Haftung und Haftungsbeschränkungen. 19.1 Für Personenschäden haftet die teutel bei Verschulden unbeschränkt. 19.2 Für Vermögensschäden, die durch die teutel, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungs- gehilfen bei der Erbringung von öffentlichen Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung der teutel gegenüber dem Kunden auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränkt. 19.3 Entsteht die Schadensersatzpflicht im Sinne des Absatz 2 durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Ziffer 19.2 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. 19.4 Die Haftungsbegrenzung nach den Ziffern 19.2 und 19.3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Scha- dens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. 19.5 Für sonstige Schäden haftet die teutel, wenn der Schaden von der teutel, ihren gesetzlichen Ver- tretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die teutel haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € je Nutzer. 19.6 Die Haftung der teutel, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich auf 12.500,00 € je Endnutzer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren End- nutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Über- steigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadens- ersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. 19.7 Die teutel haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen teutel- Leistungen unterbleiben. 19.8 Die teutel haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. 19.9 In Bezug auf die von der teutel entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder Hardware ist die ver- schuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen. 19.10 Für den Verlust von Daten haftet die teutel nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungs- adäquaten Intervallen sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. 19.11 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der teutel-Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. 19.12 Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. 19.13 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen. 19.14 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der teutel oder Dritten durch die missbräuch- liche oder rechtswidrige Verwendung der teutel-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
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Haftung und Haftungsbeschränkungen. 19.1 15.1 Für von ihr schuldhaft verursachte Personenschäden haftet die teutel bei Verschulden epcan unbeschränkt.
19.2 Für Vermögensschäden, die durch die teutel, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungs- gehilfen bei der Erbringung von öffentlichen Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung der teutel gegenüber dem Kunden auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränkt.
19.3 Entsteht die Schadensersatzpflicht im Sinne des Absatz 2 durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Ziffer 19.2 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
19.4 Die Haftungsbegrenzung nach den Ziffern 19.2 und 19.3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Scha- dens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
19.5 15.2 Für sonstige Schäden haftet die teutelepcan, wenn der Schaden von der teutelepcan, ihren gesetzlichen Ver- treternVertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die teutel epcan haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten (wesentliche wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf)darf („Kardinalpflichten“) oder der Verletzung übernommener Garantiepflichten, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € je Nutzer12.500,- €.
19.6 Die 15.3 Darüber hinaus ist die Haftung der teutelepcan, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich auf 12.500,00 12.500,- € je Endnutzergeschädigtem Endnutzer beschränkt. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Sofern epcan aufgrund einer einheitlichen fahrlässigen Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis eines einheitlichen fahrlässig verursachten Ereignisses gegenüber mehreren End- nutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz oder grober FahrlässigkeitEndnutzern haftet, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf insgesamt höchstens 10 zehn (10) Millionen Euro begrenzt. Über- steigen Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadens- ersatzansprüche Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für gesetzlichen Ansprüche auf den Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung eines Verzugsschadens bleiben von Schadensersatz entstehtdiesen Beschränkungen unberührt.
19.7 Die teutel haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten15.4 Eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Haftung der epcan, die dadurch entstehendiese gem. § 44a TKG mit einem Unternehmer geschlossen hat, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen teutel- Leistungen unterbleibengeht den vorstehenden Haftungsregelungen vor.
19.8 Die teutel 15.5 Epcan haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
19.9 15.6 In Bezug auf die von der teutel epcan entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder Hardware ist die ver- schuldensunabhängige verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
19.10 Für 15.7 Die Haftung für Datenverluste wird auf den Verlust typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Ausfertigung von Daten haftet die teutel nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungs- adäquaten Intervallen sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden könnenSicherungskopien eingetreten wäre.
19.11 15.8 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der teutelepcan-Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
19.12 15.9 Im Übrigen ist die Haftung der epcan ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
19.13 15.10 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
19.14 15.11 Der Kunde haftet epcan für sämtliche Schäden, die infolge einer unzulässigen Nutzung der Leistung entstehen. Der Kunde haftet außerdem für alle Folgen und NachteileFolgen, die der teutel epcan oder Dritten durch die missbräuch- liche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der teutel-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten Pflichten nicht nachkommt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungenunbeschränkt.
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Haftung und Haftungsbeschränkungen. 19.1 Für Personenschäden haftet die teutel bei Verschulden unbeschränkt.
19.2 Für Vermögensschäden, die durch die teutel, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungs- gehilfen Erfüllungsgehilfen bei der Erbringung von öffentlichen Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung der teutel gegenüber dem Kunden auf höchstens höchs- tens 12.500,00 € je Kunde beschränkt.
19.3 Entsteht die Schadensersatzpflicht im Sinne des Absatz 2 durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Ziffer 19.2 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
19.4 Die Haftungsbegrenzung nach den Ziffern 19.2 und 19.3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Scha- densSchadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
19.5 Für sonstige Schäden haftet die teutel, wenn der Schaden von der teutel, ihren gesetzlichen Ver- treternVertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die teutel haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten Kardinalspflich- ten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € je Nutzer.
19.6 Die Haftung der teutel, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich auf 12.500,00 € je Endnutzer. Entsteht die Schadensersatzpflicht Schadensersatz- pflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren End- nutzern Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf .. höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Über- steigen Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadens- ersatzansprüche Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
19.7 Die teutel haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen teutel- teutel-Leistungen unterbleiben.
19.8 Die teutel haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
19.9 In Bezug auf die von der teutel entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder Hardware ist die ver- schuldensunabhängige verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
19.10 Für den Verlust von Daten haftet die teutel nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungs- adäquaten anwendungsadäquaten Intervallen sichert, damit diese mit vertretbarem ertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
19.11 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der teutel-Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
19.12 Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
19.13 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
19.14 Der . 19.14Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der teutel oder Dritten durch die missbräuch- liche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der teutel-teutel- Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
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Haftung und Haftungsbeschränkungen. 19.1 15.1 Für Personenschäden haftet die teutel VSE NET bei Verschulden unbeschränkt.
19.2 15.2 Für Vermögensschädensonstige Schäden haftet VSE NET, wenn der Schaden von VSE NET, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
15.3 Im Übrigen haftet VSE NET bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Ver- tragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt worden ist. In diesen Fällen ist die Haftung allerdings auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf einen Betrag von 12.500,00 € je Schadensfall.
15.4 Für Schadensfälle mit reinem Vermögensschaden, die durch die teutelvon VSE NET, ihre ihren gesetzlichen VertreterVertretern, Mitarbeiter Mitarbeitern oder Erfüllungs- gehilfen bei der Erbringung von öffentlichen Telekommunikationsdiensten Erfüllungsgehilfen infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhenwurden, ist die Haftung der teutel gegenüber dem Kunden von VSE NET auf höchstens 12.500,00 € je Kunde schadensverursachendes Ereignis beschränkt.
19.3 15.5 Entsteht die Schadensersatzpflicht im Sinne des Absatz 2 durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes schadensverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf VorsatzVor- satz oder grober Fahrlässigkeit, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Ziffer 19.2 Absatz 3 und 4 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die EntschädigungenEnt- schädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze Höhe steht.
19.4 15.6 Die Haftungsbegrenzung Haftung von VSE NET nach den Ziffern 19.2 Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und 19.3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Scha- dens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entstehtanderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.
19.5 Für sonstige Schäden haftet die teutel, wenn der Schaden von der teutel, ihren gesetzlichen Ver- tretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die teutel haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € je Nutzer.
19.6 Die Haftung der teutel, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich auf 12.500,00 € je Endnutzer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren End- nutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Über- steigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadens- ersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
19.7 Die teutel 15.7 VSE NET haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen teutel- VSE NET-Leistungen unterbleiben.
19.8 Die teutel 15.8 VSE NET haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen – und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
19.9 15.9 In Bezug auf die von der teutel VSE NET entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder Hardware ist die ver- schuldensunabhängige verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
19.10 15.10 Für den Verlust von Daten haftet die teutel VSE NET gemäß den Regelungen dieser Bestimmung nur, soweit wenn VSE NET deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde seine Daten in anwendungs- adäquaten anwendungsadäquaten Intervallen sichert, damit in maschinenlesbarer Form gesichert hat und diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt rekonstruiert werden können.
19.11 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der teutel-Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
19.12 Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
19.13 15.11 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
19.14 15.12 In den Fällen, in denen der Kunde eine Funktionsstörung selbst verursacht hat bzw. eine Störung in seinem Verantwortlichkeitsbereich lag oder eine Störung gar nicht vorgelegen hat, hat dieser VSE NET die im Rahmen der Überprüfung und Entstörung entstandenen Aufwendungen zu erstatten.
15.13 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der teutel VSE NET oder Dritten durch die missbräuch- liche miss- bräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der teutelVSE NET-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten aus dem Vertrag sowie den Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt, im Rahmen unbeschränkt. Dies gilt nicht, wenn der gesetzlichen BestimmungenKunde den Verstoß nicht zu vertreten hat.
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Haftung und Haftungsbeschränkungen. 19.1 Für Personenschäden 1. Unser Webshop und die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem können wir eine Haftung für eventuelle Abbildungsfehler, technische Änderungen an den Waren oder für die anhaltende Lieferfähigkeit aller Waren nicht übernehmen.
2. Die Inhalte anderer Seiten, auf die wir im Rahmen dieses Internetauftrittes (Homepage inkl. aller Unterseiten) evtl. verlinken, entziehen sich unserer Kontrolle und Verantwortlichkeit.
3. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-)pflichten haftet die teutel Firma Rigol Technologies EU GmbH für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Verschulden unbeschränktVorsatz und grober Fahrlässigkeit.
19.2 Für Vermögensschäden, die durch die teutel, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungs- gehilfen bei der Erbringung von öffentlichen Telekommunikationsdiensten verursacht wurden 4. Die Haftung des Verkäufers ist auf den Warenwert beschränkt.
5. Wenn und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist soweit die Haftung der teutel gegenüber dem Kunden auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränkt.
19.3 Entsteht die Schadensersatzpflicht im Sinne des Absatz 2 durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht Firma Rigol Technologies EU GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Ziffer 19.2 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
19.4 Die Haftungsbegrenzung nach den Ziffern 19.2 und 19.3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Scha- dens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
19.5 Für sonstige Schäden haftet die teutel, wenn der Schaden von der teutel, ihren gesetzlichen Ver- tretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die teutel haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € je Nutzer.
19.6 Die Haftung der teutel, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich auf 12.500,00 € je Endnutzer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren End- nutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Über- steigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadens- ersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
19.7 Die teutel haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen teutel- Leistungen unterbleiben.
19.8 Die teutel haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
19.9 In Bezug auf die von der teutel entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder Hardware ist die ver- schuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
19.10 Für den Verlust von Daten haftet die teutel nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungs- adäquaten Intervallen sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
19.11 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der teutel-Mitarbeiter sowie Erfüllungs- Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Verrichtungsgehilfen.Erfüllungsgehilfen der Firma Rigol Technologies EU GmbH.
19.12 Zwingende gesetzliche Regelungen6. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
19.13 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
19.14 Der Kunde haftet sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für alle Folgen und NachteileSchäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der teutel Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Dritten durch Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die missbräuch- liche oder rechtswidrige Verwendung der teutel-Dienste oder dadurch entstehenWiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommtKäufer sichergestellt hat, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungendass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
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Haftung und Haftungsbeschränkungen. 19.1 Für Personenschäden haftet 7.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch die teutel bei Verschulden unbeschränktFirma wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt die Firma von Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
19.2 Für Vermögensschäden7.2. Erachtet die Firma für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die durch Kosten.
7.3. Schadensersatzansprüche gegen die teutelFirma sind ausgeschlossen, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungs- gehilfen bei der Erbringung von öffentlichen Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die sofern sie nicht auf Vorsatz vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Firma selbst oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für die Firma zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
7.4. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
7.5. Der Höhe nach ist die Haftung der teutel gegenüber dem Kunden Firma beschränkt auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränktdie bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
19.3 Entsteht die Schadensersatzpflicht im Sinne des Absatz 2 durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Ziffer 19.2 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt7.6. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
19.4 Die Haftungsbegrenzung nach den Ziffern 19.2 und 19.3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Scha- dens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
19.5 Für sonstige Schäden haftet die teutel, wenn der Schaden von der teutel, ihren gesetzlichen Ver- tretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die teutel haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € je Nutzer.
19.6 Die Haftung der teutelFirma für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich auf 12.500,00 € je Endnutzer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren End- nutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Über- steigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadens- ersatzansprüche zur Höchstgrenze stehtErfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
7.7. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
19.7 Die teutel haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen teutel- Leistungen unterbleiben.
19.8 Die teutel Firma haftet nicht für die über ihre seine Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig rechtmäßig handelt, indem er die Informationen übermitteltes sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
19.9 In Bezug 7.8. Sofern nicht andere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Vollkaufleuten bei Schäden, die
a) durch die Inanspruchnahme von Diensten der Firma,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch den Firma,
c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch den Firma,
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der Firma oder
e) deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die Firma nicht erfolgt ist,
f) der Höhe nach auf die von der teutel entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder Hardware ist die ver- schuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossenden nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
19.10 Für den Verlust von Daten haftet die teutel nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungs- adäquaten Intervallen sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
19.11 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der teutel-Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
19.12 Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
19.13 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
19.14 7.9. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der teutel Firma oder Dritten Dritten, durch die missbräuch- liche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von Diensten der teutel-Dienste Firma oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
7.10. Die Firma haftet nicht für Schäden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungendie dadurch entstehen, dass in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen, höherer Gewalt, in Folge von Arbeitskämpfen oder behördlichen Maßnahmen die Leistungen unterbleiben.
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Haftung und Haftungsbeschränkungen. 19.1 17.1 Für von ihnen schuldhaft verursachte Personenschäden haftet haften die teutel bei Verschulden Osterholzer Stadtwerke unbeschränkt.
19.2 Für Vermögensschäden, die durch die teutel, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungs- gehilfen bei der Erbringung von öffentlichen Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung der teutel gegenüber dem Kunden auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränkt.
19.3 Entsteht die Schadensersatzpflicht im Sinne des Absatz 2 durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Ziffer 19.2 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
19.4 Die Haftungsbegrenzung nach den Ziffern 19.2 und 19.3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Scha- dens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
19.5 17.2 Für sonstige Schäden haftet haften die teutelOsterholzer Stadtwerke, wenn der Schaden von der teutelden Osterholzer Stadtwerken, ihren gesetzlichen Ver- treternVertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die teutel haftet Osterholzer Stadtwerke haften darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten (wesentliche wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darfdarf (Kardinalpflichten), in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € je Nutzer.
19.6 Die 17.3 Darüber hinaus ist die Haftung der teutelOsterholzer Stadtwerke, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich auf 12.500,00 € 12.500 Euro je Endnutzergeschädigtem Endnutzer beschränkt. Entsteht Sofern die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Osterholzer Stadtwerke aufgrund einer einheitlichen fahrlässigen Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis eines einheitlichen fahrlässig verursachten Ereignisses gegenüber mehreren End- nutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz oder grober FahrlässigkeitEndnutzern haften, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf insgesamt höchstens 10 zehn (10) Millionen Euro begrenzt. Über- steigen Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadens- ersatzansprüche Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für gesetzlichen Ansprüche auf den Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung eines Verzugsschadens bleiben von Schadensersatz entstehtdiesen Beschränkungen unberührt.
19.7 17.4 Eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Haftung der Osterholzer Stadtwerke, die diese gemäß § 44a TKG mit einem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB geschlossen haben, geht den vorstehenden Haftungsregelungen vor.
17.5 Der Kunde haftet gegenüber den Osterholzer Stadtwerken für sämtliche Schäden, die infolge einer unzulässigen Nutzung der Leistung entstehen.
17.6 Die teutel haftet Osterholzer Stadtwerke haften nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen teutel- Leistungen der Osterholzer Stadtwerke unterbleiben.
19.8 17.7 Die teutel haftet Osterholzer Stadtwerke haften nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
19.9 17.8 In Bezug auf die von der teutel den Osterholzer Stadtwerken oder von ihnen beauftragten Dritten entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder Hardware ist die ver- schuldensunabhängige verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
19.10 17.9 Für den Verlust von Daten haftet haften die teutel Osterholzer Stadtwerke gemäß den Regelungen dieser Ziff. 17 nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungs- adäquaten anwendungsadäquaten Intervallen sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt wiederhergestellt werden können.
19.11 17.10 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der teutel-Mitarbeiter der Osterholzer Stadtwerke sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
19.12 17.11 Im Übrigen ist die Haftung der Osterholzer Stadtwerke ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
19.13 17.12 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung - minderung zu treffen.
19.14 17.13 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der teutel den Osterholzer Stadtwerken oder Dritten durch die missbräuch- liche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der teutel-Dienste der Osterholzer Stadtwerke oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungenunbeschränkt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Haftungsbeschränkungen. 19.1 20.1 Für von ihr schuldhaft verursachte Personenschäden haftet die teutel bei Verschulden Telemark unbeschränkt.
19.2 Für Vermögensschäden, die durch die teutel, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungs- gehilfen bei der Erbringung von öffentlichen Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung der teutel gegenüber dem Kunden auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränkt.
19.3 Entsteht die Schadensersatzpflicht im Sinne des Absatz 2 durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Ziffer 19.2 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
19.4 Die Haftungsbegrenzung nach den Ziffern 19.2 und 19.3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Scha- dens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
19.5 20.2 Für sonstige Schäden haftet die teutelTelemark, wenn der Schaden von der teutelTelemark, ihren seinen gesetzlichen Ver- treternVertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die teutel Telemark haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten (wesentliche wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darfdarf („Kardinalpflichten“), in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € 12.500 Euro je NutzerSchadensereignis.
19.6 Die 20.3 Darüber hinaus ist die Haftung der teutelder Telemark, ihrer seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- Personen‐ oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich sowie im Falle der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung auf 12.500,00 € 12.500 Euro je Endnutzergeschädigtem Endnutzer beschränkt. Entsteht Sofern die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Telemark aufgrund einer einheitlichen fahrlässigen Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis eines einheitlichen fahrlässig verursachten Ereignisses gegenüber mehreren End- nutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz oder grober FahrlässigkeitEndnutzern haftet, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf insgesamt höchstens 10 dreißig Millionen Euro begrenzt. Über- steigen Übersteigen die EntschädigungenSchadensersatz‐ oder Entschädigungs‐ verpflichtungen, die mehreren Geschädigten Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz Schadenersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadens- ersatzansprüche Schadenersatz‐ oder Entschädigungs‐ ansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung gesetzlichen Ansprüche auf den Ersatz eines Verzugsschadens bleiben von diesen Beschränkungen unberührt.
20.4 Soweit die Telemark aufgrund einer Vorschrift dem Kunden eine Entschädigung zu leisten hat oder dem Kunden nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche allgemeinen Vorschriften zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist diese Entschädigung oder dieser Schadensersatz auf Ersatz des Schadens, der durch einen Schadensersatz nach vorstehendem Absatz anzurechnen; ein Schadensersatz nach vorstehendem Absatz ist auf die Ent‐ schädigung oder einen Schadensersatz nach den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entstehtallgemeinen Vorschriften anzurechnen.
19.7 20.5 Die teutel Telemark haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen teutel- Leistungen die Telemark‐Leistungen unterbleiben.
19.8 20.6 Eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Haftung der Telemark, die diese gem. § 70 TKG mit einem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB geschlossen hat, geht den vorstehenden Haftungs‐ regelungen vor.
20.7 Die teutel Telemark haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die Leistungen der Telemark unterbleiben.
20.8 Die Telemark haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Der Kunde haftet für alle Informationen, die er im Rahmen des Vertrages auf den von der Telemark zur Verfügung gestellten Speicherplätzen speichert oder über den im Rahmen des Vertrages und dieser AGB zur Verfügung gestellten Zugangs verfügbar macht, wie für eigene Informationen gemäß § 7 Telemediengesetz (TMG).
19.9 20.9 In Bezug auf die von der teutel Telemark entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- Soft‐ oder Hardware ist die ver- schuldensunabhängige verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
19.10 20.10 Für den Verlust von Daten haftet die teutel Telemark nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungs- adäquaten anwendungsadäquaten Intervallen sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt wiederhergestellt werden können. Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Ausfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
19.11 20.11 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der teutel-Mitarbeiter Telemark‐Mitarbeiter sowie Erfüllungs- Erfüllungs‐ und Verrichtungsgehilfen.
19.12 20.12 Im Übrigen ist die Haftung der Telemark ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungs‐ gesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
19.13 20.13 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung Schadensminderung zu treffen.
19.14 20.14 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der teutel Telemark oder Dritten durch die missbräuch- liche missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der teutel-Dienste Telemark‐Leistungen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.unbeschränkt
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen
Haftung und Haftungsbeschränkungen. 19.1 Für Personenschäden haftet die teutel bei 10.1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder entsprechender ausländischer Bestimmungen beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden, reinen Vermögensschäden sowie entgangenem Gewinn, von Schäden aus Nutzungsentgang, Prozesskosten, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Unser Verschulden unbeschränktund der Grad unseres Verschuldens sind in jedem Fall vom Unternehmer nachzuweisen.
19.2 Für Vermögensschäden10.2. Eine Ersatzpflicht unsererseits für Schäden aus oder im Zusammenhang mit unseren sonstigen Leistungen ist ausgeschlossen, wenn uns der Unternehmer den jeweiligen Schaden nicht unverzüglich, längstens innerhalb von 14 Tagen nach unserer Leistungserbringung bei ohne weiteres erkennbaren Schäden bzw nach Entdeckung bei nicht ohne weiteres erkennbaren Schäden, nach Art und Umfang schriftlich anzeigt, es sei denn uns würde nachgewiesen, dass wir den Schaden zumindest grob fahrlässig verursacht oder verschwiegen haben.
10.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und/oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen weiters nicht a) bei Schäden an uns zur Bearbeitung übergebenen Sachen oder b) wenn der Schaden aus Gefahren resultiert, die durch die teutel, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungs- gehilfen bei der Erbringung von öffentlichen Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung der teutel gegenüber dem Kunden auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränktweder für das Rechtsverhältnis typisch sind noch nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles vorhersehbar waren.
19.3 Entsteht 10.4. Wir haften nur für eigene Inhalte auf unserer Homepage. Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die Schadensersatzpflicht dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
10.5. Sollte der Unternehmer selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder entsprechender ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere im Sinne des Absatz 2 durch eine einheitliche Handlung § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden entsprechender ausländischer Bestimmungen.
10.6. Wir sind nicht verpflichtet, vom Unternehmer beigestellte Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Musterberechnungen, technische Beschreibungen, behördliche Genehmigungen etc) und/oder Stoffe bzw gegebene Anweisungen auf deren Richtigkeit, Tauglichkeit und beruht dies Kompatibilität mit den beauftragten Leistungen zu überprüfen. Der Unternehmer garantiert deren Richtigkeit, Tauglichkeit und Kompatibilität. Wir sind bei Verträgen mit Unternehmern des Weiteren nicht auf Vorsatzverpflichtet, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Ziffer 19.2 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenztbesondere Überprüfungen oder Messungen (Vorarbeiten Dritter, vorhandene Baulichkeiten etc) vorzunehmen. Übersteigen die EntschädigungenHinsichtlich Umständen bzw Gegebenheiten technischer oder tatsächlicher Natur, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sindaußerhalb unseres vereinbarten Liefer- bzw Leistungsumfangs liegen, die Höchstgrenzetrifft uns gegenüber Unternehmern keine Prüf-, so wird Warn- oder Hinweispflicht. Wir haften nicht für negative Folgen resultierend aus offenbarer bzw verdeckter Untauglichkeit der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürztvom Unternehmer beigestellten Unterlagen, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze stehtDaten, Stoffe und/oder unrichtigen Anweisungen.
19.4 Die Haftungsbegrenzung 10.7. Alle dem Grunde nach den Ziffern 19.2 und 19.3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Scha- densgegen uns bestehenden Haftungsansprüche sind gegenüber Unternehmern der Höhe nach mit dem vorhersehbaren, der durch den Verzug der Zahlung typischerweise eintretenden Schaden sowie unserer Haftpflichtversicherungssumme, je nachdem was von Schadensersatz entstehtbeiden niedriger ist, begrenzt.
19.5 Für sonstige Schäden haftet die teutel10.8. Haftungsansprüche des Unternehmers gegen uns verjähren in 12 Monaten nach Lieferung der Ware bzw Erbringung unserer Leistung, wenn im Falle der Schaden von der teutel, ihren gesetzlichen Ver- tretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die teutel haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung Unkenntnis von Kardinalspflichten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € je NutzerErsatzpflichtigen.
19.6 Die 10.9. Soweit unsere Haftung der teutelausgeschlossen oder begrenzt ist, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich auf 12.500,00 € je Endnutzer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren End- nutzern und beruht gilt dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Über- steigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadens- ersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
19.7 Die teutel haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen teutel- Leistungen unterbleiben.
19.8 Die teutel haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
19.9 In Bezug auf die von der teutel entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder Hardware ist die ver- schuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
19.10 Für den Verlust von Daten haftet die teutel nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungs- adäquaten Intervallen sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
19.11 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die etwaige persönliche Haftung der teutel-Mitarbeiter sowie Erfüllungs- unserer Organe, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und VerrichtungsgehilfenErfüllungsgehilfen.
19.12 Zwingende gesetzliche Regelungen10.10. Soweit in diesen AGB nicht anders vorgesehen, wie das Produkthaftungsgesetzist unsere Haftung in diesem Punkt 9. abschließend geregelt. Jede weitergehende Haftung unsererseits, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührtegal aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
19.13 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
19.14 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der teutel oder Dritten durch die missbräuch- liche oder rechtswidrige Verwendung der teutel-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
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