Common use of Ihre besonderen Obliegenheiten Clause in Contracts

Ihre besonderen Obliegenheiten. Inhalt dieses Abschnitts: Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebe- nen Zweck verwendet werden. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie oder eine mitversicherte Person es nicht wis- sentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtig- ten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen We- gen oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis be- nutzen. Außerdem dürfen Sie oder eine mitversicherte Person das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die er- forderliche Fahrerlaubnis hat. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden von einem Fahrer, der durch den Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berau- schender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu füh- ren. Außerdem dürfen Sie oder eine mitversicherte Person das Fahr- zeug nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch den Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Wir können Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer die Verletzung dieser Pflicht nicht entgegenhalten, soweit Sie, der Halter oder der Eigentümer durch den Versicherungsfall als Fahrzeuginsasse, der das Fahr- zeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. Dasselbe gilt gegenüber dem Halter oder dem Eigentümer des Fahrzeugs. Hinweis: Auch in der Kasko-, Autoschutzbrief- und Kfz- Unfallversi- cherung besteht für solche Fahrten bei grob fahrlässiger Herbeifüh- rung des Versicherungsfalls kein oder nur eingeschränkter Versi- cherungsschutz (siehe hierzu jeweils Ziffer 2 Absatz 2 dieser Bau- steine). Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen und den dazuge- hörigen Übungsfahrten verwendet werden, bei denen es auf Erzie- lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen) und die be- hördlich nicht genehmigt sind. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind vom Versicherungs- schutz gemäß Ziffer 2 Absatz 2 ausgeschlossen. Auch in der Kas- ko-, Autoschutzbrief- und Kfz-Unfallversicherung besteht für Fahr- ten, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (Rennen) ankommt, kein Versicherungsschutz.

Appears in 2 contracts

Samples: s3-eu-west-1.amazonaws.com, www.ratundservice.de

Ihre besonderen Obliegenheiten. Inhalt dieses Abschnitts: Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebe- nen Zweck verwendet werden. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie oder eine mitversicherte Person es nicht wis- sentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtig- ten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen We- gen oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis be- nutzen. Außerdem dürfen Sie oder eine mitversicherte Person das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die er- forderliche Fahrerlaubnis hat. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden von einem Fahrer, der durch den Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berau- schender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu füh- ren. Außerdem dürfen Sie oder eine mitversicherte Person das Fahr- zeug nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch den Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Wir können Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer die Verletzung dieser Pflicht nicht entgegenhalten, soweit Sie, der Halter oder der Eigentümer durch den Versicherungsfall als Fahrzeuginsasse, der das Fahr- zeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. Dasselbe gilt gegenüber dem Halter oder dem Eigentümer des Fahrzeugs. Hinweis: Auch in der Kasko-, Autoschutzbrief- Schutzbrief- und Kfz- Unfallversi- cherung Unfallversiche- rung besteht für solche Fahrten bei grob fahrlässiger Herbeifüh- rung des Versicherungsfalls kein oder nur eingeschränkter Versi- cherungsschutz (siehe hierzu jeweils Ziffer 2 Absatz 2 dieser Bau- steine). Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen und den dazuge- hörigen Übungsfahrten verwendet werden, bei denen es auf Erzie- lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen) und die be- hördlich nicht genehmigt sind. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind vom Versicherungs- schutz gemäß Ziffer 2 Absatz 2 ausgeschlossen. Auch in der Kas- ko-, Autoschutzbrief- Schutzbrief- und Kfz-Unfallversicherung besteht für Fahr- tenFahrten, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (RennenRen- nen) ankommt, kein Versicherungsschutz.

Appears in 1 contract

Samples: www.leaseplan.com

Ihre besonderen Obliegenheiten. Inhalt dieses Abschnitts: Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebe- nen Zweck verwendet werden. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie oder eine mitversicherte Person es nicht wis- sentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtig- ten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen We- gen oder Plätzen nur mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis be- nutzen. Außerdem dürfen Sie oder eine mitversicherte Person das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die er- forderliche Fahrerlaubnis hat. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden von einem Fahrer, der durch den Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berau- schender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu füh- ren. Außerdem dürfen Sie oder eine mitversicherte Person das Fahr- zeug nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch den Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Wir können Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer die Verletzung dieser Pflicht nicht entgegenhalten, soweit Sie, der Halter oder der Eigentümer durch den Versicherungsfall als Fahrzeuginsasse, der das Fahr- zeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. Dasselbe gilt gegenüber dem Halter oder dem Eigentümer des Fahrzeugs. Hinweis: Auch in der Kasko-, Autoschutzbrief- Schutzbrief Firmen- und Kfz- Unfallversi- cherung Unfall- versicherung besteht für solche Fahrten bei grob fahrlässiger Herbeifüh- rung Her- beiführung des Versicherungsfalls kein oder nur eingeschränkter Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz (siehe hierzu jeweils Ziffer 2 Absatz 2 dieser Bau- steineBausteine). Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrveranstaltungen und den dazuge- hörigen Übungsfahrten verwendet werden, bei denen es auf Erzie- lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen) und die be- hördlich nicht genehmigt sind. Hinweis: Behördlich genehmigte Rennen sind vom Versicherungs- schutz gemäß Ziffer 2 Absatz 2 ausgeschlossen. Auch in der Kas- ko-, Autoschutzbrief- Schutzbrief Firmen- und Kfz-Unfallversicherung besteht für Fahr- tenFahrten, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit Höchstgeschwindig- keit (Rennen) ankommt, kein Versicherungsschutz.

Appears in 1 contract

Samples: www.alpacacamping.de