Common use of Haftung des Vermieters Clause in Contracts

Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag

Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag

Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag

Haftung des Vermieters. 7.1 Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt aus der Verletzung einer Garantie, aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit der Vermieter ein Beschaffungsrisiko übernommen hat, haftet der Vermieter unbe- schränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitsol- che Schäden begrenzt, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurdenmit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags ty1p0i.s5cher- weise gerechnet werden muss. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten deren Erfüllung Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfeh- ler bleibt unberührt. 7.2 Soweit die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Ver- treter und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch Erfüllungsgehilfen des Vermieters. 7.3 Für die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 Genauigkeit der an Bord der Yacht befindlichen Navigationsmittel ein- schließlich der Seekarten und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossenHandbücher wird vom Vermieter keine Gewähr über- nommen. 7.4 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug die bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird Rückgabe in der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossenYacht zurückgelassen werden.

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Samples: Charter Agreement

Haftung des Vermieters. Für a. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges durch Versicherungen den Mie- ter oder den berechtigten Fahrer im Fahrzeug zurückgelassen/vergessen werden, sofern der Vermieter nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. b. Der Vermieter haftet für einen bei Vertragsschluss vorhandenen Mangel der Mietsache im Sinne von § 536 BGB nur, sofern er den Mangel nach Absatz c. zu vertreten hat. c. Soweit eine Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitin Betracht kommt, es sei dennhaftet dieser nach folgenden Vorgaben: Der Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten sofern wesentliche Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten)darf) verletzt werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern Die Haftung des Vermieters beschränkt sich in diesen Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und dessen Vertragspartnern vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach Absatz c. gelten nicht soweit der Vermieter einen Mangel arglistig verschwiegen hat, für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Ver- mieters oder sonstigen für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner für alle Anspruchsarten, auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossensolche aus Deliktsrecht.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. Für 1. Tritt ein Schaden oder Defekt am Fahrzeug auf, so trägt der Vermieter die Reparaturkosten, sofern der Mieter sich vorher die Freigabe in Textform eingeholt hat und soweit der Mieter nicht gemäß § VII. dieser Bestimmung haftet. 2. Ist das Fahrzeug gestohlen oder nicht fahrbereit (durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich Unfall oder Defekt des Fahrzeugs), besteht kein Anspruch auf Gestellung eines Ersatzfahrzeu- ges. Sofern ein Totalverlust festgestellt ist, erfolgt die Abrechnung des Miet- vertrages entsprechend der Nutzung des Fahrzeugs. 3. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Vermieters Mietge- genstands gem. § 536a Abs. 1, 1. Fall BGB ist ausgeschlossen. Der Vermie- ter haftet voll bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe grober Fahrlässigkeit. Bei der nur fahrlässigen Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, es sei denndie sich nach dem Inhalt und Zweck des Vertrages ergeben, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird haftet der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellennur beschränkt auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden seinAnsonsten haftet der Vermieter nicht bei einfacher Fahrlässigkeit. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossenKörper und Gesund- heit.

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Samples: Rental Agreement

Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § §536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende auftretenden Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles Fahrzeugausfalls nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters Schadensansprüche hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Fahrzeugausfall, auftretender Mängel am Fahrzeug oder fehlender/mangelhafter Einzelteile der Grundausrüstung sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von u.a. Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird kann der Vermieter nach Absprache versuchen, ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung zu stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.

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Samples: Mietvertrag

Haftung des Vermieters. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- Sach­ und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe FahrlässigkeitXxxx­ lässigkeit, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche vertragswesentli­ che Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen ErfüllungsgehilfenErfül­ lungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters Ver­ mieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossenaus­ geschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.z. B. aufgrund auf­ grund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird der Vermieter nach Möglichkeit ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellen. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden sein, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages. In diesem Falle die­ sem Xxxxx erhält der Xxxxxx Mieter den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche des Mieters hieraus hier­ aus gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.

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Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen für das Fahrzeug abgeschlossener Kraftfahr- zeughaftpflichtversicherung besteht. Für durch Versicherungen die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermie- ter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, es sei denn, dass dabei vertragswesentliche Pflichten verletzt wurdendie der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurück lässt. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten deren Erfüllung Bei Abschluss eines Mietvertrages wird ein Fahrzeug einer bestimmten Kategorie gebucht. Der Mieter hat keinen Anspruch auf die ordnungsgemäße Durchführung Zuteilung eines bestimmten Fahr- zeuges; das zugeteilte Fahrzeug muss lediglich der gebuchten Kategorie entsprechen. Bei Ausfall des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach §§ 536 Abs. 1 und 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aufgrund von Fahrzeugausfall bzw. auftretende Mängel am Fahrzeug sind ausgeschlossen. Sollte das Mietfahrzeug bei Reiseantritt z.B. aufgrund eines Fahrzeugausfalles nicht verfügbar sein, wird Fahrzeuges versucht der Vermieter ein anderes Fahrzeug - nach Möglichkeit - zur Verfügung stellenErsatzfahrzeug entsprechend der gebuchten Kategorie zu beschaffen; ansonsten wird der gezahlte Mietpreis erstattet. Sollte kein anderes Fahrzeug vorhanden seinEtwaige Schadensersatzansprüche durch Ausfall oder Beschädigung des Fahrzeuges, hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung die über die Leistung des Mietvertrages. In diesem Falle erhält der Xxxxxx den Mietpreis umgehend zurück. Schadenersatzansprüche Schutzbriefes im Schadensfall hinausgehen, (z. B. Urlaubsausfall, entgan- gene Urlaubsfreuden, Wartezeiten, Verschiebung und Stornierung von Terminen und alle dadurch bedingte Folgekosten, Erkrankungen des Mieters hieraus gegenüber dem Mie- ters oder seiner Begleiter im Urlaub) können vom Vermieter sind ausgeschlossennicht anerkannt werden.

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