Häusliche Pflege. Ohne Vorleistung aus dem Grundtarif werden Aufwendungen für ärztlich verordnete medizinisch notwendige Grundpflege (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkauf, Kochen, Wohnungsreinigung), sofern diese beihilfefähig sind, entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, mindestens aber bis zur Höhe der beihilfefähigen Aufwendungen, erstattet. Voraussetzung ist, dass keine Pflegebedürftigkeit besteht.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013)
Häusliche Pflege. Ohne Vorleistung aus dem Grundtarif werden Aufwendungen für ärztlich verordnete medizinisch notwendige Grundpflege (z.z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung (z.z. B. Einkauf, Kochen, Wohnungsreinigung), sofern diese beihilfefähig sind, entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, mindestens aber bis zur Höhe der beihilfefähigen Aufwendungen, erstattet. Voraussetzung ist, dass keine Pflegebedürftigkeit besteht.
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