Inhalt. Die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertrags- grundlagen, die dem endgültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen. Der Versicherungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung und den endgültigen Versi- cherungsvertrag geltenden Versicherungsbedingungen und die Information für Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungsschein, auf Wunsch auch zu einem früheren Zeitpunkt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Inhalt. Die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertrags- grundlagenVer- tragsgrundlagen, die dem endgültigen Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag zugrunde liegen sollen. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung und den endgültigen Versi- cherungsvertrag geltenden Versicherungsvertrag gelten- den Versicherungsbedingungen und die Information für Versicherungsnehmer zusammen mit dem VersicherungsscheinVer- sicherungsschein, auf Wunsch auch zu einem früheren Zeitpunkt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Inhalt. Die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertrags- grundlagenVertragsgrundlagen, die dem endgültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen. Der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung und den endgültigen Versi- cherungsvertrag end- gültigen Versicherungsvertrag geltenden Versicherungsbedingungen und die Information für Versicherungsnehmer zusammen mit dem VersicherungsscheinVer- sicherungsschein, auf Wunsch auch zu einem früheren Zeitpunkt.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Inhalt. Die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertrags- grundlagenVertragsgrundlagen, die dem endgültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen. Der Versicherungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung und den endgültigen Versi- cherungsvertrag geltenden Versicherungsbedingungen und die Information für Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungsschein, auf Wunsch auch zu einem früheren Zeitpunkt.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung
Inhalt. Die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertrags- grundlagenVertragsgrundlagen, die dem endgültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen. Der Versicherungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung und den endgültigen Versi- cherungsvertrag Versicherungsvertrag geltenden Versicherungsbedingungen und die Information für Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungsschein, auf Wunsch auch zu einem früheren Zeitpunkt.
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Inhalt. Die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertrags- grundlagenVertragsgrundlagen, die dem endgültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung und den endgültigen Versi- cherungsvertrag Versicherungsvertrag geltenden Versicherungsbedingungen und die Information Infor- mation für Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungsschein, auf Wunsch auch zu einem früheren Zeitpunkt.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Inhalt. Die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertrags- grundlagenVertragsgrundlagen, die dem endgültigen Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag zugrunde liegen sollen. Der Versicherungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung und den endgültigen Versi- cherungsvertrag Versicherungsvertrag geltenden Versicherungsbedingungen und die Information für Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungsschein, auf Wunsch auch zu einem früheren ZeitpunktZeit- punkt.
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Inhalt. Die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertrags- grundlagenVertragsgrundlagen, die dem endgültigen end- gültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen. Der Versicherungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung und den endgültigen Versi- cherungsvertrag Versicherungsvertrag geltenden Versicherungsbedingungen und die Information für Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer zusammen mit dem Versicherungsschein, auf Wunsch auch zu einem früheren frühe- ren Zeitpunkt.
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