Handhabung Musterklauseln

Handhabung. Der Kunde haftet für den sorgsamen Umgang mit dem gegenständlichen Gerät durch ihn, sein Personal oder generell die Benutzer des Gerätes. Die Kosten aus mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigungen trägt jedenfalls der Kunde. Der Kunde haftet für die Einhaltung der Bedienungsanleitung durch die Benutzer des Gerätes und trägt die Kosten aus Schäden und Aufwendungen, die aus dem unsachgemäßen Umgang mit dem Gerät, der Verwendung von nicht geeignetem Verbrauchsmaterial oder der Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung resultieren. Der Kunde ist verpflichtet BRAWO ZENA von Beschädigungen am Gerät und von Verschleißerscheinungen des Xxxxxx unverzüglich schriftlich bei gleichzeitiger näherer Beschreibung der Beschädigung bzw des Verschleißes zu unterrichten. Der Kunde hat für einen geeigneten Aufstellplatz Sorge zu tragen und darf keine Änderungen am Gerät vornehmen. Sämtliche Reparaturen und Wartungsarbeiten dürfen ausschließlich von BRAWO ZENA beauftragten Personen durchgeführt werden. Ersatzvornahmen durch Dritte sind ausgeschlossen und können hieraus resultierende Kosten BRAWO ZENA nicht in Rechnung gestellt werden.
Handhabung. SIX Terravis übernimmt die Verpflichtung des Kantons gemäss Rahmenvertrag Ziff. 4.: „Der Kanton bietet einen First-Level Support (FLS) an und nimmt Anfragen von Benutzern der Verwaltungen entgegen. Hierfür steht dem Benutzer ausschliesslich der vom Kanton im Anhang E „Kontaktstellen“ definierte Kontakt zur Verfügung.“ Benutzer der Verwaltungen wenden sich mit ihren Fragen zu Terravis an folgende Stellen: Technischer Support: xxxxxxx@xxxxxxxx.xx Tel. 000 000 0000
Handhabung. Entstehen in dem salärwirksamen Mitarbeitergespräch Differenzen zwischen dem Angestellten und dem Vorgesetzten, können die Verbände, unter dem Vorsitz des Leiters Human Resources, als Re- kursinstanz zur Abklärung und Vermittlung angerufen werden.
Handhabung. Für die Zwei-Faktor-Authentisierung wird emp- fohlen, die Mobile App von Google zu verwen- 38 den. Die App Google Authenticator generiert eine sechsstellige Zahl, die zusätzlich zu Benut- zernamen und Passwort zur Benutzerautorisie- rung für Services der Migros-Gruppe eingegeben werden muss. Es sind folgende Regeln bzw. Einschränkungen bei der Generierung von Einmalpasswörtern zu beachten: · Der Authenticator muss mit einem sogenann- ten Seed initialisiert werden. Der Seed bildet das Geheimnis und darf nach seiner einmali- gen Verwendung nicht aufbewahrt werden, sondern muss umgehend gelöscht werden. Bei einer Neuinitialisierung wird immer ein neuer Seed verwendet. · Der Seed bzw. der Authenticator darf unter keinen Umständen weitergegeben werden. · Der Authenticator darf nicht auf demselben Gerät ausgeführt werden, von welchem aus der Log-in durchgeführt wird. · Die Authenticator-App darf sowohl auf Ge- 39 räten der Migros-Gruppe als auch auf Fremd- geräten installiert werden. Für die Installation und den Support bei Fremdgeräten ist der jeweilige Benutzer verantwortlich. · Das Gerät, auf welchem die Authenticator-App ausgeführt wird bzw. an welches das SMS übermittelt wird, ist angemessen zu schützen (u. a. PIN, automatische Bildschirmsperre usw.). · Bei Verlust des Authenticators ist umgehend der Servicedesk zu informieren. Für die mobile Authentifizierung per SMS ist ein Netzempfang zwingend notwendig. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Authenticator-App zu verwenden. Diese funktioniert auch offline ohne Netzwerkverbindung. Umgang mit elektronischen Kommunikationsmitteln
Handhabung. Vorsichtig handhaben:
Handhabung. 6.1.Wertparker (Beschäftigte) Beschäftigte nutzen zum Parken in der Tiefgarage ihren Transponder. Die Registrierung der Parkzeit wird ausschließlich über diesen realisiert. Auf dem Gelände des Hauses II gilt der Transponder ausschließlich als Ein- und Ausfahrtslegitimation. Der Transponder wird am Einfahrtterminal solange gegen die Registrierung gehalten, bis ein akustisches Signal ertönt. Die Schranke öffnet sich, die Einfahrt kann erfolgen. Am Ausfahrtterminal gestaltet sich die Handhabung analog der Einfahrt. Manipulationen der Einstellzeiten werden geahndet. 6.2.Kurzparker (Bürger und/oder Besucher) Am Einfahrtterminal wird per Knopfdruck ein Chipcoin angefordert und entnommen. Nach der Schrankenöffnung erfolgt die Einfahrt in die Tiefgarage. Das Fahrzeug wird abgestellt. Vor der Ausfahrt aus der Tiefgarage ist der Chipcoin am Kassenautomaten einzuwerfen und entsprechend der Anzeige das Parkentgelt zu entrichten. Sofern eine Quittung über den eingezahlten Betrag gewünscht wird, ist vor Abschluss des Zahlungsvorgangs die im Display angezeigte Taste zu betätigen. Der Chipcoin wird vom Kassenautomaten nach dem Entrichten des Entgelts wieder ausgegeben. Am Ausfahrtterminal wird der Chipcoin eingegeben. Dieses wird einbehalten und die Schranke öffnet sich. Die Ausfahrt kann erfolgen. Bei Störungen ist der Informationsknopf am Kassenautomaten oder am Ausfahrtterminal zu betätigen. Die entsprechende Information ist abzuwarten.
Handhabung. Der Kunde haftet für den sorgsamen Umgang mit dem gegenständlichen Gerät durch ihn, sein Personal oder generell die Benutzer des Gerätes. Die Kosten aus mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigungen trägt jedenfalls der Kunde. Der Kunde haftet für die Einhaltung der Bedienungsanleitung durch die Benutzer des Gerätes und trägt die Kosten aus Schäden und Aufwendungen, die aus dem unsachgemäßen Umgang mit dem Gerät, der Verwendung von nicht geeignetem Verbrauchsmaterial oder der Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung resultieren. Der Kunde ist verpflichtet SBT von Beschädigungen am Gerät und von Verschleißerscheinungen des Xxxxxx unverzüglich schriftlich bei gleichzeitiger näherer Beschreibung der Beschädigung bzw des Verschleißes zu unterrichten. Der Kunde hat für einen geeigneten Aufstellplatz Sorge zu tragen und darf keine Änderungen am Gerät vornehmen. Sämtliche Reparaturen und Wartungsarbeiten dürfen ausschließlich von SBT beauftragten Personen durchgeführt werden. Ersatzvornahmen durch Dritte sind ausgeschlossen und können hieraus resultierende Kosten SBT nicht in Rechnung gestellt werden.
Handhabung. Entstehen in dem salärwirksamen Mitarbeitergespräch Differenzen zwischen dem Angestell- ten und dem Vorgesetzten, können die Verbände, unter dem Vorsitz des Leiters Human Re- sources, als Rekursinstanz zur Abklärung und Vermittlung angerufen werden.
Handhabung. 3.1 Entstehung des Anspruchs und Wechsel innerhalb der M-Gemeinschaft Ansprüche gemäss diesem Reglement entstehen grundsätzlich erst mit Erreichen des jeweiligen Dienstalters.

Related to Handhabung

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.