Common use of Haftungsausschlüsse Clause in Contracts

Haftungsausschlüsse. a) Der Luftfrachtführer übernimmt keine Gewährleistung für Verlade- oder Liefer- fristen, ebenso wenig für eine bestimmte Reihenfolge in der Abfertigung von Gü- tern gleicher Beförderungen. b) Der Luftfrachtführer haftet nicht für etwaige Schäden aus zusätzlichen Beförde- rungen, die aus einem Vor- bzw. Nachtransport bzw. Stadtzubringerdienst resul- tieren, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Luftfrachtführer verursacht wurden. c) Der Luftfrachtführer haftet nicht für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die Befolgung von Gesetzen, Regierungsverordnungen, Anordnungen o- der Auflagen oder durch ein anderes Ereignis verursacht worden sind, das au- ßerhalb des Einflusses des Luftfrachtführers liegt. Der Luftfrachtführer haftet nicht, wenn er in gutem Glauben nach pflichtgemäßem Xxxxxxxx entscheidet, dass die nach seiner Auffassung maßgebenden Gesetze und Vorschriften die Beförderung einer Gütersendung nicht zulassen und er infolgedessen die Beför- derung einer Gütersendung verweigert. d) Der Luftfrachtführer haftet nicht für die Beschädigung, die Zerstörung oder die Verspätung einer Gütersendung, die durch die in ihr enthaltenen Gegenstände oder Tiere verursacht worden ist. Absender und Empfänger, deren Sachen Be- schädigungen oder Zerstörung an anderen Gütersendungen oder am Eigentum des Luftfrachtführers verursachen, haften dem Luftfrachtführer für alle ihm hier- aus entstehenden Verluste und Kosten. Güter und Tiere, welche Flugzeuge, Menschen oder Eigentum gefährden können, können jederzeit durch den Luft- frachtführer ohne Ankündigung und ohne dass dem Luftfrachtführer hieraus eine Haftung erwächst, entfernt oder zerstört werden. e) Der Luftfrachtführer haftet weder für Verluste, Schäden oder Kosten, die durch den natürlichen Tod oder durch Tötung oder Verletzung eines Tieres entstanden sind, soweit das Verhalten des Tieres selbst oder eines anderen Tieres – wie Beißen, Ausschlagen, Stoßen oder Ersticken – die Ursache hierfür ist, noch für Verluste, Schäden oder Kosten, welche durch den Zustand, die Natur oder die Veranlagung der Tiere ganz oder mit verursacht worden sind. f) Der Luftfrachtführer haftet in keinem Fall für den Tod oder die Verletzung eines Tierwärters, falls der Zustand oder das Verhalten der Tiere die Ursache oder Mitursache gewesen ist. g) Sendungen, welche infolge von Klimawechsel, Temperaturwechsel, Höhen- wechsel oder infolge anderer gewöhnlicher Umstände oder infolge der Länge der vereinbarten Beförderungszeit der Verschlechterung oder dem Verderb aus- gesetzt sind, werden vom Luftfrachtführer unter Ausschluss einer Haftung für Verluste oder Schäden infolge Verschlechterung oder Verderb angenommen. h) Der Luftfrachtführer haftet, soweit diese Bedingungen nichts anderes bestim- men, nicht für indirekte Schadensfolgen oder für mittelbare oder Folgeschäden einschließlich Umsatz – Gewinn – oder Verdienstausfall, Zinsverluste, entgan- gene Geschäftsabschlüsse, Währungsrisiken, Produktionsausfall oder Strafen, die sich aus Beförderungen, die diesen Bedingungen unterliegen, ergeben, un- abhängig davon, ob der Luftfrachtführer wusste, dass derartige Schäden entste- hen konnten. Dies gilt – außer im Anwendungsbereich des Montrealer Überein- kommens und des Montrealer Protokolls Nr. 4 – nicht für Schäden, die auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadensherbeiführung des Luftfrachtführers oder seiner Leute beruhen. i) Ist die Haftung des Luftfrachtführers gemäß diesen Bedingungen ausgeschlos- sen oder beschränkt, so gilt dieser Ausschluss oder diese Beschränkung in glei- xxxx Xxxxx für Agenten, Angestellte, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Luft- frachtführers, sowie für jeden Luftfrachtführer, dessen Luftfahrzeug für die Be- förderung benutzt worden, und für dessen Agenten, Angestellte, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Beförderungsbedingungen Für Fracht

Haftungsausschlüsse. a) Der Luftfrachtführer übernimmt keine Gewährleistung Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet PKE für Verlade- den Ersatz von Xxxxxxx, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag von ihr, ihren Mitarbeitern und/oder Liefer- fristenErfüllungsge- hilfen verursacht werden, ebenso wenig nur für eine bestimmte Reihenfolge in der Abfertigung von Gü- tern gleicher Beförderungen. b) Der Luftfrachtführer haftet den Fall, dass diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die damit einhergehenden Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht für etwaige Schäden den Ersatz von Personenschäden. Unbeschadet der zuvor genannten Haftungsbeschrän- kung ist die Haftung der PKE für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Ver- mögensschäden ausdrücklich ausgeschlossen. Subsidiär wird die Geltung der Allgemeinen Be- dingungen für die Wartung von Geräten und Anlagen aus zusätzlichen Beförde- rungendem Bereich „Kommunikations- und Sicherheitssysteme“ vereinbart. Für die Verfügbarkeit ihrer Leistungen, Ausfallszeiten durch Wartungen, Software-Updates und aufgrund von Umständen (wie etwa technischen Problemen Dritter, höherer Gewalt), die aus einem Vor- bzwnicht im Einflussbereich der PKE liegen und daher von ihr auch nicht zu vertreten sind, über- nimmt PKE keine – wie auch immer geartete - Haftung. Nachtransport bzw. Stadtzubringerdienst resul- tierenDer AG erklärt, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Luftfrachtführer verursacht wurden. c) Der Luftfrachtführer haftet nicht für SchädenAusfälle des unternehmensinternen Cloud-Service von PKE keine Schaden- ersatzansprüche geltend zu machen und verpflichtet sich PKE, die unmittelbar Funktionsfähigkeit dieses Cloud-Service im Ausfallsfall binnen 10 Werktagen ab Eingang der schriftlichen Meldung der Störung zu wiederherzustellen. Davon ausgenommen sind Störungen von vom AG zu gewähr- leistenden Verbindungen von Telekommunikationsdienstleistern, für welche ausschließlich der AG haftet. Für Xxxxxxx im Zusammenhang mit nicht von PKE bewirkter Anordnung und Montage, Nicht- beachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über den von PKE angegebenen Leistungsrahmen, unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Software oder mittelbar durch die Befolgung von Gesetzen, Regierungsverordnungen, Anordnungen o- der Auflagen oder durch ein anderes Ereignis verursacht worden sind, das au- ßerhalb des Einflusses des Luftfrachtführers liegt. Der Luftfrachtführer haftet nicht, wenn er in gutem Glauben nach pflichtgemäßem Xxxxxxxx entscheidet, dass die nach seiner Auffassung maßgebenden Gesetze und Vorschriften die Beförderung einer Gütersendung nicht zulassen und er infolgedessen die Beför- derung einer Gütersendung verweigert. d) Der Luftfrachtführer haftet nicht für die Beschädigung, die Zerstörung oder die Verspätung einer Gütersendung, die durch die in ihr enthaltenen Gegenstände oder Tiere verursacht worden ist. Absender und Empfänger, deren Sachen Be- schädigungen oder Zerstörung an anderen Gütersendungen oder am Eigentum des Luftfrachtführers verursachen, haften dem Luftfrachtführer für alle ihm hier- aus entstehenden Verluste und Kosten. Güter und Tiere, welche Flugzeuge, Menschen oder Eigentum gefährden können, können jederzeit Betriebsmaterialien durch den Luft- frachtführer ohne Ankündigung und ohne dass dem Luftfrachtführer hieraus eine Haftung erwächst, entfernt oder zerstört werden. e) Der Luftfrachtführer haftet weder für Verluste, Schäden oder Kosten, die durch den natürlichen Tod oder durch Tötung oder Verletzung eines Tieres entstanden sind, soweit das Verhalten des Tieres selbst oder eines anderen Tieres – wie Beißen, Ausschlagen, Stoßen oder Ersticken – die Ursache hierfür ist, noch für Verluste, Schäden oder Kosten, welche durch den Zustand, die Natur oder die Veranlagung der Tiere ganz AG oder mit verursacht worden sind. f) Der Luftfrachtführer haftet ihm in keinem Fall für den Tod oder die Verletzung eines Tierwärters, falls der Zustand oder das Verhalten der Tiere die Ursache oder Mitursache gewesen ist. g) Sendungen, welche infolge von Klimawechsel, Temperaturwechsel, Höhen- wechsel oder infolge anderer gewöhnlicher Umstände oder infolge der Länge der vereinbarten Beförderungszeit der Verschlechterung oder dem Verderb aus- gesetzt sind, werden vom Luftfrachtführer unter Ausschluss einer Haftung für Verluste oder Schäden infolge Verschlechterung oder Verderb angenommen. h) Der Luftfrachtführer haftet, soweit diese Bedingungen nichts anderes bestim- men, nicht für indirekte Schadensfolgen oder für mittelbare oder Folgeschäden einschließlich Umsatz – Gewinn – oder Verdienstausfall, Zinsverluste, entgan- gene Geschäftsabschlüsse, Währungsrisiken, Produktionsausfall oder Strafen, die sich aus Beförderungen, die diesen Bedingungen unterliegen, ergeben, un- abhängig davon, ob der Luftfrachtführer wusste, dass derartige Schäden entste- hen konntenVerbindung stehenden Dritten übernimmt PKE keinerlei Haftungen. Dies gilt – außer im Anwendungsbereich des Montrealer Überein- kommens und des Montrealer Protokolls Nr. 4 – nicht für ebenso bei Schäden, die auf grob fahrlässige vom AG bestelltes Material oder vorsätzliche Schadensherbeiführung des Luftfrachtführers Software zurückzuführen oder seiner Leute beruhendurch unsachgemäße bzw. widmungswidrige Verwendung entstanden sind. PKE betreibt die angebotenen Dienste und Leistungen unter dem Gesichtspunkt höchstmög- licher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass sämtliche Dienste und Leistungen der PKE ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die notwendige Verbindung jederzeit hergestellt werden kann oder dass gespeicherte Daten unter allen Umständen erhalten bleiben und übernimmt die PKE daher keinerlei Haf- tungen im Zusammenhang mit Datenverlust oder temporären Leistungsunterbrechungen, es sei denn, der PKE ist vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten anzulasten. i) Ist die Haftung des Luftfrachtführers gemäß diesen Bedingungen ausgeschlos- sen oder beschränkt, so gilt dieser Ausschluss oder diese Beschränkung in glei- xxxx Xxxxx für Agenten, Angestellte, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Luft- frachtführers, sowie für jeden Luftfrachtführer, dessen Luftfahrzeug für die Be- förderung benutzt worden, und für dessen Agenten, Angestellte, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsausschlüsse. a) Der Luftfrachtführer übernimmt keine Gewährleistung für Verlade- oder Liefer- fristen, ebenso wenig für eine bestimmte Reihenfolge in der Abfertigung von Gü- tern gleicher Beförderungen. b) Der Luftfrachtführer haftet 14.1 Wir haften nicht für etwaige Schäden aus zusätzlichen Beförde- rungenentgangene Erträge, die aus einem Vor- bzw. Nachtransport bzw. Stadtzubringerdienst resul- tierenentgangene Gewinne, sofern nicht nachgewiesen wirdVerluste von Märkten, dass sie durch grobe Fahrlässigkeit Ansehen oder Vorsatz der Luftfrachtführer verursacht wurden. c) Der Luftfrachtführer haftet nicht für SchädenKunden, die unmittelbar entgangene Nutzung oder mittelbar durch die Befolgung von Gesetzen, Regierungsverordnungen, Anordnungen o- der Auflagen oder durch ein anderes Ereignis verursacht worden sind, das au- ßerhalb des Einflusses des Luftfrachtführers liegt. Der Luftfrachtführer haftet Chancen und zwar auch dann nicht, wenn er uns bekannt war, dass solche Schäden oder Verluste eventuell entstehen können oder für mittelbare, konkrete Neben- oder Folgeschäden oder Verluste unabhängig davon, wie diese entstehen, einschließlich unter anderem aufgrund von Vertragsverletzungen, Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Leistungsstörungen. 14.2 Wir haften nicht, wenn wir irgendwelche Verpflichtungen gegenüber Ihnen aus einem der folgenden Gründe nicht erfüllen: 14.2.1 aufgrund von Umständen außerhalb unseres Einflussbereiches wie z.B. unter anderem (aber nicht nur): • Naturkatastrophen wie Erdbeben, Wirbelstürme, Stürme, Überschwemmungen, Brände, Krankheiten, Nebel, Schnee oder Frost; • Höhere Gewalt wie Kriege, Unfälle, staatsfeindliche Handlungen, Streiks, Embargos, Gefahren aus der Luft, lokale Unruhen, Bürgerkriege; • nationale oder lokale Störungen der Flugverkehrs- oder Bodentransportnetze und mechanischer Luft- oder Bodentransportnetzwerke und mechanischer Probleme bei Transportmitteln oder Anlagen; • verborgene Mängel oder innerer Verderb der Sendung; • kriminelle Handlungen seitens Dritter wie Diebstahl oder Brandstiftung. 14.2.2 aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen von Ihnen oder von Dritten wie etwa: • die Tatsache, dass Sie Ihren Verpflichtungen gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen und insbesondere den in gutem Glauben nach pflichtgemäßem Xxxxxxxx entscheidetArtikel 12 dargelegten Gewährleistungen nicht nachkommen oder dass eine andere Partei, die ein Interesse an der Sendung geltend macht, Sie dazu veranlasst, Ihren entsprechenden Verpflichtungen nicht nachzukommen; • eine Handlung oder Unterlassung eines amtlichen Vertreters des Zolls, der Sicherheitskontrolle, einer Fluggesellschaft, des Flughafens oder der Behörden. 14.2.3 aufgrund der Tatsache, dass die nach seiner Auffassung maßgebenden Gesetze und Vorschriften Sendung einen verbotenen Gegenstand enthält, auch wenn wir die Beförderung einer Gütersendung nicht zulassen und er infolgedessen die Beför- derung einer Gütersendung verweigertSendung irrtümlich angenommen haben. d) Der Luftfrachtführer haftet nicht 14.2.4 aufgrund unserer Weigerung, illegale Zahlungen für die Beschädigung, die Zerstörung oder die Verspätung einer Gütersendung, die durch die in ihr enthaltenen Gegenstände oder Tiere verursacht worden ist. Absender und Empfänger, deren Sachen Be- schädigungen oder Zerstörung an anderen Gütersendungen oder am Eigentum des Luftfrachtführers verursachen, haften dem Luftfrachtführer für alle ihm hier- aus entstehenden Verluste und Kosten. Güter und Tiere, welche Flugzeuge, Menschen oder Eigentum gefährden können, können jederzeit durch den Luft- frachtführer ohne Ankündigung und ohne dass dem Luftfrachtführer hieraus eine Haftung erwächst, entfernt oder zerstört werdenSie vorzunehmen. e) Der Luftfrachtführer haftet weder für Verluste, Schäden oder Kosten, die durch den natürlichen Tod oder durch Tötung oder Verletzung 14.3 Wir unterliegen ausschließlich der speditionellen Haftung. Wir sind kein Transportunternehmer und akzeptieren keine Haftungen eines Tieres entstanden sind, soweit das Verhalten des Tieres selbst oder eines anderen Tieres – wie Beißen, Ausschlagen, Stoßen oder Ersticken – die Ursache hierfür ist, noch für Verluste, Schäden oder Kosten, welche durch den Zustand, die Natur oder die Veranlagung der Tiere ganz oder mit verursacht worden sindTransportunternehmens. f) Der Luftfrachtführer haftet in keinem Fall für den Tod oder die Verletzung eines Tierwärters, falls der Zustand oder das Verhalten der Tiere die Ursache oder Mitursache gewesen ist. g) Sendungen, welche infolge von Klimawechsel, Temperaturwechsel, Höhen- wechsel oder infolge anderer gewöhnlicher Umstände oder infolge der Länge der vereinbarten Beförderungszeit der Verschlechterung oder dem Verderb aus- gesetzt sind, werden vom Luftfrachtführer unter Ausschluss einer Haftung für Verluste oder Schäden infolge Verschlechterung oder Verderb angenommen. h) Der Luftfrachtführer haftet, soweit diese Bedingungen nichts anderes bestim- men, nicht für indirekte Schadensfolgen oder für mittelbare oder Folgeschäden einschließlich Umsatz – Gewinn – oder Verdienstausfall, Zinsverluste, entgan- gene Geschäftsabschlüsse, Währungsrisiken, Produktionsausfall oder Strafen, die sich aus Beförderungen, die diesen Bedingungen unterliegen, ergeben, un- abhängig davon, ob der Luftfrachtführer wusste, dass derartige Schäden entste- hen konnten. Dies gilt – außer im Anwendungsbereich des Montrealer Überein- kommens und des Montrealer Protokolls Nr. 4 – nicht für Schäden, die auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadensherbeiführung des Luftfrachtführers oder seiner Leute beruhen. i) Ist die Haftung des Luftfrachtführers gemäß diesen Bedingungen ausgeschlos- sen oder beschränkt, so gilt dieser Ausschluss oder diese Beschränkung in glei- xxxx Xxxxx für Agenten, Angestellte, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Luft- frachtführers, sowie für jeden Luftfrachtführer, dessen Luftfahrzeug für die Be- förderung benutzt worden, und für dessen Agenten, Angestellte, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Transport Agreement

Haftungsausschlüsse. a) Der Luftfrachtführer übernimmt keine Gewährleistung für Verlade- oder Liefer- fristenLie- ferfristen, ebenso wenig für eine bestimmte Reihenfolge in der Abfertigung von Gü- tern Gütern gleicher Beförderungen. b) Der Luftfrachtführer haftet nicht für etwaige Schäden aus zusätzlichen Beförde- rungenBe- förderungen, die aus einem Vor- bzw. Nachtransport bzw. Stadtzubringerdienst resul- tierenStadtzubringer- dienst resultieren, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Luftfrachtführer verursacht wurdenwurden oder auf einer Verletzung von Pflichten des Luftfrachtführers beruhen, die die ord- nungsgemäße Durchführung der zusätzliche Beförderung überhaupt erst er- möglichen und auf deren Einhaltung der Absender regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. c) Der Luftfrachtführer haftet nicht für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die Befolgung von Gesetzen, Regierungsverordnungen, Anordnungen o- der oder Auflagen oder durch ein anderes Ereignis andere Ereignisse verursacht worden sind, das au- ßerhalb des Einflusses des Luftfrachtführers liegt. Der Luftfrachtführer haftet nichtliegen, wenn er in gutem Glauben nach pflichtgemäßem Xxxxxxxx entscheideteinschließlich, dass die nach seiner Auffassung maßgebenden Gesetze und Vorschriften aber nicht beschränkt auf seine Entscheidung, die Beförderung einer Gütersendung nicht zulassen und er infolgedessen die Beför- derung einer Gütersendung verweigert.Sendung abzu- lehnen d) Der Luftfrachtführer haftet nicht für die Beschädigung, die Zerstörung oder die Verspätung einer Gütersendung, die durch die in ihr enthaltenen Gegenstände Gegen- stände oder Tiere verursacht worden ist. Absender und Empfänger, deren Sachen Be- schädigungen Sendungen andere Sendungen oder Zerstörung an anderen Gütersendungen oder am das Eigentum des Luftfrachtführers verursachenbe- schädigen oder zerstören, haften dem haben den Luftfrachtführer für alle ihm hier- aus entstehenden entstandenen Verluste und KostenKosten zu entschädigen und schadlos zu halten. Güter und TiereSendungen, welche Flugzeuge, Menschen oder Eigentum gefährden können, können jederzeit je- derzeit durch den Luft- frachtführer Luftfrachtführer ohne Ankündigung und ohne dass dem Luftfrachtführer hieraus eine Haftung erwächst, entfernt oder zerstört werden. e) Der Luftfrachtführer haftet weder für Verluste, Schäden oder Kosten, die durch den natürlichen Tod oder durch Tötung oder die Verletzung eines Tieres entstanden sindoder eines Betreuers entstehen, soweit wenn diese durch das Verhalten Verhalten, die Art oder die Veranlagung des Tieres selbst oder eines anderen Tieres – wie Beißen, Ausschlagen, Stoßen oder Ersticken – die Ursache hierfür ist, noch für Verluste, Schäden oder Kosten, welche durch den Zustandaus Gründen, die Natur der Luftfracht- führer nicht zu vertreten hat, verursacht oder die Veranlagung der Tiere ganz oder mit verursacht worden sindmitverursacht wurden. f) Der Luftfrachtführer haftet in keinem Fall nicht für den Tod Verluste, Schäden, Forderungen oder Buß- gelder, die Verletzung eines Tierwärterssich aus Fehlern, falls Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten von Angaben, die bei der Zustand oder das Verhalten der Tiere die Ursache oder Mitursache gewesen istUmwandlung von Papier zu eAWB-Dokumenten erfasst wurden, ergeben. g) Sendungen, welche infolge von Klimawechsel, Temperaturwechsel, Höhen- wechsel oder infolge anderer gewöhnlicher Umstände oder infolge der Länge der vereinbarten Beförderungszeit der Verschlechterung oder dem Verderb aus- gesetzt ausgesetzt sind, werden vom Luftfrachtführer unter Ausschluss einer Haftung Haf- tung für Verluste oder Schäden infolge Verschlechterung oder Verderb angenommenan- genommen. h) Der Luftfrachtführer haftet, soweit diese Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestim- menAnderes vorgesehen ist, haftet der Luft- frachtführer nicht für indirekte Schadensfolgen Schäden oder für mittelbare Folgeschäden. Dazu gehören unter anderem Umsatz-, Gewinn- oder Folgeschäden einschließlich Umsatz – Gewinn – oder VerdienstausfallErtragsverluste, ZinsverlusteZinsen, entgan- gene Geschäftsabschlüsseentgangene Geschäfte, Währungsrisiken, Produktionsausfall Produktionsrisiken bei natürlich oder-kommer- ziell verderblichen und schnell veraltenden Gütern, Produktionsausfälle oder Strafen, die sich aus Beförderungen, die den diesen Bedingungen unterliegen, unterliegenden Beförderun- gen (oder deren Fehlen) ergeben, un- abhängig unabhängig davon, ob der Luftfrachtführer wusste, dass derartige solche Schäden entste- hen konnteneintreten könnten. Dies gilt – außer im Anwendungsbereich des Montrealer Überein- kommens und des Montrealer Protokolls Nr. 4 – nicht für Schäden, die auf grob fahrlässige durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Schadensherbeiführung Vorsatz des Luftfrachtführers oder seiner Leute beruhenAngestellten verursacht wurden, sowie für die Haftung des Luftfrachtführers oder seiner Angestellten für schuldhaft verursachte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Bestimmungen der anwendbaren internationa- len Konventionen bleiben in Kraft. i) Ist die Haftung des Luftfrachtführers gemäß diesen Bedingungen ausgeschlos- sen ausge- schlossen oder beschränkt, so gilt dieser Ausschluss oder diese Beschränkung Beschrän- kung in glei- xxxx Xxxxx gleicher Weise für Agenten, Angestellte, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungsge- hilfen des Luft- frachtführersLuftfrachtführers, sowie für jeden Luftfrachtführer, dessen Luftfahrzeug Luftfahr- zeug für die Be- förderung Beförderung benutzt worden, und für dessen Agenten, AngestellteAnge- stellte, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Beförderungsbedingungen Für Fracht