Haftung, Haftungsbeschränkungen Musterklauseln

Haftung, Haftungsbeschränkungen. (1) Sport Xxxxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung an Leben, Körper und Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Sport Schuster oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Sport Schuster beruhen.
Haftung, Haftungsbeschränkungen a) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglich- keit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlung und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden an- kommt, nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt.
Haftung, Haftungsbeschränkungen. (1) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertrags- pflichten beschränkt sich die Haftung des Auftrag- nehmers im Fall von Sach- und Vermögensschäden auf den nach dem Vertragsverhältnis bei Vertrags- abschluss als mögliche Folge vorhersehbaren, ver- tragstypischen Schaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Vertragspflicht haftet der Auftrag- nehmer nur, wenn es sich um eine wesentliche Ver- tragspflicht (Kardinalpflicht) handelt. Die Haftung des Auftragnehmers ist im Fall von leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden stets auf die Deckungssumme der Haftpflichtversiche- rung des Auftragnehmers beschränkt. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Bezug auf Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit.
Haftung, Haftungsbeschränkungen. 9.1 Schadenersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo), positiver Vertragsverletzung sowie Verzug gegen- über Audio Professional AG sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegen Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es fehlen zugesicherte Eigenschaf- ten.
Haftung, Haftungsbeschränkungen. 11.1 Die vertragliche Haftung von Gebeco für Schäden, die keine Körper- schäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Haftung, Haftungsbeschränkungen. 7.1. TMS haftet für die Schadenersatz- oder Aufwandersatzansprüche in Zusammenhang mit der Erbringung der Service-Dienstleistungen sowie in Zusammenhang mit der Lieferung von Materialien ausschließlich in nachstehendem Umfang:
Haftung, Haftungsbeschränkungen. 1) Soweit sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Haftung, Haftungsbeschränkungen. Der Kunde stellt Softloop von sämtlichen von ihm zu vertretenden Ansprüchen Dritter wegen vom Kunden überlassener Daten frei. Der Kunde haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die Softloop oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine missbräuchliche, unsachgemäße oder rechtswidrige Nutzung der Leis- tungen von Softloop entstehen. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtver- letzungen aus Schuldverhältnis und wegen unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Softloop wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrich- tungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässi- ges Handeln vorliegt. Der vorgenannte Haftungsausschluss betrifft nicht die Verletzung von Pflich- ten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- haupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (Kardinal- pflichten). Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verlet- zung des Körpers oder der Gesundheit bei leichter Fahrlässigkeit. Eine mögli- che Schadenersatzpflicht für Softloop für die nicht grob fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßige Datensicherungen durchgeführt hat.
Haftung, Haftungsbeschränkungen. 1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten haften wir nicht, sofern nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. Sofern wir bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften, beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Haftung, Haftungsbeschränkungen. (1) Die Geltendmachung von Mangelschäden aufgrund von Mängeln der dem Auftraggeber geschuldeten Leistungen ist ausgeschlossen, es sei denn, der