Kfz-Steuer Musterklauseln

Kfz-Steuer. Ist Full-Service inklusive Kfz-Steuer vereinbart, verauslagt Xxxxxx die Kfz- Steuer. Ist zwischen dem Leasingnehmer und Allane im Einzelleasingvertrag eine monatliche Vorauszahlung festgelegt, erfolgt nach Vertragsende eine Abrechnung durch Gegenüberstellung der tatsächlich verauslagten Kfz- Steuerbeträge und der vereinbarten Handlingsgebühr mit den geleisteten Vorauszahlungen. Der Leasingnehmer hat einen sich eventuell ergebenden Nachzahlungsbetrag, Allane ein Guthaben, auszugleichen. Ist im Einzelleasingvertrag eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart, stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer jeweils die Steuerbeträge in tatsächlich verauslagter Höhe in Rechnung, die der Leasingnehmer auszugleichen hat. Zusätzlich hat der Leasingnehmer eine Handlingsgebühr von 10% aus den verauslagten Kfz-Steuerbeträgen zzgl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer zu bezahlen. Der Kunde wird die ihm zugestellten Steuerbescheide Xxxxxx unverzüglich zuleiten. Für Xxxxxxxxx oder Xxxxxxx, die auf einer schuldhaft verspäteten Zuleitung der Steuerbescheide vom Leasingnehmer an Allane resultieren, haftet der Leasingnehmer. Der Leasingnehmer tritt hiermit etwaige Ansprüche gegen die Steuerbehörde auf Erstattung von Steuerbeträgen an Allane ab, soweit Xxxxxx diese Steuerbeträge verauslagt hat. Xxxxxx nimmt diese Abtretung hiermit an. Eventuell dennoch an den Leasingnehmer ausgezahlte Leistungen/Rückvergütungen hat dieser unverzüglich an Allane weiterzuleiten.
Kfz-Steuer. 25.1 Ist die Zusatzleistung „Kfz-Steuer“ (Zulassung auf Mobility Concept oder auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen) oder „Kfz Steuer- Inkasso“ (Zulassung auf Kunden) vereinbart, zahlt Mobility Concept die Kfz-Steuer für das Fahrzeug. 25.2 Je nach Vereinbarung im Antrag bzw. Vertrag belastet Mobility Concept anteilig monatlich die verauslagte Kfz-Steuer dem Kunden weiter. Wird die Kfz-Steuer an den Kunden berechnet wird diese zzgl. jeweils gültiger Umsatzsteuer fällig. 25.3 Mobility Concept ist berechtigt für die Verauslagung der Kfz-Steuer zusätzlich eine monatliche Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird im Antrag bzw. Vertrag gesondert ausgewiesen. 25.4 Dem Kunden zugestellte Steuerbescheide hat er Mobility Concept unverzüglich zuzuleiten. Für Zuschläge oder Schäden durch Verspätung haftet Mobility Concept nur bei grober Fahrlässigkeit. 25.5 Von Mobility Concept über das Ende der Vertragsdauer hinaus verauslagte Kfz-Steuer im Falle der Zulassung auf den Kunden, ist von diesem auf Basis der Endabrechnung zu erstatten.
Kfz-Steuer. Ist Full-Service inklusive Kfz-Steuer vereinbart, verauslagt Sixt die Kfz-Steuer. Ist zwischen dem Leasingnehmer und Sixt im Einzelleasingvertrag eine monatliche Vorauszahlung festgelegt, erfolgt nach Vertragsende eine Abrechnung durch Gegenüberstellung der tatsächlich verauslagten Kfz-Steuerbeträge und der vereinbarten Handlingsgebühr mit den geleisteten Vorauszahlungen. Der Leasingnehmer hat einen sich eventuell ergebenden Nachzahlungsbetrag, Sixt ein Guthaben, auszugleichen. Ist im Einzelleasingvertrag eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart, stellt Sixt dem Leasingnehmer jeweils die Steuerbeträge in tatsächlich verauslagter Höhe in Rechnung, die der Leasingnehmer auszugleichen hat. Zusätzlich hat der Leasingnehmer eine Handlingsgebühr von 10% aus den verauslagten Kfz-Steuerbeträgen zzgl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer zu bezahlen. Der Kunde wird die ihm zugestellten Steuerbescheide Sixt unverzüglich zuleiten. Für Xxxxxxxxx oder Schäden, die auf einer schuldhaft verspäteten Zuleitung der Steuerbescheide vom Leasingnehmer an Sixt resultieren, haftet der Leasingnehmer. Der Leasingnehmer tritt hiermit etwaige Ansprüche gegen die Steuerbehörde auf Erstattung von Steuerbeträgen an Sixt ab, soweit Sixt diese Steuerbeträge verauslagt hat. Sixt nimmt diese Abtretung hiermit an. Eventuell dennoch an den Leasingnehmer ausgezahlte Leistungen/Rückvergütungen hat dieser unverzüglich an Sixt weiterzuleiten.
Kfz-Steuer. Die Volkswagen Leasing GmbH sorgt während der Vertragszeit für die termingerechte Zahlung der Steuer an das Finanzamt. Lediglich der Steuerbescheid muss der Volkswagen Leasing GmbH zugeleitet werden.
Kfz-Steuer. Die Kfz-Steuer für das jeweils gebuchte Fahrzeug wird von CHECKDRIVE getragen.
Kfz-Steuer. Gegenstand des Leistungspakets ist die Übernahme der Kosten für Kfz-Steuern, wie sie gesetzlich für das Fahrzeug zu zahlen sind, sowie die Abwicklung und Überwachung der Kfz-Steuerbescheide. Der LG berechnet zusätzlich zur Kfz-Steuer eine angemessene Leistungsgebühr, die Bestandteil der Leistungspaketrate ist. Der LN verpflichtet sich, bei ihm eingehende Steuerbescheide umgehend an den LG weiterzuleiten. Kommt es nach Abmeldung oder Stilllegung des Fahrzeugs zu einer Steuerrückerstattung an den LN oder zur Verrechnung eines Kfz-Steuerguthabens mit sonstigen Steuerverbindlichkeiten des LN, so ist der LN verpflichtet, das erstattete oder verrechnete Kfz-Steuerguthaben unverzüglich an den LG auszuzahlen. Besteht für das Fahrzeug eine zeitlich befristete Befreiung von der Kfz-Steuer, oder eine zeitlich befristete Minderung der Kfz-Steuer, so kann der LG nach seiner Xxxx entweder die für die Gesamthaltezeit anfallende Kfz-Steuer gleichmäßig auf jeden Monat der Vertragslaufzeit verteilt in Rechnung stellen oder nach Ablauf der Steuerbefreiung oder Steuerminderung den dann fälligen Monatsbetrag berechnen.
Kfz-Steuer. Die Volkswagen Leasing GmbH sorgt während der Vertragszeit für die termingerechte Zahlung der Steuer an das Finanzamt. Lediglich der Steuerbescheid muss der Volkswagen Leasing GmbH zugeleitet werden. Die Volkswagen Leasing GmbH übernimmt die An- / Abmeldung und termingerechte Zahlung der Rundfunkbeiträge an den ARD-ZDF-Deutschlandfunk-Beitragsservice (AZDBS). Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an: Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx, Tel. 06232/648-958, FAX 06232/648-904 Wir freuen uns auf Ihre Entscheidung und würden Sie gerne bald wieder bei uns begrüßen. Mit freundlichen Grüßen 021 01N91r.723AA07ngebot zglW. aebrk Grundpreis EUR 47.330,00 Ascotgrau Lackierung: Palladium-TAitaunssctahtwtuanrgz:/Titanschwarz- vsochrnraubbar) hinten) nvleinxks, F2ahrerhaustüren Abschleppösen, Abschleppöse Außenspiegel vexrechts, Außenspiegel elektrisch Außenspiegel, Fahrüzbeeurgschlüssel Außenspiegelgehäuse Außenspiegelgehäuse mterevnorn Chromleisten ttragend Ganzstahlkarosserie, Wämrmit eschutzvHeercgklafesnusntge,r Heckscheiben-Wischwaschanlage FemnsitterausschHneicttkklappe a7n0kmviot lumen Kraftstofftank eitisten, Kühlerschutzgitter Chromleiste Bef(emsittigungspuNnokrtmenaldach aanndg)been1im0 Radstand, DachlastträDgaecrhOrehlinneg Hefücrktüren/-kSlacphpaerniere mde-/Farehcrhgtass,trauSmchiebetür deckt Schiebetürführung, eannsd,tvroarunm, Seitenfenster nsd,travourmn,e Seitenfenster mvogrlnas, Seitenscheiben abguenddunkelt Dämmglas ieruWnignaegnenfarbeStoßfänger Sonderlackierungen bschdluiercßhen Tankklappe, Unterbodenschutz Verbundglas-Frontscheibe 16m"-Bit remsanlag1e6"-Fahrwerk racaju" L4eichtmetallräder son-FederbeineEni,nzelradaufhängung enkern Einzelradaufhängung rd Dämunpdfung, Federung tenBremsanlageHydraulische Linkslenker Rechtsverkehr 1tCa0n91/dR71s0o7ptim21ie5r/t60Reifen Stabilisatoren Teleskopstoßdämpfer 12-VSoeltt:-KoMmopbTreiilritesyor GesamtgeZwuiclähstsiges ABC_02_01 B3re. msleuchte aiufgan-hDdrea,FkatfihüvrrierungAirbags 021 01N91r.723AA07ngebot Ascotgrau Lackierung: Palladium-TAitaunssctahtwtuanrgz:/Titanschwarz- trennwand ndkerradsperre Aufnahmevorrichtung hinten Berganfahrassistent Bremsbelagverschleißanzeige Bruchsicherung StabilisierungsEplreokgtranmismc,hes Bremsassistent DaacmhrahmenH, altegriffe lendschutz lektrisch Keramik-Aufdruck Sonnenblenden Kindersicherung, ahrlicht LED-Hauptscheinwerfer LED-Rückleuchten, Multifunktions-Lederlenkrad Multikollisionsbremse
Kfz-Steuer. Die Volkswagen Leasing GmbH sorgt während der Vertragszeit für die termingerechte Zahlung der Steuer an das Finanzamt. Lediglich der Steuerbescheid muss der Volkswagen Leasing GmbH zugeleitet werden. Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an: Xxxx Xxxxxx Xxxxx, Tel. 09431 00000 0000, FAX 09431 00000 0000 Wir freuen uns auf Ihre Entscheidung und würden Sie gerne bald wieder bei uns begrüßen. Mit freundlichen Grüßen Grundpreis ab Werk (zzgl. USt) Lackierung: Deep Ocean Blue Ausstattung: Palladium-Titanschwarz/Titanschwarz- Palladium/Perlgrau EUR 42.150,00 Airbag für Fahrer und Beifahrer mit Beifahrer-Airbag-Deaktivierung EUR 220,00 Anhängevorrichtung, starr (inkl. Gespannstabilisierung) EUR 690,00 Außenspiegel, elektrisch einstell- und beheizbar EUR 190,00 Beifahrerdoppelsitzbank rechts mit Ablagefach und klappbarer Lehne mit Ablagetisch EUR 440,00 Digitaler Radioempfang (DAB+) EUR 0,00 Federung/Dämpfung, verstärkt EUR 190,00 Geschwindigkeitsregelanlage inkl. Geschwindigkeitsbegrenzer EUR 385,00 Klimaanlage mit manueller Regelung im Fahrerhaus EUR 1.755,00 Komfortsitz "Plus" links, in der 1.Sitzreihe EUR 325,00 Licht-und-Sicht-Paket EUR 405,00 Fernlichtregulierung "Light Assist" Scheibenwischer-Intervallschaltung mit Licht- und Regensensor Tagfahrlicht mit Fahrlichtschaltung (automatisch), "Leaving home"-Funktion und manueller "Coming home"-Funktion Multifunktions-Lenkrad (3 Speichen) EUR 340,00 Notrufsystem eCall EUR 0,00 Radio "Composition Colour" mit 4 Lautsprechern EUR 915,00 2 USB-Schnittstellen (Typ C) in der Armaturentafel 4 Lautsprecher: 2 Hochtöner, 2 Tieftöner Car-Net App-Connect Handschuhfach mit abschließbarer Klappe, beleuchtet Mobiltelefon-Schnittstelle Regionscode " ECE " für Radio EUR 0,00 Reserverad (Stahlfelge) mit Fahrbereifung sowie Bordwerkzeug und Wagenheber EUR 165,00 Bordwerkzeug und Wagenheber Reserverad (Stahlfelge) mit Fahrbereifung Robuststoffsitzbezüge, Dessin "Marathon" EUR 155,00 Rückfahrkamera-Vorbereitung EUR 32,00 Schoon- 3 Seiten Kipper, Kipprahmen komplett verschweißt und im Tauchbad feuerverzinkt, 400mm Bordwände EUR 7.380,00 Schoon- Heckklappe pendel und abklappbar über Zentralverschluss, einfaches Umschalten der Verriegelung EUR 320,00 Schoon- Stirnwandgitter 40/40mm Maschenweite, feststehende Zapfen, feuerverzinkt EUR 465,00 Schoon- Werkzeugkiste aus Kunststoff links, montiert unterhalb des Aufbau, Ideal für Gurte, Netze etc. EUR 340,00 Schoon- Werkzeugkiste aus Kunststoff rechts, montiert unterhalb des Aufb...
Kfz-Steuer. Die Kfz-Steuer wird durch den VM übernommen. Anpassungen gemäß Ziffer 7.3.
Kfz-Steuer. Wird der LG für die Kfz-Steuer herangezogen, ist der LN zur Erstattung der durch den LG gezahlten Steuerbeträge verpflichtet. Bei der Berechnung der Kfz-Steuer zählen angefangene Kalendertage als volle Tage. Der Tag, an dem der Vertrag endet, wird mitgerechnet (auf Wunsch gewährt der LG dem LN Einblick in die Steuerbescheide). Wenn vereinbart ist, dass der LG diese Steuer in der jeweils geschuldeten gesetzlichen Höhe übernehmen soll, so übersendet der LN ihm zugestellte Steuerbescheide unverzüglich dem LG, der dann die Zahlung vornimmt. Für den Rückgabetag des Fahrzeuges hinaus verlangte Steuer kann der LG vom LN auch dann zurückfordern, wenn der Zoll die Erstattung an den LN noch nicht vorgenommen hat. Ändert sich während der Vertragslaufzeit die Höhe der Fahrzeugsteuer, so ist der LG berechtigt, nach entsprechender Mitteilung an den LN den Fahrzeugsteueranteil der Full-Service-Rate entsprechend der Änderung festzulegen. Der LN ist in jedem Fall zur Erstattung in der jeweils geschuldeten gesetzlichen Höhe verpflichtet. akf servicelease GmbH 00000 Xxxxxxxxx Sitz der Gesellschaft: Xx Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx Kontoverbindung: akf bank GmbH & Co KG USt.-IdNr.: DE261662687 Amtsgericht Wuppertal HRB 21282 Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Fahrzeug im ersten Jahr noch steuerfrei im Betrieb ist, in der Folgezeit aber aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Vorgaben Kfz-Steuern anfallen. Steuererhöhungen des Finanzministeriums können zum heutigen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden und erfordern insoweit bei Eintreten eine entsprechende Nachkalkulation. Für den Fall, dass es während der Vertragslaufzeit zu einer Erhöhung der Kfz-Steuer kommt und der Leasinggeber keine Anpassung des Kfz-Steueranteils vornimmt, kann der Leasinggeber den sich aus der Erhöhung der Kfz-Steuer und dem vom Leasingnehmer gezahlten Kfz-Steueranteil ergebenden Differenzbetrag am Ende der Laufzeit mit der Schlussabrechnung vom Leasingnehmer fordern. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall insoweit eine Stundungsabrede.