Hausanschlusskosten. 2.1 Der Anschlussnehmer erstattet Mainova die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses, d.h. der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage, beginnend an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endend an der Hauptabsperreinrichtung innerhalb des Gebäudes. 2.2 Ferner trägt der Anschlussnehmer die Kosten für Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder durch Nutzungsänderung des Hausanschlussraumes notwendig und/oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst werden. 2.3 Für Anschlüsse an das Verteilungsnetz mit einem Querschnitt bis zu d 63, gelten anstelle der Herstellungskosten gemäß Ziffern 2.1 und 2.2 folgende Kostenpauschalen, wenn keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorliegen: 1. Pauschale Netzeinbindung Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Pauschale Netzeinbindung bis d 63 beinhaltet Tiefbau und Oberfläche im öffentlichen Bereich, Leitungsverlegung bis 5,0 m ab Versorgungsleitung Hauseinführung, Kopfloch, Überwachung, Abnahme und Inbetriebsetzung 2.730,00 EUR 2.921,10 EUR 2. Material Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Material für pauschale Netzeinbindung 5,0 m Rohr 433,00 EUR/m 463,31 EUR/m 3. Zuschläge zur pauschalen Netzeinbindung Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Leitungsverlegung im öffentlichen Bereich (Fahrbahn) pro Meter inkl. Material 221,00 EUR 236,47 EUR Leitungsverlegung im öffentlichen Bereich (Gehweg) pro Meter inkl. Material 123,00 EUR 131,61 EUR Leitungsverlegung im privaten Bereich pro Meter inkl. Material 103,00 EUR 110,21 EUR 4. Abschlagsbeträge Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Mauerdurchbruch pro Stück 66,00 EUR 70,62 EUR Erdarbeiten bauseits im privaten Bereich (Erstellen und Verfüllen der Baugrube nach Absprache mit der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH) pro Meter 31,00 EUR 33,17 EUR 5. Vom Anschlussnehmer veranlasste Demontage eines Hausanschlusses (in Verbindung mit Neuanschluss) Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. bei gleichem Anschlusspunkt (Anschlussverstärkung) pro Stück 1.300,00 EUR 1.391,00 EUR bei gleichzeitiger Verlegung des Anschlusspunktes (zusätzliche Erdarbeiten) pro Stück 1.735,00 EUR 1.856,45 EUR 2.4 Bei Vorliegen außergewöhnlicher Erschwernisse (Felsboden, Bodenaustausch, Wasserhaltung, Verbau o.ä.) gelten die tatsächlichen Herstellungskosten (Ziffern 2.1 und 2.2). 2.5 Die Wiederherstellung der Grundstücksoberfläche über der Leitungstrasse außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche (Bepflanzung, Pflasterung o.ä.) obliegt dem Anschlussnehmer.
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Samples: Versorgungsvertrag
Hausanschlusskosten. 2.1 3.1. Der Anschlussnehmer erstattet Mainova zahlt der SWA GmbH die Kosten für die Erstellung Herstel- lung des HausanschlussesHausanschlusses auf der Grundlage eines Festpreises, d.hder entsprechend den individuellen Gegebenheiten kalkuliert worden ist. Der Kunde erhält diesen Festpreis als Angebot vor Beginn der Maß- nahme. Mit Erteilung des Auftrages zur Herstellung bzw. der Verstär- kung des Hausanschlusses werden 50 % des Festpreises fällig.
3.2. Der Hausanschluss nach § 10 AVBFernwärmeV endet an der Übergabe- stelle. Als Übergabestelle gilt dabei die Verbindungsstelle der SWA GmbH-eigenen Übergabestation mit der Kundenanlage.
3.3. Die elektrischen Verbindungsleitungen von der Schalttafel zu den Regelgeräten oder Umwälzpumpen sind von einer eingetragenen Elektroinstallationsfirma vorschriftsmäßig und im Einklang mit den gül- tigen „Technischen Anschlussbedingungen für Heizwasser der Fern- wärmeversorgung der Stadtwerke Aschersleben GmbH" herzustellen und gehören zu den Kundenanlagen. Entsprechendes gilt für den An- schluss der Schalttafel an das 230 V-Wechselstromnetz.
3.4. Der Anschlussnehmer zahlt der SWA GmbH die Kosten für die Herstel- lung des Hausanschlusses entsprechend dem Kostenangebot für Hausanschlüsse. Der Hausanschluss ist die Verbindung des Verteilungsnetzes Vertei- lungsnetzes mit der Kundenanlage, beginnend an mit dem Ventil bzw. der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endend an Absperreinrichtung auf der Hauptabsperreinrichtung innerhalb des Gebäudes.
2.2 Gebäudeseite soweit nicht einzelvertrag- lich abweichende Regelungen getroffen worden sind. Ferner trägt zahlt der Anschlussnehmer die Kosten für die Veränderungen des HausanschlussesHausan- schlusses, die durch eine Änderung Änderung, Erweiterung oder Erweiterung seiner Anlage Stilllegung sei- ner Anlagen erforderlich oder durch Nutzungsänderung des Hausanschlussraumes notwendig und/oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst veran- lasst werden. Die restlichen 50 % des Festpreises werden unmittelbar nach der Herstellung bzw. Verstärkung des Hausanschlusses fällig. Von der Bezahlung des Hausanschlusskostenbeitrages sowie des Baukos- tenzuschusses kann die Inbetriebnahme des Hausanschlusses abhän- gig gemacht werden.
2.3 Für Anschlüsse 3.5. Die SWA GmbH ist berechtigt, von unbefugter Seite ausgeführte Ver- änderungen an das Verteilungsnetz mit einem Querschnitt bis der Hausanschlussleitung beseitigen zu d 63lassen. Die Ar- beiten gehen zu Lasten des Kunden, gelten anstelle der Herstellungskosten gemäß Ziffern 2.1 und 2.2 folgende Kostenpauschalen, wenn keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorliegen:
1. Pauschale Netzeinbindung Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Pauschale Netzeinbindung bis d 63 beinhaltet Tiefbau und Oberfläche im öffentlichen Bereich, Leitungsverlegung bis 5,0 m ab Versorgungsleitung Hauseinführung, Kopfloch, Überwachung, Abnahme und Inbetriebsetzung 2.730,00 EUR 2.921,10 EUR
2. Material Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Material soweit dieser für pauschale Netzeinbindung 5,0 m Rohr 433,00 EUR/m 463,31 EUR/m
3. Zuschläge zur pauschalen Netzeinbindung Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Leitungsverlegung im öffentlichen Bereich (Fahrbahn) pro Meter inkl. Material 221,00 EUR 236,47 EUR Leitungsverlegung im öffentlichen Bereich (Gehweg) pro Meter inkl. Material 123,00 EUR 131,61 EUR Leitungsverlegung im privaten Bereich pro Meter inkl. Material 103,00 EUR 110,21 EUR
4. Abschlagsbeträge Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Mauerdurchbruch pro Stück 66,00 EUR 70,62 EUR Erdarbeiten bauseits im privaten Bereich (Erstellen und Verfüllen der Baugrube nach Absprache mit der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH) pro Meter 31,00 EUR 33,17 EUR
5. Vom Anschlussnehmer veranlasste Demontage eines Hausanschlusses (in Verbindung mit Neuanschluss) Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. bei gleichem Anschlusspunkt (Anschlussverstärkung) pro Stück 1.300,00 EUR 1.391,00 EUR bei gleichzeitiger Verlegung des Anschlusspunktes (zusätzliche Erdarbeiten) pro Stück 1.735,00 EUR 1.856,45 EUR
2.4 Bei Vorliegen außergewöhnlicher Erschwernisse (Felsboden, Bodenaustausch, Wasserhaltung, Verbau o.ädie Veränderun- gen verantwortlich ist.) gelten die tatsächlichen Herstellungskosten (Ziffern 2.1 und 2.2).
2.5 Die Wiederherstellung der Grundstücksoberfläche über der Leitungstrasse außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche (Bepflanzung, Pflasterung o.ä.) obliegt dem Anschlussnehmer.
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Samples: Ergänzende Bedingungen
Hausanschlusskosten. 2.1 Der Anschlussnehmer erstattet Mainova Besteller hat für die Herstellung des Hausanschlusses einschließlich Tiefbauarbeiten und Mauerdurchbruch folgende Beträge zu entrichten: Grundbetrag bis 5 Meter Anschlusslänge netto 1.620,00 Euro inkl. MwSt. (z. Z. 19 %) 1.927,80 Euro Zuschlag für jeden weiteren angefangenen Meter netto 90,00 Euro inkl. MwSt. (z. Z. 19 %) 107,10 Euro
2.2 Die Hausanschlusslänge wird unabhängig von der tatsächlichen Anbindungsstelle stets von der Straßenmitte bis zur Hauptabsperreinrichtung gemessen. Dabei wird diejenige Straße zugrunde gelegt, in der sich die tatsächliche Anbindungsstelle an das Niederdruck- / Mitteldrucknetz befindet. Bei Neubaugebieten ist die tatsächliche Leitungsführung des Hausanschlusses von der Anbindungsstelle an der Vorverlegung bis zur Hauptabsperreinrichtung maßgebend.
2.3 Die im Abschnitt 2.1 genannten Pauschalen enthalten nicht die Oberflächenwiederherstellung und Wiederbepflanzung im nichtöffentlichen Bereich. Erschwernisse (z. B. ungewöhnlich schwierige Bodenverhältnisse, Schwierigkeiten bei der Kreuzung von Straßen und anderen Anlagen, sowie komplizierte Hauseinführungen berechtigen das STADTWERK, Zuschläge zu den Pauschalen zu erheben. Das gleiche gilt, falls durch Sonderwünsche des Bestellers Mehrkosten entstehen oder Hausanschlüsse mit einer größeren Nennweite als DN 50 hergestellt werden oder Hausanschlüsse an ein Hochdruck-Gasnetz angeschlossen werden.
2.4 Für die Herstellung des Hausanschlusses an eine bestehende Ortsnetzleitung ohne Tiefbauarbeiten (reine Rohrverlegung) betragen die Kosten: Grundbetrag bis 5 Meter Anschlusslänge netto 870,00 Euro inkl. MwSt. (z. Z. 19 %) 1.035,30 Euro Zuschlag für jeden weiteren angefangenen Meter netto 35,00 Euro inkl. MwSt. (z. Z. 19 %) 41,65 Euro Die Anschlusslänge wird nach Abschnitt 2.2 ermittelt. Die Tiefbauarbeiten im öffentlichen Bereich müssen von einer vom Straßenbaulastträger anerkannten Tiefbaufirma durchgeführt werden. - Rohrgraben: Breite mindestens 0,4 m, Tiefe ca. 1,0 m - Sandbettung: 0,1 m auf gesamte Länge - Kopfloch: Länge 1,2 m, Breite beidseitig der Zuleitung 0,4 m, Tiefe 0,2 m unter Mauerdurchbruch - Mauerdurchbruch: Abstände von anderen Leitungen mindestens 40 cm und von Wänden mindestens 35 cm. Anschließend an die Rohrverlegung ist die Gasleitung sofort mit 30 cm Überdeckung einzusanden und der Graben mit feinem Erdreich zu verfüllen. Unsere Monteure sind angewiesen, den Hausanschluss erst dann zu verlegen, wenn der Rohrgraben die vorstehenden Anforderungen bzw. hiervon abweichende, örtliche Anweisungen unserer Bauleitung erfüllt.
2.5 Das STADTWERK übernimmt durch das Anbringen der Gaszähler und die Inbetriebnahme der Anlage keine Haftung für die vom Besteller ausgeführten Arbeiten.
2.6 Der Besteller trägt die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses, d.h. der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage, beginnend an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endend an der Hauptabsperreinrichtung innerhalb des Gebäudes.
2.2 Ferner trägt der Anschlussnehmer die Kosten für Veränderungen einer Veränderung des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder durch Nutzungsänderung des Hausanschlussraumes notwendig und/ist oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst werdenwird.
2.3 Für Anschlüsse an das Verteilungsnetz mit einem Querschnitt bis zu d 63, gelten anstelle der Herstellungskosten gemäß Ziffern 2.1 und 2.2 folgende Kostenpauschalen, wenn keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorliegen:
1. Pauschale Netzeinbindung Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Pauschale Netzeinbindung bis d 63 beinhaltet Tiefbau und Oberfläche im öffentlichen Bereich, Leitungsverlegung bis 5,0 m ab Versorgungsleitung Hauseinführung, Kopfloch, Überwachung, Abnahme und Inbetriebsetzung 2.730,00 EUR 2.921,10 EUR
2. Material Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Material für pauschale Netzeinbindung 5,0 m Rohr 433,00 EUR/m 463,31 EUR/m
3. Zuschläge zur pauschalen Netzeinbindung Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Leitungsverlegung im öffentlichen Bereich (Fahrbahn) pro Meter inkl. Material 221,00 EUR 236,47 EUR Leitungsverlegung im öffentlichen Bereich (Gehweg) pro Meter inkl. Material 123,00 EUR 131,61 EUR Leitungsverlegung im privaten Bereich pro Meter inkl. Material 103,00 EUR 110,21 EUR
4. Abschlagsbeträge Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Mauerdurchbruch pro Stück 66,00 EUR 70,62 EUR Erdarbeiten bauseits im privaten Bereich (Erstellen und Verfüllen der Baugrube nach Absprache mit der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH) pro Meter 31,00 EUR 33,17 EUR
5. Vom Anschlussnehmer veranlasste Demontage eines Hausanschlusses (in Verbindung mit Neuanschluss) Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. bei gleichem Anschlusspunkt (Anschlussverstärkung) pro Stück 1.300,00 EUR 1.391,00 EUR bei gleichzeitiger Verlegung des Anschlusspunktes (zusätzliche Erdarbeiten) pro Stück 1.735,00 EUR 1.856,45 EUR
2.4 Bei Vorliegen außergewöhnlicher Erschwernisse (Felsboden, Bodenaustausch, Wasserhaltung, Verbau o.ä.) gelten die tatsächlichen Herstellungskosten (Ziffern 2.1 und 2.2).
2.5 Die Wiederherstellung der Grundstücksoberfläche über der Leitungstrasse außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche (Bepflanzung, Pflasterung o.ä.) obliegt dem Anschlussnehmer.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Hausanschlusskosten. 2.1 1.2.1 Der Anschlussnehmer erstattet Mainova der SWO die Kosten für die Erstellung des HausanschlussesHausan- schlusses, d.h. der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage, beginnend begin- nend an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und – soweit nicht eine abweichen- de Vereinbarung getroffen ist – endend an mit der Hauptabsperreinrichtung innerhalb des GebäudesÜbergabestelle gemäß der gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB-WWH) der SWO.
2.2 1.2.2 Ferner trägt der Anschlussnehmer die Kosten für Veränderungen des HausanschlussesHausanschlus- ses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder durch Nutzungsänderung Nutzungs- änderung des Hausanschlussraumes notwendig und/erforderlich sind und / oder aus anderen Gründen Grün- den von ihm veranlasst werden.
2.3 1.2.3 Die vom Anschlussnehmer nach Ziffer 1.2.2 zu erstattenden Kosten für Veränderung des Hausanschlusses sowie die Kosten für die Herstellung eines nicht in der Preis- übersicht genannten Hausanschlusses werden nach tatsächlichem Aufwand abge- rechnet.
1.2.4 Die SWO kann die durchschnittlichen Kosten je Hausanschluss z.B. nach Länge, Nennweite, Art und Leistungsbedarf für vergleichbare Hausanschlüsse innerhalb des Versorgungsbereichs berechnen.
1.2.5 Für Anschlüsse an das Verteilungsnetz mit einem Querschnitt bis gemäß angemeldeter Nahwärme- Anschlussleistung hat der Anschlussnehmer die Herstellungskosten zu d 63, gelten anstelle den in der Herstellungskosten gemäß Ziffern 2.1 Preisübersicht ausgewiesenen Preisen zu erstatten.
1.2.6 Die Herstellung des Hausanschlusses und 2.2 folgende Kostenpauschalen, wenn keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorliegen:
1. Pauschale Netzeinbindung Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Pauschale Netzeinbindung bis d 63 beinhaltet Tiefbau die Erdarbeiten für die Verlegung der Hausanschlussleitung im öffentlichen und privaten Bereich sowie die Wiederherstel- lung der Oberfläche im öffentlichen Bereich, Leitungsverlegung bis 5,0 m ab Versorgungsleitung Hauseinführung, Kopfloch, Überwachung, Abnahme Bereich werden von der SWO oder einem von ihr beauftragten Tief- und Inbetriebsetzung 2.730,00 EUR 2.921,10 EUR
2Rohrleitungsbauunternehmen ausgeführt. Material Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Material für pauschale Netzeinbindung 5,0 m Rohr 433,00 EUR/m 463,31 EUR/m
3. Zuschläge zur pauschalen Netzeinbindung Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Leitungsverlegung im öffentlichen Bereich (Fahrbahn) pro Meter inkl. Material 221,00 EUR 236,47 EUR Leitungsverlegung im öffentlichen Bereich (Gehweg) pro Meter inkl. Material 123,00 EUR 131,61 EUR Leitungsverlegung im privaten Bereich pro Meter inkl. Material 103,00 EUR 110,21 EUR
4. Abschlagsbeträge Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Mauerdurchbruch pro Stück 66,00 EUR 70,62 EUR Erdarbeiten bauseits im privaten Bereich (Erstellen Ausnahmen bezüg- lich der Tiefbauleistungen können von der SWO zugelassen werden und Verfüllen der Baugrube nach Absprache sind mit der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH) pro Meter 31,00 EUR 33,17 EUR
5. Vom Anschlussnehmer veranlasste Demontage eines Hausanschlusses (in Verbindung mit Neuanschluss) Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. bei gleichem Anschlusspunkt (Anschlussverstärkung) pro Stück 1.300,00 EUR 1.391,00 EUR bei gleichzeitiger Verlegung des Anschlusspunktes (zusätzliche Erdarbeiten) pro Stück 1.735,00 EUR 1.856,45 EUR
2.4 Bei Vorliegen außergewöhnlicher Erschwernisse (Felsboden, Bodenaustausch, Wasserhaltung, Verbau o.ä.) gelten die tatsächlichen Herstellungskosten (Ziffern 2.1 und 2.2)ihr abzustimmen.
2.5 1.2.7 Koordinierungsmehraufwand, der aus der Tätigkeit eines vom Kunden beauftragten Tiefbauunternehmens entsteht, z.B. Koordination mit anderen Versorgern, Einwei- sungen, Abnahmen von Teilleistungen, Verdichtungsprüfungen, werden dem An- schlussnehmer gemäß der Preisübersicht (Anlage 4b) in Rechnung gestellt.
1.2.8 Die Wiederherstellung der Grundstücksoberfläche über der Leitungstrasse außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche (Bepflanzung, Pflasterung o.äOberfläche im Privatgrundstück und etwaige Wiederbe- pflanzungen sind vom Anschlussnehmer auf eigene Kosten durchzuführen.) obliegt dem Anschlussnehmer.
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Samples: Ergänzende Bedingungen
Hausanschlusskosten. 2.1 (§ 10 AVBWasserV)
2.1. Der Anschlussnehmer erstattet Mainova dem WVU die Kosten für die Erstellung Herstellung des HausanschlussesHausan- schlusses, d.h. der d. h. die Verbindung des Verteilungsnetzes Verteilernetzes mit der Kundenanlage, beginnend an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes Verteilernetzes und endend an mit der Hauptabsperreinrichtung innerhalb des GebäudesHauptabsperrvorrichtung. Die Kosten werden pauschal gemäß Preisblatt (Anlage 1) berechnet.
2.2 Ferner trägt der 2.2. Der Anschlussnehmer erstattet dem WVU gemäß Preisblatt (Anlage 1) die Kosten für Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage der Kundenanlage erforderlich oder durch Nutzungsänderung des Hausanschlussraumes notwendig und/oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst vom Anschlussnehmer veran- lasst werden.
2.3 Für Anschlüsse an das Verteilungsnetz 2.3. Sollten bei der Herstellung des Hausanschlusses Mehrkosten durch unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Schwierigkeiten mit einem Querschnitt bis zu d 63, gelten anstelle dem Baugrund oder notwendige Änderungen der Herstellungskosten gemäß Ziffern 2.1 und 2.2 folgende Kostenpauschalen, wenn keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorliegen:
1. Pauschale Netzeinbindung Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Pauschale Netzeinbindung bis d 63 beinhaltet Tiefbau und Oberfläche im öffentlichen Bereich, Leitungsverlegung bis 5,0 m ab Versorgungsleitung Hauseinführung, Kopfloch, Überwachung, Abnahme und Inbetriebsetzung 2.730,00 EUR 2.921,10 EUR
2. Material Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Material für pauschale Netzeinbindung 5,0 m Rohr 433,00 EUR/m 463,31 EUR/m
3. Zuschläge zur pauschalen Netzeinbindung Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Leitungsverlegung im öffentlichen Bereich (Fahrbahn) pro Meter inkl. Material 221,00 EUR 236,47 EUR Leitungsverlegung im öffentlichen Bereich (Gehweg) pro Meter inkl. Material 123,00 EUR 131,61 EUR Leitungsverlegung Verlegungstrasse im privaten Bereich pro Meter inkl. Material 103,00 EUR 110,21 EUR
4. Abschlagsbeträge Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Mauerdurchbruch pro Stück 66,00 EUR 70,62 EUR Erdarbeiten bauseits Grundstück des Anschlussnehmers / Grundstückseigen- tümers usw.), durch besondere Sicherungsmaßnahmen im Straßenverkehr (bspw. Ab- sicherung der Querung einer Hauptverkehrsstraße) oder durch erhebliche Abweichun- gen von der Planung entstehen, verpflichtet sich der Anschlussnehmer, dem WVU diese Mehrkosten auf Nachweis zu erstatten. Gleiches gilt für den Fall, dass die Mehrkosten durch auf dem privaten Bereich (Erstellen und Verfüllen der Baugrube nach Absprache mit der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH) pro Meter 31,00 EUR 33,17 EUR
5. Vom Anschlussnehmer veranlasste Demontage eines Hausanschlusses (in Verbindung mit Neuanschluss) Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. bei gleichem Anschlusspunkt (Anschlussverstärkung) pro Stück 1.300,00 EUR 1.391,00 EUR bei gleichzeitiger Verlegung des Anschlusspunktes (zusätzliche Erdarbeiten) pro Stück 1.735,00 EUR 1.856,45 EUR
2.4 Bei Vorliegen außergewöhnlicher Erschwernisse (FelsbodenGrundstück vorgefundene Altlasten oder schädliche Bodenver- änderungen verursacht werden, Bodenaustausch, Wasserhaltung, Verbau o.äderen Beseitigung abfall- oder umweltrechtlich geboten ist.) gelten die tatsächlichen Herstellungskosten (Ziffern 2.1 und 2.2).
2.5 Die Wiederherstellung der Grundstücksoberfläche über der Leitungstrasse außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche (Bepflanzung, Pflasterung o.ä.) obliegt dem Anschlussnehmer.
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Samples: Wasserversorgungsvertrag
Hausanschlusskosten. 2.1 10 AVBWasserV
3.1. Erstellung des Hausanschlusses – Abs. 4 Ziffer 1 Grundbetrag: 1.400,00 EUR (1.498,00 EUR) Der Meterpreis ab Grundstücksgrenze bis zur Hauseinführung beträgt 44,00 EUR (47,08 EUR).
3.2. Der Anschlussnehmer erstattet Mainova ist berechtigt, auf dem Privatgrundstück Erdarbeiten unter Einhaltung der technischen Vorgaben der Stadtwerke in Eigenleistung oder in eigener Verantwortung auf eigene Kosten zu erbringen. Bei in Eigen- leistung oder in eigener Verantwortung selbstständig durchgeführten Erdar- beiten beträgt der Meterpreis ab Grundstücksgrenze bis zur Hauseinführung abweichend zu 3.1. 26,00 EUR (27,82 EUR). Werden bei selbstständig durchge- führten Erdarbeiten die Kosten Vorgaben der Stadtwerke nicht eingehalten und ent- steht dieser daraus ein Schaden, so ist der Anschlussnehmer zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
3.3. Soweit besondere Umstände für die Errichtung des Hausanschlusses vorlie- gen, wie z. B. felsiger Untergrund, hoher Grundwasserstand, Oberflächenbe- festigung im Grundstücksbereich, erfolgt die Erstellung des Hausanschlusses, d.hHausanschlus- ses abweichend zu Ziffer 3.1. der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage, beginnend an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endend an der Hauptabsperreinrichtung innerhalb des Gebäudesnach dem tatsächlichen Aufwand.
2.2 Ferner trägt der Anschlussnehmer die Kosten für Veränderungen des Hausanschlusses3.4. Für stärkere Netzanschlüsse, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder durch Nutzungsänderung des Hausanschlussraumes notwendig und/oder aus anderen Gründen Netzanschlüsse mit einer Gesamtlänge von ihm veranlasst werden.
2.3 Für Anschlüsse an das Verteilungsnetz mit einem Querschnitt bis zu d 63, gelten anstelle der Herstellungskosten gemäß Ziffern 2.1 und 2.2 folgende Kostenpauschalen, wenn keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorliegen:
1. Pauschale Netzeinbindung Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Pauschale Netzeinbindung bis d 63 beinhaltet Tiefbau und Oberfläche imehr als 20 m öffentlichen Bereich, Leitungsverlegung bis 5,0 m ab Versorgungsleitung Hauseinführung, Kopfloch, Überwachung, Abnahme und Inbetriebsetzung 2.730,00 EUR 2.921,10 EUR
2. Material Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Material für pauschale Netzeinbindung 5,0 m Rohr 433,00 EUR/m 463,31 EUR/m
3. Zuschläge zur pauschalen Netzeinbindung Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Leitungsverlegung im öffentlichen Bereich sowie Netzanschlüsse, die nach Art, Dimension (FahrbahnNennweiten größer DN63) pro Meter inklund Länge von den üblichen Netzan- schlüssen wesentlich abweichen, erfolgt die Erstellung abweichend zu Ziffer 3.1. Material 221,00 EUR 236,47 EUR Leitungsverlegung nach dem tatsächlichen Aufwand.
3.5. Für vermeidbare Schäden, die im öffentlichen Bereich (Gehweg) pro Meter inkl. Material 123,00 EUR 131,61 EUR Leitungsverlegung im privaten Bereich pro Meter inkl. Material 103,00 EUR 110,21 EUR
4. Abschlagsbeträge Netto ohne MwSt. Brutto inkl. 7 % MwSt. Mauerdurchbruch pro Stück 66,00 EUR 70,62 EUR Erdarbeiten bauseits im privaten Bereich (Erstellen und Verfüllen der Baugrube nach Absprache Zusammenhang mit der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH) pro Meter 31,00 EUR 33,17 EURErstellung von Netzanschlüssen auf dem Grundstück des Anschlussnehmers entstehen, übernehmen die Stadtwerke keine Haftung.
53.6. Vom Anschlussnehmer veranlasste Demontage eines Veränderungen des Hausanschlusses (in Verbindung mit Neuanschluss) Netto ohne MwStAVBWasserV – Abs. Brutto inkl. 7 % MwSt. bei gleichem Anschlusspunkt (Anschlussverstärkung) pro Stück 1.300,00 EUR 1.391,00 EUR bei gleichzeitiger Verlegung des Anschlusspunktes (zusätzliche Erdarbeiten) pro Stück 1.735,00 EUR 1.856,45 EUR
2.4 Bei Vorliegen außergewöhnlicher Erschwernisse (Felsboden, Bodenaustausch, Wasserhaltung, Verbau o.ä.) gelten 4 Ziffer 2: Es werden die tatsächlichen Herstellungskosten (Ziffern 2.1 und 2.2)Kosten berechnet.
2.5 Die Wiederherstellung der Grundstücksoberfläche über der Leitungstrasse außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche 3.7. Bauwasser: Für die Herstellung und Entfernung eines Anschlusses nur zum Bezug von Bauwasser werden die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.
3.8. Der Zeitbedarf zur Herstellung des Hausanschlusses in Standardfällen be- trägt nach Beauftragung grundsätzlich zwei Wochen. Dieser Zeitraum kann aufgrund von Faktoren, die nicht durch die Stadtwerke beeinflussbar sind (Bepflanzungz. B. Witterung, Pflasterung o.äMöglichkeit zur Bauausführung, Auflagen sowie Genehmi- gungen durch den Straßenbaulastträger) unter- bzw. überschritten werden.) obliegt dem Anschlussnehmer.
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Samples: Wasserversorgungsvertrag