Kooperationskonzeption Musterklauseln

Kooperationskonzeption. Didaktische Konzeption: Die Hochschule soll den Schülerinnen und Schülern im Verlauf ihrer Schullaufbahn als Modell für wissenschaftliches Arbeiten und unternehmerisches Handeln in verschiedenen Jahrgangsstufen und in unterschiedlichen Fächern begegnen. Wesentliche Zielsetzungen der Lernpartnerschaft sind: „Studien- / Berufswahl und Arbeitsweltorientierung“, „Öffnung von Schule und Unterricht“ sowie „Handlungsorientierung“. Die Aktivitäten sollen Bestandteil der schulinternen Lehrpläne bzw. sonstiger zum Schulprogramm gehörender Aktivitäten der Schule sein. Angestrebt wird eine auf eine jährlich sich wiederholende Routine hin angelegte Kooperation, das bedeutet, dass die Maßnahme der Lernpartnerschaft im Zyklus des Schuljahres in den entsprechenden Altersstufen wiederholt werden und sich durch die entsprechenden Erfahrungen der Vorbereitungs- und Arbeitsaufwand für Schule und Hochschule immer weiter verringert. Um eine Multiplikation in den Schulen zu erreichen und den Schülerinnen und Schülern eine Vertiefung des Erlernten zu ermöglichen, bietet die Zentrale Studienberatung der TH Köln Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte und Eltern an.
Kooperationskonzeption. 2.1 Didaktische Konzeption: Die Stadtbibliothek soll den Schülerinnen und Schülern der GHS Kirschhecke im Verlauf ihrer Schullaufbahn in verschiedenen Jahrgangsstufen und in un- terschiedlichen Fächern begegnen. Wesentliche Zielsetzungen sind dabei durch die Beg- xxxxx „Lebensweltorientierung“, „Öffnung von Schule und Unterricht“, „Handlungsori- entierung“, Leseförderung“ und „Entwicklung von Lese-, Medien- sowie Informations- kompetenz“ umrissen.
Kooperationskonzeption. 2.1 Das Unternehmen soll den Schülerinnen und Schülern des Reichenbach-Gymnasiums im Verlauf ihrer Schullaufbahn als Modell der Arbeitswelt in verschiedenen Jahrgangsstufen und in unterschiedlichen Fächern begegnen.
Kooperationskonzeption. Die Parteien beabsichtigen, ihre Zusammenarbeit in jährlichem Abstand zu evaluieren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auszubauen. Die jeweils konkret geplanten Schritte hierzu werden zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegt. Ziel ist, die jeweils ge- planten Aktivitäten zu einem Bestandteil der schulinternen Lehrpläne beziehungsweise sonstiger zum Schulprogramm gehörender Aktivitäten zu machen. Die Zusammenarbeit steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender finan- zieller Ressourcen. Ein Rechtsanspruch auf Umsetzung geplanter Aktivitäten besteht nicht. Beide Parteien verpflichten sich, dem anderen Teil unverzüglich Ereignisse anzuzeigen, durch die die Erfüllung dieser Vereinbarung maßgeblich beeinträchtigt und oder beein- flusst wird. Die Parteien sind einander bei einem Verstoß gegen diese Vertragspflicht nicht zu Schadensersatz verpflichtet. In den Naturwissenschaften sind folgende Kooperationsaktivitäten geplant: Kooperationsaktivität Fach Jgst. Zeitraum Der WPII – Kurs Physik/Biologie/Chemie (PBC) des St. – Antonius – Gymnasiums hört einen Expertenvortrag zu regenerativen Energien und führt anschließend Experimente am DLR_School_Lab durch. WPII – PBC 8 ganzjährig Der WPII – Kurs PBC macht vertiefende Expe- rimente zur Robotik am DLR_School_Lab. WPII – PBC 9 ganzjährig Das Interesse an naturwissenschaftlichen Fra- gestellungen und Forschungsmethoden soll damit geweckt und gefördert werden. Anzahl Besuche pro Jahr insgesamt: 2 Die Schule führt Besuche des DLR_School_Lab mit Grundkursen in der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe. Anzahl Besuche pro Jahr insgesamt: 2 Physik EF ganzjährig Die Schule führt Besuche mit den Physik- Leistungskursen der Gymnasialen Oberstufe durch und besichtigt gegebenenfalls das DEL- TA. Ergänzend werden von der Studienberatung Angebote der Berufs-/ Studienwahlorientierung angeboten. Anzahl Besuche pro Jahr insgesamt: 1 Physik Q2 ganzjährig Fortbildungsveranstaltung pro Jahr für die Phy- sik-Lehrer des St. – Antonius – Gymnasiums, Lüdinghausen Anzahl der Besuche pro Jahr insgesamt: 1 Naturwissen- schaften / Physik ganzjährig Unterstützung bei der Durchführung von Fach- arbeiten Physik Q1 ganzjährig Die Parteien sind berechtigt die Ergebnisse ihrer Zusammenarbeit, insbesondere die Re- sultate von Schülerversuchen oder Praktika, zu eigenen Zwecken zu verwenden, insbe- sondere zum Zwecke der Veröffentlichung oder der Eigendarstellung. Entsprechende Veröffentlichungen sind der jeweils anderen Partei vor...
Kooperationskonzeption. 1. Didaktische Konzeption: Das Unternehmen soll den Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums im Verlauf ihrer Schullaufbahn in verschiedenen Jahrgangsstufen und in unterschiedlichen Fächern als Modell der Arbeitswelt begegnen. Weitere wesentliche Zielsetzungen sind die Grundsätze „Berufswahl- und Arbeitsweltorientierung“, „Öffnung von Schule und Unterricht“ und „Handlungsorientierung“.
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Related to Kooperationskonzeption

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.