Common use of Kooperation Clause in Contracts

Kooperation. 4.2.4.1 Schulen Wir haben eine Mitarbeiterin, welche seit mehreren Jahren für den Aufgaben- schwerpunkt „Kooperation mit Schule und Ausbildungsstätten“ verantwortlich ist, da- mit für die Lehrer und Ausbilder eine kon- stante Ansprechpartnerin gegeben ist. Dies hat einen hohen Stellenwert, da durch langjährige Zusammenarbeit immer wieder unkonventionelle Lösungen für die Jugendlichen erarbeitet werden können. Regelmäßige persönliche oder telefoni- sche Gespräche mit den Verantwortlichen finden statt. Darüber hinaus werden Ab- sprachen getroffen, z. B. bzgl. Nichter- scheinens zum Unterricht, Hausaufgaben, besonderen Förderangeboten oder Krisen- situationen. 4.2.4.2 Ausbildungsstätten Siehe Punkt 4.2.4.1 4.2.4.3 Örtliches und/oder fallzuständiges Jugendamt Die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt erfolgt u. a. durch die Mitarbeit in der AG 78 und dem Austausch mit der Heimaufsicht. Darüber hinaus gibt es per- sönliche Kontakte mit den jeweils zustän- digen Personen. Die Zusammenarbeit mit dem fallbezoge- nen Jugendamt wird zu Beginn der Maß- nahme festgelegt. Mindestens zweimal jährlich erfolgt ein Hilfeplangespräch. Im Vorfeld fertigt der Bezugsbetreuer hierfür einen Situationsbericht an. Darüber hinaus wird das Jugendamt bei besonderen Er- eignissen informiert und wenn nötig, erfol- gen weitere Treffen. 4.2.4.4 Sonstige (interne/externe) Im Interesse der Jugendlichen und zum Zwecke der Fachberatung bestehen Ko- operationen mit: - Vae Drogenentzugseinrichtung in Waldsolms Hasselborn - Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bad Nauheim - Kinder- und Jugendpsychiatrie in Marburg und Herborn - Diversen Therapeuten unterschied- lichster Fachrichtungen - Erziehungsberatungsstellen - Kinderschutzbund in Gießen - Klinik für Psychosomatik in Gießen - Jugendhilfeeinrichtungen aus der Region - Langzeittherapeutische Einrichtun- gen für drogenkonsumierende Ju- gendliche 4.2.4.5 Sozialraum Dem Jugendhof ist eine Integration in das dörfliche Umfeld wichtig. Diesem Aspekt fühlt sich jeder Mitarbeiter verpflichtet. Darüber hinaus gibt es eine Nachbar- schaftsbeauftragte, die den Kontakt zu den direkten Nachbarn pflegt, woraus sich eine gut funktionierende Nachbarschaft entwi- ckelt hat, in die selbstverständlich die Ju- gendlichen mit eingebunden sind. Da wir bei der Vergabe von Aufträgen auf ortsansässige Firmen zurückgreifen, kön- nen dadurch oftmals Praktika in diesen Firmen ermöglicht werden. Die Einbindung der Jugendlichen in das örtliche Vereinsleben wird durch den Ju- gendhof gefördert. Freunde der Jugendli- chen und interessierte Gäste sind in der Einrichtung willkommen.

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Samples: Leistungsvereinbarung

Kooperation. 4.2.4.1 4.2.3.1 Schulen Wir haben Zwischen den Schulen der Stadt und den anderen Schulen der Region und dem CJD besteht eine Mitarbeiterinenge Kooperation. Regelmäßige Kontakte zu den jeweiligen Klassenlehrern der jungen Menschen ermöglichen eine genaue Kenntnis über den schulischen Leistungsstand und das Sozialverhalten. Bei Veränderungen des Leistungsstandes und / oder des Sozialverhaltens wird gemeinsam mit den Jugendlichen eine Vereinbarung getroffen und festgelegt, durch welche Maßnahme die eingetretenen Veränderungen zu beheben sind. Nach Ablauf einer festgelegten Frist wird die Vereinbarung auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Hierdurch soll erreicht werden, dass die jungen Menschen auf der Schule verbleiben und einen entsprechenden Schulabschluss erhalten. Probleme, die entstehen, können durch eine regelmäßige Kooperation möglichst früh bearbeitet werden. Der Jugendliche erhält die Möglichkeit frühzeitig Hilfen anzunehmen. 4.2.3.2 Ausbildungsstätten Die pädagogischen Fachkräfte des CJD Schloss Hausen pflegen seit mehreren vielen Jahren für den Aufgaben- schwerpunkt „eine gute Kooperation mit Schule und Ausbildungsstätten“ verantwortlich ist, da- mit den Ausbildungsbetrieben in der Region. Die Ausbildungsmöglichkeiten für die Lehrer jungen Menschen aus dem umA Bereich orientieren sich an den zuwanderungsrechtlichen Gegebenheiten. Die Infrastruktur der Region bedingt, dass Berufsausbildungen in der Regel in kleinen und Ausbilder eine kon- stante Ansprechpartnerin gegeben istmittelständischen Betrieben stattfinden. Dies hat einen hohen StellenwertDie Kontaktpflege zu den Betrieben obliegt den BetreuerInnen, da durch langjährige Zusammenarbeit immer wieder unkonventionelle Lösungen für der in regelmäßigen Abständen dort vorspricht. Diese Termine fließen in die Jugendlichen erarbeitet werden könnenmonatliche Planung ein. Regelmäßige persönliche oder telefoni- sche Durch regelmäßige Gespräche mit zwischen den Verantwortlichen finden stattjungen Menschen, dem ausbildenden Betrieb und den BetreuerInnen können auftretende Probleme im frühen Stadium behoben werden. Darüber hinaus werden Ab- sprachen getroffen, z. B. bzglEs können frühzeitig weitere Hilfen installiert werden. Nichter- scheinens zum Unterricht, Hausaufgaben, besonderen Förderangeboten oder Krisen- situationen. 4.2.4.2 Ausbildungsstätten Siehe Punkt 4.2.4.1 4.2.4.3 Örtliches 4.2.3.3.Örtliches und/oder fallzuständiges Jugendamt Die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt erfolgt u. a. durch Fall zuständiges Jugend- amt Das zentrale Kooperationsinstrument ist die Mitarbeit Hilfeplanung in der AG 78 und dem Austausch mit der Heimaufsicht. Darüber hinaus gibt es per- sönliche Kontakte mit den jeweils zustän- digen PersonenVerantwortung des Jugendamtes. Die Zusammenarbeit mit dem fallbezoge- nen Jugendamt wird zu individuelle Ausgestaltung der Hilfe erfolgt in der Hilfeplanung. Die schriftliche Erklärung zur Kostenübernahme (Kostenbescheid) ist Voraussetzung (neben den Inhalten im Aufnahmeverfahren) für den Beginn der Maß- nahme festgelegtHilfe Die Einrichtung informiert das Jugendamt • unverzüglich schriftlich bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung des Kindes/ des Jugendlichen • zeitnah bei Abweichungen des Hilfeverlaufs von der Hilfeplanung Die Einrichtung übersendet spätestens 5 Werktage vor dem Hilfeplanfortschreibungsgespräch sowohl an den Hilfeempfänger als auch an das Jugendamt einen Bericht über den letzten Hilfeplanungsabschnitt über • die angenommenen und erbrachten Leistungen • die Entwicklung des Kindes/des Jugendlichen bezogen auf die Hilfeplanungsziele aus Sicht der Einrichtung und aus Sicht der/des Jugendlichen • die derzeitige Situation bezogen auf die Hilfeziele • neue für die Hilfe relevante Umstände in der Lebenssituation • sowie die weiteren Perspektiven des Kindes/des Jugendlichen Die Hilfeplantermine finden in der Regel halbjährlich statt. Mindestens zweimal jährlich erfolgt ein HilfeplangesprächZum Ende der Hilfe erstellt die Einrichtung einen Abschlussbericht über den gesamten Hilfeverlauf nach o.g. Kriterien. Zwischen den Hilfeplanterminen können weitere Reflexionstermine oder bei akutem Bedarf zusätzliche Hilfeplantermine vereinbart werden. Der Ansprechpartner für das Jugendamt zu konkreten Fragen des Hilfeverlaufs ist in der Regel der/die BezugsbetreuerIn. Die zuständige Erziehungsleitung ist Ansprechpartner bzgl. Veränderungen der Rahmenbedingungen der Hilfe und grundlegenden Neuabsprachen. Bei besonderen Vorkommnissen gemäß § 45 SGB VIII informiert die Einrichtung das HSMI über das Jugendamt, Fachstelle Heimaufsicht. Im Vorfeld fertigt Bereich der Bezugsbetreuer hierfür einen Situationsbericht anInobhutnahme findet eine enge Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt statt. Darüber hinaus wird das Art, Inhalt und Zeiten werden im Einzelfall mit dem belegenden Jugendamt bei besonderen Er- eignissen informiert und wenn nötig, erfol- gen weitere Treffenvereinbart. 4.2.4.4 Sonstige (interne/externe) Im Interesse der Jugendlichen und zum Zwecke der Fachberatung bestehen Ko- operationen mit: - Vae Drogenentzugseinrichtung in Waldsolms Hasselborn - Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bad Nauheim - Kinder- und Jugendpsychiatrie in Marburg und Herborn - Diversen Therapeuten unterschied- lichster Fachrichtungen - Erziehungsberatungsstellen - Kinderschutzbund in Gießen - Klinik für Psychosomatik in Gießen - Jugendhilfeeinrichtungen aus der Region - Langzeittherapeutische Einrichtun- gen für drogenkonsumierende Ju- gendliche 4.2.4.5 Sozialraum Dem Jugendhof ist eine Integration in das dörfliche Umfeld wichtig. Diesem Aspekt fühlt sich jeder Mitarbeiter verpflichtet. Darüber hinaus gibt es eine Nachbar- schaftsbeauftragte, die den Kontakt zu den direkten Nachbarn pflegt, woraus sich eine gut funktionierende Nachbarschaft entwi- ckelt hat, in die selbstverständlich die Ju- gendlichen mit eingebunden sind. Da wir bei der Vergabe von Aufträgen auf ortsansässige Firmen zurückgreifen, kön- nen dadurch oftmals Praktika in diesen Firmen ermöglicht werden. Die Einbindung der Jugendlichen in das örtliche Vereinsleben wird durch den Ju- gendhof gefördert. Freunde der Jugendli- chen und interessierte Gäste sind in der Einrichtung willkommen.

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Samples: Leistungsvereinbarung

Kooperation. 4.2.4.1 Schulen Wir haben eine Mitarbeiterin, welche seit mehreren Jahren für den Aufgaben- schwerpunkt „Kooperation mit Schule und Ausbildungsstätten“ verantwortlich ist, da- mit für die Lehrer und Ausbilder eine kon- stante Ansprechpartnerin gegeben ist. Dies hat einen hohen Stellenwert, da durch langjährige Zusammenarbeit immer wieder unkonventionelle Lösungen für die Jugendlichen erarbeitet werden können. Regelmäßige persönliche oder telefoni- sche Gespräche mit den Verantwortlichen finden statt. Darüber hinaus werden Ab- sprachen getroffen, z. B. bzgl. Nichter- scheinens zum Unterricht, Hausaufgaben, besonderen Förderangeboten oder Krisen- situationen. 4.2.4.2 Ausbildungsstätten Siehe Punkt 4.2.4.1 4.2.4.3 Örtliches und/oder fallzuständiges Jugendamt Der öffentliche Xxxxxx der Jugendhilfe überträgt der Einrichtung die Aufgaben des Schutzes und der Erziehung der Kinder und Jugendlichen nach § 76 SGB VIII. Die Zusammenarbeit mit Federführung der Hilfeplanung verbleibt beim Xxxxxx der öffentlichen Jugendhilfe und ist als gemeinsame Aufgabe zu verstehen. Dies ist nur erfolgreich auf der Basis einer k o n t i n u i e r l i c h e n i n s t i t u t i o n e l l e n u n d fallspezifischen engen Zusammenarbeit, Abstimmung und Aufgabenteilung zwischen dem örtlichen Jugendamt erfolgt u. a. durch öffentlichen Xxxxxx der Jugendhilfe und der ausführenden Einrichtung zu gewährleisten. 4.2.4.2 Schulen und Horteinrichtungen Es besteht die Mitarbeit Notwendigkeit der engen K o o p e r a t i o n m i t d e n S c h u l e n u n d Horteinrichtungen im gesamten Stadtgebiet. Zum Teil existieren hier bereits gewachsene Strukturen, vor allem zu den Sonderschulformen. 4.2.4.3 Ärzt*innen / Kliniken / Therapeuten Im Alltag werden die jungen Menschen über einen festen Stamm von Ärzten in der AG 78 Nachbarschaft versorgt (Kinder- und dem Austausch Zahnarzt etc.). Es besteht zudem (falls benötigt) eine Kooperation mit der Heimaufsichteinschlägigen Kliniken (KJP vitos Riedstadt, Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Xxxxxxxx). Darüber hinaus gibt es per- sönliche Kontakte Außerdem i st ein gutes Netzwerk mit den jeweils zustän- digen Personen. Die Zusammenarbeit mit dem fallbezoge- nen Jugendamt wird zu Beginn der Maß- nahme festgelegt. Mindestens zweimal jährlich erfolgt ein Hilfeplangespräch. Im Vorfeld fertigt der Bezugsbetreuer hierfür einen Situationsbericht an. Darüber hinaus wird das Jugendamt bei besonderen Er- eignissen informiert niedergelassenen Kinder- und wenn nötig, erfol- gen weitere TreffenJugendlichen- Psychotherapeut*innen verfügbar. 4.2.4.4 Sonstige (interne/externe) Im Interesse der Jugendlichen Logo- und zum Zwecke der Fachberatung bestehen Ko- operationen mit: - Vae Drogenentzugseinrichtung in Waldsolms Hasselborn - Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bad Nauheim - Kinder- und Jugendpsychiatrie in Marburg und Herborn - Diversen Therapeuten unterschied- lichster Fachrichtungen - Erziehungsberatungsstellen - Kinderschutzbund in Gießen - Klinik für Psychosomatik in Gießen - Jugendhilfeeinrichtungen aus der Region - Langzeittherapeutische Einrichtun- gen für drogenkonsumierende Ju- gendlicheErgotherapeut*innen Auch diesbezüglich bedarf es einer engen Kooperation. 4.2.4.5 Sozialraum Dem Jugendhof ist eine Integration in das dörfliche Umfeld wichtig. Diesem Aspekt fühlt sich jeder Mitarbeiter verpflichtet. Darüber hinaus gibt es eine Nachbar- schaftsbeauftragteKooperation mit anderen Trägern Es bestehen gute Kooperationen mit anderen Trägern der Jugendhilfe, die den Kontakt zu den direkten Nachbarn pflegt, woraus sich eine gut funktionierende Nachbarschaft entwi- ckelt hat, in die selbstverständlich die Ju- gendlichen mit eingebunden sind. Da wir bei der Vergabe von Aufträgen sodass hier wechselseitig auf ortsansässige Firmen zurückgreifen, kön- nen dadurch oftmals Praktika in diesen Firmen ermöglicht werden. Die Einbindung der Jugendlichen in das örtliche Vereinsleben wird durch den Ju- gendhof gefördert. Freunde der Jugendli- chen und interessierte Gäste sind in der Einrichtung willkommenRessourcen zurückgegriffen werden kann.

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Samples: Leistungsvereinbarung

Kooperation. 4.2.4.1 Schulen Wir haben eine MitarbeiterinDas Amt für Jugend und Bildung beim Landkreis Böblingen und die freien Xxxxxx verpflichten sich zu einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit auf partner- schaftlicher Grundlage und unter Beachtung der dieser Vereinbarung zu Grunde lie- genden fachlichen Standards. Unbeschadet der Gesamtverantwortung und Zuständigkeit des Jugendamts als örtli- xxxx Xxxxxx der Jugendhilfe gem. § 69 SGB VIII, welche seit mehreren Jahren für den Aufgaben- schwerpunkt „Kooperation mit Schule und Ausbildungsstätten“ verantwortlich ist, da- mit übernehmen die freien Xxxxxx Mit- verantwortung für die Lehrer Gestaltung der Jugendhilfe vor Ort. Die Gesamtverantwortung für die Jugendhilfeplanung (§ 79 SGB VIII) obliegt dem Landkreis unabhängig davon, dass das Konzept der kleinräumigen Jugendhilfepla- nung nur in engem Zusammenwirken aller beteiligten Akteure umgesetzt werden kann. Als Steuerungsgremien dienen dazu hauptsächlich ⮚ auf Kreisebene: der Jugendhilfeausschuss und Ausbilder die AG Jugendhilfeplanung als ihr Unterausschuss (Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII) ⮚ auf Ebene der Regionen der Außenstellen des Sozialen Dienstes: Die regio- nale Lenkungsgruppe als Ort, an dem sich die jeweiligen Außenstellenleiter des Kreisjugendamtes und die Leitungskräfte freier Xxxxxx über Einzelfälle und die Hilfeentwicklung insgesamt informieren und regionale Bedarfe ab- stimmen. ⮚ sowie die Regionalen Planungsgruppen (RPG) als ein wichtiges Gremium zur regionalen Jugendhilfeplanung, zur Abstimmung über Hilfebedarfe und zur Klärung der Zusammenarbeit vor Ort. Unter der Federführung der Leiter der Außenstellen des Kreisjugendamts kommen mindestens einmal im Jahr, in der Regel zweimal jährlich, die freien Xxxxxx der Jugendhilfe sowie weitere Kooperationspartner der Jugendhilfe zusammen. ⮚ Örtliche Berichterstattung (Integrierte Berichtserstattung auf örtlicher Ebe- ne) kurz: IBÖ: Die beabsichtigte Bündelung der jugendhilfebezogenen Ressourcen vor Ort und die enge Abstimmung der verschiedenen Angebote setzt eine kon- stante Ansprechpartnerin gegeben istkleinräumi- ge Jugendhilfeplanung voraus. Dies hat einen hohen Stellenwertwird durch eine gemeindebezogene Ju- gendhilfeberichterstattung umgesetzt. Ergänzend zur kreisweiten Jugendhilfe- planung und den sieben regionalen Planungsgruppen werden im Abstand von vier Jahren vom Amt für Jugend und Bildung gemeindebezogene (laufend fortgeschriebene) Kennzahlen der Jugendhilfe, da durch langjährige auch im Vergleich mit den an- deren Städten und Gemeinden im Kreis, in den kreisangehörigen Kommunen auf deren Wunsch vorgestellt und diskutiert. So kann eine bessere Abstim- mung und Zusammenarbeit immer wieder unkonventionelle Lösungen zwischen kommunalen Aktivitäten, z.B. der Ju- gendarbeit, und den notwendigen Hilfen des Kreises, vor allem den Hilfen zur Erziehung, erzielt werden. Die Gesamtverantwortung für die Jugendlichen erarbeitet werden können. Regelmäßige persönliche oder telefoni- sche Gespräche mit den Verantwortlichen finden statt. Darüber hinaus werden Ab- sprachen getroffen, z. B. bzgl. Nichter- scheinens zum Unterricht, Hausaufgaben, besonderen Förderangeboten oder Krisen- situationen. 4.2.4.2 Ausbildungsstätten Siehe Punkt 4.2.4.1 4.2.4.3 Örtliches und/oder fallzuständiges Jugendamt Die Zusammenarbeit mit Steuerung der Einzelfallarbeit obliegt ebenfalls dem örtlichen Jugendamt erfolgt u. a. durch die Mitarbeit in der AG 78 und dem Austausch mit der Heimaufsicht. Darüber hinaus gibt es per- sönliche Kontakte mit den jeweils zustän- digen PersonenJugendamt. Die Zusammenarbeit mit dem fallbezoge- nen Jugendamt wird zu Beginn der Maß- nahme festgelegt. Mindestens zweimal jährlich erfolgt ein Hilfeplangespräch. Im Vorfeld fertigt der Bezugsbetreuer hierfür einen Situationsbericht an. Darüber hinaus wird das Jugendamt bei besonderen Er- eignissen informiert und wenn nötig, erfol- gen weitere Treffen. 4.2.4.4 Sonstige (interne/externe) Im Interesse der Jugendlichen und zum Zwecke der Fachberatung bestehen Ko- operationen mit: - Vae Drogenentzugseinrichtung in Waldsolms Hasselborn - Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bad Nauheim - Kinder- und Jugendpsychiatrie in Marburg und Herborn - Diversen Therapeuten unterschied- lichster Fachrichtungen - Erziehungsberatungsstellen - Kinderschutzbund in Gießen - Klinik für Psychosomatik in Gießen - Jugendhilfeeinrichtungen aus der Region - Langzeittherapeutische Einrichtun- gen für drogenkonsumierende Ju- gendliche 4.2.4.5 Sozialraum Dem Jugendhof ist eine Integration in das dörfliche Umfeld wichtig. Diesem Aspekt fühlt sich jeder Mitarbeiter verpflichtet. Darüber hinaus gibt es eine Nachbar- schaftsbeauftragte, die den Kontakt zu den direkten Nachbarn pflegt, woraus sich eine gut funktionierende Nachbarschaft entwi- ckelt hat, in die selbstverständlich die Ju- gendlichen mit eingebunden sind. Da wir bei der Vergabe von Aufträgen auf ortsansässige Firmen zurückgreifen, kön- nen dadurch oftmals Praktika in diesen Firmen ermöglicht werden. Die Einbindung der Jugendlichen in das örtliche Vereinsleben wird durch den Ju- gendhof gefördert. Freunde der Jugendli- chen und interessierte Gäste sind in der Einrichtung willkommenEinzelfallarbeit ist in einer Leitlinie zum Casemanagement geregelt. Gesamtsteuerung, Beobachtung und Evaluation der Arbeit erfolgen durch eine zent- rale Steuerungsgruppe. An ihr nehmen die Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsit- zenden der freien Xxxxxx sowie Leitungskräfte des Amtes für Jugend und Bildung teil. Gemeinsam wurden im Rahmen der Teilnahme am Bundesmodellprogramm „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“ Kriterien zur Qualitätssicherung und Evaluation entwickelt.

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Samples: Leistungs , Entgelt Und Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Kooperation. 4.2.4.1 Schulen Wir haben eine Mitarbeiterin, welche seit mehreren Jahren für den Aufgaben- schwerpunkt „Kooperation mit Schule und Ausbildungsstätten“ verantwortlich ist, da- mit für die Lehrer und Ausbilder eine kon- stante Ansprechpartnerin gegeben ist. Dies hat einen hohen Stellenwert, da durch langjährige Zusammenarbeit immer wieder unkonventionelle Lösungen für die Jugendlichen erarbeitet werden können. Regelmäßige persönliche oder telefoni- sche Gespräche besteht mit den Verantwortlichen finden statt. Darüber hinaus werden Ab- sprachen getroffenumliegenden Regelschulen (Haupt- und Realschulen, z. B. bzgl. Nichter- scheinens zum UnterrichtGymnasien, Hausaufgabenberufsbildenden Schu- len) Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf an schuli- schen Veranstaltungen (Elternsprechtage, besonderen Förderangeboten oder Krisen- situationenInformationsver- anstaltungen etc.) teil. 4.2.4.2 Ausbildungsstätten Siehe Punkt 4.2.4.1Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nehmen Ausbil- dungsangebote überwiegend des ersten Arbeitsmarktes wahr. Für Einzelfälle besteht eine Kooperation mit der Agen- tur für Arbeit in Gießen. Jugendliche und junge Erwachsene, mit entsprechender Indikation, werden zu folgenden Anbie- tern des zweiten Arbeitsmarktes vermittelt: Z.B. DAA, ZAUG, BBW-Karben. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf an Ausbil- dungsgesprächen teil. 4.2.4.3 Örtliches und/oder fallzuständiges Jugendamt Fallzuständiges Ju- gendamt Durch die in der Regel überregionale Belegung des Hauses erfolgt der Austausch mit den fallzuständigen Jugendämtern meist telefonisch. Zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche wird ein Bericht über den Verlauf der Hilfe und Maßnahme erstellt und vorab allen Beteiligten zugesandt. Die Zusammenarbeit Kooperation mit dem örtlichen örtlich zuständigen Jugendamt erfolgt u. a. er- folgt im Einzelfall und durch die Mitarbeit Mitwirkung in der AG 78 und dem Austausch mit der Heimaufsicht. Darüber hinaus gibt es per- sönliche Kontakte mit den jeweils zustän- digen Personen. Die Zusammenarbeit mit dem fallbezoge- nen Jugendamt wird zu Beginn der Maß- nahme festgelegt. Mindestens zweimal jährlich erfolgt ein Hilfeplangespräch. Im Vorfeld fertigt der Bezugsbetreuer hierfür einen Situationsbericht an. Darüber hinaus wird das Jugendamt bei besonderen Er- eignissen informiert und wenn nötig, erfol- gen weitere Treffenregionalen Jugendhilfegremien. 4.2.4.4 Sonstige (interneInterne/externe) Im Interesse der Jugendlichen Xxxxxxxx-Xxxxxx-Haus Kooperation mit niedergelassenen Fachärzten für Psychiatrie Psychiatrische Kliniken in Gießen Agentur für Arbeit in Gießen Universitätsklinikum Gießen und zum Zwecke der Fachberatung bestehen Ko- operationen mitMarburg, Fachabteilung: - Vae Drogenentzugseinrichtung in Waldsolms Hasselborn - Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bad Nauheim - Kinder- Jugendpsychiatrie,- Psychosomatik und Jugendpsychiatrie in Marburg und Herborn - Diversen Therapeuten unterschied- lichster Fachrichtungen - Erziehungsberatungsstellen - Kinderschutzbund in Gießen - Klinik für Psychosomatik in Gießen - Jugendhilfeeinrichtungen aus der Region - Langzeittherapeutische Einrichtun- gen für drogenkonsumierende Ju- gendliche–Psychotherapie Hausärzte Vereine 4.2.4.5 Sozialraum Dem Jugendhof ist eine Integration Die Verselbständigungsgruppe des Xxxxxxxx-Xxxxxx-Hauses befindet sich in das dörfliche Umfeld wichtigStadtrandlage in Gießen. Diesem Aspekt fühlt Dabei handelt es sich jeder Mitarbeiter verpflichtet. Darüber hinaus gibt es eine Nachbar- schaftsbeauftragte, die den Kontakt zu den direkten Nachbarn pflegt, woraus sich eine gut funktionierende Nachbarschaft entwi- ckelt hat, in die selbstverständlich die Ju- gendlichen um ehemalige amerikanische Wohnblöcke mit eingebunden sind. Da wir bei der Vergabe von Aufträgen auf ortsansässige Firmen zurückgreifen, kön- nen dadurch oftmals Praktika in diesen Firmen ermöglicht werden. Die Einbindung der Jugendlichen in das örtliche Vereinsleben wird durch den Ju- gendhof gefördert. Freunde der Jugendli- chen vielen Grünflächen mit Spielplätzen und interessierte Gäste sind in der Einrichtung willkommenGrillmöglichkeiten.

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Samples: Leistungsvereinbarung

Kooperation. 4.2.4.1 Schulen Wir haben eine MitarbeiterinDie Aufgabenwahrnehmung der Zentralen Stelle erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den nach den KfR und BMV zu beteiligenden Institutionen, welche seit mehreren Jahren insbesondere mit den Programmverantwortlichen Ärzten der jeweiligen Screening-Einheiten. Da das Gesundheitsamt Bremen die Aufgaben der Zentralen Stelle für die Bundes- länder Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Hamburg wahrnimmt, sorgt sie für den Aufgaben- schwerpunkt „Kooperation nötigen länderübergreifenden Informationsfluß. Die Zentrale Stelle lädt im vierten Quartal die Verbände der Krankenkassen der Länder Bremen, Niedersach- sen, Sachsen-Anhalt und Hamburg sowie die KVN, KVB und die KVH zu einer ge- meinsamen Sitzung ein, in der der jährliche Tätigkeitsbericht vorgestellt wird. An die- sem Termin wird ebenso der Haushalt mit Schule den Kostenträgern beraten. Die KVH und Ausbildungsstätten“ verantwortlich ist, da- mit die Zentrale Stelle stimmen unter Einbindung der Hamburger Kran- kenkassen den Einsatz der Software einvernehmlich ab. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg ist an den Kosten der Zentralen Stelle und in allen kostenrelevanten Fragen nicht beteiligt. Der voraussichtliche anteilige Kostenaufwand der Zentralen Stelle für das erste Be- triebsjahr für Hamburg ist in Anlage 1 dargestellt. Verändern sich im Laufe eines Jahres die Grundlagen für die Lehrer vorgelegte Kalkulation, so erfolgt eine einvernehmliche Anpassung. Es sind vierteljährlich Abschlagszahlungen auf die zu erwartenden Kosten an das Gesundheitsamt Bremen zu leisten, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. eines Jahres. Die Verbände der Krankenkassen übermitteln der Zentralen Stelle jeweils bis spätes- tens zum 31.12. eines Jahres die Anzahl der bei ihnen versicherten anspruchsbe- rechtigten Frauen auf Grundlage der KM 6. Die Zentrale Stelle ermittelt auf dieser Grundlage den prozentualen Kostenanteil der Verbände und Ausbilder stellt diesen eine kon- stante Ansprechpartnerin gegeben istRech- nung. Dies hat einen hohen Stellenwert, da durch langjährige Zusammenarbeit immer wieder unkonventionelle Lösungen für Der Kostenanteil der PKV-Versicherten wird von der Zentralen Stelle mit der Koope- rationsgemeinschaft abgerechnet. Bei Ausdehnung des Aufgabenspektrums auf weitere Screening-Einheiten legt die Jugendlichen erarbeitet werden könnenZentrale Stelle eine neue Kostenkalkulation vor. Regelmäßige persönliche oder telefoni- sche Gespräche mit den Verantwortlichen finden statt. Darüber hinaus werden Ab- sprachen getroffen, z. B. bzgl. Nichter- scheinens zum Unterricht, Hausaufgaben, besonderen Förderangeboten oder Krisen- situationen. 4.2.4.2 Ausbildungsstätten Siehe Punkt 4.2.4.1 4.2.4.3 Örtliches und/oder fallzuständiges Jugendamt Die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt Spätestens drei Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgt u. a. eine Schluss- rechnung durch die Mitarbeit in Zentrale Stelle. Mit dieser Schlussrechnung werden die oben genannten Abschlagszahlungen saldiert und der AG 78 und dem Austausch mit der Heimaufsicht. Darüber hinaus gibt es per- sönliche Kontakte mit den jeweils zustän- digen Personen. Die Zusammenarbeit mit dem fallbezoge- nen Jugendamt wird zu Beginn der Maß- nahme festgelegt. Mindestens zweimal jährlich erfolgt ein Hilfeplangespräch. Im Vorfeld fertigt der Bezugsbetreuer hierfür einen Situationsbericht an. Darüber hinaus wird das Jugendamt bei besonderen Er- eignissen informiert und wenn nötig, erfol- gen weitere TreffenRechnungsbetrag unter Berücksich- tigung des Verteilungsschlüssels innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung ausgeglichen. 4.2.4.4 Sonstige (interne/externe) Im Interesse der Jugendlichen und zum Zwecke der Fachberatung bestehen Ko- operationen mit: - Vae Drogenentzugseinrichtung in Waldsolms Hasselborn - Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bad Nauheim - Kinder- und Jugendpsychiatrie in Marburg und Herborn - Diversen Therapeuten unterschied- lichster Fachrichtungen - Erziehungsberatungsstellen - Kinderschutzbund in Gießen - Klinik für Psychosomatik in Gießen - Jugendhilfeeinrichtungen aus der Region - Langzeittherapeutische Einrichtun- gen für drogenkonsumierende Ju- gendliche 4.2.4.5 Sozialraum Dem Jugendhof ist eine Integration in das dörfliche Umfeld wichtig. Diesem Aspekt fühlt sich jeder Mitarbeiter verpflichtet. Darüber hinaus gibt es eine Nachbar- schaftsbeauftragte, die den Kontakt zu den direkten Nachbarn pflegt, woraus sich eine gut funktionierende Nachbarschaft entwi- ckelt hat, in die selbstverständlich die Ju- gendlichen mit eingebunden sind. Da wir bei der Vergabe von Aufträgen auf ortsansässige Firmen zurückgreifen, kön- nen dadurch oftmals Praktika in diesen Firmen ermöglicht werden. Die Einbindung der Jugendlichen in das örtliche Vereinsleben wird durch den Ju- gendhof gefördert. Freunde der Jugendli- chen und interessierte Gäste sind in der Einrichtung willkommen.

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Samples: Vertrag Über Die Aufgabenwahrnehmung Einer Zentralen Stelle Im Rahmen Des Programms Zur Früherkennung Von Brustkrebs Durch Mammographie Screening