Haftung für Mängel. 9.1 Jegliche Mängelhaftungsansprüche verjähren außer im Falle des arglistigen Verschweigens von Mängeln oder von Beschaffenheits- garantien binnen 24 Monaten nach Gefahrübergang (3.1). 9.2 Die Mängelhaftungsfrist für Lieferungen an Standorte von DATAGROUP außerhalb ihrer Produktions- oder Werkstätten ist ab dem Zeitpunkt zu berechnen, zu dem die Lieferungen durch den Kunden von DATAGROUP erfolgreich überprüft und abgenommen werden. Zwischenprüfungen, vorläufige Überprüfungen sowie die Endab- nahmeprüfung befreien den Auftragnehmer nicht von seinen Ge- währleistungspflichten. 9.3 Der Auftragnehmer hat etwaige Mängel, die vor oder zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs oder während der Mängelhaftungsfrist ge- funden werden, nach Xxxx von DATAGROUP entweder auf eigene Kosten zu beseitigen oder mängelfrei neu zu liefern oder leisten. Das gilt auch für Lieferungen, bei denen lediglich stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt wurden. Die Xxxx von DATAGROUP ist nach billigem Ermessen zu treffen. 9.4 Falls der Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen, durch DATAGROUP gewährten Frist einen Mangel nicht beseitigt bzw. keine neuen Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung stellt, ist DATAGROUP berechtigt, • von dem Vertrag ganz oder teilweise ohne Entschädigungs- verpflichtung zurückzutreten, oder • eine Preisminderung zu verlangen, oder • auf Kosten des Auftragnehmers Reparaturarbeiten oder Er- satzleistungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, o- der • wegen Nichterfüllung des Vertrags Schadenersatzansprü- che geltend zu machen. Dasselbe gilt im Falle, dass der Auftragnehmer erklärt, er sei nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel zu beseitigen oder neue Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung zu stellen. 9.5 Im Falle, dass eine Lieferung verspätet ist und DATAGROUP zur Vermeidung von Verzögerungen ihrerseits oder aufgrund sonsti- ger dringlicher Umstände ein Interesse an sofortigen Nachbesse- rungen hat, können diese ohne Einräumung einer angemessenen Frist auf Kosten des Auftragnehmers durchgeführt werden. 9.6 Die Mängelrügen können innerhalb eines Monats nach dem Datum der Bereitstellung der Lieferungen oder Leistungen oder innerhalb eines Monats nach dem Datum, an dem die Mängel bei der Bear- beitung, Verarbeitung oder Inbetriebnahme der Produkte festge- stellt werden, erfolgen. 9.7 Vorstehende Regelungen gelten für die Mängelbeseitigungsleis- tungen entsprechend. 9.8 Der Auftragnehmer trägt Kosten und Gefahr der Rücksendung mangelhafter Liefergegenstände.
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Samples: Allgemeine Bestellbedingungen
Haftung für Mängel. 9.1 Jegliche Mängelhaftungsansprüche verjähren außer Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vor- schriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ist der Kunde Unter- nehmer, sind Mängelrügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel müssen uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns die Xxxx der Art der Nacherfüllung vor. Geringfügige Abweichungen vom Original gelten auch bei farblichen Reproduktionen in allen Herstellungs- verfahren nicht als Grund für eine Mängelrüge. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung den Kunden unangemessen benachteiligt. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahren- übergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer VIII. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle des arglistigen Verschweigens von eines Lieferre- gresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenser- satzansprüche wegen Mängeln oder von Beschaffenheits- garantien binnen 24 Monaten nach Gefahrübergang (3.1).
9.2 Die Mängelhaftungsfrist für Lieferungen an Standorte von DATAGROUP außerhalb ihrer Produktions- oder Werkstätten ist ab dem Zeitpunkt zu berechnen, zu dem die Lieferungen durch den Kunden von DATAGROUP erfolgreich überprüft und abgenommen werdenhandelt. Zwischenprüfungen, vorläufige Überprüfungen sowie die Endab- nahmeprüfung befreien den Auftragnehmer nicht von seinen Ge- währleistungspflichten.
9.3 Der Auftragnehmer hat etwaige Mängel, die vor oder zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs oder während der Mängelhaftungsfrist ge- funden werden, nach Xxxx von DATAGROUP entweder auf eigene Kosten zu beseitigen oder mängelfrei neu zu liefern oder leistenFür Schadensansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer VIII. Das gilt auch für Lieferungen, bei denen lediglich stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt wurden. Die Xxxx von DATAGROUP ist nach billigem Ermessen zu treffen.
9.4 Falls der Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen, durch DATAGROUP gewährten Frist einen Mangel nicht beseitigt bzw. keine neuen Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung stellt, ist DATAGROUP berechtigt, • von dem Vertrag ganz oder teilweise ohne Entschädigungs- verpflichtung zurückzutreten, oder • eine Preisminderung zu verlangen, oder • auf Kosten des Auftragnehmers Reparaturarbeiten oder Er- satzleistungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, o- der • wegen Nichterfüllung des Vertrags Schadenersatzansprü- che geltend zu machen. Dasselbe gilt Garantien im Falle, dass Rechtssinne erhält der Auftragnehmer erklärt, er sei nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel zu beseitigen oder neue Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung zu stellenKunde durch uns nicht.
9.5 Im Falle, dass eine Lieferung verspätet ist und DATAGROUP zur Vermeidung von Verzögerungen ihrerseits oder aufgrund sonsti- ger dringlicher Umstände ein Interesse an sofortigen Nachbesse- rungen hat, können diese ohne Einräumung einer angemessenen Frist auf Kosten des Auftragnehmers durchgeführt werden.
9.6 Die Mängelrügen können innerhalb eines Monats nach dem Datum der Bereitstellung der Lieferungen oder Leistungen oder innerhalb eines Monats nach dem Datum, an dem die Mängel bei der Bear- beitung, Verarbeitung oder Inbetriebnahme der Produkte festge- stellt werden, erfolgen.
9.7 Vorstehende Regelungen gelten für die Mängelbeseitigungsleis- tungen entsprechend.
9.8 Der Auftragnehmer trägt Kosten und Gefahr der Rücksendung mangelhafter Liefergegenstände.
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Haftung für Mängel. 9.1 Jegliche Mängelhaftungsansprüche verjähren außer im Falle 1. Die inneren und äußeren Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße bestimmen sich nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach den bei Ver- tragsschluss geltenden DIN und EN-Normen, mangels solcher nach Übung und Han- delsbrauch unter Berücksichtigung branchenüblicher Toleranzen. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren, Angaben in Zeichnungen und Abbildungen sowie Aus- sagen in Werbemitteln sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Kon- formitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eignungs- und Verwendungsrisiken obliegen dem Käufer.
2. Ist die Ware mangelhaft, stehen dem Käufer die Mängelrechte nach Maßgabe der ge- setzlichen Regeln zu mit der Einschränkung, dass die Xxxx zwischen Nachbesserung und Nachlieferung uns zusteht sowie, dass geringfügige (unerhebliche) Mängel den Käufer lediglich zur Minderung des arglistigen Verschweigens Kaufpreises berechtigen. Vorstehendes gilt nur für die Lieferung neuer Ware und nur innerhalb von 12 Monaten seit Ablieferung und so- lange 2.000 Betriebsstunden (bei Produkten der Kategorie BT Tyro und Handhubwagen 12 Monate oder 1.000 Betriebsstunden) nicht überschritten wurden. Bei der Lieferung gebrauchter Ware aus unserem Online-Shop erhalten Sie eine Gewährleistung von 3 Monaten oder 300 Betriebsstunden. Die Gewährleistungsrechte stehen dem Käufer nur bei der Lieferung neuer Ware und nur innerhalb von 12 Monaten seit Ablieferung und solange 2.000 Betriebsstunden nicht überschritten wurden, bei Produkten der Kategorie BT Tyro und Handhubwagen 12 Monate oder 1.000 Betriebsstunden, je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt, zu. Bei der Lieferung gebrauchter Ware sind sämtliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.
3. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß und für Schäden, die nach der Lieferung infolge fehlerhafter oder unsachgemäßer Be- handlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder sons- tige Änderungen an von uns gelieferter Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Ansprüche. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn bei der Bedienung eines von uns gelieferten Produkts die Betriebsanleitung nicht beachtet wird. Entsprechendes gilt, wenn beim Einbau von uns gelieferten Ersatzteilen die Einbauvorschriften oder sonstige Herstellerangaben nicht beachtet werden.
4. Wartungsarbeiten sind nach den von uns vorgegebenen Intervallen durchzuführen und müssen von uns oder von durch uns autorisierte Personen vorgenommen werden. Ver- stößt der Käufer gegen diese Pflichten, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlos- sen.
5. Für die Untersuchung der Ware und Anzeige von Mängeln oder von Beschaffenheits- garantien binnen 24 Monaten nach Gefahrübergang (3.1).
9.2 Die Mängelhaftungsfrist für Lieferungen an Standorte von DATAGROUP außerhalb ihrer Produktions- oder Werkstätten ist ab dem Zeitpunkt zu berechnengelten die gesetzlichen Vor- schriften mit folgender Maßgabe: Sachmängel der Ware sind unverzüglich, zu dem die Lieferungen durch den Kunden von DATAGROUP erfolgreich überprüft und abgenommen werdenspätestens zehn Tage seit Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Zwischenprüfungen, vorläufige Überprüfungen sowie die Endab- nahmeprüfung befreien den Auftragnehmer nicht von seinen Ge- währleistungspflichten.
9.3 Der Auftragnehmer hat etwaige Mängel, die vor oder zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs oder während der Mängelhaftungsfrist ge- funden werdenauch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spä- testens innerhalb von zehn Tagen, nach Xxxx von DATAGROUP entweder auf eigene Kosten zu beseitigen oder mängelfrei neu zu liefern oder leisten. Das gilt auch für Lieferungen, bei denen lediglich stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt wurden. Die Xxxx von DATAGROUP ist nach billigem Ermessen zu treffenEntdeckung schriftlich anzuzeigen.
9.4 Falls 6. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auftragnehmer innerhalb einer angemessenenGewährleistung übernehmen wir nur, durch DATAGROUP gewährten Frist einen Mangel nicht beseitigt bzwso- weit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. keine neuen Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung stellt, ist DATAGROUP berechtigt, • von dem Vertrag ganz oder teilweise ohne Entschädigungs- verpflichtung zurückzutreten, oder • eine Preisminderung zu verlangen, oder • auf Ausgeschlossen sind Kosten des Auftragnehmers Reparaturarbeiten oder Er- satzleistungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, o- der • wegen Nichterfüllung des Vertrags Schadenersatzansprü- che geltend zu machen. Dasselbe gilt Käufers im FalleZusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, Sortierkosten, für die Selbstbeseitigung eines Man- gels sowie Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass sich die verkaufte Ware an einem anderen als dem vereinbarten Erfüllungsort befindet. Vertragsgegenstände, die zu Recht im Rahmen der Auftragnehmer erklärtGewährleistung beanstandet wer- den, er sei nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel zu beseitigen oder neue Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung zu stellen.
9.5 Im Falle, dass eine Lieferung verspätet ist und DATAGROUP zur Vermeidung von Verzögerungen ihrerseits oder aufgrund sonsti- ger dringlicher Umstände ein Interesse an sofortigen Nachbesse- rungen hat, können diese ohne Einräumung einer angemessenen Frist sind uns auf Kosten des Auftragnehmers durchgeführt werden.
9.6 Die Mängelrügen können innerhalb eines Monats nach dem Datum der Bereitstellung der Lieferungen oder Leistungen oder innerhalb eines Monats nach dem Datum, an dem die Mängel bei der Bear- beitung, Verarbeitung oder Inbetriebnahme der Produkte festge- stellt werden, erfolgen.
9.7 Vorstehende Regelungen gelten für die Mängelbeseitigungsleis- tungen entsprechend.
9.8 Der Auftragnehmer trägt Kosten und Gefahr des Kunden an unseren Firmensitz zu retournieren Die Durchführung von berechtigterweise geforderten Gewährleistungsmaßnahmen er- folgt sohin immer an unserem Firmensitz.
7. Wir haben hinsichtlich der Rücksendung mangelhafter LiefergegenständeDurchführung der Gewährleistung die Xxxx, entweder
a) nachzubessern, oder
b) den mangelhaften Vertragsgegenstand bzw. Teile hiervon zu ersetzen, oder
c) wenn eine Behebung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre, eine angemessene Preisminderung zu gewähren.
8. Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Ver- fügung stellt, kann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen.
9. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe der Ziff. VIII ausgeschlossen. Dies gilt insbeson- dere für Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Haftung für Mängel. 9.1 Jegliche Mängelhaftungsansprüche verjähren außer im Falle 5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und Mängel zu rügen.
5.2 Die gelieferten Produkte gelten als genehmigt, wenn XXXXXXX hinsichtlich offensichtlicher Mängel, offensichtlicher Fehlmengen oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren oder gewesen wären, nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des arglistigen Verschweigens Produkts, oder ansonsten - bei nicht offensichtlichen oder versteckten Mängeln - nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Produkts ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist.
5.3 Bei begründeter Beanstandung steht dem Kunden nach von XXXXXXX innerhalb angemessener Frist zu treffender Xxxx ein Anspruch auf zweimalige kostenfreie Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Führt die zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, stehen dem Kunden vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 7 die gesetzlichen Rechte zu. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn XXXXXXX ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unseres Kunden befindet, trägt WALTHER, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann XXXXXXX vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. XXXXXXX kann die Beseitigung von Mängeln oder von Beschaffenheits- garantien binnen 24 Monaten nach Gefahrübergang (3.1)die Ersatzlieferung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten gegenüber XXXXXXX nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht.
9.2 Die Mängelhaftungsfrist für Lieferungen an Standorte von DATAGROUP außerhalb ihrer Produktions- 5.4 Keine Gewährleistung wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder Werkstätten ist ab dem Zeitpunkt zu berechnen, zu dem die Lieferungen unsachgemäße Verwendung durch den Kunden von DATAGROUP erfolgreich überprüft und abgenommen werdenoder durch vom Kunden beauftragte Dritte, insbesondere durch den Einsatz nicht hinreichend qualifizierten Personals, fehlerhafte Montage bzw. ZwischenprüfungenInbetriebsetzung, vorläufige Überprüfungen sowie die Endab- nahmeprüfung befreien den Auftragnehmer natürliche Abnutzung (Verschleißteile), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht von seinen Ge- währleistungspflichtenordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern WALTHER diese Umstände nicht zu vertreten hat.
9.3 Der Auftragnehmer hat etwaige Mängel5.5 WALTHER ist auch nicht zur Gewährleistung verpflichtet, soweit Mängel von Produkten auf mangelhaften Werkstoffen beruhen, die vor oder zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs oder während der Mängelhaftungsfrist ge- funden werden, nach Xxxx von DATAGROUP entweder auf eigene Kosten zu beseitigen oder mängelfrei neu zu liefern oder leisten. Das gilt auch für Lieferungen, bei denen lediglich stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt wurden. Die Xxxx von DATAGROUP ist nach billigem Ermessen zu treffen.
9.4 Falls der Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen, durch DATAGROUP gewährten Frist einen Mangel nicht beseitigt bzw. keine neuen Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung stellt, ist DATAGROUP berechtigt, • von dem Vertrag ganz oder teilweise ohne Entschädigungs- verpflichtung zurückzutretenKunde angeliefert hat, oder • eine Preisminderung zu verlangen, oder • auf Kosten des Auftragnehmers Reparaturarbeiten oder Er- satzleistungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, o- der • wegen Nichterfüllung des Vertrags Schadenersatzansprü- che geltend zu machen. Dasselbe gilt im Fallesoweit Mängel von Produkten darauf beruhen, dass der Auftragnehmer erklärt, er sei nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist Kunde die Mängel zu beseitigen oder neue Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung zu stellenAuftragsausführung nach Konstruktionsplänen Dritter vorgeschrieben hat.
9.5 I5.6 Eine im FalleEinzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Produkte erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, dass eine Lieferung verspätet ist und DATAGROUP zur Vermeidung von Verzögerungen ihrerseits es sei denn, XXXXXXX hat den Mangel vorsätzlich oder aufgrund sonsti- ger dringlicher Umstände ein Interesse an sofortigen Nachbesse- rungen hat, können diese ohne Einräumung einer angemessenen Frist auf Kosten des Auftragnehmers durchgeführt werdengrob fahrlässig verursacht oder arglistig verschwiegen.
9.6 5.7 Die Mängelrügen können innerhalb eines Monats Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum zurück und sind auf unsere Aufforderung hin uns zuzusenden. Verzögert sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so erlischt unsere Haftung spätestens zwölf Monate nach dem Datum der Bereitstellung der Lieferungen oder Leistungen oder innerhalb eines Monats nach dem Datum, an dem die Mängel bei der Bear- beitung, Verarbeitung oder Inbetriebnahme der Produkte festge- stellt werden, erfolgenGefahrübergang.
9.7 Vorstehende Regelungen gelten für die Mängelbeseitigungsleis- tungen entsprechend5.8 Der Rückgriffsanspruch nach §§ 445a, 445b BGB ist ausgeschlossen, es sei denn XXXXXXX hat den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder arglistig verschwiegen.
9.8 Der Auftragnehmer trägt Kosten und Gefahr der Rücksendung mangelhafter Liefergegenstände.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für Mängel. 9.1 Jegliche Mängelhaftungsansprüche verjähren außer im Falle 1. Die inneren und äußeren Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße bestimmen sich nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach den bei Vertragsschluss geltenden DIN- und EN-Normen, mangels solcher nach Übung und Handelsbrauch. Bezugnah- men auf Normen und ähnliche Regelwerke sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewich- ten und Verwendbarkeit der Waren, Angaben in Zeichnungen und Abbildungen sowie Aussagen in Werbemitteln sind keine Zusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind. Entsprechendes gilt für Konformitätserklärungen und ent- sprechende Kennzeichen wie CE oder GS. Eignungs- und Verwendungsrisiken obliegen dem Käufer.
2. Ist die Ware mangelhaft, stehen dem Käufer die Mängelrechte nach Maßgabe der gesetzlichen Regeln des arglistigen Verschweigens BGB zu, mit den Einschränkungen, dass die Xxxx zwischen Nachbesserung und Nacherfüllung uns zusteht sowie dass geringfügige (unerhebliche) Mängel den Käufer lediglich zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) berechtigen.
3. Für die Untersuchung der Ware und Anzeige von Mängeln oder von Beschaffenheits- garantien binnen 24 Monaten nach Gefahrübergang (3.1).
9.2 Die Mängelhaftungsfrist für Lieferungen an Standorte von DATAGROUP außerhalb ihrer Produktions- oder Werkstätten ist ab dem Zeitpunkt zu berechnengelten die Vorschriften des HGB mit folgender Maßgabe: Sachmängel der Ware sind unverzüglich, zu dem die Lieferungen durch den Kunden von DATAGROUP erfolgreich überprüft und abgenommen werdenspätestens fünf Tage seit Abliefe- rung schriftlich anzuzeigen. Zwischenprüfungen, vorläufige Überprüfungen sowie die Endab- nahmeprüfung befreien den Auftragnehmer nicht von seinen Ge- währleistungspflichten.
9.3 Der Auftragnehmer hat etwaige Mängel, die vor oder zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs oder während der Mängelhaftungsfrist ge- funden werdenauch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Xxxx von DATAGROUP entweder auf eigene Kosten zu beseitigen oder mängelfrei neu zu liefern oder leisten. Das gilt auch für Lieferungen, bei denen lediglich stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt wurden. Die Xxxx von DATAGROUP ist nach billigem Ermessen zu treffenEntdeckung schriftlich anzuzeigen.
9.4 Falls 4. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auftragnehmer innerhalb einer angemessenenNacherfüllung übernehmen wir nur, durch DATAGROUP gewährten Frist einen soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes. Ausgeschlossen sind Kosten des Käufers im Zusammen- hang mit dem Ein- und/oder Ausbau der mangelhaften Sache, Sortierkosten, Kosten für die Selbstbeseitigung eines Mangels sowie Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass sich die verkaufte und gelieferte Ware an einem anderen als dem vereinbarten Erfüllungsort befin- det.
5. Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbe- sondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht beseitigt bzw. keine neuen Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung stellt, ist DATAGROUP berechtigtkann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen.
6. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe der Ziff. VIII ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, • von dem Vertrag ganz oder teilweise ohne Entschädigungs- verpflichtung zurückzutretendie nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolge- schäden).
7. Ein ungerechtfertigtes Mängelbeseitigungsverlangen berechtigt uns zum Schadensersatz, oder • eine Preisminderung zu verlangen, oder • auf Kosten des Auftragnehmers Reparaturarbeiten oder Er- satzleistungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, o- wenn der • wegen Nichterfüllung des Vertrags Schadenersatzansprü- che geltend zu machen. Dasselbe gilt im FalleKäufer bei sorgfältigster Prüfung hätte erkennen können, dass der Auftragnehmer erklärt, er sei nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel zu beseitigen oder neue Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung zu stellenkein Sachmangel vorlag.
9.5 Im Falle, dass eine Lieferung verspätet ist und DATAGROUP zur Vermeidung von Verzögerungen ihrerseits oder aufgrund sonsti- ger dringlicher Umstände ein Interesse an sofortigen Nachbesse- rungen hat, können diese ohne Einräumung einer angemessenen Frist auf Kosten des Auftragnehmers durchgeführt werden.
9.6 Die Mängelrügen können innerhalb eines Monats nach dem Datum der Bereitstellung der Lieferungen oder Leistungen oder innerhalb eines Monats nach dem Datum, an dem die Mängel bei der Bear- beitung, Verarbeitung oder Inbetriebnahme der Produkte festge- stellt werden, erfolgen.
9.7 Vorstehende Regelungen gelten für die Mängelbeseitigungsleis- tungen entsprechend.
9.8 Der Auftragnehmer trägt Kosten und Gefahr der Rücksendung mangelhafter Liefergegenstände.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Haftung für Mängel. 9.1 Jegliche Mängelhaftungsansprüche verjähren außer im Falle 5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und Mängel zu rügen.
5.2 Die gelieferten Produkte gelten als genehmigt, wenn XXXX hinsichtlich offensichtli- cher Mängel, offensichtlicher Fehlmengen oder anderer Mängel, die bei einer unver- züglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren oder gewesen wären, nicht in- nerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des arglistigen Verschweigens Produkts, oder ansonsten - bei nicht offen- sichtlichen oder versteckten Mängeln - nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Entde- ckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei nor- maler Verwendung des Produkts ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegan- gen ist.
5.3 Bei begründeter Beanstandung steht dem Kunden nach von XXXX innerhalb ange- messener Frist zu treffender Xxxx ein Anspruch auf zweimalige kostenfreie Nachbes- serung oder auf Ersatzlieferung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Führt die zwei- malige Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, stehen dem Kunden vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 7 die gesetzli- chen Rechte zu. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn XXXX ursprünglich nicht zum Einbau ver- pflichtet war. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbe- sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbau- kosten), soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unseres Kunden befindet, trägt HAHN, wenn tat- sächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann XXXX vom Kunden die aus dem un- berechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. XXXX kann die Beseitigung von Mängeln oder von Beschaffenheits- garantien binnen 24 Monaten nach Gefahrübergang (3.1)die Ersatzlieferung verweigern, so- lange der Kunde seine Zahlungspflichten gegenüber XXXX nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht.
9.2 Die Mängelhaftungsfrist für Lieferungen an Standorte von DATAGROUP außerhalb ihrer Produktions- 5.4 Keine Gewährleistung wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeig- nete oder Werkstätten ist ab dem Zeitpunkt zu berechnen, zu dem die Lieferungen unsachgemäße Verwendung durch den Kunden von DATAGROUP erfolgreich überprüft und abgenommen werdenoder durch vom Kunden be- auftragte Dritte, insbesondere durch den Einsatz nicht hinreichend qualifizierten Per- sonals, fehlerhafte Montage bzw. ZwischenprüfungenInbetriebsetzung, vorläufige Überprüfungen sowie die Endab- nahmeprüfung befreien den Auftragnehmer natürliche Abnutzung (Verschleiß- teile), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht von seinen Ge- währleistungspflichtenordnungsgemäße Wartung, un- geeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemi- sche, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern HAHN diese Umstände nicht zu vertreten hat.
9.3 Der Auftragnehmer hat etwaige Mängel5.5 HAHN ist auch nicht zur Gewährleistung verpflichtet, soweit Mängel von Produkten auf mangelhaften Werkstoffen beruhen, die vor oder zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs oder während der Mängelhaftungsfrist ge- funden werden, nach Xxxx von DATAGROUP entweder auf eigene Kosten zu beseitigen oder mängelfrei neu zu liefern oder leisten. Das gilt auch für Lieferungen, bei denen lediglich stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt wurden. Die Xxxx von DATAGROUP ist nach billigem Ermessen zu treffen.
9.4 Falls der Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen, durch DATAGROUP gewährten Frist einen Mangel nicht beseitigt bzw. keine neuen Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung stellt, ist DATAGROUP berechtigt, • von dem Vertrag ganz oder teilweise ohne Entschädigungs- verpflichtung zurückzutretenKunde angeliefert hat, oder • eine Preisminderung zu verlangen, oder • auf Kosten des Auftragnehmers Reparaturarbeiten oder Er- satzleistungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, o- der • wegen Nichterfüllung des Vertrags Schadenersatzansprü- che geltend zu machen. Dasselbe gilt im Fallesoweit Mängel von Produkten darauf beruhen, dass der Auftragnehmer erklärt, er sei nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist Kunde die Mängel zu beseitigen oder neue Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung zu stellenAuftragsausführung nach Konstruktionsplänen Dritter vorgeschrieben hat.
9.5 I5.6 Eine im FalleEinzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Produkte er- folgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, dass eine Lieferung verspätet ist und DATAGROUP zur Vermeidung von Verzögerungen ihrerseits es sei denn, XXXX hat den Mangel vorsätzlich oder aufgrund sonsti- ger dringlicher Umstände ein Interesse an sofortigen Nachbesse- rungen hat, können diese ohne Einräumung einer angemessenen Frist auf Kosten des Auftragnehmers durchgeführt werdengrob fahrlässig verursacht oder arglistig verschwiegen.
9.6 5.7 Die Mängelrügen können innerhalb eines Monats Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme er- forderlich ist, ab der Abnahme. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum zurück und sind auf unsere Aufforderung hin uns zuzusenden. Verzögert sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so erlischt unsere Haf- tung spätestens zwölf Monate nach dem Datum der Bereitstellung der Lieferungen oder Leistungen oder innerhalb eines Monats nach dem Datum, an dem die Mängel bei der Bear- beitung, Verarbeitung oder Inbetriebnahme der Produkte festge- stellt werden, erfolgenGefahrübergang.
9.7 Vorstehende Regelungen gelten für die Mängelbeseitigungsleis- tungen entsprechend5.8 Der Rückgriffsanspruch nach §§ 445a, 445b BGB ist ausgeschlossen, es sei denn XXXX hat den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder arglistig ver- schwiegen.
9.8 Der Auftragnehmer trägt Kosten und Gefahr der Rücksendung mangelhafter Liefergegenstände.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung für Mängel. 9.1 Jegliche Mängelhaftungsansprüche verjähren außer im Falle 1. Die inneren und äußeren Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße bestimmen sich nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach den bei Vertragsschluss geltenden DIN- und EN-Normen, mangels solcher nach Übung und Handelsbrauch. Bezugnah- men auf Normen und ähnliche Regelwerke sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren, Angaben in Zeichnungen und Abbildungen sowie Aussagen in Werbemitteln sind keine Zusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und schrift- lich als solche bezeichnet sind. Entsprechendes gilt für Konformitätserklärungen und entspre- chende Kennzeichen wie CE oder GS. Eignungs- und Verwendungsrisiken obliegen dem Käufer.
2. Ist die Ware mangelhaft, stehen dem Käufer die Mängelrechte nach Maßgabe der gesetzlichen Regeln des arglistigen Verschweigens BGB zu, mit den Einschränkungen, dass die Xxxx zwischen Nachbesserung und Nacherfüllung uns zusteht sowie dass geringfügige (unerhebliche) Mängel den Käufer lediglich zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) berechtigen.
3. Für die Untersuchung der Ware und Anzeige von Mängeln oder von Beschaffenheits- garantien binnen 24 Monaten nach Gefahrübergang (3.1).
9.2 Die Mängelhaftungsfrist für Lieferungen an Standorte von DATAGROUP außerhalb ihrer Produktions- oder Werkstätten ist ab dem Zeitpunkt zu berechnengelten die Vorschriften des HGB mit folgender Maßgabe: Sachmängel der Ware sind unverzüglich, zu dem die Lieferungen durch den Kunden von DATAGROUP erfolgreich überprüft und abgenommen werdenspätestens fünf Tage seit Abliefe- rung schriftlich anzuzeigen. Zwischenprüfungen, vorläufige Überprüfungen sowie die Endab- nahmeprüfung befreien den Auftragnehmer nicht von seinen Ge- währleistungspflichten.
9.3 Der Auftragnehmer hat etwaige Mängel, die vor oder zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs oder während der Mängelhaftungsfrist ge- funden werdenauch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Xxxx von DATAGROUP entweder auf eigene Kosten zu beseitigen oder mängelfrei neu zu liefern oder leisten. Das gilt auch für Lieferungen, bei denen lediglich stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt wurden. Die Xxxx von DATAGROUP ist nach billigem Ermessen zu treffenEntdeckung schriftlich anzuzeigen.
9.4 Falls 4. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auftragnehmer innerhalb einer angemessenenNacherfüllung übernehmen wir nur, durch DATAGROUP gewährten Frist einen soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Warenwertes. Ausgeschlossen sind Kosten des Käufers im Zusammen- hang mit dem Ein- und/oder Ausbau der mangelhaften Sache, Sortierkosten, Kosten für die Selbstbeseitigung eines Mangels sowie Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass sich die verkaufte und gelieferte Ware an einem anderen als dem vereinbarten Erfüllungsort befindet.
5. Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbe- sondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht beseitigt bzw. keine neuen Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung stellt, ist DATAGROUP berechtigtkann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen.
6. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe der Ziff. VIII ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, • von dem Vertrag ganz oder teilweise ohne Entschädigungs- verpflichtung zurückzutretendie nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolge- schäden).
7. Ein ungerechtfertigtes Mängelbeseitigungsverlangen berechtigt uns zum Schadensersatz, oder • eine Preisminderung zu verlangen, oder • auf Kosten des Auftragnehmers Reparaturarbeiten oder Er- satzleistungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, o- wenn der • wegen Nichterfüllung des Vertrags Schadenersatzansprü- che geltend zu machen. Dasselbe gilt im FalleKäufer bei sorgfältigster Prüfung hätte erkennen können, dass der Auftragnehmer erklärt, er sei nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel zu beseitigen oder neue Lieferungen oder Leistungen zur Verfügung zu stellenkein Sachmangel vorlag.
9.5 Im Falle, dass eine Lieferung verspätet ist und DATAGROUP zur Vermeidung von Verzögerungen ihrerseits oder aufgrund sonsti- ger dringlicher Umstände ein Interesse an sofortigen Nachbesse- rungen hat, können diese ohne Einräumung einer angemessenen Frist auf Kosten des Auftragnehmers durchgeführt werden.
9.6 Die Mängelrügen können innerhalb eines Monats nach dem Datum der Bereitstellung der Lieferungen oder Leistungen oder innerhalb eines Monats nach dem Datum, an dem die Mängel bei der Bear- beitung, Verarbeitung oder Inbetriebnahme der Produkte festge- stellt werden, erfolgen.
9.7 Vorstehende Regelungen gelten für die Mängelbeseitigungsleis- tungen entsprechend.
9.8 Der Auftragnehmer trägt Kosten und Gefahr der Rücksendung mangelhafter Liefergegenstände.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen