Common use of Krankenbesuch Clause in Contracts

Krankenbesuch. A.3.7.13 Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse sich auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Erkrankung oder Verletzung länger als zwei Wochen im Krankenhaus aufhalten müssen, vermitteln und bezah- len wir die Fahrt und die Übernachtung für Besuche des Erkrankten durch ihm nahe stehende Personen bis zu ei- nem Betrag von 500 EUR. A.3.7.14 Im Fall Ihres Todes auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 vermitteln wir nach Abstimmung mit den An- gehörigen – die Bestattung am Ort des Todes oder – die Überführung nach Deutschland und übernehmen hierfür die Kosten. Diese Leistung gilt auch beim Tod eines berechtigten In- sassen. A.3.7.15 Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse des versicherten Fahrzeugs auf einer Auslandsreise verschreibungspflich- tige Arzneimittel zur Aufrechterhaltung oder Wiederher- stellung der Gesundheit benötigen und diese weder von Ihnen noch von einem Arzt vor Ort beschafft werden kön- nen, vermitteln wir den Versand der Arzneimittel und über- nehmen die Kosten für den Versand. Über die Notwendigkeit des Arzneimittelversands entschei- det der von uns eingeschaltete Arzt nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt im Ausland oder Ihrem Haus- arzt. Ein Arzneimittelversand erfolgt nicht, wenn keine Aus- fuhr- oder Einfuhrgenehmigung erlangt werden kann oder wenn das Arzneimittel als Suchtmittel gilt. Eine etwaige Abholung oder Auslösung des Arzneimittels beim Zoll muss von Ihnen selbst veranlasst werden. Wir übernehmen die Kosten für die Abholung des Arznei- mittels. Die Kosten für die Arzneimittel werden von uns vorgestreckt und müssen von Ihnen innerhalb eines Mo- nats nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns zurückgezahlt werden.

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Krankenbesuch. A.3.7.13 Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse sich auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Erkrankung oder Verletzung länger als zwei Wochen im Krankenhaus aufhalten müssen, vermitteln und bezah- len wir die Fahrt und die Übernachtung für Besuche des Erkrankten durch ihm nahe stehende nahestehende Personen bis zu ei- nem Betrag von 500 EUR. A.3.7.14 Im Fall Ihres Todes auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten ver- sicherten Fahrzeug innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 A.3.4, vermitteln wir nach Abstimmung mit den An- gehörigen Angehörigen – die Bestattung am Ort des Todes oder – die Überführung nach Deutschland und übernehmen hierfür die Kosten. Diese Leistung gilt auch beim Tod eines berechtigten In- sassen. A.3.7.15 Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse des versicherten Fahrzeugs auf einer Auslandsreise verschreibungspflich- tige Arzneimittel zur Aufrechterhaltung oder Wiederher- stellung der Gesundheit benötigen und diese weder von Ihnen noch von einem Arzt vor Ort beschafft werden kön- nen, vermitteln wir den Versand der Arzneimittel und über- nehmen die Kosten für den Versand. Über die Notwendigkeit des Arzneimittelversands entschei- det der von uns eingeschaltete Arzt nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt im Ausland oder Ihrem Haus- arzt. Ein Arzneimittelversand erfolgt nicht, wenn keine Aus- fuhr- oder Einfuhrgenehmigung erlangt werden kann oder wenn das Arzneimittel als Suchtmittel gilt. Eine etwaige Abholung oder Auslösung des Arzneimittels beim Zoll muss von Ihnen selbst veranlasst werden. Wir übernehmen die Kosten für die Abholung des Arznei- mittels. Die Kosten für die Arzneimittel werden von uns vorgestreckt und müssen von Ihnen innerhalb eines Mo- nats nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns zurückgezahlt werden.

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Krankenbesuch. A.3.7.13 Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse sich auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Erkrankung Er- krankung oder Verletzung länger als zwei Wochen im Krankenhaus Kranken- haus aufhalten müssen, vermitteln und bezah- len bezahlen wir die Fahrt und die Übernachtung für Besuche des Erkrankten durch ihm nahe stehende Personen bis zu ei- nem einem Betrag von 500 EUR. A.3.7.14 Im Fall Ihres Todes auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten versicher- ten Fahrzeug innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 vermitteln A.3.4, vermit- teln wir nach Abstimmung mit den An- gehörigen Angehörigen – die Bestattung am Ort des Todes oder – die Überführung nach Deutschland und Deutschland. Wir übernehmen hierfür die KostenKosten bis zu einer Höhe von insge- samt 5.000 EUR. Diese Leistung gilt auch beim Tod eines berechtigten In- sassenInsassen. A.3.7.15 Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse des versicherten Fahrzeugs Fahr- zeugs auf einer Auslandsreise verschreibungspflich- tige Arzneimittel verschreibungspflichtige Arznei- mittel zur Aufrechterhaltung oder Wiederher- stellung Wiederherstellung der Gesundheit Gesund- heit benötigen und diese weder von Ihnen noch von einem Arzt vor Ort beschafft werden kön- nenkönnen, vermitteln wir den Versand der Arzneimittel und über- nehmen übernehmen die Kosten für den Versand. Über die Notwendigkeit des Arzneimittelversands entschei- det entscheidet der von uns eingeschaltete Arzt nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt im Ausland oder Ihrem Haus- arztHausarzt. Ein Arzneimittelversand Arz- neimittelversand erfolgt nicht, wenn keine Aus- fuhr- Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung Ein- fuhrgenehmigung erlangt werden kann oder wenn das Arzneimittel Arznei- mittel als Suchtmittel gilt. Eine etwaige Abholung oder Auslösung des Arzneimittels beim Zoll muss von Ihnen selbst veranlasst werden. Wir übernehmen die Kosten für die Abholung des Arznei- mittelsArzneimittels. Die Kosten für die Arzneimittel werden von uns vorgestreckt und müssen von Ihnen innerhalb eines Mo- nats Monats nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns zurückgezahlt werden.

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Krankenbesuch. A.3.7.13 Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse sich auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Erkrankung Er- krankung oder Verletzung länger als zwei Wochen im Krankenhaus Kranken- haus aufhalten müssen, vermitteln und bezah- len bezahlen wir die Fahrt und die Übernachtung für Besuche des Erkrankten durch ihm nahe stehende Personen bis zu ei- nem einem Betrag von 500 EUR. A.3.7.14 Im Fall Ihres Todes auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten versicher- ten Fahrzeug innerhalb des Geltungsbereichs nach A.3.4 vermitteln A.3.4, vermit- teln wir nach Abstimmung mit den An- gehörigen Angehörigen – die Bestattung am Ort des Todes oder – die Überführung nach Deutschland und Deutschland. Wir übernehmen hierfür die KostenKosten bis zu einer Höhe von insge- samt 5.000 EUR. Diese Leistung gilt auch beim Tod eines berechtigten In- sassenInsassen. A.3.7.15 Wenn Sie oder ein berechtigter Insasse des versicherten Fahrzeugs Fahr- zeugs auf einer Auslandsreise verschreibungspflich- tige Arzneimittel verschreibungspflichtige Arznei- mittel zur Aufrechterhaltung oder Wiederher- stellung Wiederherstellung der Gesundheit Gesund- heit benötigen und diese weder von Ihnen noch von einem Arzt vor Ort beschafft werden kön- nenkönnen, vermitteln wir den Versand der Arzneimittel und über- nehmen übernehmen die Kosten für den Versand. Über die Notwendigkeit des Arzneimittelversands Arzneimittelversandes entschei- det der von uns eingeschaltete Arzt nach Rücksprache mit Ihrem Ih- rem behandelnden Arzt im Ausland oder Ihrem Haus- arztHausarzt. Ein Arzneimittelversand erfolgt nicht, wenn keine Aus- fuhr- Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung erlangt werden kann oder wenn das Arzneimittel Arz- neimittel als Suchtmittel gilt. Eine etwaige Abholung oder Auslösung des Arzneimittels beim Zoll muss von Ihnen selbst veranlasst werden. Wir übernehmen die Kosten für die Abholung des Arznei- mittelsArzneimittels. Die Kosten für die Arzneimittel werden von uns vorgestreckt und müssen von Ihnen innerhalb eines Mo- nats Monats nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns zurückgezahlt werden.

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