Common use of Haftung für Mängel Clause in Contracts

Haftung für Mängel. ein Jahr nach Ablieferung der Ware an den Kunden, im bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. [2] Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich der Ver- käufer an ein Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. [3] Ein Kaufvertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer in Schriftform oder per E-Mail zu- stande. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur den, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleich- zeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teil- weise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden erstattet der Verkäufer un- verzüglich. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gem. Ziff. 8 dieser All- gemeinen Geschäftsbedingungen. [4] Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berech- tigt. [1] Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). [2] Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produkt- beschreibungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese Allgemeinen Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begrün- denden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Abs. (2) genann- ten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang. [5] Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffanspruches des Kunden gegen den Verkäufer die gesetzlichen Be- stimmungen. annähernd maßgebend. [5] Der Eintritt des Lieferverzugs des Verkäufers bestimmt Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen wur- 10. Schutzrechte [4] Nach der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer ist der Kunde an die Bestellung gebunden und der Kunde kann nur nach den gesetzlichen Bestimmungen vom je- weiligen Kaufvertrag zurücktreten. Dies gilt auch im Falle der Insolvenz des Verkäufers. [5] Die Mitarbeiter, Handelsvertreter, Agenten oder sonstige Vertriebsmittler des Verkäufers sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung abzuse- hen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären.

Appears in 2 contracts

Samples: www.pharmawerk-weinboehla.de, www.agraria-pharma.de

Haftung für Mängel. ein Jahr nach Ablieferung der Ware an den Kunden, im bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf Ist der Kunde der ausdrücklichenVerbraucher, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. [2] Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich der Ver- käufer an ein Angebot für die Zeit von 2 Wochen haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. [3] Ein Kaufvertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer in Schriftform oder per E-Mail zu- stande. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur den, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleich- zeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teil- weise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden erstattet der Verkäufer un- verzüglich. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gem. Ziff. 8 dieser All- gemeinen Geschäftsbedingungen. [4] Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berech- tigt. [1] Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschrän­ kungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewähr­ leistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ist der Kunde Unternehmer, sind Mängelrügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel müssen uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns die Xxxx der Art der Nacherfüllung vor. Geringfügige Abweichungen vom Original gelten auch bei farblichen Reproduk­ tionen in allen Herstellungsverfahren nicht als Grund für eine Mängelrüge. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung den Kunden unangemessen benach­ teiligt. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadens­ ersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer VIII). Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB). [2] Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produkt- beschreibungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese Allgemeinen Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begrün- denden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Abs. (2) genann- ten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang. [5] Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffanspruches des Kunden gegen den Verkäufer die gesetzlichen Be- stimmungen. annähernd maßgebend. [5] Der Eintritt des Lieferverzugs des Verkäufers bestimmt Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen wur- 10. Schutzrechte [4] Nach der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer ist der Kunde an die Bestellung gebunden und der Kunde kann nur nach den gesetzlichen Bestimmungen vom je- weiligen Kaufvertrag zurücktretenBGB bleibt unberührt. Dies gilt auch nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer VIII). Garantien im Falle Rechtssinne erhält der Insolvenz des Verkäufers. [5] Die Mitarbeiter, Handelsvertreter, Agenten oder sonstige Vertriebsmittler des Verkäufers sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung abzuse- hen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklärenKunde durch uns nicht.

Appears in 1 contract

Samples: www.f-mp.de

Haftung für Mängel. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vor- schriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ist der Kunde Unter- nehmer, sind Mängelrügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel müssen uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns die Xxxx der Art der Nacherfüllung vor. Geringfügige Abweichungen vom Original gelten auch bei farblichen Reproduktionen in allen Herstellungs- verfahren nicht als Grund für eine Mängelrüge. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung den Kunden unangemessen benachteiligt. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr nach Ablieferung Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahren- übergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer VIII. Ist der Ware an den KundenKunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. [2] Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich der Ver- käufer an ein Angebot für die Zeit von 2 Wochen Falle eines Lieferre- gresses nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. [3] Ein Kaufvertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer in Schriftform oder per E-Mail zu- stande. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur den, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleich- zeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teil- weise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden erstattet der Verkäufer un- verzüglich. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gem. Ziff. 8 dieser All- gemeinen Geschäftsbedingungen. [4] Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berech- tigt. [1] Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). [2] Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produkt- beschreibungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese Allgemeinen Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begrün- denden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Abs. (2) genann- ten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang. [5] Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffanspruches des Kunden gegen den Verkäufer die gesetzlichen Be- stimmungen. annähernd maßgebend. [5] Der Eintritt des Lieferverzugs des Verkäufers bestimmt Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen wur- 10. Schutzrechte [4] Nach der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer ist der Kunde an die Bestellung gebunden und der Kunde kann nur nach den gesetzlichen Bestimmungen vom je- weiligen Kaufvertrag zurücktretenBGB bleibt unberührt. Dies gilt auch nicht, soweit es sich um Schadenser- satzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer VIII. Garantien im Falle Rechtssinne erhält der Insolvenz des Verkäufers. [5] Die Mitarbeiter, Handelsvertreter, Agenten oder sonstige Vertriebsmittler des Verkäufers sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung abzuse- hen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklärenKunde durch uns nicht.

Appears in 1 contract

Samples: www.jungpro.de

Haftung für Mängel. ein Jahr Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Lieferer wie folgt: 1. Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von 12 Monaten nach Ablieferung der Ware an den KundenLieferung. Diese Verjährungsfrist gilt ebenfalls für etwaige vertragliche Schadensersatzan- sprüche, im bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichenauch wegen Folgeschäden und mittelbarer Schäden, schriftlichen Zustimmung einschließlich solcher Ansprüche, die auf Verschulden bei Vertragsschluss und positiver Ver- tragsverletzung beruhen. Wenn aufgrund individueller Vereinbarung eine längere Gewährleistungsfrist besteht, gilt vorstehender Satz 2 entsprechend. 2. Lieferungen und Leistungen des VerkäufersLieferanten sind vom Besteller unverzüglich zu untersuchen. [2] Soweit nichts anderes vereinbart istEtwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich, hält sich der Ver- käufer an ein Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebundennotfalls fernschrift- lich zu rügen. Der Fehler ist exakt zu beschreiben. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werdenÜbrigen gilt § 377 HGB. [3] Ein Kaufvertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer in Schriftform oder per E-Mail zu- stande. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur den, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleich- zeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb Beanstandung begründet, wird unter Aus- schluss weitergehender Rechte nach Xxxx des Liefe- rers nachgebessert oder gegen Rückgabe der neuen Lieferfrist nicht verfügbarfehler- haften Stücke oder Teile kostenlos und frachtfrei Ersatz geliefert. 4. Eventuell notwendig werdende Austauschaktionen oder Nachbesserungsarbeiten sind vom Kundendienst des Händlers durchzuführen. Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen sind die erforderlichen Maßnahmen mit dem Lieferer abzustimmen. 5. Schadensersatzansprüche des Händlers, ist insbeson- dere aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, wegen positiver Vertragsverletzung oder wegen Verlet- zung von Beratungspflichten, wegen Mängelfolgeschä- den oder wegen unerlaubter Handlung sind ausge- schlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers oder dessen Erfül- lungsgehilfen. 6. Für Mängel und Störungen, die durch chemische, magnetische, elektrische oder andere äußere Einwir- kungen hervorgerufen werden, haftet der Verkäufer berechtigtLieferer nicht, ganz oder teil- weise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden erstattet der Verkäufer un- verzügliches sei denn, dass ihn ein Verschulden hieran trifft. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gem7. Ziff. 8 dieser All- gemeinen Geschäftsbedingungen. [4] Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berech- tigt. [1] Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen VorschriftenZugesicherte Eigenschaften liegen nur vor, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). [2] Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die wenn sie ausdrücklich als solche bezeichneten Produkt- beschreibungenbezeichnet wurden. 8. Die Bestimmungen über Gewährleistungsfristen in Ziffer 1, Satz 2 und Ziffer 5. gelten nicht, sofern das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht. 9. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen den Liefe- rer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese Allgemeinen Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begrün- denden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Abs. (2) genann- ten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang. [5] Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffanspruches des Kunden gegen den Verkäufer die gesetzlichen Be- stimmungen. annähernd maßgebend. [5] Der Eintritt des Lieferverzugs des Verkäufers bestimmt Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen wur- 10. Schutzrechte [4] Nach der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer ist der Kunde an die Bestellung gebunden und der Kunde kann nur nach den gesetzlichen Bestimmungen vom je- weiligen Kaufvertrag zurücktretenLiefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt auch nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fährlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. 10. Die Ziffern 1. bis 9. gelten entsprechend für solche Ansprüche des Bestellers auf Nachbesserung, Ersatz- lieferung oder Schadensersatz, die durch im Falle der Insolvenz Rahmen des VerkäufersVertrages erfolgende Vorschläge oder Beratungen, oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind. [5] Die Mitarbeiter, Handelsvertreter, Agenten oder sonstige Vertriebsmittler des Verkäufers sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung abzuse- hen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklärenXI.

Appears in 1 contract

Samples: www.akrus.de

Haftung für Mängel. ein Jahr nach Der Lieferant leistet uns volle Rechts- und Sachge- währ. Der Lieferant haftet für einwandfreie Beschaffenheit und Tauglichkeit seiner Lieferung sowohl zu gewöhnli- chem als auch dem Lieferanten bekannt gegebenen Verwendungszweck und für zugesicherte Eigenschaf- ten der Ware. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nichts Anderweitiges zwischen den Parteien vereinbart wurde, zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware an durch den KundenLieferanten. Versteckte Mängel der Ware können während der ganzen Gewährleistungsfrist jederzeit, vor und/oder nach der Verarbeitung und/oder dem Weiterverkauf gerügt werden. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrügen gemäß § 377 Abs. 1 und 2 HGB. Wir werden festgestellte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung gegenüber dem Lieferanten anzeigen. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns unge- kürzt zu. In jedem Fall sind wir berechtigt, vom Liefe- ranten nach unserer Xxxx Mängelbeseitigung oder Lie- ferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Liefe- ranten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr im bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des VerkäufersVerzug ist oder besondere Eilbedürf- tigkeit besteht. [2] Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich der Ver- käufer an ein Angebot Wir können dabei von diesen Ansprü- chen für die Zeit gesamte Bestellung einheitlichen Ge- brauch machen oder sie je für einen bestimmten Teil der Bestellung anwenden. Die Verjährungsfrist für Garantieansprüche und für Ansprüche wegen Sachmängeln beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem wir von 2 Wochen nach Abgabe gebundendem Garantiefall oder dem Sachmangel Kenntnis erlangen, längstens jedoch drei Jahre ab Lieferung an uns. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werdenFalle von festgestellten Mängeln an nachgebesser- ten oder ausgetauschten Teilen stehen uns die glei- chen Mängelansprüche zu wie bei Mängeln an der Erstlieferung. [3] Ein Kaufvertrag Für Teile der Lieferungen und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer in Schriftform oder per E-Mail zu- stande. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur denLeistun- gen, die er wegen einer Betriebsunterbrechung aufgrund von Nacherfüllungsleistungen oder als Folge des Ein- baus von ersetzten oder nachgebesserten Teilen nicht zu vertreten hatvertragsgemäß verwendet werden können, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleich- zeitig ver- längert sich die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist Verjährungsfrist um die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teil- weise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden erstattet der Verkäufer un- verzüglich. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gem. Ziff. 8 Dauer dieser All- gemeinen Geschäftsbedingungen. [4] Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berech- tigt. [1] Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). [2] Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produkt- beschreibungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese Allgemeinen Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begrün- denden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Abs. (2) genann- ten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang. [5] Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffanspruches des Kunden gegen den Verkäufer die gesetzlichen Be- stimmungen. annähernd maßgebend. [5] Der Eintritt des Lieferverzugs des Verkäufers bestimmt Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen wur- 10. Schutzrechte [4] Nach der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer ist der Kunde an die Bestellung gebunden und der Kunde kann nur nach den gesetzlichen Bestimmungen vom je- weiligen Kaufvertrag zurücktreten. Dies gilt auch im Falle der Insolvenz des Verkäufers. [5] Die Mitarbeiter, Handelsvertreter, Agenten oder sonstige Vertriebsmittler des Verkäufers sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung abzuse- hen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklärenUnterbrechung.

Appears in 1 contract

Samples: www.accotex.com

Haftung für Mängel. ein Jahr Für Mängel, die zur Zeit der Übergabe vorlagen, sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften haftet die Dentabo OHG wie folgt: Alle maßgebenden Teile oder Leistungen sind nach Ablieferung Xxxx von der Ware an den KundenDentabo OHG unentgeltlich nachzubessern, im bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf neu zu liefern oder neu zu erbringen, sofern der Kunde Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe aufgetreten ist. Für alle rotierenden Instrumente gilt eine Frist von 6 Monaten. Schadensersatzansprüche werden innerhalb der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufersgesetzlichen Gewährleistung bei berechtigtem Anspruch abgewickelt. [2] Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich Die Feststellung von Mängeln muss der Ver- käufer an ein Angebot Dentabo OHG unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Darüber hinaus gehende Herstellergarantien gelten ausschließlich für die Zeit von 2 Wochen defekten Teile. Wenn die Dentabo OHG eine ihr gestellte, angemessene Nachfrist zur Mangelbeseitigung verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Weitere Ansprüche des Käufers gegen die Dentabo OHG sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zum Beispiel bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. [3] Ein Kaufvertrag und sonstige Vereinbarungen kommen dem Produkthaftungsgesetz oder in jedem Fall erst durch die Bestätigung Fällen des Vorsatzes, der Bestellung durch den Verkäufer in Schriftform groben Fahrlässigkeit oder per E-Mail zu- standedes Fehlens zugesicherter Eigenschaft zwingend gehaftet wird. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. AbbildungenGewährleistungsfrist beträgt für Nachbesserungen 3 Monate, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur den, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleich- zeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilenfür Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen 6 Monate. Für alle gebrauchten Geräte gilt jeglicher Garantieausschluss. Ist die Leistung auch innerhalb Unmöglichkeit auf Verschulden von der neuen Lieferfrist nicht verfügbarDentabo OHG zurückzuführen, ist der Verkäufer berechtigtKäufer berechtigt Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch des Käufers beschränkt sich jedoch auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, ganz oder teil- weise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Schadensersatzansprüche des Kunden erstattet der Verkäufer un- verzüglich. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gem. Ziff. 8 dieser All- gemeinen Geschäftsbedingungen. [4] Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berech- tigt. [1] Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen VorschriftenKäufers, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). [2] Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produkt- beschreibungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese Allgemeinen Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis genannte Höhe von den den Anspruch begrün- denden Umständen und der Person 10% des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Abs. (2) genann- ten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang. [5] Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffanspruches des Kunden gegen den Verkäufer die gesetzlichen Be- stimmungen. annähernd maßgebend. [5] Der Eintritt des Lieferverzugs des Verkäufers bestimmt Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen wur- 10. Schutzrechte [4] Nach der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer ist der Kunde an die Bestellung gebunden und der Kunde kann nur nach den gesetzlichen Bestimmungen vom je- weiligen Kaufvertrag zurücktretenLieferwertes hinausgehen sind ausgeschlossen. Dies gilt auch im Falle nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der Insolvenz groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des VerkäufersKäufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. [5] Die MitarbeiterSchadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Forderungsverletzung, Handelsvertreteraus Verletzung von Pflichten bei den Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, Agenten soweit zum Beispiel bei Personenschäden oder sonstige Vertriebsmittler Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Verkäufers sind nicht befugt, von dem Erfordernis Vorsatzes oder der schriftlichen Auftragsbestätigung abzuse- hen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklärengroben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Besteller entsprechend.

Appears in 1 contract

Samples: www.dentabo.de

Haftung für Mängel. 10.1.Die Gewährleistung wegen Mängeln wird bei Verträgen mit Unternehmern oder mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeschlossen, sofern der Vertrag nicht die Lieferung neu hergestellter Sachen oder Werkleistungen betrifft. 10.2.Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten sind zunächst auf ein Jahr nach Ablieferung Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Dem Besteller wird aber das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Ware an den KundenNacherfüllung zu mindern oder, im bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Kunde der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. [2] Soweit nichts anderes vereinbart Mängelhaftung ist, hält sich der Ver- käufer an ein Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. [3] Ein Kaufvertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer in Schriftform oder per E-Mail zu- stande. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur den, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleich- zeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teil- weise seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten; . 10.3.Offensichtliche Mängel sind binnen einer Frist von zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen, andernfalls sind etwaige Gewährleistungs- ansprüche des Bestellers verwirkt. Bei Verträgen mit Unternehmern oder mit einer juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die keine Bauleistungen zum Gegenstand haben, sind auch nicht offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einem Monat zu rügen, andernfalls sind etwaige Gewährleistungsansprüche des Bestellers verwirkt. Werden Anlagen, Produkte oder Waren beim Besteller montiert oder aufgestellt, beginnen die Fristen zur Mängelanzeige unabhängig davon, ob die hergestellten Waren, Montageleistungen oder andere Werkleistungen eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden erstattet Abnahme nach § 640 BGB erfordern, spätestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Anlagen, Produkte oder Waren montiert oder aufgestellt sind und der Verkäufer un- verzüglich. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden gem. Ziff. 8 dieser All- gemeinen Geschäftsbedingungen. [4] Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berech- tigt. [1] Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt Besteller hierüber informiert ist. In allen 10.4.Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht in den Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie bei Endlieferung der Ware einem Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem§ 474 Abs. §§ 478, 479 1 Satz 1 BGB). [2] Grundlage 10.5.Ausgefallene Leuchtmittel und Sicherungen sowie handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar. Bei Vorschaltgeräten, Schaltgeräten und sonstigen elektrischen Ausrüstungen hat der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produkt- beschreibungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen Besteller Fabrikations- oder in gleicher Weise wie diese Allgemeinen Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begrün- denden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Abs. (2) genann- ten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang. [5] Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffanspruches des Kunden gegen den Verkäufer die gesetzlichen Be- stimmungen. annähernd maßgebend. [5] Der Eintritt des Lieferverzugs des Verkäufers bestimmt Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen wur- 10. Schutzrechte [4] Nach der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer ist der Kunde an die Bestellung gebunden und der Kunde kann nur nach den gesetzlichen Bestimmungen vom je- weiligen Kaufvertrag zurücktreten. Dies gilt auch im Falle der Insolvenz des Verkäufers. [5] Die Mitarbeiter, Handelsvertreter, Agenten oder sonstige Vertriebsmittler des Verkäufers sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung abzuse- hen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklärenFunktionsfehler nachzuweisen.

Appears in 1 contract

Samples: www.alphasigns.com

Haftung für Mängel. ein Jahr nach Ablieferung der Ware an den Kunden, Beschaffenheitsangaben sind keine Garantien im bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf Rechtssinne. Etwaige Hersteller- garantien bleiben hiervon unberührt. Je nach Art der Kunde Fabrikate sind bei der ausdrücklichenLieferung Abweichungen auf Gewicht und Stückzahl bis zu 10 % gestattet. Bei DIN-genormten Waren gelten die DIN- Toleranzen. Offensichtliche oder erkannte Mängel müssen vom Besteller unverzüglich unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung dem Lieferer schriftlich angezeigt werden. Bei Verletzung dieser Untersuchungs- und Rügepflichten sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Dem Besteller steht als Mängelanspruch zunächst die Nacherfüllung zu. Insoweit leistet der Lieferer nach seiner Xxxx zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Herstellung eines neuen Werkes. Sind beide Formen der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten i.S.d. § 439 Abs. 3 BGB bzw. § 635 Abs.3 BGB verbunden, schriftlichen Zustimmung ist der Lieferer berechtigt, beide Arten der Nacherfüllung zu verweigern. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie vom Lieferer berechtigterweise verweigert, kann der Besteller die Rückgängigmachung des VerkäufersVertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. [2] Soweit nichts anderes vereinbart istBei einer nur unwesentlichen Vertragswidrigkeit, hält sich insbesondere bei nur unwesentlichen Mängeln, steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht nicht zu. Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Ver- käufer an ein Angebot Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadenersatz für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. [3] Ein Kaufvertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Bestätigung der Bestellung durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Verkäufer in Schriftform oder per E-Mail zu- stande. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungenvertragstypischen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sindvorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbartVorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird, steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht nicht zu. Sämtliche Mängelansprüche des Bestellers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Etwas anderes gilt nur dendann, wenn der Lieferer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder es sich um Ware handelt, die er entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Verhandlungen zwischen den Parteien führen nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit einer Hemmung der Leistung), wird der Verkäufer den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleich- zeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teil- weise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden erstattet der Verkäufer un- verzüglich. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden Verjährung gem. Ziff. 8 dieser All- gemeinen Geschäftsbedingungen. [4] Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berech- tigt. [1] Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 203 BGB). [2] Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produkt- beschreibungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese Allgemeinen Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begrün- denden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Abs. (2) genann- ten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang. [5] Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffanspruches des Kunden gegen den Verkäufer die gesetzlichen Be- stimmungen. annähernd maßgebend. [5] Der Eintritt des Lieferverzugs des Verkäufers bestimmt Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen wur- 10. Schutzrechte [4] Nach der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer ist der Kunde an die Bestellung gebunden und der Kunde kann nur nach den gesetzlichen Bestimmungen vom je- weiligen Kaufvertrag zurücktreten. Dies gilt auch im Falle der Insolvenz des Verkäufers. [5] Die Mitarbeiter, Handelsvertreter, Agenten oder sonstige Vertriebsmittler des Verkäufers sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung abzuse- hen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären.

Appears in 1 contract

Samples: huettenbrauck.com