Common use of Krankenrücktransport Clause in Contracts

Krankenrücktransport. Sofern es medizinisch sinnvoll ist, organisiert R+V den Rück- transport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln (ein- schließlich Ambulanzflugzeugen) an den Wohnsitz der versicher- ten Person bzw. in das dem Wohnsitz nächstgelegene Krankenhaus. R+V übernimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden Mehrkosten. Können mitreisende versicherte Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder Verletzung einer versicherten Person nicht mehr betreut werden, sorgt R+V für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und über- nimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden Mehrkosten. Stirbt die versicherte Person auf der Reise, organisiert R+V auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland und über- nimmt hierfür die Kosten.

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Samples: www.sparda-h.de, www.sparda-h.de

Krankenrücktransport. Sofern es medizinisch sinnvoll ist, organisiert R+V den Rück- transport Rücktransport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln Trans- portmitteln (ein- schließlich einschließlich Ambulanzflugzeugen) an den Wohnsitz der versicher- ten versicherten Person bzw. in das dem Wohnsitz nächstgelegene Krankenhaus. R+V übernimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten geplan- ten Rückreise entstehenden Mehrkosten. Können mitreisende versicherte Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder Verletzung einer versicherten Person nicht mehr betreut werden, sorgt R+V für deren Abholung und Rückfahrt Rück- fahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und über- nimmt übernimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden Mehrkosten. Stirbt die versicherte Person auf der Reise, organisiert R+V auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland und über- nimmt übernimmt hierfür die Kosten.

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Samples: www.dzbank.de, www.rb-wug.de

Krankenrücktransport. Sofern es medizinisch sinnvoll ist, organisiert R+V den Rück- transport Rücktransport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln (ein- schließlich einschließlich Ambulanzflugzeugen) an den Wohnsitz der versicher- ten versicherten Person bzw. in das dem Wohnsitz nächstgelegene nächst - gelegene Krankenhaus. R+V übernimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden Mehrkosten. Können mitreisende versicherte Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder Verletzung einer versicherten Person nicht mehr betreut werden, sorgt R+V für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und über- nimmt übernimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden Mehrkosten. Stirbt die versicherte Person auf der Reise, organisiert R+V auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland und über- nimmt übernimmt hierfür die Kosten.

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Samples: www.vb-bocholt.de, www.raiba-ke-oa.de

Krankenrücktransport. Sofern es medizinisch sinnvoll ist, organisiert R+V den Rück- transport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln (ein- schließlich Ambulanzflugzeugen) an den Wohnsitz der versicher- ten Person bzw. in das dem Wohnsitz nächstgelegene KrankenhausKranken- haus. R+V übernimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten geplan- ten Rückreise entstehenden Mehrkosten. Können mitreisende versicherte Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder Verletzung einer versicherten Person nicht mehr betreut werden, sorgt R+V für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und über- nimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden ent- stehenden Mehrkosten. Stirbt die versicherte Person auf der Reise, organisiert R+V auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland und über- nimmt hierfür die Kosten.

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Samples: www.volksbank-dresden-bautzen.de

Krankenrücktransport. Sofern es medizinisch sinnvoll ist, organisiert R+V den Rück- transport Rücktransport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln Transport- mitteln (ein- schließlich einschließlich Ambulanzflugzeugen) an den Wohnsitz der versicher- ten versicherten Person bzw. in das dem Wohnsitz nächstgelegene Krankenhaus. R+V übernimmt über- nimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden Mehrkosten. Können mitreisende versicherte Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder Verletzung einer versicherten Person nicht mehr betreut werdenwer- den, sorgt R+V für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und über- nimmt übernimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten ge- planten Rückreise entstehenden Mehrkosten. Stirbt die versicherte Person auf der Reise, organisiert organi- siert R+V auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung Bestat- tung im Ausland und über- nimmt übernimmt hierfür die Kosten.

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Samples: www.raiba-ke-oa.de

Krankenrücktransport. Sofern es medizinisch sinnvoll ist, organisiert R+V den Rück- transport Rücktransport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln (ein- schließlich Ambulanzflugzeugeneinschließlich Ambulanzflug- zeugen) an den Wohnsitz der versicher- ten versicherten Person bzw. in das dem Wohnsitz nächstgelegene Krankenhaus. R+V übernimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden Mehrkosten. Können mitreisende versicherte Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder Verletzung einer versicherten Person nicht mehr betreut werden, sorgt R+V für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und über- nimmt übernimmt die gegenüber der ursprünglich ursprüng­ lich geplanten Rückreise entstehenden Mehrkosten. Stirbt die versicherte Person auf der Reise, organisiert R+V auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland und über- nimmt übernimmt hierfür die Kosten.

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Samples: www.sparda-sw.de

Krankenrücktransport. Sofern es medizinisch sinnvoll ist, organisiert R+V den Rück- transport Rücktransport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln (ein- schließlich Ambulanzflugzeugeneinschließlich Ambulanzflugzeug- en) an den Wohnsitz der versicher- ten versicherten Person bzw. in das dem Wohnsitz nächstgelegene Krankenhaus. R+V übernimmt die gegenüber der ursprünglich ursprüng- lich geplanten Rückreise entstehenden Mehrkosten. Können mitreisende versicherte Kinder unter 16 Jahren infolge einer Erkrankung oder Verletzung einer versicherten Person nicht mehr betreut werden, sorgt R+V für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz und über- nimmt übernimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden Mehrkosten. Stirbt die versicherte Person auf der Reise, organisiert R+V auf Wunsch der Angehörigen die Bestattung im Ausland und über- nimmt übernimmt hierfür die KostenKos- ten.

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Samples: www.sparda-h.de