Common use of Inkrafttreten und Geltungsdauer Clause in Contracts

Inkrafttreten und Geltungsdauer. Diese Leistungsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragspar- teien in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2015. Bern, den 19. Dezember 0000 Xxxxxx, den 11. Januar 2012 Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Xxxxx-Xxxxxxxxx Xxxxxxxx-Xxxxxxx Direktorin Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Für die Osec: Xxxx Xxxxxxx Präsidentin des Aufsichtsrats Bern, den 19. Dezember 0000 Xxxxxx, den 3. Januar 2012 Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx Leiterin Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Für die Osec: Xxxxxx Xxxx CEO Siehe separates File unter: xxx.xxxx-xxxxxxxxxxx.xxxxx.xx/xxxxxx/xxxxxx/00000/xxxxx.xxxx?xxxx=xx Die nachfolgende Liste der geförderten Branchen ist abschliessend. Bis 2015 werden i.d.R. keine neuen Branchen gefördert. Die Liste kann nach Absprache mit dem Auftraggeber im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden. Nutzpflanzen aus Anbau oder Sammlung. Fische und Meeresfrüchte aus Wildfang oder Aquakulturen. Zum Absatzmarkt gehören die Lebensmittel- industrie sowie der Gross- und Detailhandel. Die Pharma- und Kosmetikin- dustrie sind sekundäre Absatzmärkte. Bekleidungsprodukte (Web- und Strickwaren) für Damen, Herren und Kin- der sowie Mode-Accessoires im kommerziellen Bereich. Strickwaren und Jersey-Bekleidung aus speziellen Materialien wie Pima-Baumwolle, Alpaka und Lama werden im Luxusmarkt positioniert. Heimtextilien für den Innen- und Aussenbereich von guter Qualität (Design und Verarbeitung). Vorzugsweise Fertigprodukte welche aufwändig verar- beitet, dem Trend entsprechend und aus natürlichen Materialien hergestellt sind. Möbel für den Innen- und Aussenbereich von guter Qualität (Design und Verarbeitung). Produkte von Firmen mit Nachhaltigkeitszertifikaten (FSC, CoC, PEFC, FLEGT-Prozess) werden bevorzugt.

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Inkrafttreten und Geltungsdauer. Diese Leistungsvereinbarung Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragspar- teien am 1. Januar 2013 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 20152016. Bern, den 197. Dezember 0000 Xxxxxx, den 11Oktober 2012 16. Januar Oktober 2012 Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Xxxxx-Xxxxxxxxx Xxxxxxxx-Xxxxxxx Direktorin Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Für die Osec: Xxxx Xxxxxxx Präsidentin des Aufsichtsrats Bern, den 19. Dezember 0000 Xxxxxx, den 3. Januar 2012 Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx Leiterin Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Für die OsecIm Namen der Schweizerischen Bundesbahnen: Xxxxxx Xxxx Verwaltungsratspräsident Xxxxxxx Xxxxx CEO Siehe separates File unterIm Namen des Schweizerischen Bundesrats: xxx.xxxx-xxxxxxxxxxx.xxxxx.xx/xxxxxx/xxxxxx/00000/xxxxx.xxxx?xxxx=xx Die nachfolgende Liste der geförderten Branchen ist abschliessendXxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Bundespräsidentin Xxxxxx Xxxxxxxx Bundeskanzlerin Kennzahl Definition Mass- einheit Periodizität Bemerkun- gen 2013 2014 2015 2016 Zusam- Anzahl Zusam- Anzahl/ monatlich 0.19 0.19 0.19 0.19 men- menstösse mit Mio. Bis 2015 werden i.d.R. keine neuen Branchen gefördertstösse Beteiligung Trkm einer Zugfahrt pro Trassenki- lometer (Trkm) Entglei- Anzahl Entglei- Anzahl/ monatlich 0.05 0.05 0.05 0.05 sungen sungen mit Mio. Die Liste kann nach Absprache mit dem Auftraggeber Beteiligung Trkm einer Zugfahrt pro Trkm Gefähr- Anzahl nicht Anzahl jährlich 20 0 0 0 liche EBV15- Bahn- konformer Personen- Anzahl verun- Anzahl monatlich Jährlich 7 7 7 7 unfälle im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden. Nutzpflanzen aus Anbau oder Sammlung. Fische und Meeresfrüchte aus Wildfang oder Aquakulturen. Zum Absatzmarkt gehören die Lebensmittel- industrie sowie der Gross- und Detailhandel. Die Pharma- und Kosmetikin- dustrie sind sekundäre Absatzmärkte. Bekleidungsprodukte (Web- und Strickwaren) für Damen, Herren und Kin- der sowie Mode-Accessoires fallte Personen alle Fälle Zugang im kommerziellen BereichZugang zur berichten zur Bahn Bahn (Bahnhöfe, Haltestellen) (Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Netzes) Kennzahl Definition Masseinheit Periodizität Bemerkun- gen 2013 2014 2015 2016 Verfüg- Ausgefallene % jährlich 0,17 0,19 0,20 0,20 barkeit Trassenkilometer Netz aufgrund geplan- ter Sperrungen, die mit Bussen ersetzt werden (in % der Trkm Personenver- kehr) 15 Eisenbahnverordnung vom 23. Strickwaren Nov. 1983; SR 742.141.1 Kennzahl Definition Masseinheit Periodizität Bemerkun- gen 2013 2014 2015 2016 Störungen Anzahl Störun- Anzahl / monatlich 104 102 100 100 gen, die durch Mio. Reisen- die Infrastruktur Trkm verursacht werden und Jerseyzu Verspätungen von mehr als 3 Min. führen gesamte Verspä- Mio. monatlich keine – – – – den- verspä- tungs- minuten tungsminuten (> 3 Min.) in 13 Knoten- Bahnhöfen16, multipliziert mit Anzahl Reisen- der RV-Bekleidung aus speziellen Materialien wie PimaMin Zielwerte, informativ Schienen- Anzahl Schie- Anzahl/ jährlich 25 25 25 25 fehler nenfehler je Hauptgleiskilo- meter17 (HG-Baumwollekm) 100 HG- km Schienen- Anzahl Schie- Anzahl/ jährlich keine – – – – brüche nenbrüche je XX-xx 000 XX- xx Zielwerte, Alpaka nur informativ Gleisgeo- Anzahl Über- Anzahl/ jährlich 220 160 120 100 metrie Gleisde- schreitungen der Sofortein- griffsschwelle (SES) je HG-km18 Anzahl Gleis- 100 HG- km Anzahl/ jährlich keine – – – – formatio- verwerfungen 100 HG- Zielwerte, nen (> 50 mm) und Lama werden im Luxusmarkt positioniert. Heimtextilien für den Innen- und Aussenbereich von guter Qualität km Verdrückungen (Design und Verarbeitung). Vorzugsweise Fertigprodukte welche aufwändig verar- beitet, dem Trend entsprechend und aus natürlichen Materialien hergestellt sind. Möbel für den Innen- und Aussenbereich von guter Qualität (Design und Verarbeitung). Produkte von Firmen mit Nachhaltigkeitszertifikaten (FSC, CoC, PEFC, FLEGT< 50 mm) je HG-Prozess) werden bevorzugt.km nur informativ

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Inkrafttreten und Geltungsdauer. Diese Leistungsvereinbarung Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragspar- teien am 1. Januar 2011 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 20152012. Im Namen der Schweizerischen Bundesbahnen Xx. Xxxxxx Xxxx Verwaltungsratspräsident Xxxxxxx Xxxxx CEO Im Namen des Schweizerischen Bundesrats Xxxxx Xxxxxxxx Bundespräsidentin Xxxxxx Xxxxxxxx Bundeskanzlerin Sicherheit Zusammenstösse Anzahl Zusammenstös- Anzahl / Mio. monatlich ≤ 0.19 ≤ 0.19 se mit Beteiligung einer Trkm Zugfahrt pro Mio. Trassenkilometer Entgleisungen Anzahl Entgleisungen mit Beteiligung einer Zugfahrt pro Mio. Trassenkilometer Anzahl / Mio. monatlich ≤ 0.05 ≤ 0.05 Trkm Gefährliche Bahnübergänge Anzahl nicht EBV- konformer Bahnüber- gänge Ende des Jahres Personenunfälle im Zugang zur Bahn Anzahl verunfallte Personen im Zugang zur Bahn (Bahnhöfe, Haltestellen) Anzahl monatlich jährlich auch alle Fälle berich- ten ≤ 7 ≤ 7 Verfügbarkeit und Qualität im Betrieb (Gewährleistung Leistungsfähigkeit Netz) Verfügbarkeit Netz Ausgefallene Trassen- kilometer aufgrund geplanter Sperrungen, die mit Bussen ersetzt werden (in % der Trkm Personenverkehr) % jährlich ≤ 0.12 ≤ 0.12 Störungen Anzahl Störungen, die durch Infrastruktur verursacht werden und zu Verspätungen von mehr als 3 Min. führen Anzahl / Trkm monatlich 108 106 Reisenden- verspätungs- minuten gesamte Verspätungs- minuten (> 3 Min.) in 13 Knoten-Bahnhöfen5 multipliziert mit Anzahl Reisende Schienenfehler Anzahl Schienenfehler Anzahl / HG- jährlich 15 ??? 5 13 Knoten (Genf, Lausanne, Visp, Luzern, Bellinzona, Bern, Biel, Basel, Olten, Zürich, Winterthur, St. Gallen, Sargans). je Hauptgleiskilometer6 km je Hauptgleiskilometer Gleisgeometrie Anzahl Überschreitun- km Anzahl / 100 gen der Soforteingriffs- HG-km schwelle (SES) je 100 Hauptgleiskilometer7 Gleis- deformationen Anzahl Gleisverwer- fungen (>50mm) und Verdrückungen (<50mm) je 100 Haupt- gleiskilometer Anzahl / 100 HG-km jährlich keine Ziel- - werte, nur informativ Barrierefreier Anzahl Bahnhöfe, bei % jährlich keine Ziel- - Zugang zur Bahndenen alle Perronkanten die für den 19. Dezember 0000 Xxxxxxniveauglei- chen Einstieg nötige Höhe aufweisen und bei denen alle Perrons stufenfrei zugänglich sind, den 11. Januar 2012 Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Xxxxx-Xxxxxxxxx Xxxxxxxx-Xxxxxxx Direktorin Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Für die Osec: Xxxx Xxxxxxx Präsidentin des Aufsichtsrats Bern, den 19. Dezember 0000 Xxxxxx, den 3. Januar 2012 Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx Leiterin Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Für die Osec: Xxxxxx Xxxx CEO Siehe separates File unter: xxx.xxxx-xxxxxxxxxxx.xxxxx.xx/xxxxxx/xxxxxx/00000/xxxxx.xxxx?xxxx=xx Die nachfolgende Liste der geförderten Branchen ist abschliessend. Bis 2015 werden i.d.R. keine neuen Branchen gefördert. Die Liste kann nach Absprache mit dem Auftraggeber im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werdenVerhältnis Bahnhöfe total Netznutzung Verkaufte Tras- senkilometer Gesamte verkaufte Trassenkilometer Mio. Nutzpflanzen Trkm monatlich 165 Trassenerlöse Erlöse aus Anbau oder Sammlungdem Tras- senverkauf Mio. Fische und Meeresfrüchte aus Wildfang oder Aquakulturen. Zum Absatzmarkt gehören die Lebensmittel- industrie sowie CHF monatlich jährlich auch Tras- senerlöse nach EVU 855 Netznutzungs- effizienz Trassenkilometer je Hauptgleiskilometer Trkm / HG- km jährlich 96 Produktivität Betrieb Kosten der Gross- und Detailhandel. Die Pharma- und Kosmetikin- dustrie sind sekundäre Absatzmärkte. Bekleidungsprodukte (Web- und Strickwaren) für Damen, Herren und Kin- der sowie Mode-Accessoires im kommerziellen Bereich. Strickwaren und Jersey-Bekleidung aus speziellen Materialien wie Pima-Baumwolle, Alpaka und Lama werden im Luxusmarkt positioniert. Heimtextilien für den Innen- und Aussenbereich von guter Qualität (Design und Verarbeitung). Vorzugsweise Fertigprodukte welche aufwändig verar- beitet, dem Trend entsprechend und aus natürlichen Materialien hergestellt sind. Möbel für den Innen- und Aussenbereich von guter Qualität (Design und Verarbeitung). Produkte von Firmen mit Nachhaltigkeitszertifikaten (FSC, CoC, PEFC, FLEGT-Prozess) werden bevorzugt.Verkehrs- CHF / Trkm jährlich 2.45

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Inkrafttreten und Geltungsdauer. Diese Leistungsvereinbarung Vereinbarung tritt mit am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung im Verkündungs- blatt der Unterzeichnung Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxx Universität Hannover in Kraft. Sie ersetzt die Vereinbarung vom 16.06.2016. Im Übrigen kann die Vereinbarung von jeder Seite unter Einhaltung einer Frist von 3 Mo- naten zum Jahresende gekündigt werden. Sie wirkt bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung nach. Widerspricht eine Vorschrift dieser Vereinbarung höherrangigem Recht, so bleibt die Gültigkeit der üb- rigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Vor- schrift durch beide Vertragspar- teien in Kraft und gilt bis 31eine ihr inhaltlich möglichst entsprechende wirksame Vorschrift zu ersetzen. Dezember 2015. BernHannover, den 19. Dezember 0000 XxxxxxHannover, den 11Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxx Personalrat der Universität Hannover Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxx Das Präsidium Universität Hannover Prof. Dr. iur. Januar 2012 Für Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxx Präsident Vorsitzende des Personalrats Anlage 1 Einladung zum Informationsgespräch mit den Hinweisen zum Datenschutz Anlage 2 Flyer Anlage 3 Rückmeldung zum Informationsgespräch Anlage 4 Zustimmung zur Teilnahme am BEM Anlage 5 Entbindung von der Schweigepflicht Anlage 6 Protokoll des Erstgesprächs Anlage 7 Verlaufsprotokoll für die Schweizerische EidgenossenschaftFallakte Anlage 8 Vereinbarung von Maßnahmen Anlage 9 Schweigepflichterklärung Anlage 10 Anschreiben zum Fragebogen zum Abschluss des BEM Anlage 11 Fragebogen zum Abschluss des BEM (Evaluation) Anlage 12 BEM-Abschlussbogen Anlage 12.1 BEM-Abschlussmitteilung für Personalakte Anlage 13 Fallzahlenstatistik Anlage 14 Geschäftsordnung für das Eingliederungsteam Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxx Universität Hannover Geschäftsführung Betriebliches Eingliederungsmanagement, - 13.10 - Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxx Universität Hannover Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Geschäftsführung Betriebliches Eingliederungsmanagement, - 13.10 - Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Herrn / Frau «Anrede_2» «Straße_und_Hausnummer» «Postleitzahl» «Ort» Geschäftsführung Betriebli- ches Eingliederungsmanage- ment - Gesundheitsmanagement - bearbeitet von: XxxxxGeschäftsführung (namentl.) Tel. +00 000 000 XXXX E-Xxxxxxxxx Xxxxxxxx-Xxxxxxx Direktorin Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Für Mail: geschaeftsfueh- xxxx@xxx.xxx-xxxxxxxx.xx Sehr geehrter Herr / Xxxx geehrte Frau «Nachname», nach unseren Informationen waren Sie in den letzten zwölf Monaten häufiger oder län- ger krankheitsbedingt abwesend. In einem solchen Fall bietet Ihnen die Osec: Xxxx Xxxxxxx Präsidentin des Aufsichtsrats Bern, den 19. Dezember 0000 Xxxxxx, den 3. Januar 2012 Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxx Leiterin Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Für die Osec: Xxxxxx Xxxx CEO Siehe separates File unter: xxx.xxxx-xxxxxxxxxxx.xxxxx.xx/xxxxxx/xxxxxx/00000/xxxxx.xxxx?xxxx=xx Die nachfolgende Liste der geförderten Branchen ist abschliessend. Bis 2015 werden i.d.R. keine neuen Branchen gefördert. Die Liste kann nach Absprache mit dem Auftraggeber Leibniz Univer- sität Hannover im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werdenRahmen der Fürsorgepflicht die Teilnahme an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement an. Nutzpflanzen aus Anbau oder SammlungSie haben die Möglichkeit, sich in einem vertraulichen Gespräch mit einem Mitglied des Eingliederungsteams (siehe Anlage) zu informieren, mit welchen betrieblichen Maßnah- men wir Sie unterstützen können. Fische Hierzu zählen beispielsweise Beratungen, ergonomi- sche Arbeitsplatzgestaltung, Anpassung der Arbeitsorganisation sowie Abbau von psy- chischen Belastungen. Wir möchten Sie ermuntern, dieses Gesprächsangebot wahrzunehmen. In der Anlage finden Sie den Rückmeldebogen. Bitte senden Sie uns diesen ausgefüllt zurück. Sollte für Sie ein Gespräch zum jetzigen Zeitpunkt unangebracht erscheinen, bitten wir Sie um Entschuldigung und Meeresfrüchte aus Wildfang oder Aquakulturendanken für eine kurze Rückmeldung. Zum Absatzmarkt gehören die Lebensmittel- industrie sowie der Gross- und Detailhandel. Die Pharma- und Kosmetikin- dustrie sind sekundäre Absatzmärkte. Bekleidungsprodukte (Web- und Strickwaren) für Damen, Herren und Kin- der sowie Mode-Accessoires Weitere Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement finden Sie im kommerziellen Bereichbei- gefügten Flyer. Strickwaren Mit freundlichen Grüßen Geschäftsführung Betriebliches Eingliederungsmanagement Anlagen: Flyer, Rückmeldebogen mit Umschlag Datum Mein Zeichen: - 13.10 - (bitte bei Antwort angeben) Ihre Nachricht vom: Ihr Zeichen: Dienstgebäude: Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx Zentrale: Tel. +00 000 000 0 Fax +00 000 000 0000 xxx.xxx-xxxxxxxx.xx Das Betriebliche Eingliederungsmanagement der Leibniz Universität Hannover (LUH) misst der Sicherheit Ihrer Daten größte Beachtung und JerseyBedeutung zu. Daher informieren wir Sie an dieser Stelle über den Datenschutz in Be- zug auf die Teilnahme am BEM und versi- chern zugleich die Einhaltung aller einschlägi- gen gesetzlichen Bestimmungen, insbeson- dere der EU-Bekleidung aus speziellen Materialien wie PimaDatenschutzgrund-Baumwolle, Alpaka und Lama werden im Luxusmarkt positioniert. Heimtextilien für den Innen- und Aussenbereich von guter Qualität verordnung (Design und VerarbeitungDSGVO). Vorzugsweise Fertigprodukte welche aufwändig verar- beitet, dem Trend entsprechend rungsmanagement (13.10) Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx Tel.: +00 000 000 [5289] E-Mail: geschaeftsfuehrung@bem.uni-hanno- xxx.xx Leibniz Universität Hannover - Datenschutzbeauftragter - Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx Tel.: +00 000 000 0000 Fax: +00 000 000 0000 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxxxx.xx Ihre Daten werden zum Zweck der Organisa- tion und aus natürlichen Materialien hergestellt sindDurchführung des Betrieblichen Ein- gliederungsmanagements verarbeitet. Möbel für den Innen- und Aussenbereich von guter Qualität (Design und Verarbeitung). Produkte von Firmen mit Nachhaltigkeitszertifikaten (FSC, CoC, PEFC, FLEGT-Prozess) werden bevorzugt.trieblichen Eingliederungsmanagements ist

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