Im Schadenfall. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie muss spätes- tens einen Monat nach dem Abschluss der Verhand- lungen über die Entschädigung zugehen. Der Versi- cherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat ein- zuhalten. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätes- tens zum Schluss der laufenden Versicherungsperio- de.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011
Im Schadenfall. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Parteien den Versicherungsvertrag kündigenkündi- gen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie muss spätes- tens spätestens einen Monat nach dem Abschluss Ab- schluss der Verhand- lungen Verhandlungen über die Entschädigung Entschädi- gung zugehen. Der Versi- cherer Versicherer hat eine Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist von einem Monat ein- zuhalteneinzuhalten. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung sofort oder zu einem späteren späte- ren Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätes- tens spätestens zum Schluss der laufenden Versicherungsperio- deVersicherungsperi- ode.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011
Im Schadenfall. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Parteien den Versicherungsvertrag kündigenkündi- gen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie muss spätes- tens spätestens einen Monat nach dem Abschluss Ab- schluss der Verhand- lungen Verhandlungen über die Entschädigung Entschädi- gung zugehen. Der Versi- cherer Versicherer hat eine Kündigungsfrist Kündi- gungsfrist von einem Monat ein- zuhalteneinzuhalten. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung sofort oder zu einem späteren spä- teren Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätes- tens spätestens zum Schluss der laufenden Versicherungsperio- de.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008
Im Schadenfall. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie muss spätes- tens spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhand- lungen Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Der Versi- cherer Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat ein- zuhalteneinzuhalten. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätes- tens spätestens zum Schluss der laufenden Versicherungsperio- deVersicherungsperiode.
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Samples: Güterversicherung
Im Schadenfall. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls können kön- nen beide Parteien den Versicherungsvertrag Versicherungsver- trag kündigen. Die Kündigung ist schriftlich in Text- form zu erklären. Sie muss spätes- tens spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhand- lungen über die Entschädigung zugehen. Der Versi- cherer Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat ein- zuhalteneinzuhalten. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmenbestim- men, dass seine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätes- tens spätestens zum Schluss der laufenden Versicherungsperio- delaufen- den Versicherungsperiode.
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Samples: Transportversicherung
Im Schadenfall. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie muss spätes- tens einen Monat nach dem Abschluss der Verhand- lungen Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Der Versi- cherer Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat ein- zuhalteneinzuhalten. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätes- tens spätestens zum Schluss der laufenden Versicherungsperio- deVersicherungsperiode.
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Samples: Gütertransportversicherung
Im Schadenfall. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie Kündigungserklärung muss spätes- tens spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhand- lungen Verhandlungen über die Entschädigung zugehenin Textform (z.B. Brief oder Email) zuge- hen. Der Versi- cherer Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat ein- zuhalteneinzuhalten. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmenbestim- men, dass seine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt Zeit- punkt wirksam wird, jedoch spätes- tens spätestens zum Schluss der laufenden Versicherungsperio- deVersicherungsperiode.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008