Inkrafttreten, Geltungsdauer. (1) Die Verwaltungsvereinbarung tritt mit Gegenzeichnung aller Länder in Kraft. Die Länder wirken darauf hin, künftige Verwaltungsvereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung durch den Bund gegenzuzeichnen.
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Samples: www.staedtebaufoerderung.info, www.investitionspakt-integration.de, www.bdla.de