Kostenschätzung Musterklauseln

Kostenschätzung. Erstellen einer Kostenschätzung bei Hochbaumaßnahmen in der Gliederungssystematik der DIN 276 i.d.F. vom Dezember 2008 [DIN 276 (2008)]; bei Straßen- und Brückenbaumaßnahmen nach der AKS 1985 und bei wasserwirtschaftlichen Baumaßnahmen nach der REWas 2005. Nachdem die Kostenschätzung Grundlage für die Finanzierungsüberlegungen und für die Entscheidung des Auftraggebers ist, ob und wie die Baumaßnahme weitergeführt wird, ist sie für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Der Auftragnehmer hat die Leistungen zur Kostenschätzung deshalb mit größter Sorgfalt zu erbringen. Vergleich der Kostenschätzung mit den finanziellen Rahmenbedingungen.
Kostenschätzung. Terminrahmen inkl. relevanter Meilensteine.
Kostenschätzung. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei einer agilen Entwicklung eine anfängliche Kostenschätzung mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist, weil insbesondere a) am Anfang des Projektes kein vollständiges Feinkonzept (Pflichtenheft) vorliegt, sondern nur eine Grobspezifikation (Product Backlog), und b) der agilen Entwicklung immanent ist, dass sich die Anforderungen während der Entwicklung ändern können und sollen (Fortschreibung des Product Backlog).
Kostenschätzung. Auf Wunsch des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer nach Fertigstellung des Feinkonzeptes eine Kostenschätzung für die weiteren Kosten (Entwicklung, Testen, Inbetriebnahme von App und Backend) ab. Die Kostenschätzung erfolgt nach besten Wissen des Auftragnehmers. Die Kostenschätzung ist unverbindlich. Fixpreise oder Preisobergrenzen sind nur vereinbart wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Sofern die geschätzten Kosten sich im Laufe des Projektes als unzutreffend darstellen (z.B. Schnittstellen zu Drittsystemen können nicht realisiert werden), wird der Auftragnehmer eine aktualisierte Kostenschätzung bereitstellen. Die Kosten für ein Entwickleraccount trägt der Auftraggeber gesondert.
Kostenschätzung. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Kunden nach einer Fehleranalyse aber vor Beginn der Maßnahmen eine Kostenschätzung zu unterbreiten. Diese ist unverbindlich, jedoch hat es der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich mitzuteilen, wenn es offensichtlich wird, dass der Endpreis der Kostenschätzung um mehr als 20 Prozent überschritten wird. Entschließt sich der Kunden nach Erhalt der Kostenschätzung oder der vorstehend genannten Mitteilung, keine weiteren Schritte einzuleiten, ist er dennoch verpflichtet den Auftragnehmer die bereits geleistete Arbeit zu vergüten.
Kostenschätzung. 4.1.1. Auf Wunsch des Kunden gibt der Anbieter nach Fertigstellung des Feinkonzeptes eine Kostenschätzung für die weiteren Kosten (Entwicklung, Testen, Inbetriebnahme von App und Backend) ab. Die Kostenschätzung erfolgt nach bestem Wissen des Anbieters. Die Kostenschätzung ist unverbindlich. 4.1.2. Fixpreise oder Preisobergrenzen sind nur vereinbart, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. 4.1.3. Sofern die geschätzten Kosten sich im Laufe des Projektes als unzutreffend darstellen (z.B. Schnittstellen zu Drittsystemen können nicht realisiert werden), wird der Anbieter eine aktualisierte Kostenschätzung bereitstellen. 4.1.4. Die Kosten für ein Entwickleraccount trägt der Kunde gesondert.
Kostenschätzung. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten Xxxxxxx Xxxxxxxx Verlag GmbH & Co KG 70.620/078.6 Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen – ZVB-Ing (2719) Erstellen einer Kostenschätzung bei Hochbaumaßnahmen in der Gliederungssystematik der DIN 276 i.d.F. vom Dezember 2008 [DIN 276 (2008)]; bei Straßen- und Brückenbaumaßnahmen nach der AKVS 2014 und bei wasserwirtschaftlichen Baumaßnahmen nach der REWas 2005. Nachdem die Kostenschätzung Grundlage für die Finanzierungsüberlegungen und für die Entscheidung des Auftraggebers ist, ob und wie die Baumaßnahme weitergeführt wird, ist sie für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Der Auftragnehmer hat die Leistungen zur Kostenschätzung deshalb mit größter Sorgfalt zu erbringen. Vergleich der Kostenschätzung mit den finanziellen Rahmenbedingungen.
Kostenschätzung. 4.1.1 Erstellung des Erdgas-Netzanschlusses gemäß Anlage 1 0,00 € netto Gesamtkosten 0,00 € netto Die Kostenschätzung basiert auf den vom xx.xx.20xx eingereichten Unterlagen. Durch Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages wird die Kostenschätzung durch den Anschlussnehmer akzeptiert. Im Zuge der gemeinsamen Planung und Ausschreibung werden die exakten Kosten ermittelt und Bestandteil des Vertrages. Beide Vertragspartner müssen den neu ermittelten Kosten nach Abschluss der Planung und Ausschreibung zustimmen. Die Aufteilung der Kosten erfolgt nach GasNZV § 41c nachstehend dargestellt. Netzanschluss 50% 50% Konditionierungs-Anlage 0% 100% Rohrleitung 50% 50% Anlage 4 Netzanschlussvertrag.Erdgas Anschlusskosten und Leistungsbereitstellung Datum: Anschlussnehmer Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 2308 für das Anschlussobjekt in Objektnummer: 4.1 Kostenaufstellen (Zusammenfassung) nach Planung und Ausschreibung 4.1.1 Kosten xxxx 0,00 € netto Kosten yyyy 0,00 € netto Kosten zzzz 0,00 € netto Gesamtkosten 0,00 € netto Die vorstehenden Kosten basieren auf dem Ergebnis der Ausschreibungen des gesamtverantwortlichen Planers. Beide Vertragspartner stimmen den neu ermittelten Kosten der gemeinsamen Planung und Aus- schreibung zu. , den Nürnberg, den N-ERGIE Netz GmbH i.A. i.A. Unterschrift des Anschlussnehmers Anlage 5 Netzanschlussvertrag.Erdgas Abschaltmatrix Datum: Anschlussnehmer Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 2308 für das Anschlussobjekt in Objektnummer: Anlage 6 Netzanschlussvertrag.Erdgas Allgemeine Bedingungen zum Netzanschluss und Netzanschlussnutzung von Biogasanlagen Datum: Anschlussnehmer Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 2308 für das Anschlussobjekt in Objektnummer:
Kostenschätzung. Für möglichst alle „ewige Reisen“, die Sie für sich oder für Ihre Wunschperson vorstellen können, werden wir in Ihrem Auftrag versuchen, eine möglichst genaue Kostenschätzung vorzunehmen. Ihre ersten 2 Aufträge für eine Kostenschätzung sind kostenlos. Für jede weitere Kostenschätzung berechnen wir 5% des Schätzwertes. Eine bereits bezahlte Kostenschätzung wird auch nachträglich bei Vertragsabschluss auf den Vertragspreis angerechnet, sofern Weg und Ziel identisch sind.
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