Kooperationskonzeption Musterklauseln
Kooperationskonzeption. 1. Didaktische Konzeption: Das Unternehmen soll den Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums im Verlauf ihrer Schullaufbahn in verschiedenen Jahrgangsstufen und in unterschiedlichen Fächern als Modell der Arbeitswelt begegnen. Weitere wesentliche Zielsetzungen sind die Grundsätze „Berufswahl- und Arbeitsweltorientierung“, „Öffnung von Schule und Unterricht“ und „Handlungsorientierung“.
2. Die einzelnen Aktivitäten sollten Bestandteil der schulinternen Lehrpläne bzw. sonstiger zum Schulprogramm gehörender Aktivitäten des Gymnasiums sein. Angestrebt wird eine Kooperation, die auf eine jährlich sich wiederholende Routine hin angelegt ist.
3. Weitere Vereinbarungen: Die Partner sind frei, weitere über die schülerbezogenen Aktivitäten hinausgehende Abmachungen zu treffen. Das betrifft insbesondere die Möglichkeit zur Einrichtung von Lehrerbetriebspraktika.
Kooperationskonzeption. 2.1 Das Unternehmen soll den Schülerinnen und Schülern des Reichenbach-Gymnasiums im Verlauf ihrer Schullaufbahn als Modell der Arbeitswelt in verschiedenen Jahrgangsstufen und in unterschiedlichen Fächern begegnen.
2.2 Die Aktivitäten sollen sukzessive in die schulinternen Lehrpläne integriert werden und sind darüber hinaus Teil des Konzepts der „Berufs- und Studienorientierung“ am Reichenbach- Gymnasium. Angestrebt ist eine langfristige Zusammenarbeit in Form von turnusmäßig sich wiederholenden Aktivitäten ("Kooperationsroutine").
2.3 Der Aufbau von "Eins-zu-eins-Lernpartnerschaften" und ihre Einbindung in umfassende Kooperationsnetze werden von der Bezirksregierung ausdrücklich begrüßt.
2.4 Bei Bedarf können die Partner in Absprache auf die Hilfestellungen und Instrumente der Initiatoren zurückgreifen.
Kooperationskonzeption. Didaktische Konzeption: Die Hochschule soll den Schülerinnen und Schülern im Verlauf ihrer Schullaufbahn als Modell für wissenschaftliches Arbeiten und unternehmerisches Handeln in verschiedenen Jahrgangsstufen und in unterschiedlichen Fächern begegnen. Wesentliche Zielsetzungen der Lernpartnerschaft sind: „Studien- / Berufswahl und Arbeitsweltorientierung“, „Öffnung von Schule und Unterricht“ sowie „Handlungsorientierung“. Die Aktivitäten sollen Bestandteil der schulinternen Lehrpläne bzw. sonstiger zum Schulprogramm gehörender Aktivitäten der Schule sein. Angestrebt wird eine auf eine jährlich sich wiederholende Routine hin angelegte Kooperation, das bedeutet, dass die Maßnahme der Lernpartnerschaft im Zyklus des Schuljahres in den entsprechenden Altersstufen wiederholt werden und sich durch die entsprechenden Erfahrungen der Vorbereitungs- und Arbeitsaufwand für Schule und Hochschule immer weiter verringert. Um eine Multiplikation in den Schulen zu erreichen und den Schülerinnen und Schülern eine Vertiefung des Erlernten zu ermöglichen, bietet die Zentrale Studienberatung der TH Köln Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte und Eltern an.
Kooperationskonzeption. 2.1 Didaktische Konzeption: Die Stadtbibliothek soll den Schülerinnen und Schülern der GHS Kirschhecke im Verlauf ihrer Schullaufbahn in verschiedenen Jahrgangsstufen und in un- terschiedlichen Fächern begegnen. Wesentliche Zielsetzungen sind dabei durch die Beg- ▇▇▇▇▇ „Lebensweltorientierung“, „Öffnung von Schule und Unterricht“, „Handlungsori- entierung“, Leseförderung“ und „Entwicklung von Lese-, Medien- sowie Informations- kompetenz“ umrissen.
2.2 Die Aktivitäten sollen Bestandteil der schulinternen Lehrpläne bzw. sonstiger zum Schul- programm gehörender Vereinbarungen der GHS Kirschhecke sein. Angestrebt wird eine Kooperation, die sich auf jährliche Routinen stützt.
2.3 Weitere Vereinbarungen: Die Partner sind frei weitere über die schülerbezogenen Aktivi- täten hinausgehende Abmachungen zu treffen.
Kooperationskonzeption. Die Parteien beabsichtigen, ihre Zusammenarbeit in jährlichem Abstand zu evaluieren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auszubauen. Die jeweils konkret geplanten Schritte hierzu werden zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegt. Ziel ist, die jeweils ge- planten Aktivitäten zu einem Bestandteil der schulinternen Lehrpläne beziehungsweise sonstiger zum Schulprogramm gehörender Aktivitäten zu machen. Die Zusammenarbeit steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender finan- zieller Ressourcen. Ein Rechtsanspruch auf Umsetzung geplanter Aktivitäten besteht nicht. Beide Parteien verpflichten sich, dem anderen Teil unverzüglich Ereignisse anzuzeigen, durch die die Erfüllung dieser Vereinbarung maßgeblich beeinträchtigt und oder beein- flusst wird. Die Parteien sind einander bei einem Verstoß gegen diese Vertragspflicht nicht zu Schadensersatz verpflichtet. In den Naturwissenschaften sind folgende Kooperationsaktivitäten geplant: Kooperationsaktivität Fach Jgst. Zeitraum Der WPII – Kurs Physik/Biologie/Chemie (PBC) des St. – Antonius – Gymnasiums hört einen Expertenvortrag zu regenerativen Energien und führt anschließend Experimente am DLR_School_Lab durch. WPII – PBC 8 ganzjährig Der WPII – Kurs PBC macht vertiefende Expe- rimente zur Robotik am DLR_School_Lab. WPII – PBC 9 ganzjährig Das Interesse an naturwissenschaftlichen Fra- gestellungen und Forschungsmethoden soll damit geweckt und gefördert werden. Anzahl Besuche pro Jahr insgesamt: 2 Die Schule führt Besuche des DLR_School_Lab mit Grundkursen in der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe. Anzahl Besuche pro Jahr insgesamt: 2 Physik EF ganzjährig Die Schule führt Besuche mit den Physik- Leistungskursen der Gymnasialen Oberstufe durch und besichtigt gegebenenfalls das DEL- TA. Ergänzend werden von der Studienberatung Angebote der Berufs-/ Studienwahlorientierung angeboten. Anzahl Besuche pro Jahr insgesamt: 1 Physik Q2 ganzjährig Fortbildungsveranstaltung pro Jahr für die Phy- sik-Lehrer des St. – Antonius – Gymnasiums, Lüdinghausen Anzahl der Besuche pro Jahr insgesamt: 1 Naturwissen- schaften / Physik ganzjährig Unterstützung bei der Durchführung von Fach- arbeiten Physik Q1 ganzjährig Die Parteien sind berechtigt die Ergebnisse ihrer Zusammenarbeit, insbesondere die Re- sultate von Schülerversuchen oder Praktika, zu eigenen Zwecken zu verwenden, insbe- sondere zum Zwecke der Veröffentlichung oder der Eigendarstellung. Entsprechende Veröffentlichungen sind der jeweils anderen Partei vor...
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