für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist. haftet der Vermieter nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Mieters, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. 2. Ist c) Die Einschränkungen der Mieter eine juristische Person 4.a) und 4.b) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des öffentlichen RechtsVermieters, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. d) Die Vorschriften des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende AngestellteProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 1. Hat der Vermieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Vermieter beschränkt. Die Haftung besteht nur bei des Vermieters auf Schadensersatz wegen einfacher Fahrlässigkeit wird ausge- schlossen. Der hier vereinbarte Haftungsausschluss gilt generell nicht, wenn Schadensersatzan- sprüche des Mieters auf der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinal- pflicht), einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Vermieter oder seiner Erfüllungsgehilfen oder auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheitsvereinbarung des Mietobjektes beruhen. Der Begriff der Kardinalpflicht wird dabei verstanden als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsge- mäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Mieter für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist. haftet der Vermieter nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Mieters, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. 2. Ist deren Einhaltung der Mieter eine juristische Person regelmäßig vertrauen darf. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind ferner Schäden aus der Verletzung des öffentlichen RechtsLe- bens, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen des Körpers oder ein Unternehmerder Gesundheit, der bei Abschluss die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen Vermie- ters oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertre- ters oder eines Erfüllungsgehilfen des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellteberuhen.

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Samples: Rental Agreement

Haftung des Vermieters. 1. Hat der Der Vermieter aufgrund der haftet für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Bestimmungen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und den Fall zu vertretender Unmöglicher unerheblicher Pflichtverletzung. 2. Weiterhin haftet der Vermieter beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei im Fall der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Mieter für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist. haftet der Vermieter nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Mieters, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. 2. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen Gesundheit auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende AngestellteErfüllungsgehilfen. 3. In allen anderen Fällen haftet der Vermieter nicht für Ansprüche auf Schadensersatz oder auch, wenn uns deshalb aus dem Vertragsverhältnis wegen schuldhafter Pflichtverletzung gleich aus welchem Rechtsgrund im Fall leichter Fahrlässigkeit. 4. Im Fall der Haftung ist die Haftung aber auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 1. Hat a. Xxxxx Xxxxxx übernimmt der Vermieter aufgrund der für die Eignung des Fahrzeugs für den vom Mieter vorgesehenen Einsatzzweck. b. Der Vermieter haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommenVorschriften, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so sofern dieser Mietvertrag nicht anderes vereinbart. c. Unabhängig vom Rechtsgrund haftet der Vermieter beschränkt. Die Haftung besteht nur auf Schadensersatz bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten Vorsatz und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Mieter für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist. grober Fahrlässigkeit. d. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für etwaige damit verbundene Nachteile Xxxxxxx aus der Verletzung des Mieters, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. 2. Ist der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein UnternehmerKörpers, der bei Abschluss Gesundheit oder des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeltLebens, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit • für Xxxxxxx aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Hiermit gemeint ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraute und vertrauen durfte. In einem solchen Fall ist die Haftung des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestelltebegrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 1. Hat der Der Vermieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Vermieter beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom dem Mieter für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt istdie von uns bzw. haftet unseren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden und für übernommene Garantien unbeschränkt. Ebenso haften wir für zumindest fahrlässig verursachte Schäden, soweit diese zu Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Vermieter nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Mieters, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die VersicherungGesundheit von Menschen führen. 2. Ist Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder sich ein vertragstypisch vorhersehbarer Schaden verwirklicht hat, bzw. wenn durch den Haftungsausschluss der Mieter eine juristische Person unangemessen benachteiligt wird. In diesen Fällen ist der Schadenersatz in der Höhe auf den typisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des öffentlichen RechtsVertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragsziels gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 3. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen einschließlich Schäden aus entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechung oder ein Unternehmerirgendwelchen anderen Vermögensschäden wird nicht übernommen. 4. Für einen einzelnen Schadensfall, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte.der Regelungen unter

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung

Haftung des Vermieters. 1. Hat Im Falle einer vom Vermieter zu vertretenden Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ist die Haftpflicht des Vermieters, sofern sie durch seine Haftpflicht- versicherung gedeckt ist, auf die von der Vermieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Vermieter Versicherungsgesellschaft erbrachten Versicherungsleistung beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Wenn die Versicherungsgesellschaft keine Ver- sicherungsleistung erbringt oder der Schaden nicht durch eine vom Mieter für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene die Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist. haftet der Vermieter nur für etwaige damit verbundene Nachteile , ist die Haftpflicht des Mieters, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die VersicherungVermieters auf das anderthalbfache des Rechnungsbetra- ges beschränkt. 2. Ist Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden wie beispielsweise Schäden durch Gewinnausfälle. 3. Der Mieter befreit den Vermieter von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der vom Mieter eine juristische Person zu vertretenden Nichterfüllung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen. 4. Die Haftpflicht des öffentlichen RechtsVermieters gegenüber dem Mieter erlischt nach Ablauf eines Jahres nach Beendigung des Vertrages. 5. Die in diesen Bedingungen festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wenn der Schaden auf Vorsatz oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober grobe Fahrlässigkeit des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellteseiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Vermieters. 1. Hat ✓ Für die Eignung des Fahrzeugs für den vom Mieter vorgesehenen Zweck übernimmt der Vermieter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommenkeine Gewähr. ✓ Soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Vermieter beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper vertraglichen und Gesundheitaußervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Soweit Auf Schadensersatz haftet der Schaden durch eine vom Mieter für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt istVermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für etwaige damit verbundene Nachteile Schäden aus der Verletzung des MietersLebens, z.B. höhere Versicherungsprämien des Körpers oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch der Gesundheit, ✓ für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die Versicherung. 2. Ist der Mieter eine juristische Person ordnungsgemäße Durchführung des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Mietvertrages Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraute und vertrauen durfte); in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch bei grober Fahrlässigkeit diesem Fall ist die Haftung des Vermieters mit Ausnahme grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter doch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. ✓ Die sich aus dem vorgenannten Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Vermieter vorsätzlich handelt oder leitende Angestellteeine Garantie übernommen oder arglistig einen Mangel verschwiegen hat.

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Samples: Rental Agreement