Common use of Informationspflichten Clause in Contracts

Informationspflichten. 9.1 Der Vertragspartner wird Xxxxxxxxx über alle Än- derungen der von ihm in der Servicevereinbarung angegebenen Daten unverzüglich schriftlich in- formieren. Dies gilt insbesondere bei a) Änderungen der Rechtsform oder Firma; b) Änderungen von Anschrift und/oder Bankver- bindung; c) Änderung des Orts der Geschäftstätigkeit an dem die den eingereichten Kartenumsätzen zugrundeliegenden Leistungen erbracht wer- den; d) Veräußerung oder Verpachtung des Unter- nehmens, einen sonstigen Inhaberwechsel und/oder Geschäftsaufgabe; e) Übertragung der Geschäftsanteile des Ver- tragspartners oder seiner direkten oder indi- rekten Gesellschafter oder sonstige wirt- schaftlich vergleichbare Maßnahmen, die zu einem Kontrollwechsel bei dem Vertrags- partner oder deren direkten oder indirekten Gesellschaftern führen, insbesondere soweit einzelne Gesellschafter mehr als 25% der Ge- schäftsanteile oder der Stimmrechte an dem Vertragspartner halten; f) wesentlichen Änderungen der Art des Pro- duktsortiments, die der Vertragspartner vor Ort bzw. über das Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien anbietet; g) einem Wechsel des beauftragten Payment Service Providers oder des Netzbetreibers; h) Stellung eines Antrags auf Eröffnung des In- solvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners. 9.2 Mit Zugang der Nachricht eines Inhaberwechsels durch den neuen Inhaber ist Xxxxxxxxx berech- tigt, die ab diesem Zeitpunkt eingereichten Kar- tenumsätze erst nach vollständiger Verifizierung des Inhaberwechsels an den Vertragspartner aus- zuzahlen. 9.3 Der Vertragspartner wird Concardis auf Anfrage unverzüglich Geschäftsunterlagen übermitteln, die zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhält- nisse des Vertragspartners erforderlich sind. Zu den Geschäftsunterlagen, die von Concardis an- gefordert werden können, zählen insbesondere (ggf. testierte) Jahresabschlüsse, Vermögensauf- stellungen, Betriebswirtschaftliche Auswertun- gen (BWA), Forecasts, kurz- und mittelfristige Li- quiditätsplanungen, Cash Flow Rechnungen, Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten Überschussrechnungen sowie Umsatz- und Ein- kommenssteuererklärungen und Umsatzschät- zungen. Zu den zu übermittelnden Geschäftsun- telagen zählen insbesondere der sog. Open Ticket Report sowie jährlich auszufüllende Fragebögen, bei Reiseveranstaltern auch Informationen zum jeweils gültigen Reisepreissicherungsschein. 9.4 Der Vertragspartner hat den Schaden, der Con- cardis aus der schuldhaften Verletzung dieser In- formationspflichten erwächst, zu tragen. 9.5 Concardis ist aufgrund geldwäscherechtlicher Vorschriften zur Einholung von Angaben über den Vertragspartner gehalten. Der Vertrags- partner verpflichtet sich, die von Concardis gefor- derten Angaben vollständig und richtig zu ertei- len bzw. bei der Erhebung dieser Informationen durch Concardis oder durch Dritte mitzuwirken sowie Concardis unverzüglich über Änderungen dieser Angaben zu unterrichten. 9.6 Der Vertragspartner willigt ein, dass Xxxxxxxxx den Unternehmensnamen des Vertragspartners an Mastercard, Visa und/oder einer anderen Kar- tenorganisation zur Überprüfung früherer Ver- tragsverletzungen bei anderen Kartenabrech- nern übermitteln darf. Diese Einwilligung gilt auch für den Fall einer Kündigung des Vertrages durch Xxxxxxxxx wegen einer Vertragsverletzung des Vertragspartners.

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Informationspflichten. 9.1 Der Vertragspartner wird Xxxxxxxxx über alle Än- derungen der von ihm in der Servicevereinbarung angegebenen Daten unverzüglich schriftlich in- formieren. Dies gilt insbesondere beiDaten, insbesondere a) Änderungen der Rechtsform oder Firma; b) Änderungen von Anschrift und/oder Bankver- bindung; c) Änderung des Orts der Geschäftstätigkeit an dem die den eingereichten Kartenumsätzen zugrundeliegenden Leistungen erbracht wer- den; d) eine Veräußerung oder Verpachtung des Unter- nehmensUn- ternehmens, einen sonstigen Inhaberwechsel und/oder die Geschäftsaufgabe; ed) die Übertragung der Geschäftsanteile des Ver- tragspartners oder seiner direkten oder indi- rekten Gesellschafter oder sonstige wirt- schaftlich wirtschaft- lich vergleichbare Maßnahmen, die zu einem Kontrollwechsel bei dem Vertrags- partner Vertragspartner oder deren direkten oder indirekten Gesellschaftern Gesellschaf- tern führen, insbesondere soweit einzelne Gesellschafter Ge- sellschafter mehr als 25% der Ge- schäftsanteile Geschäftsanteile oder der Stimmrechte an dem Vertragspartner halten; fe) wesentlichen wesentliche Änderungen der Art des Pro- duktsortiments, die der Vertragspartner vor Ort bzw. über das Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien anbietet; gf) einem einen Wechsel des beauftragten Payment Service Ser- vice Providers oder des Netzbetreibers; hg) Stellung eines Antrags auf Eröffnung des In- solvenzverfahrens über das Vermögen des VertragspartnersInsol- venz- oder Vergleichsverfahrens; unverzüglich schriftlich informieren. 9.2 Mit Zugang der Nachricht eines Inhaberwechsels durch den neuen Inhaber ist Xxxxxxxxx berech- tigtberechtigt, die ab diesem Zeitpunkt eingereichten Kar- tenumsätze Kartenum- sätze erst nach vollständiger Verifizierung des Inhaberwechsels In- haberwechsels an den Vertragspartner aus- zuzahlenauszuzah- len. 9.3 Der Vertragspartner wird Concardis auf Anfrage unverzüglich Geschäftsunterlagen übermittelnden letzten aktuellen testierten Jah- resabschluss oder weitere Geschäftsunterlagen, die zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhält- nisse Vermögenslage des Vertragspartners Ver- tragspartners erforderlich sind. Zu den Geschäftsunterlagen, die von Concardis an- gefordert werden können, zählen insbesondere (ggf. testierte) Jahresabschlüsse, Vermögensauf- stellungen, Betriebswirtschaftliche Auswertun- gen (BWA), Forecasts, kurz- und mittelfristige Li- quiditätsplanungen, Cash Flow Rechnungen, Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten Überschussrechnungen sowie Umsatz- und Ein- kommenssteuererklärungen und Umsatzschät- zungen. Zu den zu übermittelnden Geschäftsun- telagen zählen insbesondere der sog. Open Ticket Report sowie jährlich auszufüllende Fragebögen, bei Reiseveranstaltern auch Informationen zum jeweils gültigen Reisepreissicherungsscheinübermitteln. 9.4 Der Vertragspartner hat den Schaden, der Con- cardis Concar- dis aus der schuldhaften Verletzung dieser In- formationspflichten Infor- mationspflichten erwächst, zu tragen. 9.5 Concardis ist aufgrund geldwäscherechtlicher Vorschriften zur Einholung von Angaben über den Vertragspartner gehalten. Der Vertrags- partner Vertragspartner verpflichtet sich, die von Concardis gefor- derten geforderten Angaben vollständig und richtig zu ertei- len erteilen bzw. bei der Erhebung dieser Informationen durch Concardis Con- cardis oder durch Dritte mitzuwirken sowie Concardis Con- cardis unverzüglich über Änderungen dieser Angaben Anga- ben zu unterrichten. 9.6 Der Vertragspartner willigt ein, dass Xxxxxxxxx Concardis den Unternehmensnamen des Vertragspartners vor Vertragsschluss an Mastercard, Visa und/oder einer anderen Kar- tenorganisation Kartenorganisation zur Überprüfung Überprü- fung früherer Ver- tragsverletzungen Vertragsverletzungen bei anderen Kartenabrech- nern Kartenabrechnern übermitteln darf. Diese Einwilligung Einwil- ligung gilt auch für den Fall einer Kündigung des Vertrages durch Xxxxxxxxx wegen einer Vertragsverletzung Vertrags- verletzung des Vertragspartners.

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Informationspflichten. 9.1 7.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, folgende Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und ohne Aufforderung an Concardis zu übermitteln: a) vollständige Firmierung; bei juristischen Per- sonen unter Xxxxxx der Rechtsform und al- ler Vertretungsberechtigten, b) vollständige Adresse, unter der der Anbieter niedergelassen ist, c) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Anbieters gemäß § 2 Umsatzsteuergesetz oder Wirtschaftsidentifikations-Nummer gemäß § 139c der Abgabenordnung oder vergleichbare Nummer, d) Handelsregister, Vereinsregister, Partner- schaftsregister oder Genossenschaftsregis- ter, bei dem der Anbieter eingetragen ist, sowie die dazugehörige Registernummer, e) vollständige Internetadresse, auf der giropay als Bezahlverfahren genutzt werden soll, f) Angabe der Waren- bzw. Dienstleistungska- tegorie, g) Logo des Anbieters, h) Kontaktdaten für Supportangebot (An- sprechpartner, Telefon, E-Mail), i) (ggf.) zusätzliche Supportangebote (bspw. Hotline, Webadresse, FAQ etc.), j) Kontaktadresse für Marketing- Kooperationen mit der giropay GmbH (An- sprechpartner, Telefon, E-Mail). 7.2 Der Vertragspartner wird Xxxxxxxxx darüber hinaus über alle Än- derungen Änderungen der von ihm in der Servicevereinbarung angegebenen im Vertrag an- gegebenen Daten unverzüglich schriftlich in- formieren. Dies gilt insbesondere beiund Informationen, insbeson- dere über a) Änderungen der Rechtsform oder Firma;, b) Änderungen von Anschrift und/oder Bankver- bindung;Bank- verbindung, c) Änderung eine Veräußerung, Verpachtung oder einen sonstigen Inhaberwechsel des Orts der Geschäftstätigkeit an dem Unterneh- mens oder die den eingereichten Kartenumsätzen zugrundeliegenden Leistungen erbracht wer- den;Geschäftsaufgabe, d) Veräußerung oder Verpachtung des Unter- nehmens, einen sonstigen Inhaberwechsel und/oder Geschäftsaufgabe; e) Übertragung der Geschäftsanteile des Ver- tragspartners oder seiner direkten oder indi- rekten Gesellschafter oder sonstige wirt- schaftlich vergleichbare Maßnahmen, die zu einem Kontrollwechsel bei dem Vertrags- partner oder deren direkten oder indirekten Gesellschaftern führen, insbesondere soweit einzelne Gesellschafter mehr als 25% der Ge- schäftsanteile oder der Stimmrechte an dem Vertragspartner halten; f) wesentlichen Änderungen der Art des Pro- duktsortimentsProduktsortiments, die der Vertragspartner vor Ort bzw. über das Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien anbietet;, ge) einem einen Wechsel des beauftragten Payment Service Providers oder des Netzbetreibers; h) Stellung eines Antrags auf Eröffnung des In- solvenzverfahrens über das Vermögen des VertragspartnersProviders, 15_2287_13.0_DE_de unverzüglich schriftlich informieren. 9.2 Mit Zugang der Nachricht eines Inhaberwechsels durch den neuen Inhaber ist Xxxxxxxxx berech- tigt, die ab diesem Zeitpunkt eingereichten Kar- tenumsätze erst nach vollständiger Verifizierung des Inhaberwechsels an den Vertragspartner aus- zuzahlen. 9.3 Der Vertragspartner wird Concardis auf Anfrage unverzüglich Geschäftsunterlagen übermitteln, die zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhält- nisse des Vertragspartners erforderlich sind. Zu den Geschäftsunterlagen, die von Concardis an- gefordert werden können, zählen insbesondere (ggf. testierte) Jahresabschlüsse, Vermögensauf- stellungen, Betriebswirtschaftliche Auswertun- gen (BWA), Forecasts, kurz- und mittelfristige Li- quiditätsplanungen, Cash Flow Rechnungen, Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten Überschussrechnungen sowie Umsatz- und Ein- kommenssteuererklärungen und Umsatzschät- zungen. Zu den zu übermittelnden Geschäftsun- telagen zählen insbesondere der sog. Open Ticket Report sowie jährlich auszufüllende Fragebögen, bei Reiseveranstaltern auch Informationen zum jeweils gültigen Reisepreissicherungsschein. 9.4 7.3 Der Vertragspartner hat den Schaden, der Con- cardis aus der schuldhaften Verletzung dieser In- formationspflichten Anzeigepflicht erwächst, zu tragen. 9.5 7.4 Der Vertragspartner wird auf schriftliche Anfor- derung der Concardis unverzüglich Unterlagen über seine Finanz- und Vermögenslage auch während der laufenden Geschäftsbeziehung übermitteln. 7.5 Concardis ist aufgrund geldwäscherechtlicher Vorschriften zur Einholung von Angaben über den Vertragspartner gehalten. Der Vertrags- partner verpflichtet sichberechtigt, die von Concardis gefor- derten Angaben vollständig oben genannten In- formationen an den giropay Betreiber und richtig zu ertei- len bzw. bei der Erhebung dieser Informationen durch Concardis oder durch Dritte mitzuwirken sowie Concardis unverzüglich über Änderungen dieser Angaben zu unterrichtendie giropay GmbH weiterzugeben. 9.6 Der Vertragspartner willigt ein, dass Xxxxxxxxx den Unternehmensnamen des Vertragspartners an Mastercard, Visa und/oder einer anderen Kar- tenorganisation zur Überprüfung früherer Ver- tragsverletzungen bei anderen Kartenabrech- nern übermitteln darf. Diese Einwilligung gilt auch für den Fall einer Kündigung des Vertrages durch Xxxxxxxxx wegen einer Vertragsverletzung des Vertragspartners.

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Informationspflichten. 9.1 Der Vertragspartner wird Xxxxxxxxx über alle Än- derungen Änderun- gen der von ihm in der Servicevereinbarung angegebenen Daten unverzüglich schriftlich in- formieren. Dies gilt insbesondere beiangegebe- nen Daten, insbesondere a) Änderungen der Rechtsform oder Firma; b) Änderungen von Anschrift und/oder Bankver- bindungBankverbin- dung; c) Änderung des Orts der Geschäftstätigkeit an dem die den eingereichten Kartenumsätzen zugrundeliegenden Leistungen erbracht wer- den; d) eine Veräußerung oder Verpachtung des Unter- nehmens, einen sonstigen Inhaberwechsel und/oder die Geschäftsaufgabe; ed) die Übertragung der Geschäftsanteile des Ver- tragspartners oder seiner direkten oder indi- rekten indirekten Gesellschafter oder sonstige wirt- schaftlich vergleichbare wirtschaftlich ver- gleichbare Maßnahmen, die zu einem Kontrollwechsel Kontroll- wechsel bei dem Vertrags- partner Vertragspartner oder deren direkten direk- ten oder indirekten Gesellschaftern führen, insbesondere soweit einzelne Gesellschafter mehr als 25% der Ge- schäftsanteile Geschäftsanteile oder der Stimmrechte an dem Vertragspartner halten; fe) wesentlichen wesentliche Änderungen der Art des Pro- duktsortimentsProduktsorti- ments, die der Vertragspartner vor Ort bzw. über das Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien anbietet; gf) einem einen Wechsel des beauftragten Payment Service Providers oder des Netzbetreibers; hg) Stellung eines Antrags auf Eröffnung des In- solvenzverfahrens über das Vermögen des VertragspartnersInsolvenz- oder Vergleichsverfahrens; unverzüglich schriftlich informieren. 9.2 Mit Zugang der Nachricht eines Inhaberwechsels durch den neuen Inhaber ist Xxxxxxxxx berech- tigtConcardis berechtigt, die ab diesem die- sem Zeitpunkt eingereichten Kar- tenumsätze Kartenumsätze erst nach vollständiger Verifizierung des Inhaberwechsels an den Vertragspartner aus- zuzahlenauszuzahlen. 9.3 Der Vertragspartner wird Concardis auf Anfrage unverzüglich Geschäftsunterlagen übermittelnunver- züglich den letzten aktuellen testierten Jahresabschluss oder weitere Geschäftsunterlagen, die zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhält- nisse Vermögenslage des Vertragspartners erforderlich sind. Zu den Geschäftsunterlagen, die von Concardis an- gefordert werden können, zählen insbesondere (ggf. testierte) Jahresabschlüsse, Vermögensauf- stellungen, Betriebswirtschaftliche Auswertun- gen (BWA), Forecasts, kurz- und mittelfristige Li- quiditätsplanungen, Cash Flow Rechnungen, Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten Überschussrechnungen sowie Umsatz- und Ein- kommenssteuererklärungen und Umsatzschät- zungen. Zu den zu übermittelnden Geschäftsun- telagen zählen insbesondere der sog. Open Ticket Report sowie jährlich auszufüllende Fragebögen, bei Reiseveranstaltern auch Informationen zum jeweils gültigen Reisepreissicherungsscheinübermitteln. 9.4 Der Vertragspartner hat den Schaden, der Con- cardis Concardis aus der schuldhaften Verletzung dieser In- formationspflichten Informations- pflichten erwächst, zu tragen. 9.5 Concardis ist aufgrund geldwäscherechtlicher Vorschriften Vorschrif- ten zur Einholung von Angaben über den Vertragspartner Vertrags- partner gehalten. Der Vertrags- partner Vertragspartner verpflichtet sich, die von Concardis gefor- derten geforderten Angaben vollständig und richtig zu ertei- len erteilen bzw. bei der Erhebung dieser Informationen Infor- mationen durch Concardis oder durch Dritte mitzuwirken mitzuwir- ken sowie Concardis unverzüglich über Änderungen dieser Angaben zu unterrichten. 9.6 Der Vertragspartner willigt ein, dass Xxxxxxxxx Concardis den Unternehmensnamen Un- ternehmensnamen des Vertragspartners vor Vertrags- schluss an Mastercard, Visa und/oder einer anderen Kar- tenorganisation Kartenorganisation zur Überprüfung früherer Ver- tragsverletzungen Vertrags- verletzungen bei anderen Kartenabrech- nern Kartenabrechnern übermitteln darf. Diese Einwilligung gilt auch für den Fall einer Kündigung Kün- digung des Vertrages durch Xxxxxxxxx wegen einer Vertragsverletzung des Vertragspartners.

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Informationspflichten. 9.1 Der Vertragspartner wird Xxxxxxxxx über alle Än- derungen Änderungen der von ihm in der Servicevereinbarung Servicevereinba- rung angegebenen Daten unverzüglich schriftlich in- formierenschrift- lich informieren. Dies gilt insbesondere bei a) Änderungen der Rechtsform oder Firma; b) Änderungen von Anschrift und/oder Bankver- bindungBank- verbindung; c) Änderung des Orts der Geschäftstätigkeit an dem die den eingereichten Kartenumsätzen zugrundeliegenden Leistungen erbracht wer- denwerden; d) Veräußerung oder Verpachtung des Unter- nehmens, einen sonstigen Inhaberwechsel und/oder Geschäftsaufgabe; e) Übertragung der Geschäftsanteile des Ver- tragspartners oder seiner direkten oder indi- rekten Gesellschafter oder sonstige wirt- schaftlich vergleichbare Maßnahmen, die zu einem Kontrollwechsel bei dem Vertrags- partner oder deren direkten oder indirekten Gesellschaftern führen, insbesondere soweit einzelne Gesellschafter mehr als 25% der Ge- schäftsanteile Geschäftsanteile oder der Stimmrechte an dem Vertragspartner halten; f) wesentlichen Änderungen der Art des Pro- duktsortiments, die der Vertragspartner vor Ort bzw. über das Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien anbietet; g) einem Wechsel des beauftragten Payment Service Providers oder des Netzbetreibers;; 15_2287_13.0_DE_de h) Stellung eines Antrags auf Eröffnung des In- solvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners. 9.2 Mit Zugang der Nachricht eines Inhaberwechsels durch den neuen Inhaber ist Xxxxxxxxx berech- tigt, die ab diesem Zeitpunkt eingereichten Kar- tenumsätze erst nach vollständiger Verifizierung des Inhaberwechsels an den Vertragspartner aus- zuzahlenauszuzahlen. 9.3 Der Vertragspartner wird Concardis auf Anfrage unverzüglich Geschäftsunterlagen übermitteln, die zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhält- nisse des Vertragspartners erforderlich sind. Zu den Geschäftsunterlagen, die von Concardis an- gefordert werden können, zählen insbesondere (ggf. testierte) Jahresabschlüsse, Vermögensauf- stellungen, Betriebswirtschaftliche Auswertun- gen (BWA), Forecasts, kurz- und mittelfristige Li- quiditätsplanungen, Cash Flow Rechnungen, Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten Überschussrechnungen sowie Umsatz- Um- satz- und Ein- kommenssteuererklärungen und Umsatzschät- zungen. Zu den zu übermittelnden Geschäftsun- telagen zählen insbesondere der sog. Open Ticket Report sowie jährlich auszufüllende Fragebögen, bei Reiseveranstaltern auch Informationen zum jeweils gültigen ReisepreissicherungsscheinEinkommenssteuererklärungen. 9.4 Der Vertragspartner hat den Schaden, der Con- cardis aus der schuldhaften Verletzung dieser In- formationspflichten erwächst, zu tragen. 9.5 Concardis ist aufgrund geldwäscherechtlicher Vorschriften zur Einholung von Angaben über den Vertragspartner gehalten. Der Vertrags- partner verpflichtet sich, die von Concardis gefor- derten ge- forderten Angaben vollständig und richtig zu ertei- len er- teilen bzw. bei der Erhebung dieser Informationen durch Concardis oder durch Dritte Drit- te mitzuwirken sowie Concardis unverzüglich über Änderungen dieser Angaben zu unterrichtenunterrich- ten. 9.6 Der Vertragspartner willigt ein, dass Xxxxxxxxx den Unternehmensnamen des Vertragspartners an Mastercard, Visa und/oder einer anderen Kar- tenorganisation Kartenorganisation zur Überprüfung früherer Ver- tragsverletzungen Vertragsverletzungen bei anderen Kartenabrech- nern Kartenab- rechnern übermitteln darf. Diese Einwilligung gilt auch für den Fall einer Kündigung des Vertrages Ver- trages durch Xxxxxxxxx Concardis wegen einer Vertragsverletzung Vertragsver- letzung des Vertragspartners.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Informationspflichten. 9.1 Der Vertragspartner wird Xxxxxxxxx über alle Än- derungen Änderungen der von ihm in der Servicevereinbarung Servicevereinba- rung angegebenen Daten unverzüglich schriftlich in- formiereninformie- ren. Dies gilt insbesondere bei a) Änderungen der Rechtsform oder Firma; b) Änderungen von Anschrift und/oder Bankver- bindung; c) Änderung des Orts der Geschäftstätigkeit an dem die den eingereichten Kartenumsätzen zugrundeliegenden zu- grundeliegenden Leistungen erbracht wer- denwerden; d) Veräußerung oder Verpachtung des Unter- nehmensUnterneh- mens, einen sonstigen Inhaberwechsel und/oder Geschäftsaufgabe;; Stand 07/2019 e) Übertragung der Geschäftsanteile des Ver- tragspartners Vertrags- partners oder seiner direkten oder indi- rekten indirekten Gesellschafter oder sonstige wirt- schaftlich vergleichbare wirtschaftlich ver- gleichbare Maßnahmen, die zu einem Kontrollwechsel Kontroll- wechsel bei dem Vertrags- partner Vertragspartner oder deren direkten di- rekten oder indirekten Gesellschaftern führen, insbesondere soweit einzelne Gesellschafter mehr als 25% der Ge- schäftsanteile Geschäftsanteile oder der Stimmrechte an dem Vertragspartner halten; f) wesentlichen Änderungen der Art des Pro- duktsortiments, die der Vertragspartner vor Ort bzw. über das Internet, im Katalog oder in sonstigen sons- tigen Medien anbietet; g) einem Wechsel des beauftragten Payment Service Providers oder des Netzbetreibers; h) Stellung eines Antrags auf Eröffnung des In- solvenzverfahrens über das Vermögen des VertragspartnersInsol- venz- oder Vergleichsverfahrens. 9.2 Mit Zugang der Nachricht eines Inhaberwechsels durch den neuen Inhaber ist Xxxxxxxxx berech- tigt, die ab diesem Zeitpunkt eingereichten Kar- tenumsätze erst nach vollständiger Verifizierung des Inhaberwechsels an den Vertragspartner aus- zuzahlenauszuzahlen. 9.3 Der Vertragspartner wird Concardis auf Anfrage unverzüglich Geschäftsunterlagen übermittelnden letzten aktuellen testierten Jahresabschluss oder weitere Geschäftsunterla- gen, die zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhält- nisse Vermögenslage des Vertragspartners erforderlich sind. Zu den Geschäftsunterlagen, die von Concardis an- gefordert werden können, zählen insbesondere (ggf. testierte) Jahresabschlüsse, Vermögensauf- stellungen, Betriebswirtschaftliche Auswertun- gen (BWA), Forecasts, kurz- und mittelfristige Li- quiditätsplanungen, Cash Flow Rechnungen, Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten Überschussrechnungen sowie Umsatz- und Ein- kommenssteuererklärungen und Umsatzschät- zungen. Zu den zu übermittelnden Geschäftsun- telagen zählen insbesondere der sog. Open Ticket Report sowie jährlich auszufüllende Fragebögen, bei Reiseveranstaltern auch Informationen zum jeweils gültigen Reisepreissicherungsscheinübermitteln. 9.4 Der Vertragspartner hat den Schaden, der Con- cardis aus der schuldhaften Verletzung dieser In- formationspflichten erwächst, zu tragen. 9.5 Concardis ist aufgrund geldwäscherechtlicher Vorschriften zur Einholung von Angaben über den Vertragspartner gehalten. Der Vertrags- partner verpflichtet sich, die hat von Concardis gefor- derten Xxxxxxxxx geforderten Angaben vorvertraglich vollständig und richtig zu ertei- len bzwerteilt. bei der Erhebung dieser Informationen durch Concardis oder durch Dritte mitzuwirken sowie Er wird Concardis unverzüglich über Änderungen dieser sachliche Än- derungen zu den gemachten Angaben zu unterrichtenunterrich- ten. 9.6 Der Vertragspartner willigt ein, dass Xxxxxxxxx den Unternehmensnamen des Vertragspartners an Mastercard, Visa und/oder einer anderen Kar- tenorganisation Kartenorganisation zur Überprüfung früherer Ver- tragsverletzungen Vertragsverletzungen bei anderen Kartenabrech- nern Kartenab- rechnern übermitteln darf. Diese Einwilligung gilt auch für den Fall einer Kündigung des Vertrages Ver- trages durch Xxxxxxxxx Concardis wegen einer Vertragsverletzung Vertragsver- letzung des Vertragspartners.

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Samples: Kartenakzeptanz Und Abrechnungsbedingungen

Informationspflichten. 9.1 7.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, folgende Informa- tionen vollständig, wahrheitsgemäß und ohne Aufforde- rung an Concardis zu übermitteln: a) vollständige Firmierung; bei juristischen Personen unter Angabe der Rechtsform und aller Vertre- tungsberechtigten, b) vollständige Adresse, unter der der Anbieter nie- dergelassen ist, c) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Anbieters gemäß § 2 Umsatzsteuergesetz oder Wirtschaftsi- dentifikations-Nummer gemäß § 139c der Abga- benordnung oder vergleichbare Nummer, d) Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsre- gister oder Genossenschaftsregister, bei dem der Anbieter eingetragen ist, sowie die dazugehörige Registernummer, e) vollständige Internetadresse, auf der giropay als Bezahlverfahren genutzt werden soll, f) Angabe der Waren- bzw. Dienstleistungskategorie, g) Logo des Anbieters, h) Kontaktdaten für Supportangebot (Ansprechpartner, Telefon, E-Mail), i) (ggf.) zusätzliche Supportangebote (bspw. Hotline, Webadresse, FAQ etc.), j) Kontaktadresse für Marketing-Kooperationen mit der giropay GmbH (Ansprechpartner, Telefon, E- Mail). 7.2 Der Vertragspartner wird Xxxxxxxxx darüber hinaus über alle Än- derungen Änderungen der von ihm in der Servicevereinbarung im Vertrag angegebenen Daten unverzüglich schriftlich in- formieren. Dies gilt Da- ten und Informationen, insbesondere beiüber a) Änderungen der Rechtsform oder Firma;, b) Änderungen von Anschrift und/oder Bankver- bindung;Bankverbin- dung, c) Änderung eine Veräußerung, Verpachtung oder einen sonsti- gen Inhaberwechsel des Orts der Geschäftstätigkeit an dem Unternehmens oder die den eingereichten Kartenumsätzen zugrundeliegenden Leistungen erbracht wer- den;Geschäftsaufgabe, d) Veräußerung oder Verpachtung des Unter- nehmens, einen sonstigen Inhaberwechsel und/oder Geschäftsaufgabe; e) Übertragung der Geschäftsanteile des Ver- tragspartners oder seiner direkten oder indi- rekten Gesellschafter oder sonstige wirt- schaftlich vergleichbare Maßnahmen, die zu einem Kontrollwechsel bei dem Vertrags- partner oder deren direkten oder indirekten Gesellschaftern führen, insbesondere soweit einzelne Gesellschafter mehr als 25% der Ge- schäftsanteile oder der Stimmrechte an dem Vertragspartner halten; f) wesentlichen Änderungen der Art des Pro- duktsortimentsProduktsortiments, die der Vertragspartner vor Ort bzw. über das Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien anbietet;, ge) einem einen Wechsel des beauftragten Payment Service Providers oder des Netzbetreibers; h) Stellung eines Antrags auf Eröffnung des In- solvenzverfahrens über das Vermögen des VertragspartnersProviders, unverzüglich schriftlich informieren. 9.2 Mit Zugang der Nachricht eines Inhaberwechsels durch den neuen Inhaber ist Xxxxxxxxx berech- tigt, die ab diesem Zeitpunkt eingereichten Kar- tenumsätze erst nach vollständiger Verifizierung des Inhaberwechsels an den Vertragspartner aus- zuzahlen. 9.3 Der Vertragspartner wird Concardis auf Anfrage unverzüglich Geschäftsunterlagen übermitteln, die zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhält- nisse des Vertragspartners erforderlich sind. Zu den Geschäftsunterlagen, die von Concardis an- gefordert werden können, zählen insbesondere (ggf. testierte) Jahresabschlüsse, Vermögensauf- stellungen, Betriebswirtschaftliche Auswertun- gen (BWA), Forecasts, kurz- und mittelfristige Li- quiditätsplanungen, Cash Flow Rechnungen, Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten Überschussrechnungen sowie Umsatz- und Ein- kommenssteuererklärungen und Umsatzschät- zungen. Zu den zu übermittelnden Geschäftsun- telagen zählen insbesondere der sog. Open Ticket Report sowie jährlich auszufüllende Fragebögen, bei Reiseveranstaltern auch Informationen zum jeweils gültigen Reisepreissicherungsschein. 9.4 7.3 Der Vertragspartner hat den Schaden, der Con- cardis Concardis aus der schuldhaften Verletzung dieser In- formationspflichten Anzeigepflicht erwächst, zu tragen. 9.5 7.4 Der Vertragspartner wird auf schriftliche Anforderung der Concardis unverzüglich Unterlagen über seine Fi- nanz- und Vermögenslage auch während der laufenden Geschäftsbeziehung übermitteln. 7.5 Concardis ist aufgrund geldwäscherechtlicher Vorschriften zur Einholung von Angaben über den Vertragspartner gehalten. Der Vertrags- partner verpflichtet sichberechtigt, die von Concardis gefor- derten Angaben vollständig oben genannten Informati- onen an den giropay Betreiber und richtig zu ertei- len bzw. bei der Erhebung dieser Informationen durch Concardis oder durch Dritte mitzuwirken sowie Concardis unverzüglich über Änderungen dieser Angaben zu unterrichtendie giropay GmbH weiterzugeben. 9.6 Der Vertragspartner willigt ein, dass Xxxxxxxxx den Unternehmensnamen des Vertragspartners an Mastercard, Visa und/oder einer anderen Kar- tenorganisation zur Überprüfung früherer Ver- tragsverletzungen bei anderen Kartenabrech- nern übermitteln darf. Diese Einwilligung gilt auch für den Fall einer Kündigung des Vertrages durch Xxxxxxxxx wegen einer Vertragsverletzung des Vertragspartners.

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Informationspflichten. 9.1 Der Vertragspartner wird Xxxxxxxxx Concardis über alle Än- derungen der von ihm in der Servicevereinbarung angegebenen Daten unverzüglich schriftlich in- formiereninfor- mieren. Dies gilt insbesondere bei a) Änderungen der Rechtsform oder Firma; b) Änderungen von Anschrift und/oder Bankver- bindung; c) Änderung des Orts der Geschäftstätigkeit an dem die den eingereichten Kartenumsätzen zugrundeliegenden Leistungen erbracht wer- den; d) Veräußerung eine Veräusserung oder Verpachtung des Unter- nehmensUn- ternehmens, einen sonstigen Inhaberwechsel und/oder die Geschäftsaufgabe; e) Übertragung der Geschäftsanteile des Ver- tragspartners oder seiner direkten oder indi- rekten Gesellschafter oder sonstige wirt- schaftlich wirtschaft- lich vergleichbare MaßnahmenMassnahmen, die zu einem Kontrollwechsel bei dem Vertrags- partner Vertragspartner oder deren direkten oder indirekten Gesellschaftern Gesellschaf- tern führen, insbesondere soweit einzelne Gesellschafter Ge- sellschafter mehr als 25% der Ge- schäftsanteile Geschäftsanteile oder der Stimmrechte an dem Vertragspartner halten; f) wesentlichen Änderungen der Art des Pro- duktsortiments, die der Vertragspartner vor Ort bzw. über das Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien anbietet; g) einem Wechsel des beauftragten Payment Service Providers oder des Netzbetreibers; h) Stellung eines Antrags auf Eröffnung des In- solvenzverfahrens Insol- venzverfahrens, Konkursverfahrens oder Er- öffnung des Konkursverfahrens (gleichgültig ob mit oder ohne vorgängige Betreibung) über das Vermögen des VertragspartnersVertragspartners bzw. den Vertragspartner; Einleitung von Schritten zur Einleitung des Nachlassverfahrens bzw. Ab- schluss eines Nachlassvertragsvertrags betref- fend das Vermögen des Vertragspartners bzw. den Vertragspartner; i) Erhebliche Zunahme der Anzahl an Betreibun- gen, oder Betreibungen in insgesamt erheblich höherem Umfang, gegen den Vertragspartner . 9.2 Mit Zugang der Nachricht eines Inhaberwechsels durch den neuen Inhaber ist Xxxxxxxxx berech- tigtberechtigt, die ab diesem Zeitpunkt eingereichten Kar- tenumsätze Kartenum- sätze erst nach vollständiger Verifizierung des Inhaberwechsels In- haberwechsels an den Vertragspartner aus- zuzahlenauszuzah- len. 9.3 Der Vertragspartner wird Concardis auf Anfrage unverzüglich Geschäftsunterlagen übermitteln, die zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhält- nisse des Vertragspartners erforderlich sind. Zu den Geschäftsunterlagen, die von Concardis an- gefordert ange- fordert werden können, zählen insbesondere (ggf. testierte) Jahresabschlüsse, Vermögensauf- stellungenVermögensaufstel- lungen, Betriebswirtschaftliche Auswertun- gen Auswertungen (BWA), Forecasts, Vermögensaufstellungen, kurz- und mittelfristige Li- quiditätsplanungenLiquiditätsplanungen, Cash Flow Rechnungen, Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten Überschussrechnungen sowie Umsatz- Um- satz- und Ein- kommenssteuererklärungen Einkommenssteuererklärungen und Umsatzschät- zungenUmsatzschätzungen. Zu den zu übermittelnden Geschäftsun- telagen Geschäftsuntelagen zählen insbesondere der sog. Open Ticket Report sowie jährlich auszufüllende Fragebögen, bei Reiseveranstaltern auch Informationen Informa- tionen zum jeweils gültigen ReisepreissicherungsscheinReisepreissicherungs- schein. 9.4 Der Vertragspartner hat den Schaden, der Con- cardis Concar- dis aus der schuldhaften Verletzung dieser In- formationspflichten Infor- mationspflichten erwächst, zu tragen. 9.5 Concardis ist aufgrund geldwäscherechtlicher Vorschriften zur Einholung von Angaben über den Vertragspartner gehalten. Der Vertrags- partner Vertragspartner verpflichtet sich, die von Concardis gefor- derten geforderten Angaben vollständig und richtig zu ertei- len erteilen bzw. bei der Erhebung dieser Informationen durch Concardis Con- cardis oder durch Dritte mitzuwirken sowie Concardis Con- cardis unverzüglich über Änderungen dieser Angaben Anga- ben zu unterrichten. 9.6 Der Vertragspartner willigt ein, dass Xxxxxxxxx den Unternehmensnamen des Vertragspartners 15_2867_4.0_CH_de/Stand 02/2020 an Mastercard, Visa und/oder einer anderen Kar- tenorganisation zur Überprüfung früherer Ver- tragsverletzungen bei anderen Kartenabrech- nern Kartenabrechnern übermitteln darf. Diese Einwilligung gilt auch für den Fall einer Kündigung des Vertrages durch Xxxxxxxxx Con- cardis wegen einer Vertragsverletzung des VertragspartnersVer- tragspartners.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Informationspflichten. 9.1 7.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, folgende Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und ohne Aufforderung an Concardis zu übermitteln: a) vollständige Firmierung; bei juristischen Per- sonen unter Angabe der Rechtsform und aller Vertretungsberechtigten, b) vollständige Adresse, unter der der Anbieter niedergelassen ist, c) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Anbieters gemäß § 2 Umsatzsteuergesetz oder Wirtschaftsidentifikations-Nummer ge- mäß § 139c der Abgabenordnung oder ver- gleichbare Nummer, d) Handelsregister, Vereinsregister, Partner- schaftsregister oder Genossenschaftsregister, bei dem der Anbieter eingetragen ist, sowie die dazugehörige Registernummer, e) vollständige Internetadresse, auf der giropay als Bezahlverfahren genutzt werden soll, f) Angabe der Waren- bzw. Dienstleistungskate- gorie, g) Logo des Anbieters, h) Kontaktdaten für Supportangebot (Ansprech- partner, Telefon, E-Mail), i) (ggf.) zusätzliche Supportangebote (bspw. Hotline, Webadresse, FAQ etc.), j) Kontaktadresse für Marketing-Kooperationen mit der giropay GmbH (Ansprechpartner, Te- lefon, E-Mail). 7.2 Der Vertragspartner wird Xxxxxxxxx darüber hin- aus über alle Än- derungen Änderungen der von ihm in der Servicevereinbarung angegebenen im Vertrag angege- benen Daten unverzüglich schriftlich in- formieren. Dies gilt und Informationen, insbesondere beiüber a) Änderungen der Rechtsform oder Firma;, b) Änderungen von Anschrift und/oder Bankver- bindung;, c) Änderung eine Veräußerung, Verpachtung oder einen sonstigen Inhaberwechsel des Orts der Geschäftstätigkeit an dem Unternehmens oder die den eingereichten Kartenumsätzen zugrundeliegenden Leistungen erbracht wer- den;Geschäftsaufgabe, d) Veräußerung oder Verpachtung des Unter- nehmens, einen sonstigen Inhaberwechsel und/oder Geschäftsaufgabe; e) Übertragung der Geschäftsanteile des Ver- tragspartners oder seiner direkten oder indi- rekten Gesellschafter oder sonstige wirt- schaftlich vergleichbare Maßnahmen, die zu einem Kontrollwechsel bei dem Vertrags- partner oder deren direkten oder indirekten Gesellschaftern führen, insbesondere soweit einzelne Gesellschafter mehr als 25% der Ge- schäftsanteile oder der Stimmrechte an dem Vertragspartner halten; f) wesentlichen Änderungen der Art des Pro- duktsortimentsProduktsortiments, die der Vertragspartner vor Ort bzw. über das Internet, im Katalog oder in sonstigen Medien anbietet;, ge) einem einen Wechsel des beauftragten Payment Service Providers oder des Netzbetreibers; h) Stellung eines Antrags auf Eröffnung des In- solvenzverfahrens über das Vermögen des VertragspartnersProviders, unverzüglich schriftlich informieren. 9.2 Mit Zugang der Nachricht eines Inhaberwechsels durch den neuen Inhaber ist Xxxxxxxxx berech- tigt, die ab diesem Zeitpunkt eingereichten Kar- tenumsätze erst nach vollständiger Verifizierung des Inhaberwechsels an den Vertragspartner aus- zuzahlen. 9.3 Der Vertragspartner wird Concardis auf Anfrage unverzüglich Geschäftsunterlagen übermitteln, die zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhält- nisse des Vertragspartners erforderlich sind. Zu den Geschäftsunterlagen, die von Concardis an- gefordert werden können, zählen insbesondere (ggf. testierte) Jahresabschlüsse, Vermögensauf- stellungen, Betriebswirtschaftliche Auswertun- gen (BWA), Forecasts, kurz- und mittelfristige Li- quiditätsplanungen, Cash Flow Rechnungen, Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten Überschussrechnungen sowie Umsatz- und Ein- kommenssteuererklärungen und Umsatzschät- zungen. Zu den zu übermittelnden Geschäftsun- telagen zählen insbesondere der sog. Open Ticket Report sowie jährlich auszufüllende Fragebögen, bei Reiseveranstaltern auch Informationen zum jeweils gültigen Reisepreissicherungsschein. 9.4 7.3 Der Vertragspartner hat den Schaden, der Con- cardis aus der schuldhaften Verletzung dieser In- formationspflichten An- zeigepflicht erwächst, zu tragen. 9.5 7.4 Der Vertragspartner wird auf schriftliche Anfor- derung der Concardis unverzüglich Unterlagen über seine Finanz- und Vermögenslage auch wäh- rend der laufenden Geschäftsbeziehung übermit- teln. 7.5 Concardis ist aufgrund geldwäscherechtlicher Vorschriften zur Einholung von Angaben über den Vertragspartner gehalten. Der Vertrags- partner verpflichtet sichberechtigt, die von Concardis gefor- derten Angaben vollständig oben genannten In- formationen an den giropay Betreiber und richtig zu ertei- len bzwdie gi- ropay GmbH weiterzugeben. bei der Erhebung dieser Informationen durch Concardis oder durch Dritte mitzuwirken sowie Concardis unverzüglich über Änderungen dieser Angaben zu unterrichten. 9.6 Der Vertragspartner willigt ein, dass Xxxxxxxxx den Unternehmensnamen des Vertragspartners an Mastercard, Visa und15_3300_4.0_DE_de/oder einer anderen Kar- tenorganisation zur Überprüfung früherer Ver- tragsverletzungen bei anderen Kartenabrech- nern übermitteln darf. Diese Einwilligung gilt auch für den Fall einer Kündigung des Vertrages durch Xxxxxxxxx wegen einer Vertragsverletzung des Vertragspartners.Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022

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