Haftungsrücklass. Von der Schlussrechnung (Pauschalfixpreis inkl. USt) ist ein Haftungsrücklass in der Höhe von 5 % des Pauschalfixpreises (inkl. USt) einzubehalten. Die Sicherstellungsfrist endet 30 Tage nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Der Haftungsrücklass gilt sowohl als Sicherstellung der Ansprüche aus der Gewährleistung als auch als Sicherstellung für Nichterfüllungs- und/oder Schadenersatzansprüche. Sicherstellungen für Haftungsrücklässe sind in Form von unbedingten Bankgarantien, die dem dem Vertrag beiliegenden Muster entsprechen, einer erstklassigen österreichischen Bank in der Höhe der Sicherstellung mit einer die Sicherstellungsfrist 30 Tage überschreitenden Laufzeit ablösbar. Die unbedingte Bankgarantie kann in jedem Einzelfall – auch mehrfach in Teilbeträgen – bis zu ihrer vollen Höhe in Anspruch genommen werden. Sofern die Bankgarantie vor Ablauf der Gewährleistungsfrist oder vor Behebung sämtlicher Mängel abläuft, ist der AN verpflichtet, zwei Monate vor Ablauf der Bankgarantie, eine entsprechende Verlängerung der Bankgarantie zu übermitteln. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht bis spätestens 30 Tage vor Ablauf der Bankgarantie nach, ist der AG berechtigt, die Bankgarantie zur Gänze in Anspruch zu nehmen.
Appears in 6 contracts
Samples: ploner.com, aichinger-bau.at, weber-bau.at