Common use of Hausordnung Clause in Contracts

Hausordnung. 10.1. Alle Gäste sind verpflichtet, sich an die durch Landal GreenParks aufgestellten Hausregeln, die u. a. in der Parkordnung und der Schwimmbadordnung zu finden sind, zu halten. Die Parkordnung können Sie bei Ankunft an der Rezeption anfordern. 10.2. Gemäß der öffentlichen Vorschriften sind die Gäste auf Verlangen verpflichtet, sich bei der Anmeldung auszuweisen. Sollten die Gäste keinen Ausweis vorlegen können, kann Landal GreenParks beschließen, die Gäste nicht unterzubringen. 10.3. Jedes Mietobjekt darf maximal von der Anzahl an Personen bewohnt werden, die auf der Website von Landal GreenParks für das betreffende Mietobjekt vorgeschrieben ist. 10.4. Landal GreenParks behält sich das Recht vor, Änderungen an der Gestaltung und Öffnungszeiten der Einrichtungen der Parks, einschließlich einer teilweisen oder vollständigen Schließung, ohne Ihr Recht auf Entschädigung vorzunehmen 10.5. Um die notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, gestatten Sie ohne Anspruch auf Entschädigung, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten an der Unterkunft oder anderen Einrichtungen durchgeführt werden. 10.6. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Zelte beim Mietobjekt aufzustellen. 10.7. Der Mieter hat das Mietobjekt besenrein zu übergeben (d. h. kein schmutziges Geschirr hinterlassen, Bettwäsche abziehen und zusammenlegen, Küche und Kühlschrank aufräumen und Müllsäcke im Müllcontainer entsorgen). 10.8. Der Mieter hat den Campingplatz sauber zu übergeben (d.h. keinen Müll hinterlassen, sondern im Müllcontainer entsorgen). 10.9. Der Mieter und die Nutzer sind verpflichtet, Bettwäsche von Landal GreenParks zu mieten. 10.10.Bei Zuwiderhandlungen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regeln, gegen die Parkordnung und/oder die Schwimmbadordnung in einer Weise, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist und/oder bei der Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals diesbezüglich hat Landal GreenParks das Recht, den Mieter und jeden anderen Nutzer unverzüglich des Parks zu verweisen. Landal behält in diesem Fall den Anspruch auf die Miete, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Landal aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hausordnung. 10.1. Alle 7.1 Sie und alle weiteren Gäste sind verpflichtet, sich an die geltende Hausordnung und durch Landal GreenParks Fewo Waitzrodt aufgestellten Hausregeln, die u. a. in der Parkordnung und der Schwimmbadordnung zu finden sind, Hausordnung zu halten. Die Parkordnung Hausordnung können Sie bei Ankunft an der Rezeption anfordern. 10.2. Gemäß der öffentlichen Vorschriften Sie und alle weiteren Mieter sind die Gäste verpflichtet sich auf Verlangen verpflichtet, sich bei der Anmeldung durch gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Sollten Sie oder die Gäste keinen Ausweis vorlegen weiteren Mieter sich nicht ausweisen können, kann Landal GreenParks Fewo Waitzrodt beschließen, Ihnen die Gäste nicht unterzubringenNutzung des Mietobjekts und das Betreten des Grundstücks zu untersagen. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises und/oder sonstiger Kosten. 10.37.2 Im Mietobjekt und Gutsgrundstück herrscht Rauchverbot. Das Rauchen ist nur an den ausgewiesenen Orten und nur unter freien Himmel gestattet auf Gut Waitzrodt gestattet. 7.3 Jedes Mietobjekt darf maximal von der Anzahl an Personen bewohnt werden, die auf der Website Webseite von Landal GreenParks Fewo Waitzrodt für das betreffende Mietobjekt vorgeschrieben ist, es sei denn, Fewo Waitzrodt hat einer Überbelegung schriftlich zugestimmt. 10.4. Landal GreenParks behält sich das Recht vor, Änderungen an der Gestaltung und Öffnungszeiten der Einrichtungen der Parks, einschließlich einer teilweisen oder vollständigen Schließung, ohne Ihr Recht auf Entschädigung vorzunehmen 10.5. Um 7.4 Zwecks notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen gestatten die notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, gestatten Sie ohne Anspruch auf EntschädigungMieter, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten ihres Aufenthaltes Wartungsarbeiten an der Unterkunft ihrem Mietobjekt oder anderen an sonstigen Einrichtungen durchgeführt werden. 10.6. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Zelte beim Mietobjekt aufzustellen. 10.7. Der Mieter hat 7.5 Sie haben das Mietobjekt besenrein zu übergeben (d. h. d.h. kein schmutziges Geschirr hinterlassen, Bettwäsche abziehen und zusammenlegen, Küche und Kühlschrank aufräumen und Müllsäcke Müllsacke im Müllcontainer entsorgen). 10.8. Der Mieter hat den Campingplatz sauber zu übergeben (d.h. keinen Müll hinterlassen, sondern im Müllcontainer entsorgen). 10.9. Der Mieter und die Nutzer sind verpflichtet, Bettwäsche von Landal GreenParks zu mieten. 10.10.Bei 7.6 Bei Zuwiderhandlungen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regeln, gegen die Parkordnung Hausordnung und/oder die Schwimmbadordnung sonstigen durch Fewo Waitzrodt aufgestellten Regeln in einer Weise, dass die die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist rechtfertigt und/oder bei der Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals diesbezüglich diesbezüglich, hat Landal GreenParks Fewo Waitzrodt das Recht, den Mieter und jeden anderen Nutzer unverzüglich des Parks Mietobjekts und des Grundstücks zu verweisen. Landal Fewo Waitzrodt behält in diesem Fall den Anspruch auf die MieteMiete vor, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Landal Fewo Waitzrodt aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. 7.7 Sollte Fewo Waitzrodt oder sein Personal die ernsthafte Vermutung hegen, dass der Mieter eines Mietobjekts rechtswidrig handelt und/oder gegen die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten verstößt, ist die Parkleitung bevollmächtigt, sich Zugang zu dem Mietobjekt zu verschaffen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hausordnung. 10.1. 11.1 Alle Gäste sind verpflichtet, haben sich an die durch Landal GreenParks von Ridderstee aufgestellten HausregelnRegeln zu halten, die u. a. in der Parkordnung und der Schwimmbadordnung zu finden Hausordnung niedergeschrieben sind, zu halten. Die Parkordnung können Sie bei Ankunft an der Rezeption anfordernEine Kopie dieser Hausordnung wird den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigeheftet. 10.211.2 Beim Einchecken müssen sich alle Personen nach Aufforderung mit einem gültigen und üblichen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ausweisen können. Gemäß der öffentlichen Vorschriften sind Ridderstee kann Nutzern, die Gäste auf Verlangen verpflichtet, sich bei der Anmeldung auszuweisen. Sollten die Gäste keinen Ausweis vorlegen nicht ausweisen können, kann Landal GreenParks beschließen, die Gäste nicht unterzubringenden Zugang zum Park untersagen. 10.3. 11.3 Jedes Mietobjekt Ferienhaus darf maximal jeweils höchstens von der Anzahl an Personen bewohnt genutzt werden, die auf der Website von Landal GreenParks Ridderstee für das betreffende Mietobjekt vorgeschrieben Ferienhaus angegeben ist. 10.4. Landal GreenParks 11.4 Ridderstee behält sich das Recht vor, Änderungen an der Gestaltung und Öffnungszeiten der für die Einrichtungen der Parks, einschließlich einer teilweisen oder vollständigen Schließung, ohne Ihr Recht auf Entschädigung Parks vorzunehmen 10.5. Um die notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, gestatten Sie Für Instandhaltungsmaßnahmen hat der Mieter/Nutzer ohne Anspruch auf Entschädigungirgendeine Vergütung zu dulden, dass während Ihres des Aufenthalts Arbeiten am Ferienhaus oder an der Unterkunft oder anderen Einrichtungen Arbeiten durchgeführt werden. 10.6. 11.5 Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Zelte beim Mietobjekt aufzustellendie Aufstellung von Zelten etc. am Ferienhaus untersagt. 10.7. 11.6 Der Mieter hat das Mietobjekt Ferienhaus bei Abreise besenrein und mit gespültem Geschirr zu übergeben (d. h. kein schmutziges Geschirr hinterlassen, die Bettwäsche abziehen abzuziehen und zusammenlegenzu falten und diese, Küche sofern angegeben, an einem zentralen Ort in der Wohnung zu hinterlegen. Der Kühlschrank muss leer und Kühlschrank aufräumen sauber sein und Müllsäcke sind in den dafür vorgesehenen Containern im Müllcontainer entsorgen)Park zu deponieren. 10.8. Der Mieter hat den Campingplatz sauber zu übergeben (d.h. keinen Müll hinterlassen, sondern im Müllcontainer entsorgen). 10.9. Der Mieter und die Nutzer sind verpflichtet, Bettwäsche von Landal GreenParks zu mieten. 10.10.Bei Zuwiderhandlungen gegen die 11.7 Bei Überschreitung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regeln, gegen die Parkordnung und/oder die Schwimmbadordnung in einer Weise, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist und/oder der Hausordnung genannten Regeln sowie bei der Nichteinhaltung der von oder im Namen von Ridderstee erteilten Anweisungen des Personals diesbezüglich hat Landal GreenParks das Rechtist Ridderstee berechtigt, den Mieter und jeden anderen Mieter/Nutzer unverzüglich des Parks zu verweisen, ohne dazu verpflichtet zu sein, den Mietpreis und/oder die Kosten vollständig oder teilweise zurückzuerstatten. Landal behält in diesem Fall den Anspruch auf die MieteRidderstee ist ferner berechtigt, muss sich jedoch den Wert bei dem Verdacht, dass der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassenMieter/Nutzer eines Ferienhauses gegen Gesetze, die Landal aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangtöffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten verstößt und/oder wenn ihrer Auffassung nach andere dringende Gründe vorliegen, Zugang zum Ferienhaus zu verschaffen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hausordnung. 10.1Anwendungs- und Geltungsbereich 1.) Den Weisungen der Mitarbeiter und Beauftragten der Hallenmanagement Hamm GmbH ist unverzüglich Folge zu leisten. 2.) Der Aufenthalt in der Versammlungsstätte ist nur Veranstaltungsbesuchern und Gästen der HMH oder ihrer Pächter und Mieter gestattet. Zuschauer/Besucher haben den auf der Eintrittskarte, für die jeweilige Veranstaltung, angegebenen Platz einzunehmen, und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Beim Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. 3.) Alle Einrichtungen der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Versam- mlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. 4.) In allen Versammlungsstätten der Hallenmanagement Hamm GmbH besteht grundsätzlich Rauchverbot. Die ent- sprechenden Hinweise sind zu beachten. 5.) Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung von der HMH und vom Veranstalter angeordnet werden. Alle Gäste sind verpflichtet, sich an die durch Landal GreenParks aufgestellten HausregelnPersonen, die u. a. sich in der Parkordnung Versammlungsstätte und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung die Versammlungsstätte sofort zu verlassen. 6.) Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung - wie Mäntel, Jacken und Umhänge - können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Schwimmbadordnung Sicherstellung von Gegenständen, die zu finden einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, nicht einverstanden sind, zu haltenwerden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Parkordnung können Sie bei Ankunft an Ein An- spruch der Rezeption anfordernzurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. 10.2. Gemäß der öffentlichen Vorschriften sind die Gäste auf Verlangen verpflichtet, sich bei der Anmeldung auszuweisen. Sollten die Gäste keinen Ausweis vorlegen können, kann Landal GreenParks beschließen7.) Personen, die Gäste nicht unterzubringenerkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausge- schlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen. 10.38.) Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. 9.) Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: 10.) Werden durch Mitarbeiter der HMH, durch den Veranstalter oder von beauftragten Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken her- gestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder beeinträchtigt werden. Jedes Mietobjekt darf maximal Alle Personen, die die Versammlungs- stätte betreten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die mögliche Durchführung von Foto-, Film- und Video- aufnahmen hingewiesen. Durch das Betreten der Anzahl an Personen bewohnt werdenVersammlungsstätte willigen diejenigen, die auf der Website von Landal GreenParks für das betreffende Mietobjekt vorgeschrieben ist. 10.4. Landal GreenParks behält sich das Recht vorsolchen Aufnahmen zu erkennen sind, Änderungen an der Gestaltung und Öffnungszeiten der Einrichtungen der Parks, einschließlich einer teilweisen oder vollständigen Schließung, ohne Ihr Recht auf Entschädigung vorzunehmen 10.5. Um die notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, gestatten Sie ohne Anspruch auf Entschädigungdarin ein, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten an der Unterkunft oder anderen Einrichtungen durchgeführt diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden. 10.611.) Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei Musikveranstaltungen dauerhafte Schädigungen der Hör- leistung eintreten können. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Zelte beim Mietobjekt aufzustellen. 10.7Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere das Tragen von „Ohr- stöpseln“ oder vergleichbarem Gehöhrschutz. Der Mieter hat das Mietobjekt besenrein zu übergeben (d. h. kein schmutziges Geschirr hinterlassen, Bettwäsche abziehen und zusammenlegen, Küche und Kühlschrank aufräumen und Müllsäcke im Müllcontainer entsorgen)stellt den Besuchern auf Anforderung entsprechenden Gehör- schutz zur Verfügung. 10.8. Der Mieter hat 12.) Hausverbote, die durch den Campingplatz sauber zu übergeben (d.h. keinen Müll hinterlassenVermieter ausgesprochen werden, sondern im Müllcontainer entsorgen). 10.9. Der Mieter gelten für alle laufenden und die Nutzer sind verpflichtetkünftigen Veran- staltungen, Bettwäsche von Landal GreenParks zu mieten. 10.10.Bei Zuwiderhandlungen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regelnder Versammlungsstätte durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, gegen über den innerhalb von 3 Monaten durch die Parkordnung und/oder die Schwimmbadordnung in einer Weise, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist und/oder bei der Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals diesbezüglich hat Landal GreenParks das Recht, den Mieter und jeden anderen Nutzer unverzüglich des Parks zu verweisen. Landal behält in diesem Fall den Anspruch auf die Miete, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Landal aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangtHMH entschieden wird.

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Samples: Mietvertrag

Hausordnung. 10.11. Das selbstständige Anschließen an das elektrische Netz ist nur in Abstimmung mit der Haustechnik der Veranstaltungsräume gestattet. 2. Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchkappen, elektrische Verteilungs- und Schachtkabel, Fernsprechverteiler sowie Zubehör und Abluftöffnungen der Heiz- und Lüftungsanlagen müssen ebenso wie Fluchtwege und gekennzeichnete Notausgänge unbedingt frei und zugänglich bleiben. 3. Alle Gäste Veränderungen, Ein- und Ausbauten innerhalb der Veranstaltungsräume sowie das Anbringen von Dekorationen, Schildern, Plakaten usw. bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der FEM. Die Auf- und Einbauten müssen den bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Der Kunde hat nach Beendigung der Veranstaltung den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherzustellen. Beschädigungen von Wänden, z. B. durch Klebe- oder Aufhängevorrichtungen, sind verpflichtet, sich an die durch Landal GreenParks aufgestellten Hausregelnnicht zulässig. 4. An- und Abtransporte sowie das Aufstellen und Aufhängen besonders schwerer Teile, die u. a. in Fundamente oder besondere Tragevorrichtungen benötigen, bedürfen der Parkordnung und vorherigen schriftlichen Zustimmung der Schwimmbadordnung zu finden sind, zu haltenFEM. Die Parkordnung können Sie bei Ankunft an Im Falle der Rezeption anfordernZustimmung ist die Einbringung dieser Gegenstände rechtzeitig mit der FEM abzustimmen. 10.25. Gemäß der öffentlichen Vorschriften sind die Gäste auf Verlangen verpflichtet, sich bei der Anmeldung auszuweisen. Sollten die Gäste keinen Ausweis vorlegen können, kann Landal GreenParks beschließen, die Gäste nicht unterzubringen. 10.3. Jedes Mietobjekt darf maximal von der Anzahl an Personen bewohnt Zur Ausschmückung dürfen nur schwerentflammbare oder mittels eines amtlichen anerkannten Imprägnierungsmittels schwerentflammbar gemachte Gegenstände verwendet werden, die den Anforderung B 1 nach DIN 4102 genügen. Dekorationen, die wiederholt zur Anwendung kommen, sind vor der Wiederverwendung auf ihre schwere Entflammbarkeit zu prüfen und erforderlichenfalls erneut zu imprägnieren. Dekorationsgegenstände aus Papier u. ä. dürfen nur außer Reichweite der Website Besucher angebracht werden und sind so anzuordnen, dass Zigarren- und Zigarettenabfälle oder Streichhölzer sich nicht darin verfangen. Die Verkleidung der Saalwände oder anderer Raumteiler mit leicht brennbaren Stoffen ist unzulässig. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Landal GreenParks für das betreffende Mietobjekt vorgeschrieben istGegenständen vorher mit der FEM abzustimmen. 10.46. Landal GreenParks behält sich das Recht vorPackmaterial, Änderungen an der Gestaltung Papier und Öffnungszeiten der Einrichtungen der Parks, einschließlich einer teilweisen sonstige leicht brennbare Abfälle sind von dem Kunden unverzüglich zu beseitigen und dürfen auch nicht in Ständen oder vollständigen Schließung, ohne Ihr Recht auf Entschädigung vorzunehmen 10.5. Um die notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, gestatten Sie ohne Anspruch auf Entschädigung, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten an der Unterkunft oder anderen Einrichtungen durchgeführt Gängen aufbewahrt werden. 10.67. Aus Sicherheitsgründen Eine Verwendung von unverwehrtem Licht oder Feuer ohne schriftliche Einwilligung der FEM ist es verboten 8. Leihmaterial der FEM muss in einwandfreiem Zustand an die FEM zurückgegeben werden, anderenfalls ist die FEM nach entsprechender Aufforderung berechtigt, selbst für Ersatz zu sorgen, sofern der Kunde dieser Verpflichtung nicht erlaubt, Zelte beim Mietobjekt aufzustelleninnerhalb einer angemessenen Frist nachkommt. Die Kosten für den Ersatz hat der Kunde zu tragen. 10.79. Der Mieter hat das Mietobjekt besenrein Den von der FEM beauftragten Mitarbeitern und Dritten ist ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu übergeben (d. h. kein schmutziges Geschirr hinterlassen, Bettwäsche abziehen und zusammenlegen, Küche und Kühlschrank aufräumen und Müllsäcke im Müllcontainer entsorgen)den Mieträumen zu gewähren. 10.810. Der Mieter hat den Campingplatz sauber zu übergeben (d.h. keinen Müll hinterlassen, sondern im Müllcontainer entsorgen). 10.9. Der Mieter und die Nutzer sind verpflichtet, Bettwäsche von Landal GreenParks zu mieten. 10.10.Bei Zuwiderhandlungen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regeln, gegen die Parkordnung und/oder die Schwimmbadordnung in einer Weise, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt Den Anordnungen der Mitarbeiter der FEM ist und/oder bei der Nichteinhaltung Vorbereitung und Durchführung der Anweisungen des Personals diesbezüglich hat Landal GreenParks das Recht, den Mieter und jeden anderen Nutzer unverzüglich des Parks Veranstaltung Folge zu verweisen. Landal behält in diesem Fall den Anspruch auf die Miete, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Landal aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangtleisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hausordnung. 10.1. Alle Gäste sind verpflichtet, Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages verpflichtet sich an der Benützer zur Einhaltung der Hausordnung und zur Kostenübernahme allenfalls durch die durch Landal GreenParks aufgestellten Hausregeln, die u. a. in der Parkordnung und der Schwimmbadordnung zu finden sind, zu halten. Die Parkordnung können Sie bei Ankunft an der Rezeption anfordern. 10.2. Gemäß der öffentlichen Vorschriften sind die Gäste auf Verlangen verpflichtet, sich bei der Anmeldung auszuweisen. Sollten die Gäste keinen Ausweis vorlegen können, kann Landal GreenParks beschließen, die Gäste nicht unterzubringen. 10.3. Jedes Mietobjekt darf maximal von der Anzahl an Personen bewohnt werden, die auf der Website von Landal GreenParks für das betreffende Mietobjekt vorgeschrieben ist. 10.4. Landal GreenParks behält sich das Recht vor, Änderungen an der Gestaltung und Öffnungszeiten der Einrichtungen der Parks, einschließlich einer teilweisen oder vollständigen Schließung, ohne Ihr Recht auf Entschädigung vorzunehmen 10.5. Um die notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, gestatten Sie ohne Anspruch auf Entschädigung, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten an der Unterkunft oder anderen Einrichtungen durchgeführt werden. 10.6. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Zelte beim Mietobjekt aufzustellen. 10.7Benützung entstandener Schäden. Der Mieter hat ist gehalten, zur Tilimahütte, deren Einrichtungen und Inventar, der Aussenanlage sowie der Umgebung Sorge zu tragen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter: ➢ Jegliche Belästigung der Umgebung durch übermässigen Lärm, insbesondere das Mietobjekt besenrein Benützen von Verstärkeranlagen und Lautsprechern zu übergeben unterlassen. ➢ Das abbrennen von Feuerwerken zu unterlassen (d. h. kein schmutziges Geschirr hinterlassenausgenommen am 1. August) ➢ Kein Holz innerhalb der Tilimahütte zu spalten ➢ Teller, Bettwäsche abziehen und zusammenlegenGläser, Küche und Kühlschrank aufräumen und Müllsäcke Besteck nach Reinigung geordnet wegzuräumen ➢ Das Rauchen in der Tilimahütte ist verboten ➢ Die Angrenzende Wiese darf nur im Müllcontainer entsorgen). 10.8. Der Mieter hat den Campingplatz sauber zu übergeben (d.h. keinen Müll hinterlassen, sondern Xxxxxxxxxx oder wenn sie geetzt ist betreten werden ➢ Die Matratzen dürfen nicht mit Schuhen betreten und nicht ins Freie genommen werden ➢ Strassen oder Marschschuhe werden im Müllcontainer entsorgen). 10.9Garderoberaum deponiert. Der Mieter und die Nutzer In der Hütte werden Hausschuhe getragen ➢ Das betreten des Daches ist verboten ➢ Bei sehr kalter Witterung wird das Wassersystem abgeschaltet. ( Frost) ➢ Feuerlöscher sind verpflichtet, Bettwäsche von Landal GreenParks nur im Notfall zu mietenverwenden. 10.10.Bei Zuwiderhandlungen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regeln, gegen die Parkordnung und/oder die Schwimmbadordnung in einer Weise, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist und/oder bei der Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals diesbezüglich hat Landal GreenParks das Recht, den Mieter und jeden anderen Nutzer unverzüglich des Parks zu verweisen. Landal behält in diesem Fall den Anspruch auf die Miete, muss Informieren Sie sich jedoch den Wert über deren Handhabung. Beschädigte Xxxxxxx sind dem Hüttenwart zu melden. ➢ Das Licht nur wenn nötig zu gebrauchen. Solarenergie ( bei schlechtem Wetter Batterien) ➢ Beim Verlassen der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassenWaldhütte nur mässig Glut auf der Feuerstelle/Cheminée zu belassen ➢ Keine Bostitchklammern, Nägel oder Reisnägel an Wänden, Tischen und Stühlen anzubringen Im Übrigen gelten auch hier die Landal aus einer anderweitigen Verwendung Polizeiverordnung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangtGemeinde und des Kanton Glarus.

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Samples: Mietvertrag

Hausordnung. 10.1. Alle Gäste sind verpflichtetDa diese Punkte erforderlich sind, um jegliche Missverständnisse zu vermeiden, bitten wir Sie, sich an die durch Landal GreenParks aufgestellten Hausregelnnachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen aufmerksam durchzulesen, die u. a. in der Parkordnung damit Ihr nächster Urlaub ein voller Erfolg wird. CALA GOGO bietet Familienurlaube im klassischen Sinne an, Struktur und der Schwimmbadordnung zu finden sind, zu haltenUnterkunG sind für diesen Zweck konzipiert. Die Parkordnung können Sie bei Ankunft an der Rezeption anfordern. 10.2. Gemäß der öffentlichen Vorschriften sind die Gäste auf Verlangen verpflichtet, sich bei der Anmeldung auszuweisen. Sollten die Gäste keinen Ausweis vorlegen können, kann Landal GreenParks beschließen, die Gäste nicht unterzubringen. 10.3. Jedes Mietobjekt darf maximal von der Anzahl an Personen bewohnt werden, die auf der Website von Landal GreenParks für das betreffende Mietobjekt vorgeschrieben ist. 10.4. Landal GreenParks behält sich Wir behalten uns daher das Recht vor, Änderungen an jeglichen Aufenthalt abzulehnen, der Gestaltung und Öffnungszeiten der Einrichtungen der Parksdiesem Grundsatz widerspricht oder darauf abzielt, einschließlich einer teilweisen oder vollständigen Schließung, ohne Ihr Recht auf Entschädigung vorzunehmen 10.5ihn zu umgehen. Um die notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführenUngestörtheit und Si- cherheit unserer Kunden zu schützen, gestatten ist das Tragen des von der Rezeption ausgehändigten Armbands (am Handgelenk) verpflichtend. Wer sich nicht an diese Regel hält, wird des Campingplatzes verwiesen. Minderjährige müssen von ihren Eltern begleitet werden. Hunde der ersten Kategorie sind verboten. Tätowierung oder Chip sowie gültiger Impfpass sind Pflicht. Sie ohne Anspruch auf Entschädigung, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten müssen an der Unterkunft Leine geführt werden. • Stellfilätze: Sie sind eingegrenzt (von 80 bis 100m2), mit einem Stromanschluss (6A-1500W) aus- gestattet und können einen Wohnwagen (nur mit einer Achse), ein Wohnmobil oder anderen Einrichtungen durchgeführt Zelt aufnehmen. Bes- timmte „extra-komfortable“ Stellplätze bieten Wasser mit Abwasserleitung und Strom (10A - 2200W) an. Sie können durch maximal sechs Personen belegt werden. 10.6. Aus Sicherheitsgründen Der Aufenthalt auf dem Stellplatz berechtigt zur Nutzung des Schwimmbads, der Sanitäranlagen (heiße Duschen), des Unterhaltungsprogramms, der Kinderbetreuungseinrichtungen und zur Einfahrt mit dem Auto. Der Campingtag endet um 12 Uhr, danach wird Ihnen ein weiterer Tag in Rechnung gestellt. • Mobilheim-Vermietung: Die UnterkünGe sind vollständig ausgestattet (siehe Beschreibung im Anhang). Der Miettag endet um 10 Uhr, danach wird Ihnen ein weiterer Tag in Rechnung gestellt. Das Mo- bilheim muss in einem vollkommen sauberen Zustand hinterlassen werden. Jeglicher beschädigte, ver- schlechterte oder fehlende Gegenstand wird Ihnen in Rechnung gestellt, ebenso wie die Instandsetzung, falls sie sich als erforderlich erweist. Die Kaution wird am Ende Ihres Aufenthalts. Abzug der einbehaltenen Entschädigungen mit beleghaGen Rechnungen für die bei der Abnahme festgestellten Schäden erstattet. Die Einbehaltung der Kaution schließt dabei nicht eine zusätzliche Entschädigung aus, falls die Kosten den Kautionsbetrag übersteigen. Die Endreinigung ist vom Kunden durchzuführen. Falls der Campingplatz diese für erforderlich hält, wird Ihnen eine Pauschale von 80 € einschl. MwSt. berechnet. Auf dem Stellplatz des Mobilheims ist nur ein einziges Fahrzeug zulässig. Jegliche neben dem Mobilheim zusätzlich aufges- tellte UnterkunG, zum Beispiel ein Zelt, ist streng verboten. Jeder namentliche Xxxxx ist für die Störun- gen und Belästigungen verantwortlich, die er oder die sich mit ihm aufhaltenden oder ihn besuchenden Personen verursacht bzw. verursachen. Jeglicher Verstoß gegen die Hausordnung kann mit Verweis des Campingplatzes bestraG werden, ohne Erstattung. Der Camper muss sich versichern: Der Campingplatz lehnt jegliche HaGung für Diebstahl, Brand, Unwetter usw. ab. Gleiches gilt für Vorfälle, die die HaGpflicht des Campers auslösen. Der Kunde verpflichtet sich, das Mietobjekt zu nutzen, ohne es zu verschlechtern oder die Ruhe der NachbarschaG zu stören. Er darf es nur zu Wohnzwecken benutzen. Der Kunde muss die Hausordnung der Einrichtung einhalten. Tut er dies nicht, wird der Aufenthalt automatisch storniert und es ist keine Erstattung möglich. Je nach Schwere behält sich die Leitung das Recht des Platzverweises ohne finanzielle Entschädigung vor. Aufgrund seiner privilegierten Lage am Meeresstrand und Flussufer wird Cala Gogo als Überschwemmungsgebiet eingestuG. Am Eingang des Campingplatzes und in den Sanitäranlagen sind die Sicherheitshinweise ausgehängt. Der Zugang zu Spielplätzen ist Kindern nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Da der Strand öلentlich ist, kann Cala Gogo auch dessen Sicherheit nicht gewährleisten. Für Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihres Fahrzeugs ist es nicht streng verboten, Ihr elektrisches Fahrzeug an den Stromanschlüssen Ihres Mobilheims oder Ihres Stellfilatzes aufzuladen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Schwimmbad: Das Schwimmbad kann von den Gästen des Campingplatzes zu den an der Rezeption ausgehängten Zeiten besucht werden. Der Zugang zum Schwimmbad und den zugehörigen Anlagen ist Personen mit gültigem Identifizierungsarmband, die es bei Kontrollen jederzeit vorzeigen können, vorbehalten. Bei hohem Andrang kann die Badedauer beschränkt werden. Wenn dies aus Hygiene- oder Sicherheitsgründen erforderlich sein sollte, ist eine Schließung ohne Voranmeldung möglich. Vor dem Baden ist die Benutzung der Dusche und der Fußbecken Pflicht. Badebekleidung und eine korrekte Hal- tung sind Pflicht. Es sind nur Badehosen/ Badeanzüge erlaubt, Zelte beim Mietobjekt aufzustellen. 10.7Bermudahosen sind verboten. Aufblasbare Spielgeräte werden nicht toleriert. Der Mieter hat Zugang zu den Becken kann Personen in einem oلensichtlichen Zustand der Unsauberkeit verweigert werden. Verbale Aggressionen werden nicht akzeptiert. Minder- jährige müssen zwingend von einem erwachsenen Badegast begleitet sein und bleiben in seiner Ve- rantwortung. Gewaltspiele, Schubsen und jegliche Handlungen, die die Badegäste und die Öلentlichkeit stören könnten, sind verboten. Es ist unter Strafe des Platzverweises verboten, an den Stränden zu rennen und zu spucken. Rauchen und Essen sind außer in den FreiluG-Entspannungs- und Erholungsbereichen verboten. Der Zugang zu den Stränden ist nur barfuß erlaubt. Tiere sind nicht zugelassen. Lärm: Die Kunden werden gebeten, nach 00:00 Uhr jeglichen Lärm und jegliche Gespräche zu vermei- den, die ihre Nachbarn stören könnten. Die Lautstärke elektronischer Geräte muss dementsprechend ange- passt werden. Türen und Schließfächer müssen so diskret wie möglich geschlossen werden. Hunde und andere Tiere dürfen niemals frei laufen gelassen werden. Sie dürfen auf dem Gelände des Campingplatzes, selbst eingesperrt, nicht alleine gelassen werden. Das Herrchen oder Frauchen haGet für sie. Der Verwalter des Cala Gogo-Campingplatzes sorgt für die Ungestörtheit seiner Kunden, indem er Ruhezeiten festlegt. Werden diese nicht eingehalten, behält sich die Leitung das Mietobjekt besenrein zu übergeben (d. h. kein schmutziges Geschirr hinterlassenRecht auf einen Platzverweis vor. Verkehr und Abstellen von Fahrzeugen Der Verkehr ist von 7 bis 00:00 Uhr zugelassen. Auf dem Gelände des Campingplatzes dürfen Fahrzeuge maximal 10 km/h fahren und müssen auf Fußgänger und Kinder auf der Fahrbahn achten. BESUCHER Besucher müssen sich bei ihrer AnkunG an der Rezeption melden und die genaue Anzahl von Personen angeben. Ihnen werden einzeln Besucherarmbänder ausgehändigt. Besuchszeiten: 8 bis 23 Uhr. Wir bitten unsere geehrte XxxxxxxxX, Bettwäsche abziehen und zusammenlegen, Küche und Kühlschrank aufräumen und Müllsäcke die späte AnkunG ihrer Gäste oder Besucher bei der Rezeption im Müllcontainer entsorgen)Voraus anzumelden. Außerhalb der Öلnungszeiten der Rezeption wird kein Besucherarmband aus- gehändigt. 10.8. Der Mieter hat den Campingplatz sauber zu übergeben (d.h. keinen Müll hinterlassen, sondern im Müllcontainer entsorgen). 10.9. Der Mieter und die Nutzer sind verpflichtet, Bettwäsche von Landal GreenParks zu mieten. 10.10.Bei Zuwiderhandlungen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regeln, gegen die Parkordnung und/oder die Schwimmbadordnung in einer Weise, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist und/oder bei der Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals diesbezüglich hat Landal GreenParks das Recht, den Mieter und jeden anderen Nutzer unverzüglich des Parks zu verweisen. Landal behält in diesem Fall den Anspruch auf die Miete, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Landal aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

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Samples: General Sales Conditions

Hausordnung. 10.11. Alle Gäste sind verpflichtetDem Vermieter steht in allen Räumen und auf dem Grundstück das alleinige Hausrecht zu, sich an die durch Landal GreenParks aufgestellten Hausregeln, die u. a. in soweit es nicht kraft Gesetzes dem Mieter zusteht. Bei der Parkordnung und der Schwimmbadordnung zu finden sind, zu halten. Die Parkordnung können Sie bei Ankunft an der Rezeption anfordern. 10.2. Gemäß der öffentlichen Vorschriften Ausübung des Hausrechts sind die Gäste auf Verlangen verpflichtetberechtigten Belange des Mieters zu be- rücksichtigen. Das Hausrecht wird von den durch den Vermieter beauftragten Dienstkräften ausgeübt, sich bei der Anmeldung auszuweisen. Sollten die Gäste keinen Ausweis vorlegen können, kann Landal GreenParks beschließen, die Gäste nicht unterzubringen. 10.3. Jedes Mietobjekt darf maximal von der Anzahl an Personen bewohnt werden, die auf der Website von Landal GreenParks für das betreffende Mietobjekt vorgeschrieben deren Anord- nung unbedingt Folge zu leisten und denen ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den vermieteten Räumlichkeiten zu ge- währen ist. 10.42. Landal GreenParks behält sich das Recht vor, Änderungen an Der Bürgerhaus-Saal darf nur im Rahmen der Gestaltung und Öffnungszeiten der Einrichtungen der Parks, einschließlich einer teilweisen oder vollständigen Schließung, ohne Ihr Recht auf Entschädigung vorzunehmen 10.5. Um die notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, gestatten Sie ohne Anspruch auf Entschädigung, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten an der Unterkunft oder anderen Einrichtungen durchgeführt vorhandenen Kapazität genutzt werden. 10.63. Die technischen und hydraulischen Anlagen des Bürgerhauses dürfen nur vom Personal des Vermieters bedient wer- den. Dies gilt auch für das Anschließen an das Licht- und Kraftnetz. 4. Kartenkontrolleure, Platzanweiser oder Ordner können auf Kosten des Mieters vom Vermieter gestellt werden. 5. Feuermeldeanlagen, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Das gilt insbesondere auch für die Not- ausgänge. Beauftragten des Vermieters sowie der Aufsichtsbehörde muss jederzeit Zutritt zu den genannten Anlagen gewährt werden. 6. Sämtliche Veränderungen, Einbauten und Dekorationen, die vom Mieter vorgenommen werden, gehen zu seinen finanziellen Lasten. Er trägt ebenfalls die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Aufbauten müssen bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Ein Benageln der Wände und Fußböden ist nicht ges- tattet. Vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Material muss in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Be- schädigungen an Wänden, Fliesen und Leihmaterial sind entschädigungspflichtig. Bei überdurchschnittlicher Ver- schmutzung, z.B. auch durch Bekleben der Halleneinrichtungen mittels Aufklebern, erhebt der Vermieter eine Schmutzzulage vom Mieter. 7. Die feuerpolizeilichen Bestimmungen sind einzuhalten. 8. Zur Ausschmückung der Veranstaltung dürfen lediglich schwer entflammbare Gegenstände nach DIN 4102 verwen- det werden. Dekorationen, die wiederholt zur Verwendung kommen, sind vom Mieter erneut auf ihre schwere Ent- flammbarkeit zu prüfen und erforderlichenfalls neu zu imprägnieren. Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter entsprechende Zertifikate bzgl. der Schwerentflammbarkeit von Gegenständen vorlegt. Brennbare Verpackungsmate- rialien und Abfälle sind vom Mieter unverzüglich zu entfernen. 9. Alle Bestimmungen bzgl. Bauaufsicht und Feuerlöschwesen, des VDE sowie des Ordnungsamtes müssen vom Mie- ter eingehalten werden, insbesondere auch die Polizeistunde. 10. Auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, des Jugendschutzgesetzes, der Gewerbeordnung, der Versamm- lungsstätten-Verordnung etc. wird ausdrücklich hingewiesen. Xxxxxx, die die Bühne des Bürgerhauses nutzen, haben für die Dauer der Veranstaltung die Anwesenheit von bühnentechnischem Fachpersonal für den Bereich Bühne nachzuweisen. 11. Für den Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Sanitätsdienst sorgt der Vermieter nach Rücksprache mit dem Mieter. Anfallende Kosten trägt der Mieter. 12. Aus Sicherheitsgründen ist es Gründen des Lärmschutzes darf bei Veranstaltungen ein Xxxxxxxxx xxx 00 Xxxxxxx nicht erlaubt, Zelte beim Mietobjekt aufzustellenüberschritten werden. Bei Überschreitung dieses Pegels behält sich der Vermieter das Recht zur Unterbrechung der Veranstaltung vor. Ent- stehende Schadensersatzansprüche treffen den Mieter. 10.7. Der Mieter hat das Mietobjekt besenrein zu übergeben (d. h. kein schmutziges Geschirr hinterlassen, Bettwäsche abziehen und zusammenlegen, Küche und Kühlschrank aufräumen und Müllsäcke im Müllcontainer entsorgen). 10.8. Der Mieter hat den Campingplatz sauber zu übergeben (d.h. keinen Müll hinterlassen, sondern im Müllcontainer entsorgen). 10.9. Der Mieter und die Nutzer sind verpflichtet, Bettwäsche von Landal GreenParks zu mieten. 10.10.Bei Zuwiderhandlungen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regeln, gegen die Parkordnung und/oder die Schwimmbadordnung in einer Weise, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist und/oder bei der Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals diesbezüglich hat Landal GreenParks das Recht, den Mieter und jeden anderen Nutzer unverzüglich des Parks zu verweisen. Landal behält in diesem Fall den Anspruch auf die Miete, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Landal aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

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Samples: Mietvertrag

Hausordnung. 10.11. Alle Gäste sind verpflichtetDamit das Zusammenleben im Wohnheim möglichst harmonisch verläuft, sich an sollten alle Bewohner Rücksicht aufeinander nehmen. Vor allem störende Lärmbelästigung ist zu vermeiden. Halten Sie die durch Landal GreenParks aufgestellten HausregelnNachtruhe ein, die u. a. diese ist in Deutschland in der Parkordnung und der Schwimmbadordnung zu finden sind, zu haltenZeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr festgelegt. Die Parkordnung können Sie bei Ankunft an der Rezeption anfordernRau- chen in gemeinschaftlich genutzten Räumen ist nicht zulässig. 10.22. Gemäß Bitte behandeln Sie Gebäude, Inventar, Anlagen und Gemeinschaftseinrichtungen sehr schonend und pfleglich. Das Anbringen von Plakaten, Bildern und Aufklebern, Transparenten, Beschriftungen etc. außerhalb der öffentlichen Vorschriften sind die Gäste auf Verlangen verpflichtet, sich bei der Anmeldung auszuweisen. Sollten die Gäste keinen Ausweis vorlegen können, kann Landal GreenParks beschließen, die Gäste nicht unterzubringengemieteten Zimmer/Apartments ist nur mit Genehmigung des Studentenwerks erlaubt. 10.33. Jedes Mietobjekt darf maximal von der Anzahl an Personen bewohnt werdenDenken Sie daran, die auf der Website von Landal GreenParks für Türen und Fenster ordnungsgemäß zu schließen, wenn ein Unwetter droht und Sie das betreffende Mietobjekt vorgeschrieben Zimmer/Apartment verlassen. 4. Halten Sie Ihr persönliches Eigentum und Wertsachen gut unter Verschluss. Das Studentenwerk haftet bei Verlust nicht dafür. Prüfen Sie bitte, ob eine eigene Hausratversicherung sinnvoll ist. 10.45. Landal GreenParks behält sich das Recht vorMit Wasser, Änderungen an der Gestaltung Strom, Warmwasser und Öffnungszeiten der Einrichtungen der ParksWärmeenergie sollten Sie sparsam umgehen. 6. Verlassen Sie Ihr Zimmer/Apartment für längere Zeit, einschließlich einer teilweisen empfehlen wir, die Heizung herunter zu dre- hen und die Fenster zu schließen. 7. Aus Sicherheitsgründen halten Sie die Haustür bzw. Etagentür/Wohnungseingangstür bitte immer geschlossen. Bewahren Sie die Türschlüssel unbedingt sorgfältig auf. Sollten Sie Ihren Schlüssel doch einmal verloren haben, benachrichtigen Sie bitte sofort die Servicemitarbeiterin oder vollständigen Schließung, ohne Ihr Recht auf Entschädigung vorzunehmen 10.5einen Beauftragten des Vermieters. Um die notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, gestatten Sie ohne Anspruch auf Entschädigung, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten an der Unterkunft oder anderen Einrichtungen durchgeführt Das vom Studentenwerk eingebaute Schloss darf nicht durch ein an- deres ersetzt werden. 10.68. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Zelte beim Mietobjekt aufzustellenFür die Reinigung der vermieteten und mitvermieteten Räume und Einrichtungen sind ausschließ- lich Sie selbst verantwortlich. 10.79. Der Mieter hat WCs sind keine Müllschlucker, gießen Sie kein Fett in Spüle und Waschbecken – vermeiden Sie Ver- stopfung infolge falscher Behandlung. Beseitigen Sie umgehend Schmutzränder in Toiletten und Duschen nach jeder Benutzung. 10.Für das Mietobjekt besenrein Waschen und Trocknen Ihrer Wäsche stehen Ihnen Geräte in den Gemeinschaftseinrich- tungen gegen Gebühr zur Verfügung. Um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilze innerhalb der Studentenzimmer zu übergeben (d. h. kein schmutziges Geschirr hinterlassenvermeiden, Bettwäsche abziehen nutzen Sie bitte für das Wäschetrocknen den dafür vorgesehenen Trockenraum. Das Aufstellen von Waschmaschinen innerhalb der Zimmer bzw. Wohngruppen kön- nen wir leider nicht erlauben. Die Benutzung der Wasch- und zusammenlegen, Küche und Kühlschrank aufräumen und Müllsäcke im Müllcontainer entsorgen)Trockengeräte in den Gemeinschafts- einrichtungen steht ausschließlich den Bewohnern des entsprechenden Wohnheims zu. 10.8. Der Mieter hat den Campingplatz sauber zu übergeben (d.h. keinen Müll hinterlassen, sondern im Müllcontainer entsorgen). 10.9. Der Mieter und die Nutzer sind verpflichtet, Bettwäsche von Landal GreenParks zu mieten. 10.10.Bei Zuwiderhandlungen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regeln, gegen die Parkordnung und/oder die Schwimmbadordnung in einer Weise, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist und/oder bei der Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals diesbezüglich hat Landal GreenParks das Recht, den Mieter und jeden anderen Nutzer unverzüglich des Parks zu verweisen. Landal behält in diesem Fall den Anspruch auf die Miete, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Landal aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

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Samples: Mietbedingungen

Hausordnung. 10.11. Alle Gäste sind verpflichtet, sich an die durch Landal GreenParks aufgestellten Hausregeln, die u. a. Dem Vermieter steht in allen Räumen und auf dem Gelände das alleinige Hausrecht zu. Bei der Parkordnung und der Schwimmbadordnung zu finden sind, zu halten. Die Parkordnung können Sie bei Ankunft an der Rezeption anfordern. 10.2. Gemäß der öffentlichen Vorschriften Ausübung des Hausrechts sind die Gäste berechtigten Belange des Mieters zu berücksichtigen. Das Hausrecht gegenüber dem Mieter und allen Dritten wird von den durch den Vermieter beauftragten Mitarbeitern ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten sind und den zu jeder Zeit ein Zutrittsrecht zu den vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren ist. Das Hausrecht kann auch auf Verlangen verpflichtet, sich bei der Anmeldung auszuweisen. Sollten die Gäste keinen Ausweis vorlegen können, kann Landal GreenParks beschließen, die Gäste nicht unterzubringen. 10.3. Jedes Mietobjekt darf maximal von der Anzahl an Personen bewohnt werden, die auf der Website von Landal GreenParks für das betreffende Mietobjekt vorgeschrieben ist. 10.4. Landal GreenParks behält sich das Recht vor, Änderungen an der Gestaltung und Öffnungszeiten der Einrichtungen der Parks, einschließlich einer teilweisen oder vollständigen Schließung, ohne Ihr Recht auf Entschädigung vorzunehmen 10.5. Um die notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, gestatten Sie ohne Anspruch auf Entschädigung, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten an der Unterkunft oder anderen Einrichtungen durchgeführt den Mieter übertragen werden. 10.62. Eine Änderung des Planes zur Bestuhlung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. 3. Technische Einrichtungen dürfen nur vom Personal des Vermieters bedient werden, dies gilt auch für ein Anschließen an das Licht- oder Kraftstromnetz. 4. Kartenkontrolleure, Platzanweiser oder Ordner werden auf Kosten des Mieters vom Vermieter gestellt und erhalten ihre Dienstanweisung ausschließlich von seitens des Vermieters. 5. Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt frei zugänglich bleiben und dürfen nicht zugestellt werden. Das gilt insbesondere auch für Notausgänge. Beauftragten des Vermieters sowie der Aufsichtsbehörde muss jederzeit Zutritt zu den genannten Anlagen gewährt werden. 6. Sämtliche Veränderungen, Einbauten und Dekorationen, die vom Mieter vorgenommen werden, gehen zu seinen finanziellen Lasten. Er trägt ebenfalls die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Aufbauten müssen den bau-, feuer- und polizeilichen Vorschriften entsprechen. Wände und Fußböden mit Nägeln zu versehen ist nicht gestattet. Vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Material muss in einwandfreien Zustand zurückgegeben werden. Beschädigungen an Wänden und Fußböden sowie Leihmaterial sind entschädigungspflichtig. Bei überdurchschnittlicher Beschmutzung z. B. auch durch Bekleben der Halleneinrichtungen mittels Aufklebern, erhebt der Vermieter eine Schmutzzulage vom Mieter. 7. Eine Verwendung von unverwahrten Licht und Feuer ohne Einverständnis des Vermieters ist verboten. Spiritus, Öl, Gas oder ähnliches zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken darf nicht verwendet werden. Bei allen Koch- und Heizvorgängen ist auf strenge Einhaltung der brandschutztechnischen Bestimmungen bzw. Vorschriften zu achten. 8. Zur Ausschmückung der Veranstaltung dürfen lediglich schwer entflammbare Gegenstände nach DIN 4102 bzw. B1 verwendet werden. Dekoration, die wiederholt zur Anwendung kommen, sind erneut auf ihre schwere Entflammbarkeit zu prüfen und wenn erforderlich neu zu imprägnieren. Der Vermieter kann darauf bestehen, dass der Mieter entsprechende Zertifikate bzgl. der Schwerentflammbarkeit von Gegenständen dem Vermieter vorlegt. Brennbare Verpackungsmaterialien und Abfälle sind vom Mieter unverzüglich zu entfernen. 9. Alle Vorschriften bzgl. der Bauaufsicht und des Feuerlöschwesens, des VDE sowie der Ordnungsämter müssen vom Mieter eingehalten werden, insbesondere auch die Polizeistunde. 10. Auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, der Gewerbeordnung, der Versammlungsstättenverordnung etc. sei ausdrücklich hingewiesen. 11. Für den Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst (Notarzt) sorgt der Mieter nach Rücksprache mit dem Vermieter. Anfallende Kosten trägt der Mieter. 12. Aus Sicherheitsgründen ist es Gründen des Lärmschutzes darf bei Veranstaltungen ein Lärmpegel von derzeit 85 Dezibel nicht erlaubt, Zelte beim Mietobjekt aufzustellenüberschritten werden. Bei Überschreitung dieses Pegels behält sich der Vermieter das Recht zur Unterbrechung der Veranstaltung vor. Entstehende Schadenersatzansprüche treffen den Mieter. 10.7. Der Mieter hat das Mietobjekt besenrein zu übergeben (d. h. kein schmutziges Geschirr hinterlassen, Bettwäsche abziehen und zusammenlegen, Küche und Kühlschrank aufräumen und Müllsäcke im Müllcontainer entsorgen). 10.8. Der Mieter hat den Campingplatz sauber zu übergeben (d.h. keinen Müll hinterlassen, sondern im Müllcontainer entsorgen). 10.9. Der Mieter und die Nutzer sind verpflichtet, Bettwäsche von Landal GreenParks zu mieten. 10.10.Bei Zuwiderhandlungen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regeln, gegen die Parkordnung und/oder die Schwimmbadordnung in einer Weise, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist und/oder bei der Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals diesbezüglich hat Landal GreenParks das Recht, den Mieter und jeden anderen Nutzer unverzüglich des Parks zu verweisen. Landal behält in diesem Fall den Anspruch auf die Miete, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Landal aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

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Samples: Venue Rental Agreement

Hausordnung. 10.1. 9.1 Alle Gäste sind verpflichtet, Mieter und Nutzer haben sich an die durch Landal GreenParks aufgestellten Hausregelnvon IJsselhof für die Parks festgelegten Regeln zu halten, die u. a. in der Parkordnung und der Schwimmbadordnung zu finden Hausordnung aufgeführt sind, zu halten. Die Parkordnung Diese Hausordnung können Sie bei Ankunft an der Rezeption anfordern. 10.2. 9.2 Gemäß der öffentlichen Vorschriften sind örtlichen Bestimmungen besteht beim ’Check-In’ die Gäste auf Verlangen verpflichtet, sich bei der Verpflichtung zur Anmeldung auszuweisenin das Nachtregister mithilfe des Nachtregisterformulars. Sollten die Falls Gäste keinen Ausweis vorlegen können, kann Landal GreenParks beschließenkann, die Gäste bzw. darf IJsselhof diese Personen nicht unterzubringenunterbringen. 10.3. Jedes Mietobjekt 9.3 Jede Unterbringung darf maximal ausschließlich von der Anzahl an Personen bewohnt auf der Reservierung angegebenen Personenzahl genutzt werden, wobei die auf der Website von Landal GreenParks IJsselhof in Veröffentlichungen angegebene Höchstzahl für das die betreffende Mietobjekt vorgeschrieben Unterkunft zu beachten ist. 10.4. Landal GreenParks 9.4 IJsselhof behält sich das Recht vor, Änderungen an der Gestaltung Planung und der Öffnungszeiten der Einrichtungen der ParksParkeinrichtungen vor. 9.5 Damit notwendige Wartungsarbeiten durchgeführt werden können, einschließlich einer teilweisen oder vollständigen Schließung, ohne Ihr Recht auf Entschädigung vorzunehmen 10.5. Um die notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, gestatten willigen Sie ohne Anspruch auf Entschädigungdarin ein, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten an der Unterkunft oder anderen den übrigen Einrichtungen Arbeiten durchgeführt werdenwerden können, wobei Ihnen diesbezüglich keinerlei Entschädigungsansprüche zustehen. 10.69.6 Mit der Übergabe des/der Schlüssel(s) wird dem Mieter die Mietsache zur Verfügung gestellt. Der/Die Schlüssel werden nur dann ausgehändigt, falls IJsselhof den vollständigen Mietbetrag einschließlich aller Nebenkosten erhalten hat. Der Mieter wird am vereinbarten Abreisedatum den/die Schlüssel vor 10:00 Uhr bei der Rezeption abgeben. 9.7 Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Zelte beim Mietobjekt aufzustellendas Aufstellen von Zelten an der Unterkunft untersagt. 10.7. 9.8 Der Mieter hat das Mietobjekt die Unterkunft besenrein zu übergeben (d. h. also: kein schmutziges Geschirr hinterlassenstehen lassen, Bettwäsche abziehen und zusammenlegenBettzeug abziehen, Küche und Küche, Kühlschrank aufräumen und Müllsäcke im Müllcontainer reinigen, Müllbeutel in den Container entsorgen). 10.89.9 Bettwäsche müssen Mieter und Nutzer von IJsselhof ausleihen. Der Mieter hat den Campingplatz sauber zu übergeben (d.h. keinen Müll hinterlassen, sondern im Müllcontainer entsorgen)Die hierfür anfallenden Kosten sind Bestandteil der Servicekosten. 10.9. Der Mieter und die Nutzer sind verpflichtet, Bettwäsche von Landal GreenParks zu mieten. 10.10.Bei Zuwiderhandlungen 9.10 Bei Zuwiderhandlung gegen die in diesen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten aufgenommenen Regeln, gegen die Parkordnung und/oder die Schwimmbadordnung in einer Weise, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist und/oder bei der Nichteinhaltung der Anweisungen wenn den Anordnungen des Personals diesbezüglich hat Landal GreenParks das Rechtnicht Folge geleistet wird, ist IJsselhof berechtigt, Sie, den Mieter und jeden anderen jedweden sonstigen Nutzer unverzüglich vom Park zu entfernen, wobei in einem solchen Fall keine (Teil-) Entschädigung des Parks Mietbetrags erfolgt. 9.11 Sollte das Parkmanagement einen glaubhaften Grund zu verweisen. Landal behält in diesem Fall den Anspruch auf der Annahme haben, dass der Mieter einer Unterkunft gegen die Mietegesetzlichen Bestimmungen und/oder die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten verstößt, muss ist das Parkmanagement berechtigt, sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Landal aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangtZutritt zur Ferienwohnung zu verschaffen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hausordnung. 10.112.1. Alle Um den Aufenthalt aller Oasis Parcs Gästen so angenehm wie möglich zu machen, müssen sich alle Gäste sind verpflichtet, sich an die durch Landal GreenParks aufgestellten Hausregelnfür das Urlaubsresort festgelegten (Verhaltens)Regeln der Haus- und Schwimmbadordnung (wenn vorhanden) halten, die u. a. in der Parkordnung und der Schwimmbadordnung zu finden sind, zu halten. Die Parkordnung können Sie bei Ankunft an der Rezeption anfordernder Oasis Parcs Resort erhältlich sind. Die Haus- und Schwimmbadordnung ist an der Rezeption des Urlaubsresorts erhältlich. Bei Übertretung der Hausordnung, Schwimmbadordnung und/oder der Anweisungen des Personals durch den Bucher und/oder derjenigen die ihn begleiten, hat Oasis Parcs das Recht den Bucher und Mitreisende(n) unverzüglich der Unterkunft oder des Urlaubsresorts zu verweisen, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Mietsumme oder Teile davon. 10.212.2. Gemäß den örtlichen Bestimmungen ist man, soweit verlangt, verpflichtet sich beim Einchecken zu legitimieren. Wenn der öffentlichen Vorschriften sind die Gäste auf Verlangen verpflichtet, sich bei der Anmeldung auszuweisen. Sollten die Gäste Xxxx keinen Ausweis vorlegen könnenLegitimationsbeweis erbringen kann, kann Landal GreenParks das Oasis Parcs Urlaubsresort beschließen, die Gäste den Xxxx nicht unterzubringen. 10.312.3. Jedes Mietobjekt Jede Unterkunft darf maximal nur von der Anzahl an Personen Personenhöchstzahl bewohnt werden, wie sie in den Oasis Parcs Statuten für die auf der Website von Landal GreenParks für das betreffende Mietobjekt vorgeschrieben Unterkunft festgelegt ist. 10.412.4. Landal GreenParks Oasis Parcs behält sich das Recht vor, Änderungen an vorzunehmen hinsichtlich der Gestaltung und Öffnungszeiten der Einrichtungen (Zentral)Einrichtungen der Parks, einschließlich einer teilweisen oder vollständigen Schließung, ohne Ihr Recht auf Entschädigung vorzunehmen 10.5Urlaubsresorts. Um die notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, gestatten Sie ohne Es besteht kein Anspruch auf Entschädigungjedwede Vergütung. Oasis Parcs macht (potentielle) Bucher darauf aufmerksam, dass es möglich ist, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten eines Aufenthaltes Unterhaltsarbeiten im Urlaubsresort durchgeführt werden können, wobei der Bucher keinen Anspruch auf jedwede Vergütung hat. 12.5. Wenn Ihnen auf dem Resort vorhandene Restaurant-, Café- und Raumvermietungsbetriebe Gastronomiedienste gewähren oder Gastronomieverträge mit Ihnen schließen, gelten für diese Dienste die Allgemeinen Gastronomie Verordnungen. Ein Exemplar dieser Bedingungen wird Ihnen auf Nachfrage an der Unterkunft Rezeption ausgehändigt. (abhängig vom Land) 12.6. Kinder unter 12 Jahre dürfen sowohl das Zentralschwimmbad als auch den Privatpool nicht ohne Begleitung Erwachsener benutzen. Eltern und/oder anderen Einrichtungen durchgeführt werdenBegleiter müssen dafür Sorge tragen, dass die Kinder, die nicht schwimmen können, Schwimmreifen oder Schwimmwesten tragen. Dabei muss jeder Zeit ein Erwachsener in unmittelbarer Nähe sein. Baden in Seen, Teichen und dem Meer, welche auf dem Resort gelegen sind, ist nicht gestattet, wenn nicht anders angegeben. 10.612.7. Aus Sicherheits- und Hygienegründen ist Rauchen in den Ferienwohnungen nicht gestattet (außer anders angegeben). 12.8. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubtgestattet, Zelte beim Mietobjekt neben den Unterkünften aufzustellen. 10.712.9. Der Mieter hat das Mietobjekt besenrein zu übergeben (d. h. kein schmutziges Geschirr hinterlassenmuss die Unterkunft wie folgt übergeben: keinen Abfall stehen lassen, Bettwäsche abziehen Betten abziehen, den Geschirrspüler ausräumen und zusammenlegen, Küche und Kühlschrank aufräumen und Müllsäcke im Müllcontainer entsorgen)den Abfallbeutel in den Container stellen. 10.812.10. Der Mieter hat den Campingplatz sauber Bucher und Mitreisende sind verpflichtet für die Unterkünfte Bettwäsche von Oasis Parcs zu übergeben (d.h. keinen Müll hinterlassen, sondern im Müllcontainer entsorgen)mieten und für die Endreinigung zu bezahlen. 10.912.11. Der Wenn die Resortleitung begründete Bedenken hat, dass der Mieter und die Nutzer sind verpflichtet, Bettwäsche von Landal GreenParks zu mieten. 10.10.Bei Zuwiderhandlungen gegen die einer Unterkunft in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regeln, gegen die Parkordnung Konflikt mit dem Gesetz und/oder die Schwimmbadordnung in einer Weise, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist öffentlichen Ordnung steht und/oder bei der Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals diesbezüglich hat Landal GreenParks das Rechtgegen die guten Sitten verstößt, den Mieter und jeden anderen Nutzer unverzüglich des Parks ist die Resortleitung ermächtigt, sich Zugang zu verweisen. Landal behält in diesem Fall den Anspruch auf die Miete, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Landal aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangtdessen Unterkunft zu verschaffen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hausordnung. 10.1. Alle Gäste sind verpflichtet, sich an die durch Landal GreenParks aufgestellten Hausregeln, die u. a. in der Parkordnung und der Schwimmbadordnung zu finden sind, zu halten. Die Parkordnung können Sie bei Ankunft an der Rezeption anfordern. 10.2. Gemäß der öffentlichen Vorschriften sind die Gäste auf Verlangen verpflichtet, sich bei der Anmeldung auszuweisen. Sollten die Gäste keinen Ausweis vorlegen können, kann Landal GreenParks beschließen, die Gäste nicht unterzubringen. 10.3. Jedes Mietobjekt darf maximal von der Anzahl an Personen bewohnt werden, die auf der Website von Landal GreenParks für GreenParksfür das betreffende Mietobjekt vorgeschrieben ist. 10.4. Landal GreenParks behält sich das Recht vor, Änderungen an der Gestaltung und Öffnungszeiten der Einrichtungen der Parks, einschließlich einer teilweisen oder vollständigen Schließung, ohne Ihr Recht auf Entschädigung vorzunehmen 10.5. Um die notwendigen Wartungsarbeiten durchzuführen, gestatten Sie ohne Anspruch auf Entschädigung, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten an der Unterkunft oder anderen Einrichtungen durchgeführt werden. 10.6. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Zelte beim Mietobjekt aufzustellen. 10.7. Der Mieter hat das Mietobjekt besenrein zu übergeben (d. h. kein schmutziges Geschirr hinterlassen, Bettwäsche abziehen und zusammenlegen, Küche und Kühlschrank aufräumen und Müllsäcke im Müllcontainer entsorgen). 10.8. Der Mieter hat den Campingplatz sauber zu übergeben (d.h. keinen Müll hinterlassen, sondern im Müllcontainer entsorgen). 10.9. Der Mieter und die Nutzer sind verpflichtet, Bettwäsche von Landal GreenParks zu mieten. 10.10.Bei Zuwiderhandlungen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Regeln, gegen die Parkordnung und/oder die Schwimmbadordnung in einer Weise, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist und/oder bei der Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals diesbezüglich hat Landal GreenParks das Recht, den Mieter und jeden anderen Nutzer unverzüglich des Parks zu verweisen. Landal behält in diesem Fall den Anspruch auf die Miete, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Landal aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen