Klauseln Musterklauseln

Klauseln. Es gelten die Gothaer Wohngebäude-Versicherungsbedingungen zum Gleitenden Neuwert (VGB 2019) Abschnitte A und B. Darüber hinaus sind folgende Klauseln möglich, sofern dies gesondert gemäß Antrag und Versicherungsschein vereinbart wurde: Innere Unruhen, Streik und Aussperrung (Klausel 7066) Die Klausel gilt automatisch für Schäden durch die Gefahrengruppe Feuer (siehe Abschnitt A § 2), sofern diese versichert ist und sofern die Gothaer Wohngebäude Plus oder Gothaer Wohngebäude Premium vereinbart ist. Abweichend von Abschnitt A § 1 Nr. 2 b) sind Schäden durch innere Unruhen sowie Streik oder Aussperrung mitversichert, sofern die versicherten Sachen durch die Gefahrengruppe Feuer (siehe Abschnitt A § 2) zer- stört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Klauseln. Es gelten die Gothaer Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2019) Abschnitte A und B. Darüber hinaus sind folgende Klauseln möglich, sofern dies gesondert gemäft Antrag und Versicherungsschein vereinbart wurde:
Klauseln. Folgende Besondere Vereinbarungen werden ebenfalls zum Vertragsinhalt der auf Grundlage dieses Rahmenvertrages abgeschlossenen Versicherungsverträge:
Klauseln. Das Vornehmen von Buchungen über die Webseite unterliegt den folgenden Klauseln:
Klauseln. Soweit nachstehend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen der §§ 1, 3 bis 20 ARB 2013. KLAUSEL ZU §§ 25 UND 26 ARB 2013 Unbegrenzte Versicherungssumme.
Klauseln. Selbstbeteiligung bei der Versicherung weiterer Elementarge- fahren
Klauseln. 10.2.1 SCHUFA-Klausel zu Kreditanträgen (grundpfandrechtlich gesicherte Kredite) Im B-Verfahren mit Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und sonstigen Unternehmen Die Bausparkasse/Hypothekenbank1 wird vor Herauslage eines Kredites bei der SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, eine Auskunft einholen. Unabhängig davon wird die Bausparkasse/Hypothekenbank der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der Bauspar- kasse/Hypothekenbank oder Dritter erforderlich ist und – die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder – ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, die Bausparkasse/ Hypothekenbank mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder – das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von der Bausparkasse/Hypotheken- bank fristlos gekündigt werden kann und die Bausparkasse/Hypothekenbank mich über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird die Bausparkasse/Hypothekenbank der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhal- ten (z. B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bausparkasse/Hypothekenbank oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermitt- lung überwiegt. Insoweit befreie ich die Bausparkasse/Hypothekenbank zugleich vom Bankgeheimnis2. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errech- neten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und -Score-Verfahren sind unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden Servicecenter, Postfach 10344...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.