Jahresprämie Musterklauseln

Jahresprämie. Der Betrag, den Sie für ein Versicherungsjahr zu bezahlen haben.
Jahresprämie. Die Höhe der Jahresprämie richtet sich nach der Zahl der mitversicherten Schulen als mitversicherte Gesellschaften. Die Prämien für die mitversicherten Schulen bestimmen sich wie folgt: Sublimit: EUR 5.000.000 Jahresprämie: EUR 1.500 Sublimit: EUR 5.000.000 Jahresprämie: EUR 2.500 Zusätzlich ist bei Schulen außerhalb des EWR in der Regel die Installierung einer lokalen Police je Land notwendig (integrierte Deckungssumme: EUR 1.000.000). Die Jahresprämie hierfür wird auf die Jahresprämie der lokalen Schule(n) angerechnet. Bei mehreren versicherten Schulen in einem Land außerhalb des EWR, reduziert sich die Jahresprämie je Schule gemäß folgender Staffelung: Anzahl Schulen in einem „Nicht EWR Land“ Jahresprämie je Schule (zzgl. Steuern und ggfs. Fees) 2 EUR 2.100 3 EUR 1.800 4 EUR 1.650 5 EUR 1.560
Jahresprämie. Abhängig von der gewählten Versicherungsvariante ergibt sich folgende Jahresnettoprämie: Alternative A EUR 50,-- Alternative B EUR 80,-- Hinzu kommt noch die gesetzliche Versicherungssteuer (derzeit 16%).
Jahresprämie. Art des Betriebes Personenanzahl Versicherungssumme jeweils bis max. 0.000 € auf Erstes Risiko. Selbstbehalt 150 € je Versicherungsfall. Bis zum: Maximal bis zur nächsten Hauptfälligkeit. Bitte Kopien der Vorversicherungen einreichen. Beinhaltet: Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 3 Mio. € . Versicherte Personen sind: Frau Herr Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Nettoprämie 39,90 € -Bitte eine Betriebsart eingeben- Antragsteller Vorversicherung: Bestehen oder bestanden anderweitig gleichartige Versicherungsverträge oder wurden sie anderweitig beantragt? Gesellschaft Versicherungsnr. Ablaufdatum Nein Ja Gekündigt durch: ■ Versicherungsnehmer ■ Versicherer Gekündigt durch: ■ Versicherungsnehmer ■ Versicherer Gekündigt durch: ■ Versicherungsnehmer ■ Versicherer Hatte der Antragsteller am Versicherungsort in den letzten 5 Jahren Schäden der Art, gegen die Versicherung beantragt wird? Nein Ja Art des Schadens Zeitpunkt/Datum Schadenhöhe ■ Versicherungsinformationen nach der Informationspflichtenverordnung ■ Besondere Bedingungen für die Helvetia Business Smart & Easy ■ Allgemeine Bedingungen für die kombinierte Sach- und Ertragsausfallversicherung (KSEB) ■ Sicherheitsvorschriften für produzierende Betriebe, Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe (VG 24) ■ Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht (AHB) – H 9990 ■ Besondere Bedingungen (BBR) für Umwelthaftpflicht-Basisversicherung ■ BBR für die Umweltschaden-Basisversicherung ■ Zusatzbedingungen zur Betriebs-Haftpflichtversicherung für die Nutzer von Internettechnologien ■ BBR für Handel und Gewerbe ■ BBR für die Privat-Haftpflichtversicherung Komfort ■ Mitteilung nach § 19 Abs. 5 (VVG) Datum Unterschrift Antragsteller und Unterschrift Kontoinhaber Unterschrift Vermittler Prämienzahler (falls nicht Antragsteller) Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Antrag auf Helvetia Business Smart & Easy damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwen- dig, dass Sie die im Versicherungsantrag enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Helvetia Schweizerische Versiche- rungsgesellschaft AG, Xxxxxxxx Xxx. 00–00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, schriftlich nach- zuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz ge...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.