Zahnbehandlungskosten Musterklauseln

Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer erstattet die während der Reise im Ausland entstandenen Kosten einer schmerzstillenden konservierenden Zahnbehandlung einschließlich Versorgung des betroffenen Zahnes mit nicht-dentinadhäsivem plastischem Füllungsmaterial (inklusive Unterfüllung) in einfacher Ausführung zu 100 %. Sofern für eine Schmerzbeseitigung mehr als 2 Zähne versorgt oder eine Zahnfleischentzündung behandelt werden müssen, ist die Vorlage eines Kostenvoranschlages (Heil- und Kostenplan) mit Begründung des Zahnarztes vor Behandlungsbeginn erforderlich. Der Versicherer verpflichtet sich, unverzüglich die vertraglichen Leistungen zu prüfen und dem Versicherungsnehmer den vertraglichen Anspruch mitzuteilen. Wird dieser Kostenvoranschlag vor der Behandlung nicht vorgelegt, werden die erstattungsfähigen Kosten bis 750,– EUR je Versicherungsfall zu 100 % und die darüber hinaus gehenden Kosten nur zu 50 % erstattet.
Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer erstattet die während des Auslandsaufenthaltes entstandenen Kosten für:
Zahnbehandlungskosten. Soweit der Umfang einer der nachstehenden Leistungen pro Versicherungsjahr begrenzt ist, gilt als Versicherungsjahr ein Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn des Erstvertrages, einschließlich aller Anschlussverträge. Der Versicherer erstattet nach Ablauf der vereinbarten Wartezeiten die während des Auslandsaufenthaltes entstandenen Kosten für
Zahnbehandlungskosten. 2.3.1 Schmerzstillende Zahnbehandlung 100 % je Versicherungsjahr bis zu € 1.000
Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer erstattet des Weiteren unter Berücksichtigung von Nummer 1 die während der Reise entstandenen Kosten für:
Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer erstattet – abzüglich einer gegebenenfalls vereinbarten Selbstbeteiligung je Versicherungsfall gemäß Ziff. 1 – die während der Reise entstandenen Kosten für:
Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer erstattet – abzüglich 25,– EUR Selbstbeteiligung je Versicherungsfall – die während der Reise entstandenen Kosten für:
Zahnbehandlungskosten. Die HanseMerkur erstattet - abzüglich 25,– € Selbstbeteiligung je Versicherungsfall - die während der Reise entstandenen Kosten für:
Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer erstattet des Weiteren unter Berücksichtigung von Abschnitt III. Ziffer 1 die während der Reise entstandenen Kosten für:
Zahnbehandlungskosten. Die HanseMerkur erstattet Ihnen die Zahnbehandlungskos- ten bis zu einem Betrag von insgesamt 300,– EUR innerhalb der Vertragslaufzeit. Als versicherte Zahnbehandlungskosten gelten schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllung in einfacher Ausführung und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Zahn- ersatz (Reparaturen).