Kooperation. 4.2.4.1 Schulen Kooperation besteht mit den umliegenden Regelschulen (Haupt- und Realschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schu- len) Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf an schuli- schen Veranstaltungen (Elternsprechtage, Informationsver- anstaltungen etc.) teil. 4.2.4.2 Ausbildungsstätten Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nehmen Ausbil- dungsangebote überwiegend des ersten Arbeitsmarktes wahr. Für Einzelfälle besteht eine Kooperation mit der Agen- tur für Arbeit in Gießen. Jugendliche und junge Erwachsene, mit entsprechender Indikation, werden zu folgenden Anbie- tern des zweiten Arbeitsmarktes vermittelt: Z.B. DAA, ZAUG, BBW-Karben. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf an Ausbil- dungsgesprächen teil. 4.2.4.3 Örtliches und/oder Fallzuständiges Ju- gendamt Durch die in der Regel überregionale Belegung des Hauses erfolgt der Austausch mit den fallzuständigen Jugendämtern meist telefonisch. Zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche wird ein Bericht über den Verlauf der Hilfe und Maßnahme erstellt und vorab allen Beteiligten zugesandt. Die Kooperation mit dem örtlich zuständigen Jugendamt er- folgt im Einzelfall und durch die Mitwirkung in regionalen Jugendhilfegremien. 4.2.4.4 Sonstige (Interne/externe) Xxxxxxxx-Xxxxxx-Haus Kooperation mit niedergelassenen Fachärzten für Psychiatrie Psychiatrische Kliniken in Gießen Agentur für Arbeit in Gießen Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Fachabteilung: Kinder- und Jugendpsychiatrie,- Psychosomatik und –Psychotherapie Hausärzte Vereine 4.2.4.5 Sozialraum Die Verselbständigungsgruppe des Xxxxxxxx-Xxxxxx-Hauses befindet sich in Stadtrandlage in Gießen. Dabei handelt es sich um ehemalige amerikanische Wohnblöcke mit vielen Grünflächen mit Spielplätzen und Grillmöglichkeiten.
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Kooperation. 4.2.4.1 Schulen Kooperation besteht mit den umliegenden Regelschulen (Haupt- und Realschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schu- len) Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf an schuli- schen Veranstaltungen (Elternsprechtage, Informationsver- anstaltungen etc.) teil.
4.2.4.2 Ausbildungsstätten Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nehmen Ausbil- dungsangebote überwiegend des ersten Arbeitsmarktes wahr. Für Einzelfälle besteht eine Kooperation mit der Agen- tur für Arbeit in Gießen. Jugendliche und junge Erwachsene, mit entsprechender Indikation, werden zu folgenden Anbie- tern des zweiten Arbeitsmarktes vermittelt: Z.B. DAA, ZAUG, BBW-Karben. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf an Ausbil- dungsgesprächen teil.
4.2.4.3 Örtliches und/oder Fallzuständiges Ju- gendamt Durch fallzuständiges Jugendamt Der öffentliche Xxxxxx der Jugendhilfe überträgt der Einrichtung die Aufgaben des Schutzes und der Erziehung der Kinder und Jugendlichen nach § 76 SGB VIII. Die Federführung der Hilfeplanung verbleibt beim Xxxxxx der öffentlichen Jugendhilfe und ist als gemeinsame Aufgabe zu verstehen. Dies ist nur erfolgreich auf der Basis einer k o n t i n u i e r l i c h e n i n s t i t u t i o n e l l e n u n d fallspezifischen engen Zusammenarbeit, Abstimmung und Aufgabenteilung zwischen dem öffentlichen Xxxxxx der Jugendhilfe und der ausführenden Einrichtung zu gewährleisten.
4.2.4.2 Schulen und Horteinrichtungen Es besteht die Notwendigkeit der engen K o o p e r a t i o n m i t d e n S c h u l e n u n d Horteinrichtungen im gesamten Stadtgebiet. Zum Teil existieren hier bereits gewachsene Strukturen, vor allem zu den Sonderschulformen.
4.2.4.3 Ärzt*innen / Kliniken / Therapeuten Im Alltag werden die jungen Menschen über einen festen Stamm von Ärzten in der Regel überregionale Belegung des Hauses erfolgt der Austausch mit den fallzuständigen Jugendämtern meist telefonischNachbarschaft versorgt (Kinder- und Zahnarzt etc.). Zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche wird ein Bericht über den Verlauf der Hilfe und Maßnahme erstellt und vorab allen Beteiligten zugesandt. Die Es besteht zudem (falls benötigt) eine Kooperation mit dem örtlich zuständigen Jugendamt er- folgt im Einzelfall einschlägigen Kliniken (KJP vitos Riedstadt, Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Xxxxxxxx). Außerdem i st ein gutes Netzwerk mit niedergelassenen Kinder- und durch die Mitwirkung in regionalen JugendhilfegremienJugendlichen- Psychotherapeut*innen verfügbar.
4.2.4.4 Sonstige (Interne/externe) Xxxxxxxx-Xxxxxx-Haus Logo- und Ergotherapeut*innen Auch diesbezüglich bedarf es einer engen Kooperation.
4.2.4.5 Kooperation mit niedergelassenen Fachärzten für Psychiatrie Psychiatrische Kliniken in Gießen Agentur für Arbeit in Gießen Universitätsklinikum Gießen und Marburganderen Trägern Es bestehen gute Kooperationen mit anderen Trägern der Jugendhilfe, Fachabteilung: Kinder- und Jugendpsychiatrie,- Psychosomatik und –Psychotherapie Hausärzte Vereine
4.2.4.5 Sozialraum Die Verselbständigungsgruppe des Xxxxxxxx-Xxxxxx-Hauses befindet sich in Stadtrandlage in Gießen. Dabei handelt es sich um ehemalige amerikanische Wohnblöcke mit vielen Grünflächen mit Spielplätzen und Grillmöglichkeitensodass hier wechselseitig auf Ressourcen zurückgegriffen werden kann.
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Kooperation. 4.2.4.1 Schulen Wir haben eine Mitarbeiterin, welche seit mehreren Jahren für den Aufgaben- schwerpunkt „Kooperation besteht mit Schule und Ausbildungsstätten“ verantwortlich ist, da- mit für die Lehrer und Ausbilder eine kon- stante Ansprechpartnerin gegeben ist. Dies hat einen hohen Stellenwert, da durch langjährige Zusammenarbeit immer wieder unkonventionelle Lösungen für die Jugendlichen erarbeitet werden können. Regelmäßige persönliche oder telefoni- sche Gespräche mit den umliegenden Regelschulen (Haupt- und RealschulenVerantwortlichen finden statt. Darüber hinaus werden Ab- sprachen getroffen, Gymnasienz. B. bzgl. Nichter- scheinens zum Unterricht, berufsbildenden Schu- len) Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf an schuli- schen Veranstaltungen (ElternsprechtageHausaufgaben, Informationsver- anstaltungen etc.) teilbesonderen Förderangeboten oder Krisen- situationen.
4.2.4.2 Ausbildungsstätten Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nehmen Ausbil- dungsangebote überwiegend des ersten Arbeitsmarktes wahr. Für Einzelfälle besteht eine Kooperation mit der Agen- tur für Arbeit in Gießen. Jugendliche und junge Erwachsene, mit entsprechender Indikation, werden zu folgenden Anbie- tern des zweiten Arbeitsmarktes vermittelt: Z.B. DAA, ZAUG, BBW-Karben. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf an Ausbil- dungsgesprächen teil.Siehe Punkt 4.2.4.1
4.2.4.3 Örtliches und/oder Fallzuständiges Ju- gendamt Durch fallzuständiges Jugendamt Die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt erfolgt u. a. durch die Mitarbeit in der Regel überregionale Belegung des Hauses erfolgt der AG 78 und dem Austausch mit der Heimaufsicht. Darüber hinaus gibt es per- sönliche Kontakte mit den fallzuständigen Jugendämtern meist telefonisch. Zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche wird ein Bericht über den Verlauf der Hilfe und Maßnahme erstellt und vorab allen Beteiligten zugesandtjeweils zustän- digen Personen. Die Kooperation Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen fallbezoge- nen Jugendamt er- folgt iwird zu Beginn der Maß- nahme festgelegt. Mindestens zweimal jährlich erfolgt ein Hilfeplangespräch. Im Einzelfall Vorfeld fertigt der Bezugsbetreuer hierfür einen Situationsbericht an. Darüber hinaus wird das Jugendamt bei besonderen Er- eignissen informiert und durch die Mitwirkung in regionalen Jugendhilfegremienwenn nötig, erfol- gen weitere Treffen.
4.2.4.4 Sonstige (Interneinterne/externe) Xxxxxxxx-Xxxxxx-Haus Kooperation mit niedergelassenen Fachärzten für Psychiatrie Psychiatrische Kliniken Im Interesse der Jugendlichen und zum Zwecke der Fachberatung bestehen Ko- operationen mit: - Vae Drogenentzugseinrichtung in Waldsolms Hasselborn - Institutsambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bad Nauheim - Kinder- und Jugendpsychiatrie in Marburg und Herborn - Diversen Therapeuten unterschied- lichster Fachrichtungen - Erziehungsberatungsstellen - Kinderschutzbund in Gießen Agentur - Klinik für Arbeit Psychosomatik in Gießen Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Fachabteilung: Kinder- und Jugendpsychiatrie,- Psychosomatik und –Psychotherapie Hausärzte Vereine- Jugendhilfeeinrichtungen aus der Region - Langzeittherapeutische Einrichtun- gen für drogenkonsumierende Ju- gendliche
4.2.4.5 Sozialraum Dem Jugendhof ist eine Integration in das dörfliche Umfeld wichtig. Diesem Aspekt fühlt sich jeder Mitarbeiter verpflichtet. Darüber hinaus gibt es eine Nachbar- schaftsbeauftragte, die den Kontakt zu den direkten Nachbarn pflegt, woraus sich eine gut funktionierende Nachbarschaft entwi- ckelt hat, in die selbstverständlich die Ju- gendlichen mit eingebunden sind. Da wir bei der Vergabe von Aufträgen auf ortsansässige Firmen zurückgreifen, kön- nen dadurch oftmals Praktika in diesen Firmen ermöglicht werden. Die Verselbständigungsgruppe des Xxxxxxxx-Xxxxxx-Hauses befindet sich Einbindung der Jugendlichen in Stadtrandlage das örtliche Vereinsleben wird durch den Ju- gendhof gefördert. Freunde der Jugendli- chen und interessierte Gäste sind in Gießen. Dabei handelt es sich um ehemalige amerikanische Wohnblöcke mit vielen Grünflächen mit Spielplätzen und Grillmöglichkeitender Einrichtung willkommen.
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Kooperation. 4.2.4.1 4.2.3.1 Schulen Kooperation Zwischen den Schulen der Stadt und den anderen Schulen der Region und dem CJD besteht eine enge Kooperation. Regelmäßige Kontakte zu den jeweiligen Klassenlehrern der jungen Menschen ermöglichen eine genaue Kenntnis über den schulischen Leistungsstand und das Sozialverhalten. Bei Veränderungen des Leistungsstandes und / oder des Sozialverhaltens wird gemeinsam mit den umliegenden Regelschulen (Haupt- Jugendlichen eine Vereinbarung getroffen und Realschulenfestgelegt, Gymnasiendurch welche Maßnahme die eingetretenen Veränderungen zu beheben sind. Nach Ablauf einer festgelegten Frist wird die Vereinbarung auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Hierdurch soll erreicht werden, berufsbildenden Schu- len) dass die jungen Menschen auf der Schule verbleiben und einen entsprechenden Schulabschluss erhalten. Probleme, die entstehen, können durch eine regelmäßige Kooperation möglichst früh bearbeitet werden. Der Jugendliche erhält die Möglichkeit frühzeitig Hilfen anzunehmen.
4.2.3.2 Ausbildungsstätten Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf an schuli- schen Veranstaltungen (Elternsprechtage, Informationsver- anstaltungen etc.) teil.
4.2.4.2 Ausbildungsstätten Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nehmen Ausbil- dungsangebote überwiegend des ersten Arbeitsmarktes wahr. Für Einzelfälle besteht CJD Schloss Hausen pflegen seit vielen Jahren eine gute Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben in der Agen- tur für Arbeit in Gießen. Jugendliche und junge Erwachsene, mit entsprechender Indikation, werden zu folgenden Anbie- tern des zweiten Arbeitsmarktes vermittelt: Z.B. DAA, ZAUG, BBW-KarbenRegion. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf Ausbildungsmöglichkeiten für die jungen Menschen aus dem umA Bereich orientieren sich an Ausbil- dungsgesprächen teil.
4.2.4.3 Örtliches den zuwanderungsrechtlichen Gegebenheiten. Die Infrastruktur der Region bedingt, dass Berufsausbildungen in der Regel in kleinen und mittelständischen Betrieben stattfinden. Die Kontaktpflege zu den Betrieben obliegt den BetreuerInnen, der in regelmäßigen Abständen dort vorspricht. Diese Termine fließen in die monatliche Planung ein. Durch regelmäßige Gespräche zwischen den jungen Menschen, dem ausbildenden Betrieb und den BetreuerInnen können auftretende Probleme im frühen Stadium behoben werden. Es können frühzeitig weitere Hilfen installiert werden. 4.2.3.3.Örtliches und/oder Fallzuständiges Ju- gendamt Durch Fall zuständiges Jugend- amt Das zentrale Kooperationsinstrument ist die Hilfeplanung in der Verantwortung des Jugendamtes. Die individuelle Ausgestaltung der Hilfe erfolgt in der Hilfeplanung. Die schriftliche Erklärung zur Kostenübernahme (Kostenbescheid) ist Voraussetzung (neben den Inhalten im Aufnahmeverfahren) für den Beginn der Hilfe Die Einrichtung informiert das Jugendamt • unverzüglich schriftlich bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung des Kindes/ des Jugendlichen • zeitnah bei Abweichungen des Hilfeverlaufs von der Hilfeplanung Die Einrichtung übersendet spätestens 5 Werktage vor dem Hilfeplanfortschreibungsgespräch sowohl an den Hilfeempfänger als auch an das Jugendamt einen Bericht über den letzten Hilfeplanungsabschnitt über • die angenommenen und erbrachten Leistungen • die Entwicklung des Kindes/des Jugendlichen bezogen auf die Hilfeplanungsziele aus Sicht der Einrichtung und aus Sicht der/des Jugendlichen • die derzeitige Situation bezogen auf die Hilfeziele • neue für die Hilfe relevante Umstände in der Lebenssituation • sowie die weiteren Perspektiven des Kindes/des Jugendlichen Die Hilfeplantermine finden in der Regel überregionale Belegung des Hauses erfolgt halbjährlich statt. Zum Ende der Austausch mit den fallzuständigen Jugendämtern meist telefonisch. Zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche wird ein Bericht Hilfe erstellt die Einrichtung einen Abschlussbericht über den Verlauf gesamten Hilfeverlauf nach o.g. Kriterien. Zwischen den Hilfeplanterminen können weitere Reflexionstermine oder bei akutem Bedarf zusätzliche Hilfeplantermine vereinbart werden. Der Ansprechpartner für das Jugendamt zu konkreten Fragen des Hilfeverlaufs ist in der Regel der/die BezugsbetreuerIn. Die zuständige Erziehungsleitung ist Ansprechpartner bzgl. Veränderungen der Rahmenbedingungen der Hilfe und Maßnahme erstellt und vorab allen Beteiligten zugesandtgrundlegenden Neuabsprachen. Die Bei besonderen Vorkommnissen gemäß § 45 SGB VIII informiert die Einrichtung das HSMI über das Jugendamt, Fachstelle Heimaufsicht. Im Bereich der Inobhutnahme findet eine enge Kooperation mit dem örtlich zuständigen Jugendamt er- folgt statt. Art, Inhalt und Zeiten werden im Einzelfall und durch die Mitwirkung in regionalen Jugendhilfegremienmit dem belegenden Jugendamt vereinbart.
4.2.4.4 Sonstige (Interne/externe) Xxxxxxxx-Xxxxxx-Haus Kooperation mit niedergelassenen Fachärzten für Psychiatrie Psychiatrische Kliniken in Gießen Agentur für Arbeit in Gießen Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Fachabteilung: Kinder- und Jugendpsychiatrie,- Psychosomatik und –Psychotherapie Hausärzte Vereine
4.2.4.5 Sozialraum Die Verselbständigungsgruppe des Xxxxxxxx-Xxxxxx-Hauses befindet sich in Stadtrandlage in Gießen. Dabei handelt es sich um ehemalige amerikanische Wohnblöcke mit vielen Grünflächen mit Spielplätzen und Grillmöglichkeiten.
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Kooperation. 4.2.4.1 Schulen Kooperation besteht Die Aufgabenwahrnehmung der Zentralen Stelle erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den umliegenden Regelschulen (Haupt- nach den KfR und RealschulenBMV zu beteiligenden Institutionen, Gymnasieninsbesondere mit den Programmverantwortlichen Ärzten der jeweiligen Screening-Einheiten. Da das Gesundheitsamt Bremen die Aufgaben der Zentralen Stelle für die Bundes- länder Bremen, berufsbildenden Schu- len) Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Hamburg wahrnimmt, sorgt sie für den nötigen länderübergreifenden Informationsfluß. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen Zentrale Stelle lädt im vierten Quartal die Verbände der Krankenkassen der Länder Bremen, Niedersach- sen, Sachsen-Anhalt und Hamburg sowie die KVN, KVB und die KVH zu einer ge- meinsamen Sitzung ein, in der der jährliche Tätigkeitsbericht vorgestellt wird. An die- sem Termin wird ebenso der Haushalt mit den Kostenträgern beraten. Die KVH und die Zentrale Stelle stimmen unter Einbindung der Hamburger Kran- kenkassen den Einsatz der Software einvernehmlich ab. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg ist an den Kosten der Zentralen Stelle und in allen kostenrelevanten Fragen nicht beteiligt. Der voraussichtliche anteilige Kostenaufwand der Zentralen Stelle für das erste Be- triebsjahr für Hamburg ist in Anlage 1 dargestellt. Verändern sich im Laufe eines Jahres die Grundlagen für die vorgelegte Kalkulation, so erfolgt eine einvernehmliche Anpassung. Es sind vierteljährlich Abschlagszahlungen auf die zu erwartenden Kosten an das Gesundheitsamt Bremen zu leisten, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. eines Jahres. Die Verbände der Krankenkassen übermitteln der Zentralen Stelle jeweils bis spätes- tens zum 31.12. eines Jahres die Anzahl der bei Bedarf an schuli- schen Veranstaltungen (Elternsprechtage, Informationsver- anstaltungen etc.) teil.
4.2.4.2 Ausbildungsstätten ihnen versicherten anspruchsbe- rechtigten Frauen auf Grundlage der KM 6. Die Jugendlichen Zentrale Stelle ermittelt auf dieser Grundlage den prozentualen Kostenanteil der Verbände und jungen Erwachsenen nehmen Ausbil- dungsangebote überwiegend des ersten Arbeitsmarktes wahrstellt diesen eine Rech- nung. Für Einzelfälle besteht eine Kooperation Der Kostenanteil der PKV-Versicherten wird von der Zentralen Stelle mit der Agen- tur für Arbeit in GießenKoope- rationsgemeinschaft abgerechnet. Jugendliche und junge Erwachsene, mit entsprechender Indikation, werden zu folgenden Anbie- tern Bei Ausdehnung des zweiten Arbeitsmarktes vermittelt: Z.B. DAA, ZAUG, BBWAufgabenspektrums auf weitere Screening-KarbenEinheiten legt die Zentrale Stelle eine neue Kostenkalkulation vor. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf an Ausbil- dungsgesprächen teil.
4.2.4.3 Örtliches und/oder Fallzuständiges Ju- gendamt Durch die in der Regel überregionale Belegung Spätestens drei Monate nach Abschluss des Hauses Geschäftsjahres erfolgt der Austausch mit den fallzuständigen Jugendämtern meist telefonisch. Zur Vorbereitung der Hilfeplangespräche wird ein Bericht über den Verlauf der Hilfe und Maßnahme erstellt und vorab allen Beteiligten zugesandt. Die Kooperation mit dem örtlich zuständigen Jugendamt er- folgt im Einzelfall und eine Schluss- rechnung durch die Mitwirkung in regionalen JugendhilfegremienZentrale Stelle. Mit dieser Schlussrechnung werden die oben genannten Abschlagszahlungen saldiert und der Rechnungsbetrag unter Berücksich- tigung des Verteilungsschlüssels innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung ausgeglichen.
4.2.4.4 Sonstige (Interne/externe) Xxxxxxxx-Xxxxxx-Haus Kooperation mit niedergelassenen Fachärzten für Psychiatrie Psychiatrische Kliniken in Gießen Agentur für Arbeit in Gießen Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Fachabteilung: Kinder- und Jugendpsychiatrie,- Psychosomatik und –Psychotherapie Hausärzte Vereine
4.2.4.5 Sozialraum Die Verselbständigungsgruppe des Xxxxxxxx-Xxxxxx-Hauses befindet sich in Stadtrandlage in Gießen. Dabei handelt es sich um ehemalige amerikanische Wohnblöcke mit vielen Grünflächen mit Spielplätzen und Grillmöglichkeiten.
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Kooperation. 4.2.4.1 Schulen Kooperation besteht mit den umliegenden Regelschulen (Haupt- Das Amt für Jugend und RealschulenBildung beim Landkreis Böblingen und die freien Xxxxxx verpflichten sich zu einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit auf partner- schaftlicher Grundlage und unter Beachtung der dieser Vereinbarung zu Grunde lie- genden fachlichen Standards. Unbeschadet der Gesamtverantwortung und Zuständigkeit des Jugendamts als örtli- xxxx Xxxxxx der Jugendhilfe gem. § 69 SGB VIII, Gymnasien, berufsbildenden Schu- len) Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf an schuli- schen Veranstaltungen (Elternsprechtage, Informationsver- anstaltungen etc.) teil.
4.2.4.2 Ausbildungsstätten Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nehmen Ausbil- dungsangebote überwiegend des ersten Arbeitsmarktes wahr. Für Einzelfälle besteht eine Kooperation mit übernehmen die freien Xxxxxx Mit- verantwortung für die Gestaltung der Agen- tur für Arbeit in Gießen. Jugendliche und junge Erwachsene, mit entsprechender Indikation, werden zu folgenden Anbie- tern des zweiten Arbeitsmarktes vermittelt: Z.B. DAA, ZAUG, BBW-KarbenJugendhilfe vor Ort. Die pädagogischen Fachkräfte nehmen bei Bedarf Gesamtverantwortung für die Jugendhilfeplanung (§ 79 SGB VIII) obliegt dem Landkreis unabhängig davon, dass das Konzept der kleinräumigen Jugendhilfepla- nung nur in engem Zusammenwirken aller beteiligten Akteure umgesetzt werden kann. Als Steuerungsgremien dienen dazu hauptsächlich ⮚ auf Kreisebene: der Jugendhilfeausschuss und die AG Jugendhilfeplanung als ihr Unterausschuss (Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII) ⮚ auf Ebene der Regionen der Außenstellen des Sozialen Dienstes: Die regio- nale Lenkungsgruppe als Ort, an Ausbil- dungsgesprächen teil.
4.2.4.3 Örtliches und/oder Fallzuständiges Ju- gendamt Durch dem sich die jeweiligen Außenstellenleiter des Kreisjugendamtes und die Leitungskräfte freier Xxxxxx über Einzelfälle und die Hilfeentwicklung insgesamt informieren und regionale Bedarfe ab- stimmen. ⮚ sowie die Regionalen Planungsgruppen (RPG) als ein wichtiges Gremium zur regionalen Jugendhilfeplanung, zur Abstimmung über Hilfebedarfe und zur Klärung der Zusammenarbeit vor Ort. Unter der Federführung der Leiter der Außenstellen des Kreisjugendamts kommen mindestens einmal im Jahr, in der Regel überregionale Belegung des Hauses erfolgt zweimal jährlich, die freien Xxxxxx der Austausch Jugendhilfe sowie weitere Kooperationspartner der Jugendhilfe zusammen. ⮚ Örtliche Berichterstattung (Integrierte Berichtserstattung auf örtlicher Ebe- ne) kurz: IBÖ: Die beabsichtigte Bündelung der jugendhilfebezogenen Ressourcen vor Ort und die enge Abstimmung der verschiedenen Angebote setzt eine kleinräumi- ge Jugendhilfeplanung voraus. Dies wird durch eine gemeindebezogene Ju- gendhilfeberichterstattung umgesetzt. Ergänzend zur kreisweiten Jugendhilfe- planung und den sieben regionalen Planungsgruppen werden im Abstand von vier Jahren vom Amt für Jugend und Bildung gemeindebezogene (laufend fortgeschriebene) Kennzahlen der Jugendhilfe, auch im Vergleich mit den fallzuständigen Jugendämtern meist telefonischan- deren Städten und Gemeinden im Kreis, in den kreisangehörigen Kommunen auf deren Wunsch vorgestellt und diskutiert. Zur Vorbereitung So kann eine bessere Abstim- mung und Zusammenarbeit zwischen kommunalen Aktivitäten, z.B. der Hilfeplangespräche wird ein Bericht über Ju- gendarbeit, und den Verlauf der Hilfe und Maßnahme erstellt und vorab allen Beteiligten zugesandtnotwendigen Hilfen des Kreises, vor allem den Hilfen zur Erziehung, erzielt werden. Die Kooperation mit Gesamtverantwortung für die Steuerung der Einzelfallarbeit obliegt ebenfalls dem örtlich zuständigen Jugendamt er- folgt Jugendamt. Die Zusammenarbeit in der Einzelfallarbeit ist in einer Leitlinie zum Casemanagement geregelt. Gesamtsteuerung, Beobachtung und Evaluation der Arbeit erfolgen durch eine zent- rale Steuerungsgruppe. An ihr nehmen die Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsit- zenden der freien Xxxxxx sowie Leitungskräfte des Amtes für Jugend und Bildung teil. Gemeinsam wurden im Einzelfall Rahmen der Teilnahme am Bundesmodellprogramm „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“ Kriterien zur Qualitätssicherung und durch die Mitwirkung in regionalen JugendhilfegremienEvaluation entwickelt.
4.2.4.4 Sonstige (Interne/externe) Xxxxxxxx-Xxxxxx-Haus Kooperation mit niedergelassenen Fachärzten für Psychiatrie Psychiatrische Kliniken in Gießen Agentur für Arbeit in Gießen Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Fachabteilung: Kinder- und Jugendpsychiatrie,- Psychosomatik und –Psychotherapie Hausärzte Vereine
4.2.4.5 Sozialraum Die Verselbständigungsgruppe des Xxxxxxxx-Xxxxxx-Hauses befindet sich in Stadtrandlage in Gießen. Dabei handelt es sich um ehemalige amerikanische Wohnblöcke mit vielen Grünflächen mit Spielplätzen und Grillmöglichkeiten.
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Samples: Leistungs , Entgelt Und Qualitätsentwicklungsvereinbarung