Heilpraktiker. Aufwendungen für Behandlungen einschließlich Osteopathie durch Heilpraktiker sind bis zu den Höchstbeträgen des gültigen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erstattungsfähig, ferner die von einem Heilpraktiker verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013)