Obliegenheiten des Auftraggebers Musterklauseln

Obliegenheiten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist für den Inhalt seines Auftrags und/oder seiner Eintragung einschließlich deren Rubrizierung verantwortlich. Der Auftraggeber wird bei der Inanspruchnahme der Leistungen des Verlags alle einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Regelungen und Anweisungen befolgen. Insbesondere wird der Auftraggeber bei der Gestaltung seines Eintrags und/oder seiner Anzeige im Frankfurt­Tipp Guide und/oder Gestaltung eines Online Banners auf Frankfurt­ Xxxx.xx marken­ oder urheberrechtliche Schutzrechte beachten; straf­ und jugendschutzrechtliche Vorschriften einhalten, d.h. insbesondere keine Informa­ tionen mit rechts­ oder sittenwidrigen Inhalten in seinem Eintrag/seiner Anzeige aufführen oder darauf hinweisen; und die Vorschriften des Lauterkeitsrechts (UWG) einhalten, insbesondere nicht mittels unwahrer Angaben irreführend wer­ ben, z.B. durch den Eintrag sog. virtueller Telefonnummern, ohne dass an den betreffenden Standorten, für die ein Eintrag beauftragt wurde, eine Niederlas­ sung, ein Stützpunkt oder eine sonstige gewerbliche Einrichtung unterhalten wird. Bei der Angabe von Mehrwertdienste­ (z.B. 0900) oder Service­Rufnum­ mern (0180, 01805) in Werbeanzeigen, ist der Auftraggeber zur Einhaltung der Preisangabeverpflichtungen, insbesondere nach dem TKG verpflichtet. Es ist Xxxxx des Auftraggebers, Änderungen – z.B. von Namen, Adressen und Rufnum­ mern – dem Verlag rechtzeitig zum tarifgemäßen Anzeigenschlusstermin mitzu­ teilen. Dies gilt auch für bei Auftragserteilung schriftlich festgelegte Texte und/ oder Manuskripte. Diese sind Bestandteil des Auftrages. Müssen Druckunter­ lagen, digitale Vorlagen oder sonstige technische Unterlagen hergestellt werden oder hat der Verlag andere Leistungen vor der Veröffentlichung der Anzeige/ Eintragung (z. B. Gestaltungsänderungen in Korrekturabzügen) zu erbringen, so trägt der Auftraggeber hierfür die Kosten. Der Kunde ist verpflichtet, Werbe­ banner für Frankfurt­Xxxx.xx in dem von ihm im Auftragsformularausgewählten, zulässigen Format spätestens 3 Werktage vor dem im Auftragsformular verein­ barten Vertragsbeginn auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen. Erfolgt die Bereitstellung des Werbebanners durch den Kunden nicht rechtzeitig, erfolgt eine Schaltung des Werbebanners unverzüglich nach tatsächlicher Bereitstellung durch den Kunden, spätestens aber innerhalb von 2 Werktagen ab tatsächlicher Bereitstellung; die Entgeltzahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
Obliegenheiten des Auftraggebers. Dem Auftraggeber obliegt die Schaffung aller Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung. Der Auftraggeber hat die Abfälle vollständig und zutreffend zu deklarieren. Die Behälter sind ausschließlich mit den deklarierten Abfällen zu befüllen. Änderungen der Abfallzusammensetzung sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen Die Abfälle gehen mit der Überlassung in einen Sammelbehälter, in eine sonstige Sammeleinrichtung oder mit dem Verladen auf das Sammelfahrzeug, in das Eigentum des Auftragnehmers über. Hiervon ausgenommen sind gefährliche Abfälle und jene Abfälle, die nicht der Deklaration entsprechen. Letztere können vom Auftragnehmer zurückgewiesen werden. Sofern eine Annahme bereits erfolgt ist, hat der Auftraggeber die falsch deklarierten Abfälle auf eigenen Kosten zurückzunehmen. Verweigert er die Annahme, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Abfälle zu entsorgen und Schadensersatz zu fordern. Mängel hinsichtlich der Abfuhr und der Entsorgung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden, anzuzeigen. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die nicht erbrachten oder nicht ordnungsgemäß durchgeführten Leistungen des Auftragnehmers. Nicht durch den Auftragnehmer verursachte Stillstands- und Wartezeiten sowie vergebliche Anfahrten sind kostenpflichtig.
Obliegenheiten des Auftraggebers. Kooperation. Der Auftraggeber hat jederzeit mit Protection One zu kooperieren, um es Protection One zu er- möglichen, die Leistungen unter den bestmöglichen Bedingungen zu erbringen. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt darauf, dass der Auftraggeber Folgendes bereitstellt: (i) eine sichere, gesunde Arbeitsumgebung für das Protection-One-Personal gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften, (ii) sämtliche relevanten Informationen, Zugänge und Hilfeleistungen, die Protection One vernünftigerweise benötigt, um die Leistun- gen ohne Unterbrechung durchzuführen und (iii) unverzügliche Benachrichtigung über alles, was die Sicher- heit, Risiken oder Verpflichtungen von Protection One im Rahmen dieser Vereinbarung beeinträchtigen könnte oder was voraussichtlich zu einer Erhöhung der Kosten von Protection One für die Erbringung der Leistungen führt. Sanktionen. Der Auftraggeber versichert, dass er nicht auf einer Sanktionsliste steht und weder direkt noch indirekt von einer Person oder einem Unternehmen, das auf einer Sanktionsliste steht, kontrolliert wird oder in deren Eigentum steht. ,,Eigentum“ und „Kontrolle“ richten sich hierbei nach der Definition der jeweiligen Sanktion oder offiziellen Verfahrensanweisungen zu diesen Sanktionen.
Obliegenheiten des Auftraggebers. Der Auftraggeber informiert den Makler vollständig und wahrheitsgemäß über Umstände, die für den Versiche- rungsschutz von Belang sind. Risikoveränderungen zeigt er umgehend in Schriftform an.
Obliegenheiten des Auftraggebers. Der Auftraggeber informiert den Makler vollständig und wahrheitsgemäß über Umstände, die für den Versiche- rungsschutz von Belang sind. Risikoveränderungen zeigt er umgehend in Schriftform an. Unterlassene, unvollständige oder wahrheitswidrige Angaben können zum Verlust des Versicherungs- schutzes führen.
Obliegenheiten des Auftraggebers. Der Auftraggeber gewährt dem Auf- tragnehmer oder den vom Auftragneh- mer eingesetzten Nachunternehmen Zu- gang zu den zu entglättenden Flächen, damit diese die unter Punkt II. be- schriebene Leistung erbringen können. Die Auftragnehmerin ist ohne Verlust ih- res Anspruches auf Entgelt von der Leis- tungserbringung befreit, solange ihr nicht der notwendige Zutritt ermöglicht wird.
Obliegenheiten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat COMUNA-metall jederzeit die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu geben. Damit diese Arbeiten jederzeit und auch kurzfristig durchgeführt werden können, hat der Auftraggeber die ungehinderte Zugänglichkeit der Anlage für den Service auch für größere Instandhaltungsarbeiten (z.B. Motoraustausch) zu jeder Tages- und Nachtzeit sicherzustellen. Der Auftraggeber stellt COMUNA-metall für die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungs- arbeiten kostenlos zur Verfügung: • Stellplatz für ein Servicefahrzeug an den Anlagenräumen für die Zeit der Service- arbeiten • Schlüssel für die Anlagenräume inkl. Genehmigung für die Anbringung eines Schließzylinders im Eingangsbereich des Gebäudes • Wasser, ggf. Heizungswasser (in der erforderlichen Qualität gem. technischer Beschreibung), Strom, IP-Anschluss zur Installation einer Fernüberwachung2.
Obliegenheiten des Auftraggebers. 7. Obligations of the client
Obliegenheiten des Auftraggebers. 5.1 Der Auftraggeber hat sämtliche für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Unterlagen (besonders die er- forderlichen Grafiken in der vorgegebenen Qualität und in dem vom Auftragnehmer geforderten Dateiformat) unverzüg- lich dem Auftragnehmer bereitzustellen.
Obliegenheiten des Auftraggebers. Gibt der Empfänger von Objektinformationen jeglicher Art, die er von der IMMO-LOG erhalten hat, Informationen über ein ihm von der IMMO-LOG vorgestelltes Objekt an Dritte weiter und kommt daraufhin ein Hauptvertrag mit jenem Dritten zustande, so ist der Auftraggeber gleichwohl gegenüber der IMMO-LOG zur Provisionszahlung verpflichtet. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche von der IMMO-LOG erhaltenen Informationen, Angebote etc. vertraulich zu behandeln. • Ist dem Auftraggeber das von der IMMO-LOG nachgewiesene Objekt bereits vorher bekannt, so ist dieser verpflichtet, dies unverzüglich der IMMO-LOG schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Andernfalls ist er in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt zur Zahlung einer Provision gemäß vorstehender Regelung dieser AGB´s an die IMMO-LOG ver- pflichtet. Beauftragung durch Dritte • Die IMMO-LOG ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages, entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Die IMMO-LOG wird in diesem Falle ihre Tätigkeit in pflicht- gemäßer Weise ausüben. Der Vertragspartner ist mit einer etwaigen Doppelvertretung durch die IMMO-LOG einverstanden.