Common use of Insolvenzantragspflicht Clause in Contracts

Insolvenzantragspflicht. Der Geschäftsführer muss, auch wenn die Gesellschafter dies u. U. nicht wollen, im ureigensten Interesse bei Vorlie- gen eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH) einen Insolvenzantrag stellen. Dies gilt für jeden Geschäftsführer, auch wenn mehrere bestellt sind und auch dann, wenn z. B. ein Gläubiger sei- nerseits bereits einen Insolvenzantrag gestellt hat. Ande- renfalls riskiert der Geschäftsführer strafrechtliche Folgen oder persönlich von Gläubigern in Anspruch genommen zu werden, die aufgrund der Insolvenzverschleppung kein Geld mehr von der GmbH bekommen. Der Geschäftsführer hat ohne schuldhaftes Verzögern spätestens drei Wochen nach Vorliegen des Insolvenzgrundes Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.

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Samples: GMBH Geschäftsführer Rechte Und Pflichten, Rechte Und Pflichten Eines GMBH Geschäftsführers, Rechte Und Pflichten Eines GMBH Geschäftsführers

Insolvenzantragspflicht. Der Geschäftsführer muss, auch wenn die Gesellschafter dies u. U. nicht wollen, im ureigensten Interesse bei Vorlie- gen eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH) einen Insolvenzantrag stellen. Dies gilt für jeden Geschäftsführer, auch wenn mehrere bestellt be- stellt sind und auch dann, wenn z. B. ein Gläubiger sei- nerseits seiner- seits bereits einen Insolvenzantrag gestellt hat. Ande- renfalls Anderen- falls riskiert der Geschäftsführer strafrechtliche Folgen oder persönlich von Gläubigern in Anspruch genommen zu werdenwer- den, die aufgrund der Insolvenzverschleppung kein Geld mehr von der GmbH bekommen. Der Geschäftsführer hat ohne schuldhaftes Verzögern spätestens drei Wochen nach Vorliegen des Insolvenzgrundes Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.

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Samples: Rechte Und Pflichten Eines GMBH Geschäftsführers

Insolvenzantragspflicht. Der Geschäftsführer muss, auch wenn die Gesellschafter Gesellschaf- ter dies u. U. nicht wollen, im ureigensten Interesse bei Vorlie- gen Vorliegen eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH) einen Insolvenzantrag Insolvenzan- trag stellen. Dies gilt für jeden Geschäftsführer, auch wenn mehrere bestellt sind und auch dann, wenn z. B. ein Gläubiger sei- nerseits seinerseits bereits einen Insolvenzantrag gestellt hat. Ande- renfalls Anderenfalls riskiert der Geschäftsführer strafrechtliche Folgen oder persönlich von Gläubigern in Anspruch genommen zu werden, die aufgrund der Insolvenzverschleppung kein Geld mehr von der GmbH bekommen. Der Geschäftsführer hat ohne schuldhaftes Verzögern spätestens drei Wochen nach Vorliegen des Insolvenzgrundes Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.

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Samples: GMBH Geschäftsführer Rechte Und Pflichten