Informationspflichten. Der Endkreditnehmer ist verpflichtet, die Hausbank unverzüglich zu informieren über a) alle wesentlichen Vorkommnisse, die den Förderzweck beeinflussen können, b) alle wesentlichen Vorkommnisse, welche die ordnungsgemäße Bedienung des Kredits gefährden können, c) Änderungen seiner für das Kreditverhältnis relevanten Daten , zum Beispiel Namens-, Rechtsform- oder Anschriftenänderungen, und d) Änderungen seiner direkten oder indirekten Kapital- oder Gesellschafterverhältnisse, die zu einem Kontrollwechsel (Wechsel des beherrschenden Einflusses) oder einer Kapital- oder Stimmrechts- beteiligung (auch treuhänderisch) von mindestens 50 % führen, sowie bei Personengesellschaften jeden Ein- oder Austritt eines persönlich haftenden Gesellschafters. zu unterrichten.
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Samples: Kreditvertrag, Kreditvertrag, Kreditvertrag
Informationspflichten. Der Endkreditnehmer ist verpflichtet, die Hausbank unverzüglich zu informieren über
a) alle wesentlichen Vorkommnisse, die den Förderzweck beeinflussen können,
b) alle wesentlichen Vorkommnisse, welche die ordnungsgemäße Bedienung des Kredits Darlehens gefährden können,
c) Änderungen seiner für das Kreditverhältnis Darlehensverhältnis relevanten Daten Daten, zum Beispiel z.B. Namens-, Rechtsform- oder Anschriftenänderungen, und
d) Änderungen seiner direkten oder indirekten Kapital- oder Gesellschafterverhältnisse, die zu einem Kontrollwechsel (Wechsel des beherrschenden Einflusses) oder einer Kapital- oder Stimmrechts- beteiligung Stimmrechtsbeteiligung (auch treuhänderisch) von mindestens 50 50% führen, sowie bei Personengesellschaften jeden Ein- oder Austritt eines persönlich haftenden Gesellschafters,
d) Änderung des Vorhabens oder dessen Finanzierung,
e) Beantragung oder Bewilligung anderer als im Antrag genannter öffentlicher Finanzierungshilfen für das geförderte Vorhaben. zu unterrichtenDie Hausbank ist zur Weitergabe der Informationen an die in Ziffer 10 genannten Stellen berechtigt.
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Informationspflichten. Der Endkreditnehmer EKN ist verpflichtet, die Hausbank unverzüglich zu informieren über
a) alle wesentlichen Vorkommnisse, die den Förderzweck beeinflussen können,
b) alle wesentlichen Vorkommnisse, welche die ordnungsgemäße Bedienung des Kredits gefährden können,
c) Änderungen seiner für das Kreditverhältnis relevanten Daten Daten, zum Beispiel Namens-, Rechtsform- Rechtsform - oder Anschriftenänderungen, und
d) Änderungen seiner direkten oder indirekten Kapital- Kapital - oder Gesellschafterverhältnisse, die zu einem Kontrollwechsel (Wechsel des beherrschenden Einflusses) oder einer Kapital- Kapital - oder Stimmrechts- beteiligung Stimmrechtsbeteiligung (auch treuhänderisch) von mindestens 50 % führen, sowie bei Personengesellschaften jeden Ein- oder Austritt eines persönlich haftenden Gesellschafters. zu unterrichten.
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Samples: Erp Bremer Förderkredit Kmu
Informationspflichten. Der Endkreditnehmer ist verpflichtet, die Hausbank unverzüglich zu informieren über
a) alle wesentlichen Vorkommnisse, die den Förderzweck beeinflussen können,
b) alle wesentlichen Vorkommnisse, welche die ordnungsgemäße Bedienung des Kredits gefährden können,
c) Änderungen seiner für das Kreditverhältnis relevanten Daten , zum Beispiel Namens-, Rechtsform- Rechtsform - oder Anschriftenänderungen, und
d) Änderungen seiner direkten oder indirekten Kapital- Kapital - oder Gesellschafterverhältnisse, die zu einem Kontrollwechsel (Wechsel des beherrschenden Einflusses) oder einer Kapital- Kapital - oder Stimmrechts- beteiligung (auch treuhänderisch) von mindestens 50 % führen, sowie bei Personengesellschaften jeden Ein- oder Austritt eines persönlich haftenden Gesellschafters. zu unterrichten.
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Samples: Kreditvertrag
Informationspflichten. Der Endkreditnehmer ist verpflichtet, die Hausbank unverzüglich zu informieren über
a) alle wesentlichen Vorkommnisse, die den Förderzweck beeinflussen können,
b) alle wesentlichen Vorkommnisse, welche die ordnungsgemäße Bedienung des Kredits gefährden können,
c) Änderungen seiner für das Kreditverhältnis relevanten Daten Daten, zum Beispiel Namens-, Rechtsform- oder Anschriftenänderungen, und
d) Änderungen seiner direkten oder indirekten Kapital- oder Gesellschafterverhältnisse, die zu einem Kontrollwechsel (Wechsel des beherrschenden Einflusses) oder einer Kapital- oder Stimmrechts- beteiligung Stimmrechtsbeteiligung (auch treuhänderisch) von mindestens 50 % führen, sowie bei Personengesellschaften jeden Ein- oder Austritt eines persönlich haftenden Gesellschafters. zu unterrichtenDie Hausbank ist zur Weitergabe der Informationen an die WIBank und an die KfW sowie ein gegebenenfalls in die Durchleitung des Förderkredits eingebundenes Zentralinstitut berechtigt.
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Informationspflichten. Der Endkreditnehmer ist verpflichtet, die Hausbank unverzüglich zu informieren über
a) alle wesentlichen Vorkommnisse, die den Förderzweck beeinflussen können,
b) alle wesentlichen Vorkommnisse, welche die ordnungsgemäße Bedienung des Kredits Darlehens gefährden können,
c) Änderungen seiner für das Kreditverhältnis Darlehensverhältnis relevanten Daten Daten, zum Beispiel z.B. Namens-, Rechtsform- oder Anschriftenänderungen, und
d) Änderungen seiner direkten oder indirekten Kapital- oder Gesellschafterverhältnisse, die zu einem Kontrollwechsel (Wechsel des beherrschenden Einflusses) oder einer Kapital- oder Stimmrechts- beteiligung Stimmrechtsbeteiligung (auch treuhänderisch) von mindestens 50 50% führen, sowie bei Personengesellschaften jeden Ein- oder Austritt eines persönlich haftenden Gesellschafters. zu unterrichten,
d) Änderung des Vorhabens oder dessen Finanzierung, Die Hausbank ist zur Weitergabe der Informationen an die in Ziffer 8 genannten Stellen berechtigt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den Niedersachsen Schnellkredit