Common use of Haftungsbestimmungen Clause in Contracts

Haftungsbestimmungen. Die RB AG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und möglichen anderen Vertrags- bestimmungen. Die RB AG haftet ledig- lich für Mängel oder Ausfälle der Dienst- leistung, die einen Minderwert darstellen. Bei verschuldetem Ausfall kann die RB AG innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. In jedem Fall haftet die RB AG maximal in der Höhe des Um- fangs des bezahlten Angebotes und die Haftung ist auf den unmittelbaren Scha- den begrenzt. Die Haftung für Folge- schäden, reine Vermögensschäden und entgangener Gewinn etc. wird abgelehnt. Keine Haftung besteht bei einem Rück- tritt durch die RB AG nach obenstehen- der AGB Ziff. 1.10. (Rücktritt durch die RB AG). Die RB AG haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit; Kausalhaftung, Hilfspersonenhaftung) wird wegbedun- gen. Die RB AG haftet nicht für Umstän- de, welche auf unvorhersehbare Ereig- nisse, höhere Gewalt oder auf das Verhalten sowie Eigenschaften des Kunden zurückzuführen sind (insb. Selbstverschulden). Werden die Wei- sungen der RB AG oder ihrer Hilfsperso- nen nicht befolgt, entfällt jegliche Haf- tung seitens der RB. Die RB AG haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Sach- und Vermögenswer- ten, Vermögens- oder Sachschäden, etc., den/die sie nicht zu verantworten hat.

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Samples: www.rigi.ch, assets.ctfassets.net

Haftungsbestimmungen. Die RB AG Zum vereinbarten Beginn und Ende der Veranstaltung muss der Renn- oder Fahrtleiter die gemietete Strecke einschl. Einfahrten bzw. Tore mit einem Beauftragten des MSC Arnstein abfahren und sie auf ihren einwandfreien Zustand überprüfen. Von der ersten bis einschl. letzten Kontrollfahrt trägt der Veranstalter/Xxxxxx die volle Verantwortung für alle Vorkommnisse auf der Rennstrecke und den benutzten Anlagen des Motorsportgeländes des MSC Arnstein. Während dieser Zeit übernimmt der MSC Arnstein für Ereignisse auf oder an der Strecke keine Haftung. Für das Räumen der Rennstrecke (Material, ausgefallene Fahrzeuge, Müll etc.) ist allein der Veranstalter/Xxxxxx verantwortlich. Der Veranstalter/Mieter ist auch für alle anderen benutzten Anlagen verantwortlich. Zur Abdeckung von Xxxxxxx hat der Mieter/Veranstalter ausreichende Versicherungen abzuschließen, insbesondere eine Haftpflichtversicherung Der Veranstalter/Xxxxxx verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertragsich, diesen AGB und möglichen anderen Vertrags- bestimmungen. Die RB AG haftet ledig- lich für Mängel oder Ausfälle der Dienst- leistungnur solche Teilnehmer zuzulassen, die einen Minderwert darstellenzuvor schriftlich auf ihnen evtl. Bei verschuldetem Ausfall kann die RB AG innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringenzustehende Schadenersatzansprüche gegenüber des MSC Arnstein als Eigentümer des Grundstücks, der baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie als Betreiber der Rennstrecke und ihren Erfüllungsgehilfen verzichtet haben. In diesem Fall Dieser Verzicht gilt auch vom Veranstalter/Xxxxxx selbst (einschl. seiner Erfüllungsgehilfen) gegenüber des MSC Arnstein und ihren Mitarbeitern als erklärt. Der Verzicht soll nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gelten. Der Veranstalter/Xxxxxx wird hiermit ermächtigt und verpflichtet, den jeweiligen Verzicht für den MSC Arnstein schriftlich anzunehmen. Der Veranstalter/Xxxxxx hat unmittelbar nach der Veranstaltung alle Unfälle und Beschädigungen der Anlagen unverzüglich dem MSC Arnstein zu melden. Kopien aller schriftlichen Unfallaufnahmen sind Ersatzansprüche ausgeschlossendem MSC Arnstein ebenfalls unverzüglich auszuhändigen. In jedem Fall haftet die RB AG maximal Der Veranstalter/Mieter ist verpflichtet, dem MSC Arnstein vor Beginn der Veranstaltung auf Verlangen nachzuweisen, dass er seine Verpflichtungen zur Herbeiführung des Haftungsausschlusses erfüllt hat. Der Nachweis erfolgt in der Höhe des Um- fangs des bezahlten Angebotes und Weise, dass die Haftung ist auf Verzichtserklärungen aller Teilnehmer mit den unmittelbaren Scha- den begrenzt. Die Haftung für Folge- schäden, reine Vermögensschäden und entgangener Gewinn etc. wird abgelehnt. Keine Haftung besteht bei einem Rück- tritt durch die RB AG nach obenstehen- der AGB Ziff. 1.10. (Rücktritt durch die RB AG). Die RB AG haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit; Kausalhaftung, Hilfspersonenhaftung) wird wegbedun- gen. Die RB AG haftet nicht für Umstän- de, welche auf unvorhersehbare Ereig- nisse, höhere Gewalt oder auf das Verhalten sowie Eigenschaften des Kunden zurückzuführen sind (insb. Selbstverschulden). Werden die Wei- sungen der RB AG oder ihrer Hilfsperso- nen nicht befolgt, entfällt jegliche Haf- tung seitens der RB. Die RB AG haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Sach- und Vermögenswer- ten, Vermögens- oder Sachschäden, etcjeweiligen Annahmeerklärungen im Original zur Einsicht vorgelegt werden müssen., den/die sie nicht zu verantworten hat.

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Samples: Mietvertrag Trainingsgelände 1.msc Arnstein e.v.1979

Haftungsbestimmungen. Die RB AG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung Zum vereinbarten Beginn und Ende der Leistungen gemäss VertragVeranstaltung muss der Renn- oder Fahrtleiter die gemietete Strecke einschl. Einfahrten bzw. Tore mit einem Beauftragten der MAO abfahren und sie auf ihren ein- wandfreien Zustand überprüfen. Von der ersten bis einschl. letzten Kontrollfahrt trägt der Veranstal- ter/Mieter die volle Verantwortung für alle Vorkommnisse auf der Rennstrecke und den benutzten Anlagen der Motorsport Arena Oschersleben. Während dieser Zeit übernimmt die MAO für Ereignisse auf oder an der Strecke keine Haftung. Für das Räumen der Rennstrecke (Material, diesen AGB und möglichen anderen Vertrags- bestimmungen. Die RB AG haftet ledig- lich für Mängel oder Ausfälle der Dienst- leistung, die einen Minderwert darstellen. Bei verschuldetem Ausfall kann die RB AG innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. In jedem Fall haftet die RB AG maximal in der Höhe des Um- fangs des bezahlten Angebotes und die Haftung ist auf den unmittelbaren Scha- den begrenzt. Die Haftung für Folge- schäden, reine Vermögensschäden und entgangener Gewinn etc. wird abgelehnt. Keine Haftung besteht bei einem Rück- tritt durch die RB AG nach obenstehen- der AGB Ziff. 1.10. (Rücktritt durch die RB AG). Die RB AG haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit; Kausalhaftung, Hilfspersonenhaftung) wird wegbedun- gen. Die RB AG haftet nicht für Umstän- de, welche auf unvorhersehbare Ereig- nisse, höhere Gewalt oder auf das Verhalten sowie Eigenschaften des Kunden zurückzuführen sind (insb. Selbstverschulden). Werden die Wei- sungen der RB AG oder ihrer Hilfsperso- nen nicht befolgt, entfällt jegliche Haf- tung seitens der RB. Die RB AG haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Sach- und Vermögenswer- ten, Vermögens- oder Sachschädenausgefallene Fahrzeuge, etc.) ist allein der Veranstalter/Mieter verantwortlich. Der Veranstalter/Mieter ist auch für alle anderen benutzten Anlagen verantwortlich. Zur Abdeckung von Risiken hat der Mieter/Veranstalter ausreichende Versiche- rungen abzuschließen, deninsbesondere eine Haftpflichtversicherung mit mindestens einer festen Deckungs- summe von 2.500.000,00 € pauschal. Eine Versicherungsbestätigung ist der MAO vor Nutzung der Anla- gen zuzustellen. Der Veranstalter/Xxxxxx verpflichtet sich, nur solche Teilnehmer zuzulassen, die sie zuvor schriftlich auf ihnen evtl. zustehende Schadenersatzansprüche gegenüber der MAO als Eigentümerin des Grundstücks, der baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie als Betreiberin der Rennstrecke und ihren Erfüllungsgehilfen verzichtet haben. Dieser Verzicht gilt auch vom Veranstalter/Xxxxxx selbst (einschl. seiner Erfüllungsgehil- fen) gegenüber der MAO und ihren Mitarbeitern als erklärt. Der Verzicht soll nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gelten. Der Veranstalter/Xxxxxx wird hiermit ermächtigt und verpflichtet, den jeweiligen Verzicht für die MAO schriftlich anzunehmen. Für den Fall eines Schadens ist der Veranstalter verpflichtet, die entsprechenden, den Verzicht und seine Annahme enthaltenden Unterlagen, auf Anforderungen unverzüglich der MAO im Original zu verantworten übergeben. Der Veranstalter/Mieter hat unmittelbar nach der Veranstaltung alle Unfälle und Beschädigungen der Anlagen unverzüglich der MAO zu melden. Kopien aller schriftlichen Unfallaufnah- men sind der MAO ebenfalls unverzüglich auszuhändigen. Der Veranstalter/Xxxxxx ist verpflichtet, der MAO vor Beginn der Sperrung auf Verlangen nachzuweisen, dass er seine Verpflichtungen zur Herbeifüh- rung des Haftungsausschlusses erfüllt hat. Der Nachweis erfolgt in der Weise, dass die Verzichtserklärun- gen aller Teilnehmer mit den jeweiligen Annahmeerklärungen im Original zur Einsicht vorgelegt werden müssen.

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Samples: www.german-speedweek.de

Haftungsbestimmungen. Die RB AG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und möglichen anderen Vertrags- bestimmungen. Die RB AG haftet ledig- lich für Mängel oder Ausfälle der Dienst- leistung, die einen Minderwert darstellen. Bei verschuldetem Ausfall kann die RB AG innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. In jedem Fall haftet die RB AG maximal in der Höhe des Um- fangs des bezahlten Angebotes und die Haftung ist auf den unmittelbaren Scha- den begrenzt. Die Haftung für Folge- schäden, reine Vermögensschäden und entgangener Gewinn etc. wird abgelehnt. Keine Haftung besteht bei einem Rück- tritt durch die RB AG nach obenstehen- der AGB Ziff. 1.10. (Rücktritt durch die RB AG). Die RB AG haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit; Kausalhaftung, Hilfspersonenhaftung) wird wegbedun- gen. Die RB AG Betreiber haftet nicht für Umstän- de, welche auf unvorhersehbare Ereig- nisse, höhere Gewalt oder auf das Verhalten sowie Eigenschaften des Kunden zurückzuführen sind (insbDritter, auch nicht für Diebstahl, Ein- bruch, Beschädigung etc., gleichgültig, ob sich diese Dritten befugt oder unbefugt auf dem Parkplatz aufhalten. Selbstverschulden)Für Sachschäden und für sonstige, kausal und adäquat vom Betreiber oder seinen Gehilfen verursachte Sachschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Werden die Wei- sungen der RB AG oder ihrer Hilfsperso- nen nicht befolgt, entfällt jegliche Haf- tung seitens der RB. Die RB AG Der Betreiber haftet nicht für Diebstahl Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch höhere Gewalt entstehen. Eine Haftung für immaterielle Schäden (z.B. für entgangenen Ge- winn) ist ausgeschlossen. Der Betreiber haftet nicht für eine bestimmte Beschaffenheit der Parkfläche; insbe- sondere haftet der Betreiber nicht für eine zeitweilig eingeschränkte Nutzbarkeit oder gänzliche Unbenutzbarkeit der Parkfläche infolge von extremen Wetterbedingungen, wie z.B. starke Regenfälle, Gewitter, Sturm, Schneefall, Eisbildung, Pfützen. Der Betreiber haftet nicht für die zeitweilig verzögerte Ausfahrt infolge starken Schneefalls, Xxxxxx, Eisbildung oder infolge Starkregens und Verlust Pfützenbildung. Dies- falls nimmt der Nutzer zustimmend zur Kenntnis, dass die Parkfläche infolge der un- geschützten Lage teilweise nicht benutzbar ist und das Ausfahren zeitverzögert erfolgt. Da es sich um eine Freifläche handelt, ist eine Verschmutzung der abgestellten Autos durch äußere Einwirkung wie Staub, Sand u.Ä. nicht ausgeschlossen. Den Betreiber trifft für eine Staubbildung bzw. Schäden am Fahrzeug durch Staub oder Sand keine Haftung, ebenso trifft den Betreiber für Schäden durch Schlaglöcher und Unebenhei- ten keine Haftung. Allfällige Beschädigungen von Sach- Parkplatzeinrichtungen oder an anderen Fahrzeugen durch den Nutzer oder betriebsfremde Dritte sind unverzüglich und Vermögenswer- ten, Vermögens- vor der Ausfahrt dem Parkplatzbetreiber zu melden; ebenso sind festgestellte Schäden am eigenen Fahrzeug sofort dem Betreiber unter der Notfallnummer 0667 -640 53 893 oder Sachschäden, etcper Telefon (00-000 00 00) oder E-Mail (xxxxxx@xxxxxxxx-xxxx.xx) zu melden., den/die sie nicht zu verantworten hat.

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Samples: parkhaus-elbl.at