Dauer und Beendigung des Vertrages. Die Laufzeit des Vertrages hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Sie wird im Antrag und im Versicherungsschein wiedergegeben. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vertraglich ver- einbarten Laufzeit und hiernach zum Ende eines jeden Versicherungsjahres durch Sie oder uns schriftlich gekündigt werden. Darüber hinaus bestehen Kündigungsrechte bei einer Beitragsangleichung oder nach einem Versicherungsfall, die in den Mecklenburgischen ARB 2022 Ziffern 24 bis 26 geregelt sind.
Dauer und Beendigung des Vertrages. 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
Dauer und Beendigung des Vertrages. 4.1 Das Vertragsverhältnis (Strombezug, Bewirtschaftung Ladesystem, Nutzung Ladestation, Exklusivität) wird ab Vertragsbeginn vorerst für eine feste Dauer von 12 Monaten (im Preismodell 1) resp. 24 Monaten (im Preismodell 2) abgeschlossen. Die Parteien haben das Recht, den Vertrag erstmals mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende der vorstehend genannten festen Vertragsdauer schriftlich zu kündigen. Erfolgt bis zum Ablauf der festen Vertragsdauer keine Kündigung, läuft das Vertragsverhältnis in der Folge still- schweigend weiter. Die Parteien können ab diesem Zeitpunkt mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende einer jeweils sechsmonatigen Vertragsdauer kündigen.
Dauer und Beendigung des Vertrages. Die Laufzeit des Vertrages hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Sie wird im Antrag und im Versicherungsschein wiedergegeben. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vertraglich verein- barten Laufzeit und hiernach zum Ende eines jeden Versicherungsjahres durch Sie oder uns in Textform gekündigt werden.
Dauer und Beendigung des Vertrages. 15.1 Der Vertrag gilt für die Dauer von einem Jahr. Wird der Vertrag nicht zwei Wochen vor Ablauf dieser Dauer gekündigt, verlängert er sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Dauer und Beendigung des Vertrages. Die Laufzeit des Vertrages hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Sie wird im Antrag und im Versicherungsschein wiedergegeben. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vertraglich verein- barten Laufzeit und hiernach zum Ende eines jeden Versicherungsjahres durch Sie oder uns in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gekündigt werden. Darüber hinaus können Sie den Vertrag nach einem Versicherungsfall kündigen. Auch nach einer Beitragsanpassung in der Hausrat-Versicherung kann Ihnen ein Kündigungsrecht zustehen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte zur Hausrat-Versicherung: Nrn. A 15, B 2.1 und B 2.2 Mecklenburgische VHB 2022 Glas-Versicherung: Nrn. B 2.1 und B 2.2 Mecklenburgische AGlB 2022 Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung.
Dauer und Beendigung des Vertrages. Der Vertragsbeginn ist in der Auftragsbestätigung vereinbart. Enthält diese keine Angaben, beginnt der Vertrag mit dem Tag der Vertragsun- terzeichnung durch die letztunterzeichnende Partei. Falls STRIM mit der Leistungserbringung vor Vertragsunterzeichnung begonnen hat, gilt der Vertrag bereits ab diesem Zeitpunkt. Sofern der Vertrag keine feste Dauer vorsieht, endet er mit der beidsei- tigen, vollständigen Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung oder vorzeitig auf einen bestimmten Termin aufzulö- sen. In diesem Fall zahlt der Kunde STRIM das vereinbarte Honorar für die bis zum Vertragsende erbrachten Leistungen sowie angefallene Spesen und sonstigen Auslagen gemäß Ziff. 10. Zusätzliche oder anders lautende Entschädigungsvereinbarungen (z.B. Kompensations- zahlungen beim Abbruch von Kauf- oder Verkaufsverhandlungen), Aufwandentschädigungen für Beendigungsarbeiten (z.B. im Zusam- menhang mit der Übertragung des Mandates auf einen anderen Dienst- leister) und Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Nach Vertragsbeendigung gibt jede Partei der anderen Partei auf schriftliche Aufforderung hin die sich in ihrem Besitz befindlichen Ge- genstände und Dokumente zurück, die sie von der anderen Partei erhalten hat. STRIM darf eine Kopie der Unterlagen behalten, auf denen ihre Leistungen basieren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Arbeitspapieren und anderen Informationen in Papier-, elektronischer oder anderer Form, die STRIM im Rahmen des Ver- tragsverhältnisses erstellt hat und deren Herausgabe nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.
Dauer und Beendigung des Vertrages. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Frist.
Dauer und Beendigung des Vertrages. 37. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Er kann durch beide Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden.
Dauer und Beendigung des Vertrages. 5.1 Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Splendid sowie der notariell beurkundeten Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Polyband abgeschlossen. Der Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister der Polyband wirk- sam und gilt – mit Ausnahme des Weisungsrechts gemäß Ziffer 1 – rückwirkend für die Zeit ab 1. Januar 2004.