Haftungsrücklass. Von der Schlussrechnung (Pauschalfixpreis inkl. USt) ist ein Haftungsrücklass in der Höhe von 5 % des Pauschalfixpreises (inkl. USt) einzubehalten. Die Sicherstellungsfrist endet 30 Tage nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Der Haftungsrücklass gilt sowohl als Sicherstellung der Ansprüche aus der Gewährleistung als auch als Sicherstellung für Nichterfüllungs- und/oder Schadenersatzansprüche. Sicherstellungen für Haftungsrücklässe sind in Form von unbedingten Bankgarantien, die dem dem Vertrag beiliegenden Muster entsprechen, einer erstklassigen österreichischen Bank in der Höhe der Sicherstellung mit einer die Sicherstellungsfrist 30 Tage überschreitenden Laufzeit ablösbar. Die unbedingte Bankgarantie kann in jedem Einzelfall – auch mehrfach in Teilbeträgen – bis zu ihrer vollen Höhe in Anspruch genommen werden. Sofern die Bankgarantie vor Ablauf der Gewährleistungsfrist oder vor Behebung sämtlicher Mängel abläuft, ist der AN verpflichtet, zwei Monate vor Ablauf der Bankgarantie, eine entsprechende Verlängerung der Bankgarantie zu übermitteln. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht bis spätestens 30 Tage vor Ablauf der Bankgarantie nach, ist der AG berechtigt, die Bankgarantie zur Gänze in Anspruch zu nehmen.
Appears in 6 contracts
Samples: Consulting Agreement, Consulting Services Agreement, Consulting Agreement
Haftungsrücklass. Von der Schlussrechnung (Pauschalfixpreis inkl. USt) ist ein a. Der Haftungsrücklass in der Höhe von beträgt 5 % der Bruttoschlussrechnungssumme und kommt ab einem Schlussrechnungsbetrag von EUR 12.000,00 zur Anwendung. Er ist (ausgenommen im Zusam- menhang mit einer Sicherstellung gemäß § 1170b ABGB) durch eine Bankgarantie gemäß Muster - AG ablösbar, wobei diese Garantie mit einer Laufzeit von 3 Monaten über das Ende der jewei- ligen Gewährleistungsfrist hinaus auszustellen ist. Erfolgt eine Ablöse des Pauschalfixpreises (inkl. USt) einzubehaltenHaftrücklasses durch Bankgarantie, tritt die Fälligkeit des Ablösebetrages keinesfalls vor Ablauf von 14 Tagen nach Übergabe der Bankgarantie ein. Die Sicherstellungsfrist endet 30 Tage Zahlungsfrist gilt als gewahrt, wenn der AG den Überwei- sungsauftrag bis zum Fälligkeitstag an seine Bank abgesendet hat.
b. Verlängert sich aufgrund einer Zusage des AN, aufgrund einer erfolgten Mängelbehebung, oder aus anderen Gründen die Gewährleistungsfrist, verlängert sich auch der Zeitraum des Einbehalts des Haftrücklasses im Umfang des von der Verlängerung der Gewährleistungsfrist betroffenen Anteils.
c. Der AG ist berechtigt, den Haftungsrücklass zur Verrechnung seiner Ansprüche gegenüber dem AN, aus welchem Rechtsgrund auch immer, heranzuziehen.
d. Für den Fall, dass der AN eine Sicherstellung nach Ablauf § 1170b ABGB fordert, wird der Gewährleistungsfrist. Der Haftungsrücklass gilt sowohl als Sicherstellung Haftrücklass bis zum Ende der Ansprüche aus der Gewährleistung als auch als Sicherstellung für Nichterfüllungs- und/oder Schadenersatzansprüche. Sicherstellungen für Haftungsrücklässe sind in Form von unbedingten Bankgarantien, die dem dem Vertrag beiliegenden Muster entsprechen, einer erstklassigen österreichischen Bank in der Höhe der Sicherstellung mit einer die Sicherstellungsfrist 30 Tage überschreitenden Laufzeit ablösbarGewährleistungsfrist bar und unverzinst einbehalten. Die unbedingte Ablöse durch eine Bankgarantie kann in jedem Einzelfall – auch mehrfach in Teilbeträgen – bis zu ihrer vollen Höhe in Anspruch genommen werden. Sofern die Bankgarantie vor Ablauf der Gewährleistungsfrist oder vor Behebung sämtlicher Mängel abläuft, ist der AN verpflichtet, zwei Monate vor Ablauf der Bankgarantie, eine entsprechende Verlängerung der Bankgarantie zu übermitteln. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht bis spätestens 30 Tage vor Ablauf der Bankgarantie nach, ist der AG berechtigt, die Bankgarantie zur Gänze in Anspruch zu nehmenwird für diesen Fall ausdrücklich abbedungen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen