Hausanschlusskosten. Die Hausanschlusskosten regeln sich nach § 10 AVBFernwärmeV. Die Hausanschlusskosten beinhalten die Verbindung der Übergabestation mit dem Verteilnetz zwischen Grundstücksgrenze und Übergabestation im Privatgrund einschließlich Erdarbeiten inkl. Verfüllen und Verdichten (ohne die Wiederherstellung von Oberflächen), Durchbruch der Kelleraußenwand und wasserdichtem Wiederverschließen, sowie alle nötigen Wanddurchbrüche. Für die Herstellung der Rohrleitungstrassen wird je nach Trassenlänge außen bzw. Verrohrung innen metergenau abgerechnet.
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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme