Hausnotruf Musterklauseln

Hausnotruf. Der versicherten Person wird eine Hausnotrufanlage zur Verfügung gestellt und eingerichtet, über die eine Rufzentrale 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Wir übernehmen die hierfür anfallenden Kosten.
Hausnotruf. Soweit die technischen Voraussetzungen vorhanden sind, wird in der Wohnung der versicherten Person eine Hausnot- rufanlage inklusive Funkfinger installiert. Außerdem wird die 24-stündige Erreichbarkeit der Rufzentrale mit Gesprächs- kontakt gewährleistet.
Hausnotruf. Sind die technischen Voraussetzungen vorhanden, wird in der Wohnung/im Haus der versicherten Person, eine Hausnotrufanlage mit einem Funkfinger eingerichtet, über die der vom Versiche- rer beauftragte Dienstleister rund um die Uhr erreichbar ist. Die Kosten für die Anlage und ihre Ein- richtung trägt der Versicherer. Die lau- fenden Kosten sind auf sechs Monate vom, Unfall an gerechnet, begrenzt. Die Kosten für den Abbau der Anlage trägt der Versicherer, wenn er bis zum Ablauf von sechs Monaten, vom Unfall an ge- rechnet, durchgeführt wird. Andernfalls werden sie von der versicherten Person getragen.
Hausnotruf. Wir versorgen die versicherte Person mit einer Hausnotrufanlage, über die per Knopfdruck 24 Stunden am Tag eine Notrufzentrale erreichbar ist. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die technischen Voraussetzungen für die Anlage in der Wohnung vorhanden sind. Die Kosten für die Anlage und deren Einrichtung tragen wir. Ebenso tragen wir die Kosten für deren Abbau, wenn dieser bis zum Ablauf von sechs Monaten, von dem Unfall an gerechnet, durchgeführt wird. Die Übernahme der laufenden Kosten ist nach Ziffer 3.1 auf sechs Monate begrenzt.
Hausnotruf. Der Versicherer versorgt die versicherte Person mit einer Hausnotrufanlage, über die eine Rufzentrale 24 Stunden am Tag erreichbar ist, sofern die erforderlichen technischen Voraussetzungen – TAE-Dose und Stromversorgung – vorhanden sind.
Hausnotruf. Der versicherten Person wird eine Hausnotrufanlage zur Verfügung gestellt, und wir sorgen für die techni- sche Umsetzung.
Hausnotruf. Wir vermitteln und bezahlen die Installation eines medizinischen Hausnotrufes. Kosten werden zusätzlich für die monatliche Grundge- bühr, die Schlüsselverwaltung und die Demontage am Ende des Leis- tungszeitraumes übernommen. Diese Leistung wird einmalig je Versi- cherungsfall erbracht. … für die selbstgenutzte Wohneinheit. Sonderfall: Die Organisation übernehmen Sie selbst; anschließend reichen Sie die Kosten bei uns ein. Wir übernehmen die Kosten auch während Ihres stationären Kran- kenhaus-Aufenthalts.
Hausnotruf. Wir benennen und vermitteln die Installation eines medizinischen Hausnotrufes.
Hausnotruf. Wir versorgen die versicherte Person bei Bedarf mit einer Hausnotrufanlage, über die eine Pflegenotrufzentrale 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Die Kosten- übernahme für die Bereitstellung beträgt max. 250 €.
Hausnotruf. Die versicherte Person erhält im Bedarfsfall ein Hausnotrufgerät mit Aufschaltung auf eine 24 Stunden besetzte Notrufzentrale.