Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen Musterklauseln

Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen. Sobald der Bank der Verlust oder Diebstahl der Karte oder die missbräuchliche Nutzung der Karte oder der Kartendaten (vgl. Ziffer 9 dieser AGB) angezeigt wurde, übernimmt die Bank die danach durch nicht vom Karteninhaber autorisierte Zahlungsvorgänge entstehenden Schäden, es sei denn, der Karteninhaber hat diese in betrügerischer Absicht ermöglicht. Bis zum Eingang der Verlustmeldung haftet der Karteninhaber gegenüber der Bank ebenfalls nicht. Der Karteninhaber ist jedoch seiner Bank zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist, wenn er ihn in betrügerischer Absicht ermöglicht oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Sorgfalts- und Anzeigepflichten herbeigeführt hat. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere vorliegen, wenn er – den Verlust der Karte der Bank schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt oder – die Karte an eine andere Person weitergegeben oder – die Karte unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt oder – die PIN auf der Karte vermerkt oder – die PIN zusammen mit der Karte verwahrt oder – die PIN auf einem mobilen Endgerät gespeichert oder – die PIN einer anderen Person mitgeteilt hat. Die Haftung des Karteninhabers für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen. Für Schäden im Rahmen des Bargeld-Service haftet der Karteninhaber pro Kalendertag maximal in Höhe des mitgeteilten täglichen Verfügungslimits, jedoch begrenzt auf den monatlichen Verfügungsrahmen. Hat die Bank durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet sie für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenden Mitverschuldens.
Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen. Sobald der Karteninhaber bei der Bank einen Verlust der Karte oder missbräuchliche Verfügungen mit der Rote MasterCard® Karte unverzüglich angezeigt hat, hat der Karteninhaber für weitere missbräuchliche Verfügungen, die mit der Rote Master- Card® Karte ab diesem Zeitpunkt getätigt werden, nicht mehr einzustehen, es sei denn er hat in betrügerischer Absicht gehandelt. Für Xxxxxxx, die durch missbräuchliche Verfügung vor Eingang der unverzüglichen Verlustmeldung oder des unverzüglichen Sperrauftrages entstehen, beschränkt sich die Haftung des Karteninhabers auf einen Höchstbetrag von 50,00 Euro je Rote Mas- terCard® Karte. Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Verfügungen und hat der Kunde in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Sorgfaltspflichten grob fahr- lässig oder vorsätzlich verletzt, trägt er den hierdurch entstandenen Schaden in vol- lem Umfang. Die Haftung für Schäden beschränkt sich jeweils auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen. Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens ver- pflichtet, wenn er die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die Ikano Bank nicht die Möglichkeit der Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte, es sei denn er hat in betrügerischer Absicht gehandelt. Hat die Ikano Bank bei Einsatz der Rote MasterCard® für Zahlungen im Internet eine starke Kundenauthentifizierung nach §1 Abs. 24 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz nicht verlangt oder der Zahlungs- empfänger oder sein Zahlungsdienstleister diese nicht akzeptiert, obwohl die Ikano Bank zur starken Kundenauthentifizierung verpflichtet ist, bestimmt sich die Haftung des Kunden und die der Ikano Bank abweichend von dem hier Geregelten nach §675v Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Eine starke Kundenauthentifizierung erfordert insbesondere die Verwendung von zwei voneinander unabhängigen Ele- menten aus den Kategorien Wissen (z.B. PIN), Besitz (z.B. Rote MasterCard) oder Inhärenz (etwas, das vom Kunden ist, z.B. Fingerabdruck). Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder im Falle einer nicht erfolgten, fehlerhaften oder verspäteten Ausführung einer autorisierten Kartenverfügung kann der Kunde einen etwaigen Schaden von der Ikano Bank ersetzt verlangen. Die Pflicht der Ikano Bank zur Erstattung des Schadens des Kunden im Falle einer nicht autori- sierten Verfügung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preisver- zeichnis zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Ikano Bank angezeigt wurde, dass die Kartenza...
Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen. 1.4.11 hvv Card mit Zahlungsfunktion per SEPA-Lastschrift
Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen. 1.4.10.1 Haftung für Schäden nach Verlustmitteilung Sobald dem KVP der Verlust der hvv Card angezeigt wurde, hat der Fahrgast für missbräuchliche Verfügungen, die mit der hvv Card nach diesem Zeitpunkt getätigt werden, nicht mehr einzustehen.
Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen. 10.1 Der Inhaber der Corporate Card/TravelCard haftet nicht für Schäden aus miss- bräuchlichen Verfügungen der Corporate Card/TravelCard, die erfolgen, nachdem er die Bank oder die von der Bank beauftragte Stelle gemäß Ziffer 5.3 unterrichtet hat, um die Corporate Card/TravelCard sperren zu lassen. Für missbräuchliche Verwendungen haftet der Inhaber der Corporate Card/TravelCard nur, wenn und soweit sein schuldhaftes Verhalten für den Missbrauch ursächlich war. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhaber der Corporate Card/TravelCard fahrlässig oder vorsätzlich seine Verpflichtung zur sorgfäl- tigen Aufbewahrung der Corporate Card/TravelCard oder zur Geheimhaltung der PIN ver- letzt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Inhabers der Corporate Card/TravelCard auf einen Höchstbetrag von 50 Euro beschränkt.
Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen. Der Vertragspartner haftet im Falle von Diebstahl, Verlust oder Fälschung nicht, wenn der Vertragspartner alle erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die AirPlus Purchasing Card vor Missbrauch zu schützen und er AirPlus unverzüglich nach Bekanntwerden über Verlust oder Missbrauch der AirPlus Purchasing Card unterrichtet hat, es sei denn, er hat selbst in betrügerischer Absicht gehandelt. Für Xxxxxxx, die durch missbräuchliche Verfügungen vor Eingang der Verlustanzeige entstehen, beschränkt sich die Haftung des Vertragspartners auf einen Höchstbetrag von 50 Euro je virtueller oder physischer Karte, es sei denn, dass betrügerische Absicht des Vertragspartners den Missbrauch ermöglicht oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vertragspartners ihn herbeigeführt hat. Der Vertragspartner trägt in einem solchen Fall den Schaden in vollem Umfang. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit müssen sich auf eine Verletzung einer oder mehrerer gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten oder Bedingungen durch den Vertrags- partner beziehen. Sollte sich die abhandengekommene physische Karte wieder auffinden, ist dies AirPlus unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen. 10.1 Der Karteninhaber haftet nicht für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen der Kreditkarte, die erfolgen, nachdem er die Bank oder die von der Bank beauftragte Stelle gemäß Ziffer 5.3 unterrichtet hat, um die Kreditkarte sperren zu lassen. Für missbräuch- liche Verwendungen haftet der Karteninhaber nur, wenn und soweit sein schuldhaftes Verhalten für den Missbrauch ursächlich war. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Karteninhaber fahrlässig oder vorsätzlich seine Verpflichtung zur sorgfältigen Aufbewahrung der Kreditkarte oder zur Geheimhaltung der PIN verletzt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Karteninhabers auf einen Höchstbetrag von 50 Euro beschränkt.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.