Informationspflichten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, wesentliche Änderungen in den technischen und organisatorischen Verhältnissen, die die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der Auftragsleistungen herabsetzen, unaufgefordert dem Auftraggeber zu melden. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber über Kontrollen der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, insbesondere gem. Art. 58 DSGVO, und über eventuelle Maßnahmen und Auflagen zum Schutz der personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Nachweise verfügbar zu machen. Er informiert den Auftraggeber unverzüglich über das Erlöschen oder den Widerruf von Zertifikaten oder von Maßnahmen gem. Art. 41 Abs. 4 DSGVO. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Name und Kontaktdaten und Änderungen in der Person des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder, wenn keine Bestellpflicht besteht, den Namen und die Kontaktdaten der sonstigen zuständigen Stelle mit.
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Samples: Technical and Customer Support Agreement, Technischer Und Kundensupport Vertrag, Technical and Customer Support Agreement
Informationspflichten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, wesentliche Änderungen in den technischen und organisatorischen Verhältnissen, die die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der Auftragsleistungen herabsetzen, unaufgefordert dem Auftraggeber Auf- traggeber zu melden. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber über Kontrollen der Aufsichtsbehörde Aufsichtsbe- hörde für den Datenschutz, insbesondere gem. Art. 58 DSGVO, und über eventuelle eventu- elle Maßnahmen und Auflagen zum Schutz der personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Nachweise verfügbar zu machen. Er informiert den Auftraggeber unverzüglich über das Erlöschen oder den Widerruf von Zertifikaten oder von Maßnahmen gem. Art. 41 Abs. 4 DSGVO. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Name und Kontaktdaten und Änderungen Änderun- gen in der Person des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder, wenn keine Bestellpflicht besteht, den Namen und die Kontaktdaten der sonstigen zuständigen Stelle mit.
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Samples: Data Processing Agreement