Inhalt. Sämtliche nachstehend aufgeführten Güter, die sich im Gebäude einschließlich seiner Höfe und Gärten befinden und die einem Versicherten gehören oder ihm anvertraut wurden: ◼ Hausrat, ◼ Geräte, ◼ Waren, ◼ Tiere (mit Ausnahme jener Tiere, die normalerweise wild leben). Unabhängig davon, wo sie sich befinden, sind von der Garantie eingeschlossen: ◼ die Erzeugnisse aus Landwirtschaft, Garten-, Wein- oder Obstbau. Ausgeschlossen sind: ◼ Hausrat, der Gästen des Versicherten gehört, ◼ Wertsachen vorbehaltlich der Bestimmungen der Diebstahlgarantie, ◼ Schecks, Bezahl- und Kreditkarten, ◼ sofern sie nicht als Waren betrachtet werden, Kraftfahrzeuge mit vier oder mehr Rädern (außer selbstfahrenden Gartenmaschinen und Fahrzeugen, die zu den Geräten landwirtschaftlicher Betriebe zählen), ◼ lose Edelsteine und Perlen.
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Samples: Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen