Obliegenheiten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist für den Inhalt seines Auftrags und/oder seiner Eintragung einschließlich deren Rubrizierung verantwortlich. Der Auftraggeber wird bei der Inanspruchnahme der Leistungen des Verlags alle einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Regelungen und Anweisungen befolgen. Insbesondere wird der Auftraggeber bei der Gestaltung seines Eintrags und/oder seiner Anzeige im FrankfurtTipp Guide und/oder Gestaltung eines Online Banners auf Frankfurt Xxxx.xx marken oder urheberrechtliche Schutzrechte beachten; straf und jugendschutzrechtliche Vorschriften einhalten, d.h. insbesondere keine Informa tionen mit rechts oder sittenwidrigen Inhalten in seinem Eintrag/seiner Anzeige aufführen oder darauf hinweisen; und die Vorschriften des Lauterkeitsrechts (UWG) einhalten, insbesondere nicht mittels unwahrer Angaben irreführend wer ben, z.B. durch den Eintrag sog. virtueller Telefonnummern, ohne dass an den betreffenden Standorten, für die ein Eintrag beauftragt wurde, eine Niederlas sung, ein Stützpunkt oder eine sonstige gewerbliche Einrichtung unterhalten wird. Bei der Angabe von Mehrwertdienste (z.B. 0900) oder ServiceRufnum mern (0180, 01805) in Werbeanzeigen, ist der Auftraggeber zur Einhaltung der Preisangabeverpflichtungen, insbesondere nach dem TKG verpflichtet. Es ist Xxxxx des Auftraggebers, Änderungen – z.B. von Namen, Adressen und Rufnum mern – dem Verlag rechtzeitig zum tarifgemäßen Anzeigenschlusstermin mitzu teilen. Dies gilt auch für bei Auftragserteilung schriftlich festgelegte Texte und/ oder Manuskripte. Diese sind Bestandteil des Auftrages. Müssen Druckunter lagen, digitale Vorlagen oder sonstige technische Unterlagen hergestellt werden oder hat der Verlag andere Leistungen vor der Veröffentlichung der Anzeige/ Eintragung (z. B. Gestaltungsänderungen in Korrekturabzügen) zu erbringen, so trägt der Auftraggeber hierfür die Kosten. Der Kunde ist verpflichtet, Werbe banner für FrankfurtXxxx.xx in dem von ihm im Auftragsformularausgewählten, zulässigen Format spätestens 3 Werktage vor dem im Auftragsformular verein barten Vertragsbeginn auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen. Erfolgt die Bereitstellung des Werbebanners durch den Kunden nicht rechtzeitig, erfolgt eine Schaltung des Werbebanners unverzüglich nach tatsächlicher Bereitstellung durch den Kunden, spätestens aber innerhalb von 2 Werktagen ab tatsächlicher Bereitstellung; die Entgeltzahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
Obliegenheiten des Auftraggebers. Dem Auftraggeber obliegt die Schaffung aller Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung. Der Auftraggeber hat die Abfälle vollständig und zutreffend zu deklarieren. Die Behälter sind ausschließlich mit den deklarierten Abfällen zu befüllen. Änderungen der Abfallzusammensetzung sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen Die Abfälle gehen mit der Überlassung in einen Sammelbehälter, in eine sonstige Sammeleinrichtung oder mit dem Verladen auf das Sammelfahrzeug, in das Eigentum des Auftragnehmers über. Hiervon ausgenommen sind gefährliche Abfälle und jene Abfälle, die nicht der Deklaration entsprechen. Letztere können vom Auftragnehmer zurückgewiesen werden. Sofern eine Annahme bereits erfolgt ist, hat der Auftraggeber die falsch deklarierten Abfälle auf eigenen Kosten zurückzunehmen. Verweigert er die Annahme, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Abfälle zu entsorgen und Schadensersatz zu fordern. Mängel hinsichtlich der Abfuhr und der Entsorgung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden, anzuzeigen. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die nicht erbrachten oder nicht ordnungsgemäß durchgeführten Leistungen des Auftragnehmers. Nicht durch den Auftragnehmer verursachte Stillstands- und Wartezeiten sowie vergebliche Anfahrten sind kostenpflichtig.
Obliegenheiten des Auftraggebers. 8.1. Soweit Vertragssoftware Vertragsbestandteil ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Laufzeit des SaaS-Vertrags beschränkte Recht ein, die Vertragssoftware gemäß der Spezifikation im SaaS-Vertrag ausschließlich für die Verarbeitung eigener Geschäftsdaten zu nutzen.
8.2. Die Vertragssoftware wird im Objektcode überlassen; soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, ist der Quellcode (Source Code) nicht Teil der Services bzw. der Vertragssoftware. Die Vertragssoftware wird zur vertragsgemäßen Nutzung als Hardcopy auf einem geeigneten Datenträger (CD/DVD) oder als Download-Version überlassen. Ist die Software-Dokumentation als elektronische Version online oder offline verfügbar, ist die Übergabe einer Printversion nicht geschuldet.
8.3. Soweit nicht anders vereinbart, ist das Nutzungsrecht an den Services bzw. an der Vertragssoftware auf die im SaaS-Vertrag vereinbarte Höchstanzahl von Benutzern beschränkt. Die Nutzung der Services bzw. der Vertragssoftware für eine darüber hinausgehende Anzahl von Benutzern ist dem Auftraggeber nur nach Erweiterung des Nutzungsrechts gegen zusätzliche Vergütung gestattet.
8.4. Für die Services ist eine Internetverbindung erforderlich. Für die Schaffung der dafür erforderlichen technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen ist der Auftraggeber auf eigene Kosten selbst verantwortlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, stets dafür zu sorgen, dass alle Services über das Netzwerk erreichbar sind.
8.5. Der Auftraggeber ist in keiner Weise berechtigt, die Services bzw. die Vertragssoftware während der Vertragslaufzeit an Dritte zu vermieten, zu verpachten, zu verleihen, zu vertreiben oder öffentlich wiederzugeben oder dauerhaft oder zeitlich beschränkt zugänglich zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Services bzw. die Vertragssoftware durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
8.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Services bzw. die Vertragssoftware gemäß der Software-Dokumentation zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Der Auftraggeber wird die gelieferten Originaldatenträger der Vertragssoftware an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren und seine Mitarbeiter verpflichten, diese Vertragsbedingungen einzuhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Services bzw. die Vertragssoftware sowie auf die Sof...
Obliegenheiten des Auftraggebers. 7. Obligations of the client
1. Gibt der Auftraggeber die von apollo erhaltenen Informationen über den Nachweis einer Vertragsabschlussgelegenheit an einen Dritten weiter und kommt ein Hauptvertrag mit diesem zustande, so ist der Auftraggeber gegenüber der apollo zur Provisionszahlung verpflichtet. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche von apollo erhaltenen Informationen, Angebote etc. vertraulich zu behandeln.
2. Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, ist er verpflichtet, dies unverzüglich apollo mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision gemäß Punkt 6 zu zahlen.
1. Where the client passes on to a third party the information on the verification of a matter regarding contract conclusion received from apollo and a main contract arises with them, the client is obligated to pay commission to apollo. The client is obligated to maintain confidentiality regarding all information, services etc. received from apollo.
2. Where the client is already aware of the opportunity for conclusion of a contract verified by us, the client is obligated to inform apollo of this immediately. Otherwise, commission in accordance with Section 6 is payable in every case upon conclusion of a contract regarding the verified property.
Obliegenheiten des Auftraggebers. 5.1 Der Auftraggeber hat sämtliche für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Unterlagen (besonders die er- forderlichen Grafiken in der vorgegebenen Qualität und in dem vom Auftragnehmer geforderten Dateiformat) unverzüg- lich dem Auftragnehmer bereitzustellen.
5.2 Weiters hat der Auftraggeber Designentwürfe und/oder Labo- reinfärbungen (LabTip) und/oder Muster des Auftragnehmers raschestmöglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit – beson- ders hinsichtlich Text, Stellung und grafische Wiedergabe – zu prüfen und entweder a) allfällige Änderungswünsche sogleich bekanntzugeben oder b) die Freigabe schriftlich (E-Mail aus- reichend) zu erteilen. Allfällige Schreib- oder sonstige Fehler, die bereits dem Designentwurf zu entnehmen waren und vom Auftraggeber nicht beanstandet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers, der infolgedessen keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer ableiten kann (produzierte Xxxx ist dennoch vollständig zu bezahlen).
Obliegenheiten des Auftraggebers. Der Auftraggeber gewährt dem Auf- tragnehmer oder den vom Auftragneh- mer eingesetzten Nachunternehmen Zu- gang zu den zu entglättenden Flächen, damit diese die unter Punkt II. be- schriebene Leistung erbringen können. Die Auftragnehmerin ist ohne Verlust ih- res Anspruches auf Entgelt von der Leis- tungserbringung befreit, solange ihr nicht der notwendige Zutritt ermöglicht wird.
Obliegenheiten des Auftraggebers. Der Auftraggeber informiert den Makler vollständig und wahrheitsgemäß über Umstände, die für den Versiche- rungsschutz von Belang sind. Risikoveränderungen zeigt er umgehend in Schriftform an.
Obliegenheiten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat COMUNA-metall jederzeit die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu geben. Damit diese Arbeiten jederzeit und auch kurzfristig durchgeführt werden können, hat der Auftraggeber die ungehinderte Zugänglichkeit der Anlage für den Service auch für größere Instandhaltungsarbeiten (z.B. Motoraustausch) zu jeder Tages- und Nachtzeit sicherzustellen. Der Auftraggeber stellt COMUNA-metall für die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungs- arbeiten kostenlos zur Verfügung: • Stellplatz für ein Servicefahrzeug an den Anlagenräumen für die Zeit der Service- arbeiten • Schlüssel für die Anlagenräume inkl. Genehmigung für die Anbringung eines Schließzylinders im Eingangsbereich des Gebäudes • Wasser, ggf. Heizungswasser (in der erforderlichen Qualität gem. technischer Beschreibung), Strom, IP-Anschluss zur Installation einer Fernüberwachung2.
Obliegenheiten des Auftraggebers. 1. Dem Auftraggeber obliegt die Einhaltung aller Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Er- bringung der Dienstleistung.
2. Bei Abrufaufträgen erfolgt der Abruf der Leistungen durch Erklärung in Textform, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Der Auftraggeber hat die Abfälle vollständig und zutreffend zu deklarieren. Die Behälter sind ausschließlich mit den der Deklaration entsprechenden Abfällen zu befüllen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Behälter ord- nungsgemäß befüllt werden. Änderungen in der Abfallzusammensetzung sind dem Auftragnehmer umgehend mitzu- teilen.
4. Die Abfälle gehen mit Überlassung in einen Sammelbehälter, in eine sonstige Sammeleinrichtung oder mit dem Verla- den auf das Sammelfahrzeug in das Eigentum des Auftragnehmers über. Hiervon ausgenommen sind gefährliche Ab- fälle und jene Abfälle, die nicht der vereinbarten Deklaration entsprechen. Letztere können vom Auftragnehmer zu- rückgewiesen werden. Sofern eine Annahme bereits erfolgt ist, hat der Auftraggeber die nicht der Deklaration ent- sprechenden Abfälle auf eigene Kosten zurückzunehmen. Verweigert er die Rücknahme, ist der Auftragnehmer be- rechtigt, diese Abfälle anderweitig zu entsorgen und dem Auftraggeber die Kosten hierfür in Rechnung zu stellen.
5. Die durch den Auftragnehmer übernommenen Leistungspflichten entbinden den Auftraggeber nicht von seiner rechtli- chen Verantwortung für die zu verwertenden bzw. zu beseitigenden Abfallstoffe.
6. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung auf Verlangen zu bestätigen. Soweit darüber hinaus eine Nachweispflicht über die ordnungsgemäße Entsorgung be- steht, hat der Auftraggeber den Nachweis unter Verwendung der vom Auftragnehmer hierfür vorgesehenen Formbe- lege oder im Wege des elektronischen Abfallnachweisverfahrens zu führen. Sofern der Auftraggeber seiner Nach- weispflicht – auch mittels eines Beauftragten – zum Zeitpunkt der Entsorgung nicht nachkommt, ist der Auftragnehmer zur Durchführung der Entsorgung nicht verpflichtet.
7. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Mängel hinsichtlich der Entsorgung binnen 48 Stunden anzuzeigen. Er trägt die Beweislast für nicht erbrachte oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Leistungen des Auftragnehmers.
8. Die vereinbarten Leistungsrhythmen bzw. Leistungsphasen sind bindend. Nicht durch den Auftragnehmer verursachte Stillstands- und Wartezeiten sowie vergebliche Anfahrten sind kost...
Obliegenheiten des Auftraggebers. Gibt der Empfänger von Objektinformationen jeglicher Art, die er von der IMMO-LOG erhalten hat, Informationen über ein ihm von der IMMO-LOG vorgestelltes Objekt an Dritte weiter und kommt daraufhin ein Hauptvertrag mit jenem Dritten zustande, so ist der Auftraggeber gleichwohl gegenüber der IMMO-LOG zur Provisionszahlung verpflichtet. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche von der IMMO-LOG erhaltenen Informationen, Angebote etc. vertraulich zu behandeln. • Ist dem Auftraggeber das von der IMMO-LOG nachgewiesene Objekt bereits vorher bekannt, so ist dieser verpflichtet, dies unverzüglich der IMMO-LOG schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Andernfalls ist er in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt zur Zahlung einer Provision gemäß vorstehender Regelung dieser AGB´s an die IMMO-LOG ver- pflichtet. Beauftragung durch Dritte • Die IMMO-LOG ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages, entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Die IMMO-LOG wird in diesem Falle ihre Tätigkeit in pflicht- gemäßer Weise ausüben. Der Vertragspartner ist mit einer etwaigen Doppelvertretung durch die IMMO-LOG einverstanden.