Haftung und Haftungsbeschränkungen. 13.1 SCANACS haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SCANACS unbeschränkt im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch für Schäden, die von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von SCANACS verursacht werden. 13.2 Im Übrigen haftet SCANACS bei leichter Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von SCANACS wird in derartigen Fällen jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. 13.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von SCANACS auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a BGB wird ausgeschlossen. Die Regelungen in Ziffer 13.1 und 13.1 bleiben unberührt. 13.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftung und Haftungsbeschränkungen. 13.1 SCANACS haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SCANACS unbeschränkt im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch für Schäden, die von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von SCANACS verursacht werden.
13.2 Im Übrigen haftet SCANACS bei leichter Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von SCANACS wird in derartigen Fällen jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
13.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von SCANACS auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a BGB wird ausgeschlossen. Die Regelungen in Ziffer 13.1 und 13.1 bleiben unberührt.
13.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13.4 Diese Regelung gilt auch für Schäden, die von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von SCANACS verursacht werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen