Common use of Haftung und Schadenersatz Clause in Contracts

Haftung und Schadenersatz. 7.1 nextevolution leistet Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Personenschäden in voller Höhe. 7.2 In anderen Fällen als die vorstehenden, leistet nextevolution Schadenersatz nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, aus Verzug und aus Unmöglichkeit, stets beschränkt auf Euro 100.000 pro Schadensfall, insgesamt mit höchstens Euro 200.000 aus dem Einzelvertrag; darüber hinaus, soweit nextevolution gegen die Inanspruchnahme versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. 7.3 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. 7.4 Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von Daten und damit verbundener Folgeschäden haftet nextevolution - ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nur im Umfang derjenigen Kosten, die bei dem Kunden für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten angefallen sind oder wenn der Kunde solche Kopien nicht erstellt hat, angefallen wären sowie die Kosten der Übernahme der Daten aus der Sicherungskopie. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungen anzufertigen. 7.5 Für Ansprüche des Kunden aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis vom Anspruch erhält. 7.6 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen und Lieferungen die Haftung von nextevolution ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von nextevolution, von Mitarbeitern sowie von Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Software Maintenance Agreement, Software Maintenance Agreement

Haftung und Schadenersatz. 7.1 nextevolution Deepshore leistet Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Personenschäden in voller Höhe. 7.2 In anderen Fällen als die vorstehenden, leistet nextevolution Deepshore Schadenersatz nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, aus Verzug und aus Unmöglichkeit, stets beschränkt auf Euro 100.000 pro Schadensfall, insgesamt mit höchstens Euro 200.000 aus dem Einzelvertrag; darüber hinaus, soweit nextevolution Deepshore gegen die Inanspruchnahme versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. 7.3 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. 7.4 Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von Daten und damit verbundener Folgeschäden haftet nextevolution Deepshore - ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nur im Umfang derjenigen Kosten, die bei dem Kunden für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten angefallen sind oder wenn der Kunde solche Kopien nicht erstellt hat, angefallen wären sowie die Kosten der Übernahme der Daten aus der Sicherungskopie. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungen anzufertigen. 7.5 Für Ansprüche des Kunden aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis vom Anspruch erhält. 7.6 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen und Lieferungen die Haftung von nextevolution Deepshore ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von nextevolutionDeepshore, von Mitarbeitern sowie von Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Software Maintenance Agreement

Haftung und Schadenersatz. 7.1 nextevolution leistet Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung8.1 Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, Unmöglichkeithaftet die Auftragnehmerin für den Ersatz von Xxxxxxx, Gewährleistungdie im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag von ihr dem Auf- traggeber verursacht werden, Verzugnur für den Fall, Verschulden bei Vertragsabschlussdass die Verursachung des Schadens grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Honorar, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) ausschließlich bei grober Fahrlässigkeitdas für den jeweiligen Beratungsvertrag vereinbart wurde, Vorsatz, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Personenschäden in voller Höhebeschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden. 7.2 In anderen Fällen als 8.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Beratungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls die vorstehenden, leistet nextevolution Schadenersatz nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet Gel- tendmachung ausgeschlossen ist, aus Verzug und aus Unmöglichkeit, stets beschränkt auf Euro 100.000 pro Schadensfall, insgesamt mit höchstens Euro 200.000 aus dem Einzelvertrag; darüber hinaus, soweit nextevolution gegen die Inanspruchnahme versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. 7.3 8.3 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offenAuftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist. 7.4 Im Falle des Verlustes 8.4 Sofern die Auftragnehmerin Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in die- sem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder der Beschädigung von Daten und damit verbundener Folgeschäden haftet nextevolution - ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nur im Umfang derjenigen KostenHaftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die bei dem Kunden für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten angefallen sind oder wenn der Kunde solche Kopien nicht erstellt hat, angefallen wären sowie die Kosten der Übernahme der Daten aus der SicherungskopieAuftragnehmerin diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungen anzufertigenAuftraggeber hat in diesem Fall seine Ansprüche vorrangig gegenüber diesem Dritten gel- tend zu machen. 7.5 Für Ansprüche des Kunden aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis vom Anspruch erhält. 7.6 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen und Lieferungen die Haftung von nextevolution ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von nextevolution, von Mitarbeitern sowie von Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Consulting Agreement

Haftung und Schadenersatz. 7.1 nextevolution leistet Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Personenschäden in voller Höhe. 7.2 In anderen Fällen als die vorstehenden, leistet nextevolution Schadenersatz nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, aus Verzug und aus Unmöglichkeit, stets beschränkt auf Euro 100.000 pro Schadensfall, insgesamt mit höchstens Euro 200.000 aus dem Einzelvertrag; darüber hinaus, soweit nextevolution gegen die Inanspruchnahme versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. 7.3 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. 7.4 Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von Daten und damit verbundener Folgeschäden haftet nextevolution - ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nur im Umfang derjenigen Kosten, die bei dem Kunden für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten angefallen sind oder wenn der Kunde solche Kopien nicht erstellt hat, angefallen wären wären, sowie die Kosten der Übernahme der Daten aus der Sicherungskopie. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungen anzufertigen. 7.5 Für Ansprüche des Kunden aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis vom Anspruch erhält. 7.6 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen und Lieferungen die Haftung von nextevolution ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von nextevolution, nextevolution von Mitarbeitern sowie von Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Software License Agreement

Haftung und Schadenersatz. 7.1 nextevolution leistet Schadenersatz 1. yQ-os haftet bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von yQ-os oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. 2. Für andere Schäden ist die Haftung von yQ-os und ihren Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässig beschränkt. 3. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften yQ-os und seine Erfüllungsgehilfen auch für leichte Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 4. Eine Haftung von yQ-os für die Erreichung der vom Nutzer mit der Nutzung der von yQ-os zur Verfügung gestellten Waren und Dienstleistungen erstrebten Zwecke ist ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. 5. Die Haftung von yQ-os nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 6. Leistungsverzögerungen hat yQ-os nicht zu vertreten bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit die vorstehenden Umstände bei einem Vorlieferanten von yQ- os eintreten. Führt eines dieser Ereignisse zu einer von yQ-os nicht zu vertretenden Unmöglichkeit, so entfällt die Pflicht zur Leistungserbringung für die Dauer der nicht zu vertretenden Unmöglichkeit.. 7. Schließt yQ-os im Falle des Zahlungsverzuges den Nutzer von der Inanspruchnahme der Leistungen aus, so ist die Haftung für übermittelte Daten, auf die sich der Leistungsausschluss bezieht, ausgeschlossen, soweit yQ-os nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen. 8. Für Schäden, die durch die Ausführung des Auftrages aufgrund einer gesonderten Anweisungeines Nutzers entstehen, haftet die yQ-os - gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung- nicht, Unmöglichkeitsofern yQ-os die Gefahr des Schadenseintritts nicht erkennen musste oder dies ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Weist yQ-os auf die Gefahr eines möglichen Schadens hin und hält der Auftraggeber gleichwohl seine Ausführungsanweisung aufrecht, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Personenschäden in voller Höheso ist jeglicher Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. 7.2 In anderen Fällen als die vorstehenden, leistet nextevolution Schadenersatz nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, aus Verzug und aus Unmöglichkeit, stets beschränkt auf Euro 100.000 pro Schadensfall, insgesamt mit höchstens Euro 200.000 aus dem Einzelvertrag; darüber hinaus, soweit nextevolution gegen die Inanspruchnahme versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. 7.3 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. 7.4 Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von Daten und damit verbundener Folgeschäden haftet nextevolution - ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nur im Umfang derjenigen Kosten, die bei dem Kunden für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten angefallen sind oder wenn der Kunde solche Kopien nicht erstellt hat, angefallen wären sowie die Kosten der Übernahme der Daten aus der Sicherungskopie. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungen anzufertigen. 7.5 Für Ansprüche des Kunden aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis vom Anspruch erhält. 7.6 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen und Lieferungen die Haftung von nextevolution ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von nextevolution, von Mitarbeitern sowie von Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Agb Miete

Haftung und Schadenersatz. 7.1 nextevolution leistet Schadenersatz gleich 6.1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus welchem Rechtsgrund der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (z. B. NichterfüllungKardinalpflicht), Unmöglichkeitsowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, Gewährleistungdes Körpers oder der Gesundheit, Verzug, Verschulden für die der Fotograf auch bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Personenschäden in voller Höheleichter Fahrlässigkeit haftet. 7.2 In anderen Fällen als 6.2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die vorstehenden, leistet nextevolution Schadenersatz nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch Art der Vertragszweck gefährdet ist, aus Verzug Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und aus Unmöglichkeit, stets beschränkt auf Euro 100.000 pro Schadensfall, insgesamt mit höchstens Euro 200.000 aus dem Einzelvertrag; darüber hinaus, soweit nextevolution gegen die Inanspruchnahme versichert ist, im Rahmen markenrechtliche Zulässigkeit der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die VersicherungszahlungNutzung. 7.3 Der Einwand 6.3. Ansprüche des Mitverschuldens bleibt offenAuftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.4 Im Falle 6.4. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Verlustes oder der Beschädigung von Daten und damit verbundener Folgeschäden haftet nextevolution - ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nur im Umfang derjenigen Kosten, die bei dem Kunden für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten angefallen sind oder wenn der Kunde solche Kopien nicht erstellt hat, angefallen wären sowie die Kosten der Übernahme der Daten aus der Sicherungskopie. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungen anzufertigenAuftraggebers. 7.5 Für Ansprüche 6.5. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des Kunden aus Nichterfüllungfünffachen vereinbarten oder, Unmöglichkeitmangels Vereinbarung, Verzugdes fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, Verschulden mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt. 6.6. Unterbleibt bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (4.5) oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt wird der Name des Fotografen mit dem Zeitpunktdigitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (5.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu dem der Kunde Kenntnis vom Anspruch erhältzahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten. 7.6 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen und Lieferungen die Haftung von nextevolution ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von nextevolution, von Mitarbeitern sowie von Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fotografieleistungen

Haftung und Schadenersatz. 7.1 nextevolution leistet Schadenersatz gleich Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllungeiner Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, Unmöglichkeitverjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprü- che, Gewährleistungdie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, Verzugund Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, Verschulden bei Vertragsabschlussdes Körpers oder der Gesundheit, Nebenpflichtverletzung auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder unerlaubter Handlung) ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Personenschäden in voller Höheseiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadens- ersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 7.2 In anderen Fällen als Die Zusendung und Rücksendung von Bildern, Filmen oder digitalen Speichermedien (CD, DVD, USB-Sticks) und Auftragsgegenständen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Dabei obliegt es dem Auftraggeber zu bestim- men, auf welche Weise der Versand erfolgt. Dasselbe gilt für die vorstehenden, leistet nextevolution Schadenersatz nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, aus Verzug und aus Unmöglichkeit, stets beschränkt auf Euro 100.000 pro Schadensfall, insgesamt mit höchstens Euro 200.000 aus dem Einzelvertrag; darüber hinaus, soweit nextevolution gegen die Inanspruchnahme versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlungdigitale Versendung von Bildmaterial. 7.3 Der Einwand Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe eines Bildes durch den Auftraggeber ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des Mitverschuldens fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungs- honorars zu fordern, mindestens jedoch 200,00 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt offenhiervon unberührt. 7.4 Im Falle des Verlustes Für die Datenspeicherung werden CD-R und DVD-R verwendet, welche innerhalb der vom Hersteller deklarierten Garantie einwandfrei funktionieren und mit bestmöglicher Sorgfalt verwahrt werden. Der Fotograf haftet nicht für Datenverlust digitaler Bilddaten oder der Beschädigung den Verlust von Daten und damit verbundener Folgeschäden haftet nextevolution - ausgenommen bei analogen Negativen/Dia-Positiven, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nur Fahrlässigkeit. Für Xxxxxxx, welche durch die vom Fotografen gelieferten Daten an Geräten und Computern des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Fotograf keine Haftung. In allen anderen Fällen haftet der Fotograf maximal bis zur Höhe des Auftragswertes, welcher im Umfang derjenigen Kosten, die bei dem Kunden für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten angefallen sind oder wenn der Kunde solche Kopien nicht erstellt hat, angefallen wären sowie die Kosten der Übernahme der Daten aus der Sicherungskopie. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungen anzufertigenKostenvoranschlag angegeben wurde. 7.5 Für Ansprüche des Kunden aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis vom Anspruch erhält. 7.6 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen und Lieferungen die Haftung von nextevolution ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von nextevolution, von Mitarbeitern sowie von Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Photography Agreement

Haftung und Schadenersatz. 7.1 nextevolution leistet Schadenersatz Ansprüche, außer die im Vertragsinhalt ausdrücklich genannten Ansprüche der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers gegen die SHK bzw. die veranstaltenden Hochschulen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. NichterfüllungRechts-­‐ grund immer, Unmöglichkeitinsbesondere Schadenersatzansprüche, Gewährleistungsind ausgeschlossen. Ausgenommen von die-­‐ sem Ausschluss ist lediglich gegenüber VerbraucherInnen i.S.d. KSchG eine allfällige Pflicht zum Er-­‐ satz eines Schadens an der Person sowie Ansprüche, Verzugdie auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der SHK oder der veranstaltenden Hochschulen oder deren Gehilfen beruhen. Für mittel-­‐ bare Schäden, Verschulden bei Vertragsabschlussentgangene Gewinne oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Die SHK bzw. die veranstaltenden Hochschulen übernehmen keine Haftung für den von Vortragen-­‐ den in Veranstaltungen erteilten Rat oder die Folgen der Verwertung dort erworbener Kenntnisse. Es wird keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen übernommen, Nebenpflichtverletzung außer es kann der SHK oder unerlaubter Handlung) ausschließlich bei grober Fahrlässigkeitder veranstaltenden Hochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Die SHK bzw. die veranstaltenden Hochschulen haben die auf ihrer Website bereitgestellten Informa-­‐ tionen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, Vorsatzhaften jedoch nicht für ihre Aktualität, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Personenschäden in voller Höhe. 7.2 In anderen Fällen als Richtigkeit und/oder Vollständigkeit. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die vorstehendenzu den Veranstaltungen mitgebracht wurden, leistet nextevolution Schadenersatz nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflichtinsbesondere auch Wertgegenstände und Kraftfahrzeuge, wenn dadurch übernimmt die SHK bzw. die veranstaltende Hochschule keine Haftung. Jeglicher Missbrauch der Vertragszweck gefährdet ist, aus Verzug und aus Unmöglichkeit, stets beschränkt auf Euro 100.000 pro Schadensfall, insgesamt mit höchstens Euro 200.000 aus dem Einzelvertrag; darüber hinaus, soweit nextevolution gegen die Inanspruchnahme versichert ist, im Rahmen einer gerä-­‐ tegebundenen Veranstaltung zur Verfügung gestellten Software oder Hardware kann zu Schadener-­‐ satzansprüchen seitens der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die VersicherungszahlungSHK bzw. der veranstaltenden Hochschule oder Dritter führen. 7.3 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. 7.4 Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von Daten und damit verbundener Folgeschäden haftet nextevolution - ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nur im Umfang derjenigen Kosten, die bei dem Kunden für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten angefallen sind oder wenn der Kunde solche Kopien nicht erstellt hat, angefallen wären sowie die Kosten der Übernahme der Daten aus der Sicherungskopie. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungen anzufertigen. 7.5 Für Ansprüche des Kunden aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis vom Anspruch erhält. 7.6 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen und Lieferungen die Haftung von nextevolution ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von nextevolution, von Mitarbeitern sowie von Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Teilnahmevereinbarung

Haftung und Schadenersatz. 7.1 13.1 nextevolution leistet Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei Personenschäden in voller Höhe. 7.2 13.2 In anderen Fällen als die den vorstehenden, leistet nextevolution Schadenersatz nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, aus Verzug und aus Unmöglichkeit, stets beschränkt auf Euro 100.000 pro Schadensfall, insgesamt mit höchstens Euro 200.000 aus dem Einzelvertrag; darüber hinaus, soweit nextevolution gegen die Inanspruchnahme versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. 7.3 13.3 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. 7.4 13.4 Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung von Daten und damit verbundener Folgeschäden haftet nextevolution - ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nur im Umfang derjenigen Kosten, die bei dem Kunden für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten angefallen sind oder wenn der Kunde solche Kopien nicht erstellt hat, angefallen wären wären, sowie die Kosten der Übernahme der Daten aus der Sicherungskopie. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungen anzufertigen. 7.5 13.5 Für Ansprüche des Kunden aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis vom Anspruch erhält. 7.6 13.6 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen und Lieferungen die Haftung von nextevolution ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von nextevolution, von Mitarbeitern sowie von Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen