Handhabung Musterklauseln

Handhabung. Entstehen in dem salärwirksamen Mitarbeitergespräch Differenzen zwischen dem Angestell- ten und dem Vorgesetzten, können die Verbände, unter dem Vorsitz des Leiters Human Re- sources, als Rekursinstanz zur Abklärung und Vermittlung angerufen werden.
Handhabung. SIX Terravis übernimmt die Verpflichtung des Kantons gemäss Rahmenvertrag Ziff. 4.: „Der Kanton bietet einen First-Level Support (FLS) an und nimmt Anfragen von Benutzern der Verwaltungen entgegen. Hierfür steht dem Benutzer ausschliesslich der vom Kanton im Anhang E „Kontaktstellen“ definierte Kontakt zur Verfügung.“ Benutzer der Verwaltungen wenden sich mit ihren Fragen zu Terravis an folgende Stellen: Technischer Support: ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Tel. ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇
Handhabung. Der Kunde haftet für den sorgsamen Umgang mit dem gegenständlichen Gerät durch ihn, sein Personal oder generell die Benutzer des Gerätes. Die Kosten aus mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigungen trägt jedenfalls der Kunde. Der Kunde haftet für die Einhaltung der Bedienungsanleitung durch die Benutzer des Gerätes und trägt die Kosten aus Schäden und Aufwendungen, die aus dem unsachgemäßen Umgang mit dem Gerät, der Verwendung von nicht geeignetem Verbrauchsmaterial oder der Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung resultieren. Der Kunde ist verpflichtet BRAWO ZENA von Beschädigungen am Gerät und von Verschleißerscheinungen des ▇▇▇▇▇▇ unverzüglich schriftlich bei gleichzeitiger näherer Beschreibung der Beschädigung bzw des Verschleißes zu unterrichten. Der Kunde hat für einen geeigneten Aufstellplatz Sorge zu tragen und darf keine Änderungen am Gerät vornehmen. Sämtliche Reparaturen und Wartungsarbeiten dürfen ausschließlich von BRAWO ZENA beauftragten Personen durchgeführt werden. Ersatzvornahmen durch Dritte sind ausgeschlossen und können hieraus resultierende Kosten BRAWO ZENA nicht in Rechnung gestellt werden.
Handhabung. 6.1.Wertparker (Beschäftigte) Beschäftigte nutzen zum Parken in der Tiefgarage ihren Transponder. Die Registrierung der Parkzeit wird ausschließlich über diesen realisiert. Auf dem Gelände des Hauses II gilt der Transponder ausschließlich als Ein- und Ausfahrtslegitimation. Der Transponder wird am Einfahrtterminal solange gegen die Registrierung gehalten, bis ein akustisches Signal ertönt. Die Schranke öffnet sich, die Einfahrt kann erfolgen. Am Ausfahrtterminal gestaltet sich die Handhabung analog der Einfahrt. Manipulationen der Einstellzeiten werden geahndet. 6.2.Kurzparker (Bürger und/oder Besucher) Am Einfahrtterminal wird per Knopfdruck ein Chipcoin angefordert und entnommen. Nach der Schrankenöffnung erfolgt die Einfahrt in die Tiefgarage. Das Fahrzeug wird abgestellt. Vor der Ausfahrt aus der Tiefgarage ist der Chipcoin am Kassenautomaten einzuwerfen und entsprechend der Anzeige das Parkentgelt zu entrichten. Sofern eine Quittung über den eingezahlten Betrag gewünscht wird, ist vor Abschluss des Zahlungsvorgangs die im Display angezeigte Taste zu betätigen. Der Chipcoin wird vom Kassenautomaten nach dem Entrichten des Entgelts wieder ausgegeben. Am Ausfahrtterminal wird der Chipcoin eingegeben. Dieses wird einbehalten und die Schranke öffnet sich. Die Ausfahrt kann erfolgen. Bei Störungen ist der Informationsknopf am Kassenautomaten oder am Ausfahrtterminal zu betätigen. Die entsprechende Information ist abzuwarten. 1) Dauerparkkarten werden für die Dienstfahrzeuge des Landratsamtes ausgegeben (für den Nachweis über die Ausgabe ist das Fachgebiet Gebäudemanagement verantwortlich). Sie sind an das entsprechende Fahrzeug gebunden. Der jeweilige Fahrzeugführer haftet für die ordnungsgemäße Handhabung. Bei den Dienstfahrzeugen hat der zuständige Sachbearbeiter vom Fachgebiet Gebäudemanagement regelmäßig zu kontrollieren, ob sich die Karte bei den Fahrzeugunterlagen befindet. 2) Dauerparkkarten/Transponder für Nicht-Dienstfahrzeuge (bspw. Reinigungsfirma, Firmen) können beim Fachgebiet Gebäudemanagement beantragt werden. Die Transponder sind für vorgenannte Zwecke bzw. Firmen programmiert und sind ausschließlich hierfür einzusetzen. 3) Die dauerhafte Nutzung der Tiefgarage für Anwohner kann nach Antragstellung in einem Nutzungsvertrag geregelt werden. Für den Vertragsabschluss, die Zuweisung und Nachweisführung ist das Fachgebiet Gebäudemanagement zuständig. 4) Beschäftigte des Landratsamtes Nordhausen können Parkplätze auf dem Gelände des Hauses II, na...
Handhabung. Der Kunde haftet für den sorgsamen Umgang mit dem gegenständlichen Gerät durch ihn, sein Personal oder generell die Benutzer des Gerätes. Die Kosten aus mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigungen trägt jedenfalls der Kunde. Der Kunde haftet für die Einhaltung der Bedienungsanleitung durch die Benutzer des Gerätes und trägt die Kosten aus Schäden und Aufwendungen, die aus dem unsachgemäßen Umgang mit dem Gerät, der Verwendung von nicht geeignetem Verbrauchsmaterial oder der Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung resultieren. Der Kunde ist verpflichtet SBT von Beschädigungen am Gerät und von Verschleißerscheinungen des ▇▇▇▇▇▇ unverzüglich schriftlich bei gleichzeitiger näherer Beschreibung der Beschädigung bzw des Verschleißes zu unterrichten. Der Kunde hat für einen geeigneten Aufstellplatz Sorge zu tragen und darf keine Änderungen am Gerät vornehmen. Sämtliche Reparaturen und Wartungsarbeiten dürfen ausschließlich von SBT beauftragten Personen durchgeführt werden. Ersatzvornahmen durch Dritte sind ausgeschlossen und können hieraus resultierende Kosten SBT nicht in Rechnung gestellt werden.
Handhabung. Für die Zwei-Faktor-Authentisierung wird emp- fohlen, die Mobile App von Google zu verwen- 38 den. Die App Google Authenticator generiert eine sechsstellige Zahl, die zusätzlich zu Benut- zernamen und Passwort zur Benutzerautorisie- rung für Services der Migros-Gruppe eingegeben werden muss. Es sind folgende Regeln bzw. Einschränkungen bei der Generierung von Einmalpasswörtern zu beachten: · Der Authenticator muss mit einem sogenann- ten Seed initialisiert werden. Der Seed bildet das Geheimnis und darf nach seiner einmali- gen Verwendung nicht aufbewahrt werden, sondern muss umgehend gelöscht werden. Bei einer Neuinitialisierung wird immer ein neuer Seed verwendet. · Der Seed bzw. der Authenticator darf unter keinen Umständen weitergegeben werden. · Der Authenticator darf nicht auf demselben Gerät ausgeführt werden, von welchem aus der Log-in durchgeführt wird. · Die Authenticator-App darf sowohl auf Ge- 39 räten der Migros-Gruppe als auch auf Fremd- geräten installiert werden. Für die Installation und den Support bei Fremdgeräten ist der jeweilige Benutzer verantwortlich. · Das Gerät, auf welchem die Authenticator-App ausgeführt wird bzw. an welches das SMS übermittelt wird, ist angemessen zu schützen (u. a. PIN, automatische Bildschirmsperre usw.). · Bei Verlust des Authenticators ist umgehend der Servicedesk zu informieren. Für die mobile Authentifizierung per SMS ist ein Netzempfang zwingend notwendig. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Authenticator-App zu verwenden. Diese funktioniert auch offline ohne Netzwerkverbindung. Umgang mit elektronischen Kommunikationsmitteln
Handhabung. Vorsichtig handhaben:
Handhabung. 3.1 Entstehung des Anspruchs und Wechsel innerhalb der M-Gemeinschaft Ansprüche gemäss diesem Reglement entstehen grundsätzlich erst mit Erreichen des jeweiligen Dienstalters.

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