Haftungsbeschränkung der Höhe nach. 8.4.1 Der Höhe nach ist die Haftung des AN für jedes schadenverursachende Ereignis, sofern nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht, gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit EUR 12.500,-, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit EUR 20.000,- beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche dir einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.
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Haftungsbeschränkung der Höhe nach. 8.4.1 8.5.1 Der Höhe nach ist die Haftung des AN für jedes schadenverursachende schadenver- ursachende Ereignis, sofern nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Fahr- lässigkeit verursacht, gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit EUR 12.500,-, 12.500,00 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit EUR 20.000,- 75.000,00 beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche dir einzelnen der einzel- nen Geschädigten anteilsmäßig.
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Haftungsbeschränkung der Höhe nach. 8.4.1 8.5.1 Der Höhe nach ist die Haftung des AN für jedes schadenverursachende Ereignis, sofern nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht, gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit EUR 12.500,-, 12.500,-- gegenüber der Gesamtheit Geamtheit der Geschädigten mit EUR 20.000,- 75.000,-- beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche dir der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.
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