Dauer und Beendigung des Vertrages Musterklauseln

Dauer und Beendigung des Vertrages. Die Laufzeit des Vertrages hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Sie wird im Antrag und im Versicherungsschein wiedergegeben. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vertraglich ver- einbarten Laufzeit und hiernach zum Ende eines jeden Versicherungsjahres durch Sie oder uns schriftlich gekündigt werden. Darüber hinaus bestehen Kündigungsrechte bei einer Beitragsangleichung oder nach einem Versicherungsfall, die in den Mecklenburgischen ARB 2022 Ziffern 24 bis 26 geregelt sind.
Dauer und Beendigung des Vertrages. 12.1 Sofern nicht explizit anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 12.2 Für einzelne Dienstleistungen können Dienstleistungsver- träge Mindestbezugs- und Verlängerungsdauern vorgeseh- en sein. Diese beginnen jeweils mit der Aktivierung der Dienstleistung zu laufen. Während Mindestbezugs- und Verlängerungsdauern sind Änderungen am Dienstleis- tungspaket nicht bzw. nur zu den von Eniwa festgelegten Konditionen möglich. 12.3 Mangels anderer Abrede kann jede Vertragspartei den Vertrag per Einschreiben unter Einhaltung einer Kündi- gungsfrist von 3 Monaten auf ein Monatsende auflösen, erstmals jedoch auf Ende der gemäss der bezogenen Dienst- leistung im jeweiligen Dienstleistungsvertrag festgelegten Mindestbezugs- oder Verlängerungsdauer für die jeweilige Dienstleistung. Eniwa bestätigt die Kündigung schriftlich. 12.4 Kündigt der Kunde während laufender Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer oder kündigt Eniwa vorzeitig aus einem in Ziff. 8 genannten Grund oder wegen Zahlungsver- zugs eine Dienstleistung, schuldet der Kunde Eniwa die Restlaufgebühren bis zum Ablauf der Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer. Massgebend für die Berech- nung der Restlaufgebühren sind die verbleibende Dauer und die vereinbarten Preise. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten. Kündigt Eniwa vorzeitig, ohne dass ein in Ziff. 8 genannter Grund oder ein Zahlungsverzug vorliegt, schuldet der Kunde keine Restlaufgebühren. 12.5 Aus wichtigem Grund kann Eniwa den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Ein wichtiger Grund liegt ins- besondere vor, wenn (i) der Kunde bezüglich mehrerer Rechnungen in Verzug ist, (ii) der Kunde die Dienstleistun- gen von Eniwa trotz Mahnung weiterhin vertrags- oder gesetzeswidrig nutzt oder ein Missbrauch im Sinne von Ziff. 4 vorliegt, (iii) im Falle der Konkurseröffnung über oder einer Nachlassstundung zugunsten des Kunden oder wenn andere Gründe vorliegen, welche die Fortführung des Vertrags für Eniwa unzumutbar machen. 12.6 Im Falle des Todes des Kunden haben seine Rechtsnach- folger ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf Ende eines Monats, ohne dass entsprechende Kündigungsfris- ten oder Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer berück- sichtigt werden müssen.
Dauer und Beendigung des Vertrages. Die Laufzeit des Vertrages hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Sie wird im Antrag und im Versicherungsschein wiedergegeben. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vertraglich verein- barten Laufzeit und hiernach zum Ende eines jeden Versicherungsjahres durch Sie oder uns in Textform gekündigt werden. Darüber hinaus bestehen Kündigungsrechte bei einer Beitragsangleichung oder nach einem Versicherungsfall, die in den Mecklenburgische AHB 2019 unter den Ziffern 18 und 19 geregelt sind.
Dauer und Beendigung des Vertrages. 15.1 Der Vertrag gilt für die Dauer von einem Jahr. Wird der Vertrag nicht zwei Wochen vor Ablauf dieser Dauer gekündigt, verlängert er sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr. 15.2 Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist im Besitz der anderen Vertragspartei ist. 15.3 Wird eine Kündigung nicht frist- oder termingerecht ausgesprochen, so gilt sie auf den nächstmöglichen Termin. 15.4 Die Lizenzgeberin informiert den Lizenznehmer vor Beginn der zweiwöchigen Kündigungsfrist über die stillschweigende Verlängerung des Vertrages bei Ausbleiben der Kündigung. Bei Unterbleiben einer solchen Mitteilung bleiben die Vertragsdauer sowie die Kündigungsfrist aber unverändert. 15.5 Sofern der Lizenznehmer gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Lizenzvertrages verstösst, kann die Lizenzgeberin den Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Wenn der Vertrag gekündigt wird, muss der Lizenznehmer innerhalb zehn Arbeitstagen die Software deinstallieren und alle vorhandenen Kopien der Software gemäss Kap. 4.8 löschen.
Dauer und Beendigung des Vertrages. Der Vertragsbeginn ist in der Auftragsbestätigung vereinbart. Enthält diese keine Angaben, beginnt der Vertrag mit dem Tag der Vertragsun- terzeichnung durch die letztunterzeichnende Partei. Falls STRIM mit der Leistungserbringung vor Vertragsunterzeichnung begonnen hat, gilt der Vertrag bereits ab diesem Zeitpunkt. Sofern der Vertrag keine feste Dauer vorsieht, endet er mit der beidseiti- gen, vollständigen Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit schriftlich mit so- fortiger Wirkung oder vorzeitig auf einen bestimmten Termin aufzulösen. In diesem Fall zahlt der Kunde STRIM das vereinbarte Honorar für die bis zum Vertragsende erbrachten Leistungen sowie angefallene Spesen und sonstigen Auslagen gemäß Ziff. 10. Zusätzliche oder xxxxxx xxx- tende Entschädigungsvereinbarungen (z.B. Kompensationszahlungen beim Abbruch von Kauf- oder Verkaufsverhandlungen), Aufwandent- schädigungen für Beendigungsarbeiten (z.B. im Zusammenhang mit der Übertragung des Mandates auf einen anderen Dienstleister) und Scha- denersatzansprüche bleiben vorbehalten. Nach Vertragsbeendigung gibt jede Partei der anderen Partei auf schrift- liche Aufforderung hin die sich in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände und Dokumente zurück, die sie von der anderen Partei erhalten hat. STRIM darf eine Kopie der Unterlagen behalten, auf denen ihre Leistun- gen basieren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Ar- beitspapieren und anderen Informationen in Papier-, elektronischer oder anderer Form, die STRIM im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellt hat und deren Herausgabe nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.
Dauer und Beendigung des Vertrages. Die Laufzeit des Vertrages hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Sie wird im Antrag und im Versicherungsschein wiedergegeben. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit und hiernach zum Ende eines jeden Versicherungsjahres durch Sie oder uns in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gekündigt werden. Darüber hinaus können Sie den Vertrag nach einem Versicherungsfall kündigen. Auch nach einer Beitragsanpassung in der Wohngebäude-Versicherung kann Ihnen ein Kündigungs- recht zustehen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte zur Wohngebäude-Versicherung: Nrn. A 18, B 2.1 und B 2.2 Mecklenburgische VGB 2022 Glas-Versicherung: Nrn. B 2.1 und B 2.2 Mecklenburgische AGlB 2022 Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung.
Dauer und Beendigung des Vertrages. 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. 2. Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn der Kunde den Vertrag akzeptiert und eine Vorauszahlung an das Unternehmen leistet. 3. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dem Wortlaut der Vereinbarung in Englisch und ihrer Übersetzung in einer anderen Sprache, ist der Wortlaut der Vereinbarung in Englisch als Ganzes maßgebend, sowie die englische Version/Text anderer Unterlagen/Informationen veröffentlicht auf der Website. 4. Der Vertrag wird unter den folgenden Umständen beendet: a. Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von 15 (fünfzehn) Tagen durch schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei zu kündigen. Während dieser 15 Tage kann das Unternehmen den für den Kunden verfügbaren Service einschränken, aber der Zugriff bleibt erhalten, damit der Kunden ein eventuell vorhandenes Guthaben abheben kann. b. Das Unternehmen ist berechtigt, in folgenden Fällen ohne vorherige Benachrichtigung diesen Vertrag unmittelbar zu kündigen, alle offenen Positionen zu schließen, das Konto des Kunden zu sperren und jegliche verbliebenen Mittel zurückzuzahlen (falls verfügbar): i. Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Kunden. ii. Wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder ein entsprechendes Verfahren eröffnet oder eine Insolvenz festgestellt wurde oder sonstige Anzeichen einer Insolvenz oder Liquidation des Kunden vorhanden sind. iii. Der Kunde verletzt oder das Unternehmen hat triftigen Grund zur Annahme, dass der Kunde jegliche Verpflichtungen und/oder Bestimmungen dieses Vertrages verletzt hat, und/oder gegen eine der Garantien und Zusicherungen verstößt, die er in diesem Vertrag eingegangen ist. iv. Wenn das Unternehmen darauf aufmerksam wird und/oder das Unternehmen triftige Gründe zu der Annahme hat, dass der Kunde das Alter der Reife in dem Land, in dem er ansässig oder Staatsbürger ist, nicht erreicht hat. v. Wenn das Unternehmen darauf aufmerksam wird und/oder das Unternehmen berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde Bürger der USA/von US-Territorien und/oder seinen Wohnsitz in den USA/US-Territorien, Kanada, Australien, Belgien, Israel, Palästina, Japan, Syrien, Iran, Nordkorea, der Russischen Föderation, Großbritannien, Weißrussland, Gibraltar, der Ukraine und/oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums hat. vi. Wenn das Unternehmen erfahren und/oder triftigen Grund zur Annahme haben sollte, dass der Kunde Einwohner der Ukraine ist oder ...
Dauer und Beendigung des Vertrages. (1) Dieser Vertrag und jeder Anhang treten mit der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft. (2) Das Recht zum Gebrauch der Software wird auf unbestimmte Zeit eingeräumt. (3) Nach Ablauf eines Jahres nach Abnahmedatum kann der Lizenznehmer diesen Vertrag jeder- zeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten kündigen. Bei einmaligen Lizenzgebühren be- steht kein Anspruch auf Rückerstattung; bei wiederkehrenden Gebühren werden diese bis zum Kündigungsdatum geschuldet. (4) Im Falle einer Erhöhung wiederkehrender Lizenzgebühren kann der Lizenznehmer den Ver- trag unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Datum der Erhöhung beenden. (5) Die Lizenzgeber kann diesen Vertrag nur beenden und dem Lizenznehmer die darunter ein- geräumten Rechte entziehen, wenn der Lizenznehmer diesen Vertrag in schwerwiegender Weise verletzt, insbesondere wenn der Lizenznehmer trotz schriftlicher Mahnung mit der Be- zahlung der Lizenzgebühren um mindestens 60 Tage im Verzug ist oder den Bestimmungen zum Schutze des Lizenzmaterials trotz schriftlicher Abmahnung unter Ansetzung einer ange- messenen Frist von mindestens 30 Tagen zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zu- standes fortgesetzt zuwiderhandelt. (6) Auf das Datum des Inkrafttretens von Rücktritt oder Kündigung erlischt das Recht des Lizenz- nehmers zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Software.
Dauer und Beendigung des Vertrages. 5.1 Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Splendid sowie der notariell beurkundeten Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Polyband abgeschlossen. Der Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister der Polyband wirk- sam und gilt – mit Ausnahme des Weisungsrechts gemäß Ziffer 1 – rückwirkend für die Zeit ab 1. Januar 2004. 5.2 Der Vertrag kann erstmals zum 31. Dezember 2008 unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt, so verlängert er sich bei gleicher Kün- digungsfrist jeweils um ein Kalenderjahr. 5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unbe- rührt. Ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, ist insbesondere dann gegeben, wenn die Splendid nicht mehr mehrheitlich (Mehrheit der Anteile oder Mehrheit der Stimmrechte) an der Polyband beteiligt ist oder eine der beiden Gesellschaf- ten aufgelöst wird. Die außerordentliche Kündigung kann fristlos oder zum Ablauf des bei Kün- digung laufenden Geschäftsjahres erfolgen. 5.4 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zeit- punkt des Zugangs des Kündigungsschreibens bei der anderen Gesellschaft an. 5.5 Bei Vertragsende wird die Splendid den Gläubigern der Polyband entsprechend § 303 AktG Si- cherheit leisten.
Dauer und Beendigung des Vertrages. Die Laufzeit des Vertrages beträgt grundsätzlich ein Jahr. Sie wird im Antrag und im Versicherungsschein wiedergegeben. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vertraglich verein- barten Laufzeit und hiernach zum Ende eines jeden Versicherungsjahres durch Sie oder uns in Textform (z. B. E-Mail, Telefax, Brief) gekündigt werden. Zum Ablauf des vierten Versicherungsjahres endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung von Ihnen oder uns bedarf. Darüber hinaus bestehen Kündigungsrechte nach einem Versicherungsfall oder wenn wir den Beitrag aufgrund tariflicher Maßnahmen erhöhen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt A § 9 und Abschnitt B §§ 2, 11 Mecklenburgische ABH 2020. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung.