Heilpraktiker. Medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen, ausgenommen Entziehungsmaßnahmen, durch Heilpraktiker bis zu den Höchstbeträgen des jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) einschließlich der von dem Heilpraktiker verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel sind erstattungsfähig bis zu einem Erstattungsbetrag von max. innerhalb von jeweils 3 Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung