Inkrafttreten und Beendigung Musterklauseln

Inkrafttreten und Beendigung. 1. Das vorliegende Abkommen tritt mit gegenseitiger Notifikation in Kraft, dass die innerstaatlichen verfassungsmässigen Verfahren für den Abschluss und die Anwen- dung von internationalen Übereinkommen abgeschlossen sind.
Inkrafttreten und Beendigung. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum ihrer Unterzeichnung in Kraft und bleibt nur so lange aufrecht, wie auch die SOP in Kraft ist. Die Parteien können unter denselben Bedingungen, die in Artikel VI Absatz 2 der SOP festgelegt sind, Konsultationen durchführen und die Bestimmungen dieser Vereinbarung ändern. Diese Vereinbarung kann von jeder der Parteien jederzeit gekündigt werden. Nach Beendigung dieser Vereinbarung werden die Parteien im Einklang mit Artikel IV der SOP alle im Rahmen der SOP bereitgestellten Informationen weiterhin vertraulich behandeln. Nach Beendigung dieser Vereinbarung werden alle personenbezogenen Daten, die zuvor im Rahmen dieser Vereinbarung übermittelt wurden, von der PCAOB weiterhin gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Garantien behandelt. Die Parteien anerkennen, dass die Beendigung dieser Vereinbarung und der SOP gemäß Abschnitt 105(b)(5) des Sarbanes-Oxley-Act die Fähigkeit der PCAOB einschränken würde, vertrauliche Informationen mit der APAB im Zusammenhang mit der Anwendung der in dieser Vereinbarung festgelegten einschlägigen Garantien auszutauschen. Das BMF wird der österreichischen Datenschutzbehörde jede Änderung oder Beendigung dieser Vereinbarung unverzüglich mitteilen.
Inkrafttreten und Beendigung. (1) Dieses Übereinkommen tritt am Tage seiner Unter- zeichnung in Kraft und gilt, bis die in den Anhängen I und II festgelegten Tätigkeiten abgeschlossen sind oder bis dieses Übereinkommen durch ein anderes Koopera- tionsübereinkommen ersetzt wird.
Inkrafttreten und Beendigung. (1) Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die letzten EUFOR-Truppenteile und die letzten Mitglieder des EUFOR-Personals entsprechend einer Mitteilung der EUFOR das Land verlassen.
Inkrafttreten und Beendigung. Der Vertrag tritt zum Ausgabedatum in Kraft und endet mit dem Datum der Rückgabe des Standrohrs an den WZV „Gau- Süd“. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt sowie die Einhaltung der Anwendungsvorschrift für Hydranten Standrohre zur Trinkwasserabgabe und den Erhalt und die Beachtung des Merkblattes zur Trinkwasserabgabe an nicht ortsfesten Anlagen des „WZV Gau-Süd“. Das Hydranten Standrohr ist nach spätestens einem Jahr zur Kontrolle und zum Ablesen des Zählers beim „WZV Gau-Süd“ vorzuführen.
Inkrafttreten und Beendigung. (1) Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten und die Ver­ einigten Staaten von Amerika den Verwahrer des Vertrages in einer diplomatischen Note darüber informieren, dass ihre jewei­ ligen internen Verfahren abgeschlossen sind.
Inkrafttreten und Beendigung. 1. Dieses Abkommen tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
Inkrafttreten und Beendigung. (1) Dieses Abkommen tritt in Kraft, wenn die Parteien schriftlich mitgeteilt haben, dass die internen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
Inkrafttreten und Beendigung. 17.1 Diese Rahmenvereinbarung wird nach Unterfertigung mit 01.03.2021 rechtswirksam und endet
Inkrafttreten und Beendigung. (1) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag nach Ablauf des dritten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die Vertragsparteien untereinander die Urkunden über den Abschluss ihrer diesbezüglichen internen Verfahren ausge- tauscht haben. Aus diesen Urkunden geht auch hervor, dass die in Artikel 3 Absätze 2 und 3 genannten Schritte unternommen wurden.