Individualvereinbarungen Musterklauseln

Individualvereinbarungen. (1) Zugelassene Sicherheiten: Barsicherheiten Anrechnungssatz Euro 100% (2) Übertragungen nach Nr. 3 und Nr. 4 sowie Zahlungen von Zinsen und sonstigen Erträgen auf die Sicherheiten erfolgen auf die nachstehend genannten Konten und Depots: Vertragspartner: Empfänger für Sicherheiten und Zinsen: Niedersächsische Landeshauptkasse Kto. 250 015 67 Deutsche Bundesbank Hannover, BLZ 250 000 00 IBAN-Nr. XX00 0000 0000 0000 0000 00 SWIFT-BIC MARK DE F1250 Bank: (3) Für die Parteien gelten folgende Freibeträge: Vertragspartner: Null Bank: Null (4) Für die Parteien gelten folgende Mindesttransferbeträge: Vertragspartner: Euro 1.000.000,00 Bank: Euro 1.000.000,00 (5) Für die Parteien gelten folgende Zuschläge: Vertragspartner: Null Bank: Null (6) Berechnungstag ist jeder Dienstag einer Woche. Ist das kein Bankgeschäftstag für eine der Parteien, so verschiebt sich der Berechnungstag auf den nächstfolgenden gemeinsamen Bankgeschäftstag. (7) Berechnungsstelle ist die Bank. (8) Benachrichtigungszeitpunkt ist 11.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). (9) Zinsperiode ist der Zeitraum, der mit dem ersten Kalendertag eines Monats (einschließlich) beginnt und mit dem letzten Kalendertag desselben Monats (einschließlich) endet. (10) Referenzzinssatz ist der um 19.00 Uhr Brüsseler Zeit von der Europäischen Zentralbank festgestellte Euro Overnight Index Average („EONIA“), der auf der Reuters-Seite „EONIA“ oder auf der entsprechenden Bloomberg-Seite oder, falls auf diesen Seiten kein EONIA- Satz erscheint, auf einer Nachfolgeseite zu diesen Seiten veröffentlicht wird. Wenn sich aufgrund der vorstehenden Bestimmung kein EONIA ermitteln lässt, ist EONIA der Satz, der zuletzt festgestellt werden konnte. Sofern EONIA negativ ist, ist ein Zinssatz von 0,000% zugrunde zu legen. (11) Zu übertragende Sicherheiten, die nicht auf durch Euro 100.000,00 teilbare Beträge lauten, werden immer zu Gunsten des Sicherungsnehmers auf den nächsten durch Euro 100.000,00 teilbaren Betrag gerundet, d.h. Lieferungen an den Sicherungsnehmer werden aufgerun- det, Lieferungen an den Sicherungsgeber werden abgerundet. (12) Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind an folgende Anschriften zu richten: Vertragspartner: Niedersächsisches Finanzministerium Kreditreferat / Collateral-Management Xxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Telefon +00 (0)000 000 0000 und +00 (0)000 000 0000 Telefax +00 (0)000 000 0000 und +00 (0)000 000 00 0000 E-Mail: xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx@xx.xxxxxxxxxxxxx.xx Bank: (13) Sonstige ...
Individualvereinbarungen. Haben Sie mit einem Vertreter von VP24 Vereinbarungen über die Leistungen, die geforderten Preise oder die Umstände der Leistungserbringung (einschließlich der Haftung) getroffen, gehen diese Vereinbarungen den in diesen AGB vorgesehenen Regelungen vor.
Individualvereinbarungen. Auftrag, sowie Vertrag einschließlich besondere Geschäftsbedingungen
Individualvereinbarungen. (1) Zugelassene Sicherheiten: [●] (2) Übertragungen nach Nummer 3 und Nummer 4 sowie Zahlungen von Zinsen und sonstigen Erträgen auf die Sicherheiten erfolgen auf die nach stehend genannten Konten und Depots: Vertragspartner: [●] Bank: [●] (3) Für die Parteien gelten folgende Freibeträge: Vertragspartner: [●] Bank: [●] (4) Für die Parteien gelten folgende Mindesttransferbeträge: Vertragspartner [●] Bank: [●] (5) Für die Parteien gelten, zusätzlich weiterer diesbezüglicher Vereinbarungen in Einzelabschlüssen, folgende Zuschläge: Zugunsten des Vertragspartners: keine Zugunsten der Bank: keine (6) Berechnungstag ist jeder Bankarbeitstag. (7) Berechnungsstelle ist [●] (8) Benachrichtigungszeitpunkt ist [●]. Uhr Ortszeit [●]. (9) Zinsperiode ist der Zeitraum, der mit dem ersten Kalendertag des Monats (einschließlich) beginnt und mit dem letzten Kalendertag desselben Monats (einschließlich) endet. (10) Referenzzinssatz ist [●] (11) Auf- und Abrundungen (des Sicherheitentransfers): [●] (12) Der Alternativbetrag gemäß Nummer 6 Abs. (5) (a) und (b) beträgt: [●] (13) Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind an folgende Anschriften zu richten: Für die Bank:
Individualvereinbarungen. Haben Sie mit einem Vertreter von Phoenix Parkservice Vereinbarungen über die Leistungen, die geforderten Preise oder die Umstände der Leistungserbringung (einschließlich der Haftung) getroffen, gehen diese Vereinbarungen den in diesen AGB vorgesehenen Regelungen vor.
Individualvereinbarungen. Ort, Datum Ort, Datum Mandant Makler

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  • Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.

  • Vereinbarung Jedes durch diese AGB geregelte rechtsverbindliche oder vertragliche Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer. Xxxx für Xxxxxx, die sich, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien aufhalten.

  • Besondere Vereinbarungen Special Terms

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  • Gesamte Vereinbarung 9.1 Sie sind damit einverstanden, dass dieser Rahmenvertrag und die durch schriftlichen Verweis in Bezug genommenen Angaben bzw. Informationen (darunter auch Hinweise auf Angaben, die dem Internet oder einschlägigen Oracle Richtlinien und Policies zu entnehmen sind) zusammen mit dem dazugehörigen Auftrag den gesamten Rahmenvertrag für Produkte und/oder Service Offerings, die von Ihnen bestellt wurden, darstellen und dass alle zuvor oder gleichzeitig, mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen oder Abmachungen in Bezug auf derartige Produkte und/oder Service Offerings ersetzt. 9.2 Es wird ausdrücklich vereinbart dass die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages und jeglicher Oracle Aufträge vorrangig gelten im Verhältnis zu den Bestimmungen, die gegebenenfalls in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Procurement Internet Portal, solche Bestimmungen die in nicht von Oracle verwendeten Dokumenten des Kunden enthalten sind auch Purchase Orders und/oder Portal haben keinerlei Geltung für bestellte Produkte und/oder Service Offerings. Sollten der/die Anhang/Anhänge und die Allgemeingültigen Bestimmungen widersprüchliche Bestimmungen enthalten, ist/sind der/die Anhang/Anhänge massgeblich. Sollten der Auftrag und dieser Rahmenvertrag widersprüchliche Bestimmungen haben, ist der Auftrag massgeblich. Änderungen zu diesem Rahmenvertrag und den dazugehörigen Aufträgen sind ausgeschlossen, ausser die Änderung erfolgt im gegenseitigen Einverständnis entweder schriftlich oder online im Oracle Store durch einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter von Ihnen und Oracle. Jegliche Mitteilung nach diesem Rahmenvertrag erfolgt gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich.

  • Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen:

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert: